Beiträge von Ducky

    Das Problem ist eher die Zulassung in Deutschland, wenn man den auch als Wohnmobil zulassen will.


    Als Einzelfahrzeug darf ein KFZ in D nicht länger als 12m sein, es sei denn es ist ein KOM:



    Damit muss ein so langes Einzelfahrzeug als KOM zugelassen sein. Ob das mit dem aus NL gelingt? Bei einem Umbau könnte es gehen. Dann braucht man aber den Führerschein.
    Gerüchteweise gab es auch schon Zulassungen als LKW mit Anhänger oder so für sowas...


    es grüßt


    Ducky

    Nach dem tanken in Tschechien lief der LT auch nicht mehr ganz so rund wie auf dem Hinweg...
    Verbrauch habe ich nicht nachgehalten, könnte mir aber vorstellen dass es da einen Unterschied gibt.


    es grüßt


    Ducky

    Das mit dem TÜV ist ein echtes Problem.


    Ein nicht zugelassenes Fahrzeug ohne gültigen TÜV kriegt man damit nicht mehr auf eigener Achse legal bewegt. Das dürfte den Verkauf einer "Baustelle" deutlich schwieriger machen.
    Während ein PKW noch relativ einfach auf den Hänger geht, ist das bei der Wohnbusdimension mit deutlich anderen Kosten verbunden...


    es grüßt


    Ducky

    Hallo,


    ich dachte ich steuere auch mal was bei.
    Diesen Bus habe ich, erst noch im aktiven Betrieb mit Passagieren, und dann abgeparkt in Weimar gesehen. War mir nicht sicher was das ist, aber in hervorragendem Zustand (äußerlich) und wohl für besondere Fahrten noch im Einsatz.
    Hier also ein paar Bilder von der Handycam.


    es grüßt


    Ducky

    Betriebsgefahr gibt es bei Kraftfahrzeugen immer, normal sind bis zu 25%, es sei denn man kann Beweisen dass das Ereignis durch "höhere Gewalt" entstand. Höhere Gewalt sind Dinge wie Überschwemmung, Wirbelstürme, ...


    Den Bremsschlauch hätte ich übrigens eher nicht erwähnt, nachher wird einem noch vorgeworfen, man hätte das Fahrzeug in Betrieb genommen obwohl es nicht verkehrssicher war, das ist teuer. Und dafür ist man verantwortlich, auch für Bremsschläuche. Da ist Unaufmerksamkeit die billigere Alternative.


    Außerdem, wer soll es schuld sein wenn nicht der Auffahrende? Bei Gelb ist durchaus anzuhalten (auch wenn viele noch durchrauschen) und dann muss eben der Abstand passen.
    Ein technisches Problem ist dann keine Entschuldigung, sondern spricht eher gegen Dich (s.o.), es sei denn Du kannst nachweisen das der Schlauch auf Grund eines Produktionsfehlers geplatzt ist, dann müsste der Hersteller haften. Aber das wird Dir nicht gelingen. Also bist Du Schuld. Und 35€ sind noch günstig.


    es grüßt


    Ducky

    Keine Ahnung wie es in Österreich ist, aber in D erfolgt die Bebußung von Umweltplaketten doch fast ausschließlich im ruhenden Verkehr, also beim parken.
    Und dann stellt sich die Frage, wo der Bus denn stehen bleibt. Und die Strafe muss nur der Fahrer zahlen.
    Wenn nicht mehr ermittelt werden kann wer das Fahrzeug abgestellt hat dann werden nur Verwaltungsgebühren von ich glaube 23,50€ fällig, und der Punkt kann nicht zugeordnet werden.
    Einzige Ausnahme soweit ich weiß ist Berlin, die haben etwas gestrickt das dann der Halter den Punkt und das Bußgeld kriegt. Ist aber noch umstritten.


    Abschleppen ist vollkommen unverhältnismäßig, zumindest in D.


    Ich ignoriere das Thema völlig, und habe noch nie eine Verwarnung kassiert. Und würde mich im Zweifel nicht mehr erinnern können wer geparkt hat.
    Das man während der Fahrt rausgewunken wird ist wirklich sehr selten.


    Grüße aus Melbourne (noch im Hotel, es nächste Woche im Camper)


    Ducky

    Hallo,


    wie eilig ist das, wie schwer ist das und geht das ggf. auch auf einen Anhänger, oder gar in einen Kombi/Transporter?
    Gibt es zum Laden/Entladen jeweils Gabelstapler?


    Ggf. steht demnächst (kann aber auch noch länger dauern) eine Fahrt Aachen-Melle und zurück an. Aber das ist in der Tat noch unbestimmt. Dann könnte ich was mitnehmen.


    Ist recht wage, daher nichts für eiliges.


    es grüßt


    Ducky

    Wenn ein Führerschein entzogen wurde, kann der ehemalige Inhber den grundsätzlich nach Ende der gesetzlichen Sperrfrist wieder beantragen (das sind eigentlich nie mehr als 2 Jahre).
    Allerdings: Bei einer Blutalkoholkonzentration von mehr als 1.6 Promille ist zwingend eine MPU vorgeschrieben, die dann von der Führerscheinstelle verhängt wird (auch bei Wiederholungstätern, oder anderen Anzeichen für Abhängigkeit, und auch bei Drogen).


    Wer diese MPU nicht besteht, oder nicht versucht, kriegt den Führerschein nicht wieder.


    ABER: Nach 15 Jahren verjährt diese Auflage in der Tat, und nach 15 Jahren ohne Eintrag kann die Fahrerlaubnis wieder beantragt werden.
    Das war schon immer so, und ist nicht neu. Neu ist, das früher eine erneute Fahrprüfung gefordert wurde, und dies nun nicht mehr der Fall ist.


    Das gilt definitv auch bei Entzug, eine neue Ausbildung und neue Prüfungen sind nicht erforderlich. Lediglich Sehtest, Erste Hilfe und bei LKW Gesundheitsuntersuchung müssen nachgewiesen werden.


    Ein Rechtsanwalt bin ich nicht, daher formal ohne Gewähr, aber ich habe mich mit dem Thema eingehend beschäftigt, habe einige Zeit Kurse für alkoholauffällige junge Kraftfahrer gehalten.


    es grüßt


    Ducky

    Der Unterschied besteht letztlich darin, das LPG als Kraftstoff versteuert wird. Somit ist das ggf. teurer als Campinggas, kenne da die Preise aber nicht.


    Einen normalen LPG-Tank direkt zur WoMo-Gasversorung zu nutzen wird auch nicht gehen, LPG zum fahren wird flüssig entnommen, zum Kochen oder Heizen braucht man es aber gasförmig. Damit muss es an anderer Stelle im Tank entnommen werden, man braucht also ein anderes Ventil. (oder einen Verdampfer, aber der braucht wieder Wärme, das macht keinen Sinn, ist ja oben ohnehin gasförmig entnehmbar)


    Die Kombination ist auch möglich, mir ist mal ein Fahrzeug begegnet welches auf LPG fuhr und mit dem LPG auch kochte.
    Dann braucht es einen Umbau am Tank, also ein zweites Entnahmeventil. Ist aber alles möglich (wenn der Tank kein "Multiventil" hat, das kann man nicht umbauen...)


    es grüßt


    Ducky

    Nun, nüchtern betrachtet ist hier jemand mit einem Blutalkoholgehalt von 3 Promille auffällig geworden. Warum spielt keine Rolle.


    Bei Blutalkoholwerten dieser Höhe (genauer ab 1,6 Promille) wird von den Behörden immer ein Alkoholmissbrauch, bei 3.0 vermutlich bereits eine Abhängigkeit vorrausgesetzt.
    Und daher eine MPU angeordnet. Wer die nicht beibringt, verliert den Führerschein.
    Das ist weder was neues noch außergewöhnlich.


    Gilt analog auch für andere Drogen: Wer mit Koks erwischt wird (auch außerhalb des Verkehrs) muss auch eine MPU beibringen, um seine Abhängigkeit zu widerlegen.
    Ist nur den wenigsten Menschen bewusst.


    Und viele haben Glück, weil die Führerscheinstelle es nicht erfährt.
    Aber wenn die es erfahren, sind die verpflichtet eine MPU anzuordnen.


    Man kann geteilter Meinung über diese Regelung sein, aber sie ist nunmal da.


    Und wer mit 3 Promille noch randaliert, hat definitv eine erhebliche Alkoholgewöhnung. Der Durchschnittskonsument liegt da vermutlich eher somnolent in der Ecke. FÜr einen ungeünbten ist das akut lebensbedrohlich.

    Gesehen auf dem CHIO in Aachen, Stellplatz der Gespannfahrer.


    Konnte leider nicht näher ran wg. Absperrung, und hatte keine gute Kamera dabei. Soweit ich erkennen konnte ist ganz hinten Platz für die Pferde, hinter dem Gelenk die Kutsche, und vorne vermutlich wohnen.
    Oder hinten ist noch eine zweite Kutsche. Ist in Deutschland zugelassen, Basis ist VanHool.
    Interessant auch die Zuleitung 2x 230V...und reichlich Markise.


    es grüßt


    Ducky

    Hallo,


    mit Dieselmotoren auf LPG habe ich keine Erfahrung, aber bei Benzinmotoren macht es nicht wirklich Spaß ein eher schweres Fahrzeug damit zu bewegen.


    Im PKW-Umfeld habe ich gute Erfahrungen, aber einen Mercedes 510 auf LPG damals war furchtbar. Wenn der Motor groß genug ist vielleicht.


    Gehen muss es, wobei es zwei Verfahren gibt: LPG zusätzlich zum Diesel einspritzen, oder den Diesel-Motor komplett letztlich auf Benziner umbauen, und rein LPG oder CNG fahren. So schlecht kann das nicht sein, das wird schließlich von vielen Kommunen weltweit so gemacht, von wegen saubere Luft und so. Das ist aber sicherlich eher politisch gewollt als wirklich preiswerter.
    Inwieweit man sowas als Privatmann überhaupt zulassen kann dann nachher, keine Ahnung.


    es grüßt


    Ducky

    Dieses Thema wird auch in Verkehrsportal immer wieder heiß diskutiert.


    z.B. in diesem Thread.


    Dort findet sich auch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, welches sich mit Schleppen beschäftigt.
    Im Entscheidungstext auf Seite 6, Absatz 2, Satz 1-3 (kann da leider nicht rauskopieren) heißt es, das definitiv ein solches Schleppen nur mit Ausnahmegenehmigung nach §33 StVO möglich ist, und diese nur in Einzelfällen erteilt werden.


    Auch wenn der Kern des Urteils sich auf einen ein wenig anders gelagerten Sachverhalt bezieht, so ist die Aussage des Bundesverwaltungsgerichts zum §33 schon eindeutig.
    Ob eine solche Genehmigung für einen Privatmann denkbar ist, kann ich nicht beurteilen.


    Wünschenswert wäre natürlich eine Anpassung der Gesetzgebung, um derartiges ohne Ausnahmegenehmigung umsetzen zu können.


    es grüßt


    Ducky

    Eine Straftat muss bewiesen werden.


    Dafür muss das Fahrzeug alkoholisiert geführt werden. Sitzt man nur im Auto, ist das pauschal nicht der Fall.
    Problematisch wird es nur dann, wenn alles darauf hindeutet, also z.B. man auf dem Fahrersitz sitzt, der Motor noch warm ist, der Schlüssel steckt, ...
    Selbst das sollte nicht reichen, aber vor Gericht weiß man nie wie der Richter das sieht...
    Eng wird es auch, wenn man betrunken ist, aber keine Kneipe weit und breit, und auch keine leere Flasche.


    Auf der sicheren Seite ist man wenn man z.B. auf dem Beifahrersitz sitzt und der Schlüssel nicht steckt.
    Im Wohnmobil eigentlich kein Problem, da lässt man den Schlüssel ja eher nicht stecken. Das man da mal ein Bierchen zum Abend trinkt erscheint ja auch realistisch.


    Blöd wirds, wenn man illegal steht, getrunken hat, und dann will einen die Polizei verscheuchen. Fahren ist nicht mehr, und wenn die es drauf anlegen, können sie dann abschleppen. Ist einem Bekannten mal passiert, wenn auch nicht in Deutschland.


    es grüßt


    Ducky

    Das ganze ist leider kein Hoax, die meinen das so...


    Das diese Regelung irgendwas verbessert in Bezug auf Alkohol und Autofahren, wage ich aber zu bezweifeln.
    Die Regelung schreibt vor, ein kleines Blasröhrchen dabei zu haben, unbenutzt.
    Hat man also eines dabei, kann man es nicht benutzen, sonst hat man ja keins mehr. Das schreckt wohl eher davor ab es auch zu nutzen.
    Und im Vorraus eine größere Menge reinlegen, tut man ohnehin nur wenn man sich der Problematik irgendwie bewusst ist.


    Wer alkoholisiert Auto fährt, tut dies aus Ignoranz oder Überzeugung, oder alkoholbedingter Enthemmung in diesem Moment. In keinem dieser Fälle wird jemand auf die Idee kommen ins Röhrchen zu pusten.


    Denke das ist blinder Aktionismus, bzw. Wirtschaftsförderung für die Hersteller dieser Teströhrchen.


    es grüßt


    Ducky

    Tja, wenn man wollte, könnte man ja...


    Es gibt bereits genug Staaten - auch hochrechnisierte - die ohne Atomkraft auskommen.
    Norwegen zum Beispiel würde sehr gerne Strom nach Deutschland exportieren - was in der Vergangenheit immer wieder blockiert wurde. Sehenswert dazu:
    Wie die Bundesregierung sauberen Strom aus Norwegen blockiert


    Und wer immer noch glaubt, Atomstrom sei billig:
    Atomstrom rechnet sich überhaupt NUR, weil die Risiken und die Endlagerkosten vom Staat getragen werden.
    "Nicht nur die gefährlichste, sondern auch die teuerste Form der Stromerzeugung" (Artikel bei ZEIT)


    Meiner Meinung macht die ungeklärte (und vermutlich letztlich unklärbare) Endlagerfrage alleine Atomenergie untragbar.
    Für die erforderliche Lagerzeit der Atomrückstände ein Lager zu finden, das über diesen Zeitraum sicher ist, ist unrealistisch.
    Wie schnell das schiefgehen kann, sieht man bei der Asse.


    Das alles läuft doch letztlich auf Kosten der nächsten Generationen. Diese werden sich über Jahrhunderte mit dem von uns erzeugten Abfall herumschlagen müssen. Die Kosten wollen erstmal erwirtschaftet werden. Rücklagen werden dafür nicht gebildet...


    es grüßt


    Ducky

    Hallo,


    grundsätzlich wird das auf §11 FEV zurückgehen, Eignung zum Führen eines KFZ:
    FeV §11
    Wichtig zur Klassifizierung ist da dann die Anlage 4:
    FeV Anlage 4


    Und ja, sobald die Behörde auch nur einen Anhaltspunkt hat das da was sein könnte, muss sie aktiv werden.
    Meiner Meinung nach sollte aber in einem ärztlichen Gutachten - und ich denke das wird gefordert - nachweißbar sein das Du in der Lage bist ein Fahrzeug sicher zu führen.


    Nach Anlage 4 sollte ein Diabetiker nach Einstellung, bei guter Stoffwechselführung und 3 Monate ohne Unterzuckerung sogar die Klassen CE und D wieder bekommen können.
    Das muss eben im Gutachten nachgewiesen werden. B und BE sollten kein größeres Problem sein, wenn keine schweren Entgleisungen zu erwarten sind.


    Gute und fundierte Antworten gibt es aber erfahrungsgemäß im Verkehrsportal-Führerscheinforum:
    http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showforum=2


    es grüßt


    Ducky

    Hallo,


    der Vollständigkeit halber: Das Fahrzeug ist wieder da.


    Es wurde durch die Polizei bereits am Tag nach dem Diebstahl sichergestellt, am anderen Ende der Stadt.
    Ich wurde lediglich nicht informiert, habe das erst kanpp 4 Wochen später erfahren.


    Der Wagen ist im Moment in der Werkstatt, und wird dann demnächst auch wieder genutzt.
    Beschädigt wurden vor allem die Schlösser, die Inneneinrichtung ist noch größtenteils intakt.


    es grüßt


    Ducky

    Hi,


    okay, mittlerweile habe ich erfahren, das in der gleichen Nacht im Raum Aachen mehrere Wohnmobile entwendet wurden.
    Scheint eine organisierte Aktion zu sein...


    Danke und Gruß


    Lutz

    Hallo,


    ich hoffe ich bin hier in der richtigen Rubrik gelandet, sonst gerne verschieben.


    Heute, in der Nacht vom 1. auf 2. Juni, zwischen 21 Uhr gestern abend und 7 Uhr heute morgen, wurde
    mein Wohnmobil, Fiat Ducato, weiß, vor meiner Haustüre in Würselen bei Aachen entwendet.
    Offenbar haben die Täter die Fahrerscheibe mit einem Stein eingeschlagen
    und das Fahrzeug dann kurzgeschlossen.


    Es handelt sich um einen Fiat Ducato 14 in weiß, Baujahr 1995, 2,5l TDI,
    mit SCA Hochdach und Wohnmobilselbstausbau. Das Fahrzeug ist somit einzigartig und wiedererkennbar.
    Amtliches Kennzeichen AC-AH 6749.


    Sollte das Fahrzeug wider erwarten gesichtet werden, bitte die Polizei
    verständigen, der Wagen ist zur Fahndung ausgeschrieben.


    Anbei ein paar Bilder.






    Danke und Gruß



    Lutz