Hallo,
kann mir jemand einen Link schicken mit dem Formular 56.96 zum ausdrucken?
Danke,
Groschi
SCHWEIZ - hat jemand das Formular 56.96 zum ausdrucken?
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super René, danke!
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Wie die Erfahrung gezeigt hat, nutzt das ausgedruckte Formular beim Zoll gar nix
Wichtig ist nur, dass man die Formularnummer weiß -
Doch schon - da die Formularnummer unten auf dem Formular drauf steht...
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Wieso auf andere Foren verweisen, wenn man da das Formular runterladen kann und hier dann einstellen kann ??
Man bedenke Querlinks in anderen Foren können da auch mal verschwinden und dann wäre der Thread hier sinnfremd.
Hier mal das Formular im Thread hinterlegt, ist bestimmt einfacher als woanders zu suchen.
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Mich hat da letztens die Zolleuse bös angekuckt als ich mit dem etwas schief eingescannten Formular kam... hat dann gegoogelt und das Formular höchstselbst runtergeladen und ausgefüllt. Muß ja alles seine Ordnung haben...
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Der Witz am Formular 59.96 ist das du mit einem Oldtimer eben nichts zahlen musst...
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Der Witz am Formular 59.96 ist das du mit einem Oldtimer eben nichts zahlen musst...
Das gilt aus Schweizer Sicht aber nur für Ausländer, also für deutsche Fahrzeuge mit H. Für die Schweizer selbst gibt es so eine Regelung garnicht, die müssen zahlen...
Wie das mit Österreichern ist, weiss nicht nicht. -
Na Leute, warum sucht Ihr nicht in der originalen Quelle nach den richtigen Informationen?
Hier sind alle Bedingungen für die Schwerverkehrsabgabe nach zu lesen.
Auch die Schweiz kennt Oldtimer als Veteranen und unterscheidet zwischen innländischen und ausländischen Fahrzeugen. Mit ausländischen Fahrzeugen sind alle Fahrzeuge gemeint, die in der ganzen europäischen Union zugelassen sind, (und auch über die europäischen Grenzen hinaus) auch in Norwegen....... -
da findest du alles nur das Formular 56.96 um das es hier geht, leider nicht.....
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[MOD] Unpassende Bemerkung gelöscht. /M
Also, auf der Seite mit den Info`s zur Schwerverkehrsabgabe nach unten scrollen, zur Linkliste Schwerverkehrsabgabe.
Da den Link anklicken: Im Ausland immatrikulierte (zugelassene) Fahrzeuge und folgen. Dieser Link gibt alle wichtigen Informationen. Aber Achtung, wieder viel Text! Der Punkt "Ausnahmen" sollte die notwendige Antwort liefern.
So ist dort zu lesen: "Veteranenfahrzeuge, die im Fahrzeugausweis als solche bezeichnet sind"
Jetzt glaube ich mich zu erinnern, dass man in Deutschland besonderst clever war, und hat Fahrzeugen die, die 30 Jahre geschafft haben, am Kennzeichen und in den Fahrzeugpapieren ein "H" eingetragen.
Somit ist jedem schweizer Beamten beim Zoll und der Polizei klar, hier kommt ein Deutscher mit "ollem Fzg." ...................
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Schon Okay, danke für den Link, der schon viele nützliche Informationen enthält. Ich glaube das konnte jeder lesen.
Aber es wurde nach einer Download-Möglichkeit des Formulars 56.96 gefragt. Und das konnte ich (auf die Schnelle, aber auch mit Suchfunktion) nicht finden.
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Ich habe gerade, nur aus lauter langer Weile, mal die Suchfunktion des Forums mit "PSVA" gefüttert, immerhin kamen 19 Beiträge dazu heraus......
In den Beiträgen zum Thema aus `16 sind schon die Links zum Ausnahmeformular nicht mehr abrufbar. In den noch älteren Beiträgen, auch nicht.
[MOD] Unpassende Bermerkung gelöscht /M
Wenn ich es richtig gesehen habe, dann wurde 2017 die Schwerverkehrsabgabe überarbeitet. Da besagtes Formular 56.96 auch über die Suchfunktion der Zollverwaltung nicht abrufbar ist, wird es gestrichen worden sein......Es ist daher alles notwendige in der pauschalen Schwerverkehrsabgabe bei den Ausnahmen geregelt.
Frei nach dem Motto: wozu ein Formular, wenn für den Sachverhalt keine Gebühren erhoben werden sollen?
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---runtergeschluckt dem Frieden zuliebe --
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Stefan: Du kennst also "Komplexreduktion durch Ignoranz" Ein paar mal angewendet, gewöhnt man sich lächelndes Kopfschütteln an ...
Sofern das dann nicht (in der Arbeitswelt tlw. ein leidiges Thema) zu Arbeitsunfallbild "Schleudertrauma durch Kopfschütteln" führt, ist doch alles gut ...
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Ich habe gerade, nur aus lauter langer Weile, mal die Suchfunktion des Forums mit "PSVA" gefüttert, immerhin kamen 19 Beiträge dazu heraus......
...und das bringt Dir was genau?
[MOD] Unpassende Bermerkung gelöscht /M
Wenn ich es richtig gesehen habe, dann wurde 2017 die Schwerverkehrsabgabe überarbeitet. Da besagtes Formular 56.96 auch über die Suchfunktion der Zollverwaltung nicht abrufbar ist, wird es gestrichen worden sein......Es ist daher alles notwendige in der pauschalen Schwerverkehrsabgabe bei den Ausnahmen geregelt.
Frei nach dem Motto: wozu ein Formular, wenn für den Sachverhalt keine Gebühren erhoben werden sollen?
Sorry, aber genau so entstehen Gerüchte - manchmal wäre es besser, NICHTS zu schreiben statt die Unwahrheit...
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