loja: nur wenn er ein M1 wird -- bei M2-3 gibts kene Nova
Beiträge von Reineke O404
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- EG Kontrollgerät: Die VO EG 561/2006 gibt vor, dass es beim KOM keinerlei „Privatfahrten“ im Sinne des Gesetzes gibt. Wie ist das bei denen, die wirklich einen M3 haben? Müsst ihr die Karte stecken? Oder hebelt der Aufbau Wohnmobil die „gewerbliche Nutzung“ aus?
Lenkzeiten 4,5 h und Pause gelten
zu den Tageslenkzeiten gibt es unterschiedliche Auslegungen
zusammenhängende Tagesruhezeit gilt
Wochenruhezeit u. -lenkzeit gelten meines Wissens nicht
Aber Achtung!
Das gilt nur bei grenzüberschreitenden Verkehr bzw. im Ausland - in deinem Zulassungsstaat gelten möglicherweise nationale Bestimmungen
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Zitat- Zulassung: um einen regulären KOM zuzulassen wird ja der Gewerbeschein verlangt, für den man die Unternehmerprüfung braucht. Das hab ich hier auch noch nie gelesen. Entfällt das bei unseren Exoten durch die SA Geschichte?
Also in Österreich ist eine private Zulassung normal wenn du ihn nicht gewerblich nützt
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denke wenn überhaut interessant dann wenn das fzg ein M3 bleibt
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Ich hab 100/24 von Lion Tron besser gehts nicht mehr aus meiner sicht
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goBox -- vor der Grenze od. direkt an der Grenze besorgen
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Zeig mir mal EINEN Bus, der bei IDENTISCHER Nutzung und Pflege WENIGER rostet....🧐
Volvo u. Van Holl sind ja aus Edelstahl
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wie er da hin gekommen ist weis man nicht??
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Ist ein Unternehmen von meinem Bundesland aber enn nicht medhr bekannt
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weis da wer mehr??
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Bei uns in AT für 15 t im Quartal € 45,--
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In A Wechselkennzeichen:
Bei uns ist es dass man drei Fzg. LKW, Bus, PKW auf ein Kennzeichen anmelden kann u. Steuern u. Versicherung nur für das teuerste zahlt - die anderen sind halt dabei - eigentlich logisch ich kann/darf eh nur eines bewegen.
Aber viel interessanter aber sehr sehr selten da unbekannt ist das "Manipulationskennzeichen" - das dient alleine dafür dass man dort eines "parken" kann und dafür zahlt man keine Steuern u. Versicherung. Aber dafür darf man mit dem Kennzeichen auch nicht fahren u. man bekommt es nie in die Hände.
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Dir Freunde machen
warum erst machen - sind ja alle eine große freundesfamilie
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Zum Beispiel bestimmte Pkw-Modelle,
Dazu zählt mein VW t3 Bj 87 und dabei gibt's von dieser Version nur 100 Stück laut VW - aber es gbt grundsätzlich zuviele T3 sysncro noch
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Das mit dem WoMo als historisches Fzg. find ich nicht schlimm - 120 Tage ist schon ein sehr laaaaaanger Urlaub.
Aber Wohnbusse mit "H" gäbe es bei uns wahrscheinlich nicht denn da müsste der Umbau nachweislich mind. 30 Jahre alt sein. Und ob das ein Wohnbus hinbekommt der vorher im Reiseverkehr war bezweifle ich ein wenig
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kein schützenswertes Kulturgut sondern nur ein altes Fahrzeug und bekommt kein H. Wozu auch...
Ist bei uns auch so - und wenn sich was ändert nach Unfall wieder weg
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Ääähhh .... bei uns im ösiland gibt es kein "H" ... und auch nicht diese vorteile welche ich erlesen kann .... angeblich sind in der EU ja alle gleich !!
Falsch aber vollkommend: Ich selber beisitze drei "historisch erhaltungswürdige Fahrzeuge" und das ist das gleich wie das "H" in Deutschland.
Grundsätzliches:
1. mind. 30 Jahre altes Fahrzeug
2. Fahrzeug in in einer Liste des Bundesministeriums geführt
3. Zustand im Original - wenige Teile sind ausgenommen
4. Zustand gut od. sehr gut
5. Verkehr- u. Betriebssicherheit muss gegeben sein - hat nichts mit 4. zu tun
6. Steuer wie jedes andere Auto - Jedoch mit nächsten unkt besteht sarpotental
7. max. Verwendung von 120 für M u. N Fzg. und 60 Tage für Zweirädrige (Traktoren usw. wes ich jetzt nicht)
8. bestimmtes Fahrtenbuch ist zu führen u. bei der Überprüfung bzw. bei Kontrollen vorzuweisen
9. zweijährige Begutachtung und wenn Punkt 3, 4 od. 5 nicht mehr zutreffen kann es sein, dass der Status aberkannt wird
und noch einiges mehr
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Nur so angemerkt - wenn man will kann man auch einen Ziviltechniker für KFZ-Gutachten heranziehen. Der macht alles für enen ist aber halt teurer als selber machen dafür aber kein Ärger mit Behörde
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Nicht ganz - man muss dort typisieren wo das Fahrzeug gemeldet ist. Ist es abgemeldet, kann man typisieren wo man will.
Richtig ist in jenem Bundesland wo das Fzg. gemeldet ist od. wo der Zuzl.Bes. seinen Wohnsitz hat.
ber das Fahrzeug ist ja dort angemeldet wo auch der Eigentümer seinen Wohnsitz hat.
Nicht zwangsläufig - ich habe es auch mit einem Nebenwohnsiitz durchgeführt
und in Wien schmeißt die Nerven weg, da geht grundsätzlich einmal gar nix
Dann muss man sie zu iihrem Glück überreden - sie können nicht geg. die Gesetze arbeiten - da muss man sich halt im Vorfeld schon vorbereiten - hatte bei meinen beiden Vorgängern jedes mal Diskussionen - aber das Gesetz regelt alles
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Melde dich bei mir - ich kann dir sicher helfen
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Ich möchte nur wissen ob die Busse Bj 2000 wie der 9700 ebenfalls einen Edelstahlaufbau haben