Wohnmobil über 12 m

  • Moin in die glückliche Welt der großen und langen Wohnmobile.

    Ich benötige bitte von euch einen sinnvollen Hinweis.

    Ich habe ein USA Reisemobil gekauft, derzeit in BRD zugelassen, jedoch läuft die Ausnahmegenehmigung umgehend ab. Eine Erneuerung ist undenkbar, ich habe bereits in 3 Bundesländern angefragt.


    Kann mir jemand einen Tipp geben, wie ich eine Zulassung bekomme?


    Herzlichst,

    Stefan Schneider :)

  • Nein, und ehrlich gesagt sehe ich da kaum ein Chanche mehr.

    Grüße aus dem Remstal
    Stefan T 911
    17 Jahre mit einem O 302, und seit 2018 nun mit einem Van Hool T 911 unterwegs



  • puh, ja, das ahnte ich schon fast.


    Und kennst sich jemand damit aus, wenn der Zweck des Fahrzeuges umgetypt wird?

    Also von Wohnmobil zu Sonder KFZ Büromobil?

    Dann greift angeblich die 12 m Grenze nicht mehr.

  • Hier steht alles geschrieben was Du wissen musst. Ein kurzer Blick ins Board hätte geholfen...

    Viele Grüße,
    Martin
    --
    Ü-Wagen Umbaugalerie: http://ue34.de
    (wird regelmässig erweitert)

  • Hallo Stefan

    Such Dir im Internet mal die Adresse aus Bramsche bei Osnabrück raus. Die bauen amerikanische Fahrzeuge zu Wohnbusse um und die sind länger als 12 m.

    Einfach dort dann mal Anfragen.

    MfG Frank

  • SUPER - Superkraut ! ... da klopfen sich die emotionen und meinungen gegenseitig "windelweich" !!! .. und du machst hier ein geheimniss daraus wo mehr als zwölf-meter-zulassungen möglich sind .... oder geht es doch nicht um (d)ein womo ?

    wenn ich immer nur das tun würde, was von mir erwartet wird, könnte man folgendes auf meinen grabstein schreiben:
    "mein leben hat allen gefallen, nur mir nicht" !! zitat enzo ferrari

  • loja1 Verstehe deinen Beitrag nicht. Das hier ist ein Forum wo man sich gegenseitig hilft. Ich habe hier schon viel profitiert von vielen Leuten. Dann gebe ich zurück was ich kann. Wenn darüber diskutiert wird ob es geht oder nicht , ist das nicht meine Sache. In Teilen ist es ja auch richtig. Es geht nicht in jedem Bundesland.. das bedeutet aber nicht , das es nicht geht. Es gibt ja mehr Bundesländer ;) . Man muss halt wissen wo. .. es gibt noch Menschen die Sondergenehmigung und Gutachten schreiben … ich werde es aber nicht öffentlich machen… sehe es auch so wie Carsten

  • ich habe es schon so gemeint wie ich es dokumentiert habe. bin aber auch der meinung, dass es eine vorschrift oder gesetzgebung hat, welche sich wiederum an vorschriften zu halten hat!


    wenn es auch anders möglich ist, auch gut, wobei ich hier wiederum der meinung bin, dass ALLE gleich sind nur manche eben GLEICHER ... und damit meine ich nicht die forumsmitglieder !!!

    wenn ich immer nur das tun würde, was von mir erwartet wird, könnte man folgendes auf meinen grabstein schreiben:
    "mein leben hat allen gefallen, nur mir nicht" !! zitat enzo ferrari

  • Ok. Vielleicht sollte ich noch erwähnen das ich nicht davon ausgehe das er ständig Busse mit 13,50m auf WoMo zulässt am laufenden Band. Das weis ich nicht. Und kann ich mir auch nicht vorstellen. Ich habe mich jetzt auf diesen Fall bezogen die der Ersteller des Beitrag hat. Ami Bus , ich sag mal 12,3m oder 12,5m … das wird dort möglich sein. Er wird nicht am laufenden Band deutsche 13,50 Busse auf WoMo schreiben. Hier geht es ja quasi auch um einen Ausnahme Fall. Aus Amerika mitgebracht oder was weis ich .. Die Gegebenheiten sollten da schon passen. .. ich will damit sagen , es geht … habe hier im Forum schon mal jemanden damit geholfen der ein WoMo aus Amerika mit 12,40 m nach Deutschland geholt hat. In der Hinsicht hast du recht loja1 .. der Standard ist es nicht einfach einen 12,01m Bus auf WoMo zu setzen . Aber möglich.


    PS: Ich habe ja geschrieben. Ist möglich. Nicht ist immer möglich. :) Ich kenne zumindest 2 die über 12m sind und WoMo :) und es heißt ja Sondergenehmigung.. warum die Gutachter diese Sondergenehmigung nicht erteilen , bei einem besonderen Fall , wie zb ein aus Amerika geholtes WoMo mit 20cm Übermaß ist mir schleierhaft und ein Rätsel. Woran liegt das ? Keine Verantwortung mehr übernehmen wollen ? Machtgefühl? Es gibt diesen Paragraf noch .. und ich kenne halt einen der diesen Paragrafen anwendet , bei einem gesonderten Fall…. Das wollte ich mal noch klar stellen.

  • Jo. Hätte ich besser gemacht. ..ist aber auch Wurscht jetzt. . Wenn es Sonderfälle gibt , ist es möglich. Deswegen auch Sondergenehmigung nach Paragraf sowieso. Wenn ich einen Bus in DE kaufe und bewusst über 12m ausbaue ist es auch keine Ausnahme sondern schon ein bisschen eigenverschulden ..das wird sicherlich nicht klappen. klingt ja auch logisch meiner Meinung nach. .. aber vielleicht sieht es der ein oder andere anders. :) Ich denke man muss das unterscheiden!

  • Die Genehmigung kommt vom Landratsamt oder Regierungspräsidium. Die brauchen dafür das Gutachten, in dem hervorgeht, dass technisch nichts dagegen spricht.

    Das heißt aber leider noch lange nicht, dass die Genehmigung auch erteilt wird.


    Daher wird meist schon die Erstellung des Gutachtens abgelehnt.

    Erfolgreicher ist es, wenn man vorher schon eine Willensbekundung der Zulassungsstelle hat, dann klappt es oft auch mit dem Gutachten.

  • Die Genehmigung kommt vom Landratsamt oder Regierungspräsidium. Die brauchen dafür das Gutachten, in dem hervorgeht, dass technisch nichts dagegen spricht.

    Solche Ausnahmegenehmigungen von der StVZO sind grundsätzlich Ländersache und werden je nach Bundesland

    von einer Behörde wie in #19 beschrieben bearbeitet.

    Das Gutachten beschreibt nicht nur die technische Seite sondern beinhaltet auch die einzelnen Abweichungen von der Zulassungsordnung, die eine Ausnahmegenehmigung erfordern.

    Die meisten Begutachtungen (i.d.R. durch einen aaS) zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung werden im Vorfeld bereits mit der erteilenden Stelle kurz erläutert um dem Antragsteller unnötige Kosten zu ersparen.

    Somit ist es hilfreich, mit der Landesbehörde in Kontakt zu treten, bevor man ein Gutachten in Auftrag gibt.

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