SCHWEIZ - hat jemand das Formular 56.96 zum ausdrucken?

  • Hallo,
    kann mir jemand einen Link schicken mit dem Formular 56.96 zum ausdrucken?
    Danke,
    Groschi

    Mercedes O 405 Bj. 86, diesen Sommer die ersten Touren.

  • Nachdem ich meinen Oldtimer verkauft habe, hat Michael alle Unterlagen bekommen. Auch das ausgedruckte Formular. Frag ihn einfach.

    Grüße aus dem Remstal
    Stefan T 911
    17 Jahre mit einem O 302, und seit 2018 nun mit einem Van Hool T 911 unterwegs



    Einmal editiert, zuletzt von Stefan T 911 ()

  • Wie die Erfahrung gezeigt hat, nutzt das ausgedruckte Formular beim Zoll gar nix :D
    Wichtig ist nur, dass man die Formularnummer weiß

    Typisch Baden-Württemberg - Erst das Auto erfinden und dann mit dem Bus fahren

  • Doch schon - da die Formularnummer unten auf dem Formular drauf steht...

    Grüße aus dem Remstal
    Stefan T 911
    17 Jahre mit einem O 302, und seit 2018 nun mit einem Van Hool T 911 unterwegs



  • Wieso auf andere Foren verweisen, wenn man da das Formular runterladen kann und hier dann einstellen kann ??


    Man bedenke Querlinks in anderen Foren können da auch mal verschwinden und dann wäre der Thread hier sinnfremd.


    Hier mal das Formular im Thread hinterlegt, ist bestimmt einfacher als woanders zu suchen.


    Schwerlastabgabe_Befreiung_Schweiz.pdf

    Gruß Thomas
    ----------------------------------------------------------------------
    Zum Bustagebuch & Busblog: http://www.screaming-mimi.de - Stand: 30.06.2023)


    Spritmonitor.de
    Volvo B10M
    signatur_putz.gif


    Forumstreffen, die einzige Zeit im Jahr wo alle 5 Sinne zusammen kommen:

    Unsinn, Wahnsinn, Blödsinn, Schwachsinn und Irrsinn

  • Mich hat da letztens die Zolleuse bös angekuckt als ich mit dem etwas schief eingescannten Formular kam... hat dann gegoogelt und das Formular höchstselbst runtergeladen und ausgefüllt. Muß ja alles seine Ordnung haben...

    leoforio


    schone Umwelt, spar Verdruss, fahr mit dem Bus... :D

  • Also da ich heuer auch die Schweiz besuche bin ich auf das hiergestoßen.


    Das macht das ganze wesentlich einfacher u. bezahlt wird mit der Kreditkarte.


    Da braucht man nichtmal noch einen Zettel ausfüllen

    Stephan + Maria


    Unser Fuhrpark: Peugeot 403B Bj: 62; Puch-Mofa VS50D Bj: 66; Setra S208H Bj: 80; VW T3 Bj: 87; Peugeot Huski Cabrio Bj: 91; Mercdes O404-10RHD Bj. 95; CBR1100XX Bj: 99; Audi A6 V6 quattro Bj: 00; Peugeot 208 Bj: 07; Ford Mondeo Bj: 08; Peugeot 208-e Bj. 20

  • Der Witz am Formular 59.96 ist das du mit einem Oldtimer eben nichts zahlen musst...

    Grüße aus dem Remstal
    Stefan T 911
    17 Jahre mit einem O 302, und seit 2018 nun mit einem Van Hool T 911 unterwegs



  • Der Witz am Formular 59.96 ist das du mit einem Oldtimer eben nichts zahlen musst...


    Das gilt aus Schweizer Sicht aber nur für Ausländer, also für deutsche Fahrzeuge mit H. Für die Schweizer selbst gibt es so eine Regelung garnicht, die müssen zahlen...
    Wie das mit Österreichern ist, weiss nicht nicht.

    Viele Grüße,
    Martin
    --
    Ü-Wagen Umbaugalerie: http://ue34.de
    (wird regelmässig erweitert)

  • Na Leute, warum sucht Ihr nicht in der originalen Quelle nach den richtigen Informationen? ?(


    Eidgenössische Zollverwaltung - Transport/Strassenabgaben - Schwerverkehrsabgaben LSVA (L für Leistungsabhängig :!: ) und PSVA (P für Pauschal :!: )


    Hier sind alle Bedingungen für die Schwerverkehrsabgabe nach zu lesen.
    Auch die Schweiz kennt Oldtimer als Veteranen und unterscheidet zwischen innländischen und ausländischen Fahrzeugen. Mit ausländischen Fahrzeugen sind alle Fahrzeuge gemeint, die in der ganzen europäischen Union zugelassen sind, (und auch über die europäischen Grenzen hinaus) auch in Norwegen....... :P

  • da findest du alles nur das Formular 56.96 um das es hier geht, leider nicht..... :joke:

    Grüße aus dem Remstal
    Stefan T 911
    17 Jahre mit einem O 302, und seit 2018 nun mit einem Van Hool T 911 unterwegs



  • [MOD] Unpassende Bemerkung gelöscht. /M


    Also, auf der Seite mit den Info`s zur Schwerverkehrsabgabe nach unten scrollen, zur Linkliste Schwerverkehrsabgabe.


    Da den Link anklicken: Im Ausland immatrikulierte (zugelassene) Fahrzeuge und folgen. Dieser Link gibt alle wichtigen Informationen. Aber Achtung, wieder viel Text! Der Punkt "Ausnahmen" sollte die notwendige Antwort liefern.


    So ist dort zu lesen: "Veteranenfahrzeuge, die im Fahrzeugausweis als solche bezeichnet sind" 8o


    Jetzt glaube ich mich zu erinnern, dass man in Deutschland besonderst clever war, und hat Fahrzeugen die, die 30 Jahre geschafft haben, am Kennzeichen und in den Fahrzeugpapieren ein "H" eingetragen. :idea: :P ;)


    Somit ist jedem schweizer Beamten beim Zoll und der Polizei klar, hier kommt ein Deutscher mit "ollem Fzg." ................... :joke:

  • Schon Okay, danke für den Link, der schon viele nützliche Informationen enthält. Ich glaube das konnte jeder lesen.


    Aber es wurde nach einer Download-Möglichkeit des Formulars 56.96 gefragt. Und das konnte ich (auf die Schnelle, aber auch mit Suchfunktion) nicht finden.

    Viele Grüße


    Thorsten

  • Ich habe gerade, nur aus lauter langer Weile, mal die Suchfunktion des Forums mit "PSVA" gefüttert, immerhin kamen 19 Beiträge dazu heraus......


    In den Beiträgen zum Thema aus `16 sind schon die Links zum Ausnahmeformular nicht mehr abrufbar. In den noch älteren Beiträgen, auch nicht.


    [MOD] Unpassende Bermerkung gelöscht /M

    Wenn ich es richtig gesehen habe, dann wurde 2017 die Schwerverkehrsabgabe überarbeitet. Da besagtes Formular 56.96 auch über die Suchfunktion der Zollverwaltung nicht abrufbar ist, wird es gestrichen worden sein...... :P


    Es ist daher alles notwendige in der pauschalen Schwerverkehrsabgabe bei den Ausnahmen geregelt.


    Frei nach dem Motto: wozu ein Formular, wenn für den Sachverhalt keine Gebühren erhoben werden sollen? :P :D

  • Stefan: Du kennst also "Komplexreduktion durch Ignoranz" :D Ein paar mal angewendet, gewöhnt man sich lächelndes Kopfschütteln an ... ^^


    Sofern das dann nicht (in der Arbeitswelt tlw. ein leidiges Thema) zu Arbeitsunfallbild "Schleudertrauma durch Kopfschütteln" führt, ist doch alles gut ... :D

    Gruß


    Sputnik



    Froh zu sein bedarf es wenig, und wer froh ist, ist ein König.
    Derzeitige Fz.: MB O404 Wohnbus BJ.92; Cupra Leon ST Hybrid BJ.22; Audi A4 Avant 1,8T BJ.05; Toyota Supra MK3 BJ.87
    Frühere Fz. (Auszug): MB O307 Wohnbus exBüchereibus mit O303 Front Bj.80; BMW (318is Coupe, 330xD Coupe, 520D Touring diverse); Toyota Supra MK2

  • Ich habe gerade, nur aus lauter langer Weile, mal die Suchfunktion des Forums mit "PSVA" gefüttert, immerhin kamen 19 Beiträge dazu heraus......

    ...und das bringt Dir was genau?






    [MOD] Unpassende Bermerkung gelöscht /M

    Wenn ich es richtig gesehen habe, dann wurde 2017 die Schwerverkehrsabgabe überarbeitet. Da besagtes Formular 56.96 auch über die Suchfunktion der Zollverwaltung nicht abrufbar ist, wird es gestrichen worden sein...... :P


    Es ist daher alles notwendige in der pauschalen Schwerverkehrsabgabe bei den Ausnahmen geregelt.


    Frei nach dem Motto: wozu ein Formular, wenn für den Sachverhalt keine Gebühren erhoben werden sollen? :P :D

    Sorry, aber genau so entstehen Gerüchte - manchmal wäre es besser, NICHTS zu schreiben statt die Unwahrheit... :wack:

    "Denk an die Umwelt - fahr mit dem Bus!"


    Die vollständige Übermittlung dieses Beitrages kann sich etwas verzögern,

    da er mit einer Taschenlampe ins Glasfaser-Kabelnetz gemorst wurde...

  • Zitat von Schneemann78

    Sorry, aber genau so entstehen Gerüchte - manchmal wäre es besser, NICHTS zu schreiben statt die Unwahrheit... :wack:


    Hmm, wenn Du meinst, Du hast den besseren Draht zum Zoll. :whistling: 8o Nun lass die Anderen aber auch nicht dumm sterben..... ?(

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!