Das Problem ist eher die Zulassung in Deutschland, wenn man den auch als Wohnmobil zulassen will.
Als Einzelfahrzeug darf ein KFZ in D nicht länger als 12m sein, es sei denn es ist ein KOM:
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Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften
§32 Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen
[...]
(3) Bei Kraftfahrzeugen und Anhängern einschließlich mitgeführter austauschbarer Ladungsträger und aller im Betrieb mitgeführter Ausrüstungsteile (§ 42 Abs. 3) darf die höchstzulässige Länge über alles folgende Maße nicht überschreiten:
bei Kraftfahrzeugen und Anhängern - ausgenommen Kraftomnibusse und Sattelanhänger - ... 12,00 m,
[...]
Vollständiger Paragraph, und Quelle hier
Damit muss ein so langes Einzelfahrzeug als KOM zugelassen sein. Ob das mit dem aus NL gelingt? Bei einem Umbau könnte es gehen. Dann braucht man aber den Führerschein.
Gerüchteweise gab es auch schon Zulassungen als LKW mit Anhänger oder so für sowas...
es grüßt
Ducky