ZitatAb 1. Juli 2012 müssen Kraftfahrzeughalter in Frankreich einen Alkoholtester mit sich führen – das gilt auch für Reisende aus dem Ausland, da der Alkoholtest Bestandteil der Straßenverkehrsordnung ist.
Die Neu-Regelung wurde vom französischen Verkehrsministerium beschlossen. Es dürfen sowohl Einwegtests als auch elektronische Atemalkoholmessgeräte mitgeführt werden. Die Alkohol-Schnelltester sollen zwischen ein und zwei Euro kosten und in Supermärkten, an Tankstellen und in Apotheken erhältlich sein. Sie bestehen aus einer Röhre und einer Plastiktüte. Auf der Röhre ist abzulesen, ob man noch fahrtüchtig ist. Der Alkoholtest muss den vom Hersteller vorgesehenen Gültigkeitsbedingungen, insbesondere dem Verfallsdatum entsprechen und wird mit einer Kennzeichnung des Herstellers versehen, mit der seine Echtheit bestätigt wird. Ein Fahrzeug, das in einer zugelassenen Werkstatt mit einer elektronischen Alkohol-Wegfahrsperre ausgerüstet wurde, entspricht den Vorschriften.
Quelle:
http://www.busfahrermagazin.de…ftfahrzeugen-1103101.html