Länge 12m - 13,5m - 15m

  • Ich habe mir in Canada einen 2001er Newmar Mountain Aire DP4095 gekauft den ich hier zugelassen habe und im Jahr 2022 nach Deutschland überführen möchte um dieses Wohnmobil in Deutschland und der EU für bis zu 365 Tage nutzen möchte. Einne Versicherung, die mir mein Motorhome mit kanadischer Zulassung versichert, habe ich schon gefunden.

    Eventuell plane ich auch das Wohnmobil in Deutschland zuzulassen, da ich auch einen deutschen Wohnsitz habe.

    Allerdings ist mein Wohnmobil 40’ lang, was einer Länge von 12,192m entspricht. Das Wohnmobil ist auf einem Busfahrgestell aufgebaut mit 2 Achsen und einem Heckmotor. Das zulässige Gesamtgewicht beträgt 14,4 t.

    Ich habe hier im Forum ältere Kommentare gefunden zu dem Längenthema gefunden, kenne aber auch die Paragraphen 32 und 70 der StVZO.


    Da 2-Achs-Busse eine Zulassung bekommen, die bis zu 13,5 m lang sind, frage ich mich, ob ich wohl eine Sondergenehmigung bekommen kann für meine Überlänge von 19,2 cm?


    Oder hat jemand irgendwelche Erfahrungen gemacht und eine Zulassung bekommen, obwohl er 12 m Länge überschreitet?


    Bild von meinem Bus…😊


  • Die Wahrscheinlichkeit einer Ausnahmegenehmigung ist ausgesprochen gering.


    Dazu die Kosten für zwei mal Fähre, Zulassungskosten mit Vollabnahme etc. in D, Zoll, usw. Nach einem Jahr das Prozedere retour.


    Es wäre deutlich günstiger hier was zu kaufen oder für ein Jahr zu mieten.

  • wenn du mehr als acht Fahrgastplätze hast oder einbauen kannst,

    dann laß ihn doch in D als Kraftomnibus (Typschlüssel M3/SA) zu.

    wäre von der Abnahme (§21StVZO) vermutlich die einfachere Lösung (wegen der Fzg-Länge)

  • Darfst Du mit Kanadischer Zulassung (evtl. mit zusätzlicher Versicherung?) hier nicht fahren? :/


    Den ganzen Heckmeck mit der Zulassung hier würde ich mir sparen, wenn es anders ginge, und eh nur temporär ist....

  • äh .. frage: als renntransporter für (jedwelche) sportart ??? ... oder als "promotionmobil" ...

    ODER: einfach hinfahren und typisieren ..ohne viel "ahnung"?( ... ja oder einfach mit der kanadischen zulassung fahren !!!! ..ich würde die reihenfolge umkehren;)

    wenn ich immer nur das tun würde, was von mir erwartet wird, könnte man folgendes auf meinen grabstein schreiben:
    "mein leben hat allen gefallen, nur mir nicht" !! zitat enzo ferrari

  • Zulassung in D als Wohnmobil ist legal nur bis max. 12m möglich. Echte 40- Füssler keine Chance. Ausnahmegenehmigungen werden nicht mehr erteilt. Bekanntes Problem, aber leider nicht zu ändern. ;(


    Wenn Du mehr Input zum Thema US Motorhome brauchst:

    http://www.motorhome-europe.de




    Gruß,

    Rainer

    Gulf Stream SunVoyager, Bj. 1994, Cummins B5,9, Allison AT542, 7,49t

  • Im Prinzip hast du recht, in Bezug auf die obrige Anfrage wird die Zulassung M3/SA unrelevant sein

    Grüße aus dem Remstal
    Stefan T 911
    17 Jahre mit einem O 302, und seit 2018 nun mit einem Van Hool T 911 unterwegs



  • Wenn du mit Kanadischer Zulassung hier fährst, kläre es vorher mit deiner Versicherung ab. Nicht dass andere Länder ausgenommen sind (gut möglich, wer "fährt" schon von Kanada nach Europa ;)

    Ich hatte es mal genau andersrum vor

  • stimmt so allgemein nicht.

    ein als M3/SA beschriebenes Fahrzeug ist auch ein Wohnmobil --> siehe Zifff.5 im FZ-Schein ;)

    und das darf länger als 12 Meter sein....

    Dann präzisiere ich mal meine oben gemachte Aussage "Zulassung in D als Wohnmobil ist legal nur bis max. 12m möglich" wie folgt:

    Eintrag in Zulassungsbescheinigung Teil I Ziffer 5: SO.KFZ WOHNM.UEB.2,8 T ist legal nur biz zu einer Fahrzeuglänge von 12m möglich.


    In D zugelassene US- Motorhomes mit einer eingetragenen Sitzplatzanzahl von 8 plus Fahrer oder mehr sind mir bis jetzt nicht bekannt.

    Und ein in D zugelassenes US- Motorhome mit Kom Zulassung kenne ich auch nicht. An einer gangbaren Lösung zu diesem Thema sind im US- Motorhome Forum einige Mitglieder sehr intressiert.




    Gruß,

    Rainer

    Gulf Stream SunVoyager, Bj. 1994, Cummins B5,9, Allison AT542, 7,49t

  • Warum nicht mit Canada Zulassung fahren. Ich hab in Frankreich einen VW Bus älteren Baujahres getroffen. Der war über viele Monate in Europa unterwegs. Er war mir aufgefallen, da das vordere Schild wie ein deutsches aussah, aber Leica drauf stand. Er hatte wie drüben üblich nur hinten das richtige Kennzeichen drauf.

    Also mit Versicherungsnachweis würde ich das so machen. Für ein Jahr lohnt es bestimmt das eigene Fahrzeug mitzunehmen (wenn der Transport diebstahlsicher funktioniert).

    Konny Reimanns Bus wurde während des Seetransports leergeräumt, obwohl er eine Bretterwand als Abtrennung eingebaut hatte.

    Also RoRo eher nicht, aber geht der in einen Container?

    Magirus R81 Bj. 1982 H ist nun auch durch Das Kennzeichen bedeutet: MagirusR 81der3.
    http://www.R81.de
    Wem meine Bilder gefallen, darf sich gerne daran erfreuen
    und ANGUCKEN.
    Runterladen und weiteverwenden NUR nach Genehmigung durch mich, sonst.... :evil:

  • wenn du mehr als acht Fahrgastplätze hast oder einbauen kannst,

    dann laß ihn doch in D als Kraftomnibus (Typschlüssel M3/SA) zu.

    wäre von der Abnahme (§21StVZO) vermutlich die einfachere Lösung (wegen der Fzg-Länge)

    Ich war beim TÜV und bei Dekra, einstimmig ohne von einander zu wissen.... keine Chance da diese schlüsselung EG Schlüssel ist und die beiden Stellen nur National Schlüsseln dürfen

  • Zitat

    ein als M3/SA beschriebenes Fahrzeug ist auch ein Wohnmobil --> siehe Zifff.5 im FZ-Schein ;)

    und das darf länger als 12 Meter sein.....


    Hallo Bernd,


    M3 ist mir bekannt. Bei M3/SA handelt es sich um den zweckbestimmten Aufbau Wohnmobil.


    Ich überlege hinsichtlich eines Busses mit 12,20 m Länge. Habe jedoch große Sorgen in Bezug auf die laufenden Kosten bei der Zulassung als KOM

    - Versicherung

    - Steuer

    - Schutzbrief/Pannenhilfe

    - (Und der Vollständigkeit halber der Sicherheitsprüfung. Wobei das überschaubar ist.)


    Eine Zulassung als Wohnmobil würde m.E. diese Kosten deutlich senken. Ist dies über M3 / SA möglich?


    Außerdem wird m.E. der Führerschein Klasse D benötigt?


    Gibt es Erfahrungen hinsichtlich der Farzeugkürzung um wenige cm (z.B. 12,20 m => 12m) ?

  • Warum soll eine Pannenhilfe teurer sein beim M3?


    Die Versicherung ist auf jeden Fall deutlich teurer.


    Die Kürzung kann man bei Fahrzeugen machen, wo es sinnvoll ist. Wohl kaum bei einem Bus aus europäischer Produktion.

    Die LKW-Rahmen mit Schulbusaufbau aus den USA kann man kürzen.

  • Die Pannenhilfe als solche ist tatsächlich immer teuer. Der die Pannenhilfe beinhaltende Schutzbrief macht m.E. den Unterschied. Für ein Wohnmobil ist dieser deutlich günstiger zu erhalten (z.B. RMV).


    Bei der Versicherung ist die Frage ob ein M3/SA als KOM oder als Wohnmobil versichert wird? Auch hierdurch könnte es preislich vernünftig werden.

  • Bei der Versicherung ist die Frage ob ein M3/SA als KOM oder als Wohnmobil versichert wird?

    Das müßte man vor Ort mit der Versicherungsgesellschaft abklären,

    ob die grundsätzlich nach Fahrzeugart versichern, oder den Verwendungszweck berücksichtigen. (???)


    Für ein Fahrzeug der Klasse M3 ist die Führerschein - Klasse D erforderlich.

    M3 - Fahrzeuge unterliegen der SP - Pflicht

  • Warum lässt du den Bus nicht einfach auf 12,2M und WoMo laufen ?

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