HU im Ausland - Off Topic aus Frontscheibe tauschen (Kasko)

  • Da stellt sich die Frage ob man im Ausland auch die HU machen lassen kann.


    Oder muss dass bei deutschem Kennzeichen in Deutschland gemacht werden?


    Kennt sich damit jemand von euch aus oder hat es gar schon machen lassen?


    LG

    Andreas

  • im Ausland auch die HU machen lassen kann.


    Oder muss dass bei deutschem Kennzeichen in Deutschland gemacht werden?

    Mit deutschem Kennzeichen geht die HU auch nur in Deutschland.

    Abgelaufener Tüv interessiert im Ausland (bis zu 1 Jahr) nicht.


    Muss aber bei Wiedereinreise in D sofort nachgeholt werden.

    Gruß Jürgen


  • jürgen-n213

    ... abgelaufener TÜV im ausland will ich nicht so stehen lassen ! ohne jetzt über sinnhaftigkeit diskutieren zu wollen, es soll eben alles seine richtigkeit haben


    in z.b. H, SLO &HR ... steht die abnahme der kennzeichen und enorme geldstrafen bei abgelaufenen pickerl gegenüber

    ... im extremfall sogar eine beschlagnahmung des fahrzeuges


    also: ... für mich ein "no-go"


    ... es geht aber um die frontscheiben ... sorry :P

    wenn ich immer nur das tun würde, was von mir erwartet wird, könnte man folgendes auf meinen grabstein schreiben:
    "mein leben hat allen gefallen, nur mir nicht" !! zitat enzo ferrari

  • Habe noch mal gerade beim ADAC nachgeschaut:


    Zitat ADAC:


    Was ist, wenn die HU im Ausland fällig wird?

    Sie müssen dann nicht extra nach Hause fahren. Ein Verwarnungs- oder Bußgeld in Deutschland können Sie umgehen, wenn Sie z. B. nachweisen, dass Ihr Fahrzeug bei der Ausreise aus Deutschland noch eine gültige Hauptuntersuchung hatte und danach ständig im Ausland war. Das kommt in der Praxis öfter vor, wenn Wohnmobile oder Wohnwagen für längere Zeit auf Campingplätzen im Ausland abgestellt werden.

    Als Nachweis kann in diesen Fällen unter Umständen das Prüfprotokoll einer ausländischen Prüfstelle dienen. Das ersetzt aber nicht die HU in Deutschland. Diese muss dann unmittelbar nach der Rückkehr in die Heimat gemacht werden. Übrigens: Ausländische Behörden dürfen eine abgelaufene HU nicht beanstanden.


    :/

    Gruß Jürgen


  • Ja, das ist halt die deutsche Sichtweise - ändert aber nichts daran, dass Du z.B. in Ungarn ein dickes Problem hast, wenn sie dich erwischen - wäre nicht das erste Fahrzeug was an die Kette gelegt wurde


    Grüße aus dem Osten

    Vocki

    Macht korrumpiert, absolute Macht korrumpiert absolut. (Lord Acton 1834–1902)

  • Das widerspricht aber die Aussage "Ausländische Behörden dürfen eine abgelaufene HU nicht beanstanden".


    Steht auch genauso hier:

    https://www.tuv.com/landingpag…ribution-pages/wohnwagen/


    Ist für mich eigentlich eindeutig :/

    Anders sieht es natürlich aus, wenn das Fahrzeug (gravierende) Mängel aufweist, dann kann es aus dem Verkehr gezogen werden, egal ob HU oder nicht, wie in Deutschland auch.

    "Everyone you meet is fighting a battle you know nothing about. Be kind. Always.” – Robin Williams

  • Strassenverkehrsamt sagt ...


    Es gibt die Möglichkeit, eine deutsche Hauptuntersuchung (HU) im EU-Ausland durchführen zu lassen, wenn Sie sich mit Ihrem Fahrzeug in einem anderen EU-Land befinden. Gemäß der EU-Richtlinie 2014/45/EU, die die technische Überwachung von Kraftfahrzeugen innerhalb der EU regelt, müssen die Mitgliedstaaten die Ergebnisse der Hauptuntersuchungen gegenseitig anerkennen.

    Das bedeutet, wenn Ihr Fahrzeug in Deutschland zugelassen ist und die Hauptuntersuchung (TÜV oder DEKRA) in Deutschland abgelaufen ist, können Sie die HU auch in einem anderen EU-Land durchführen lassen. Die Prüfstelle im EU-Land, in dem Sie sich befinden, sollte Ihre deutsche HU anerkennen und Sie mit den erforderlichen Unterlagen versehen, die bescheinigen, dass Ihr Fahrzeug die technischen Anforderungen erfüllt.


    Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Durchführung einer HU im Ausland nicht in allen EU-Ländern gleich sein muss und dass möglicherweise unterschiedliche Verfahren und Gebühren gelten können.


    Im Allgemeinen hängt die Möglichkeit, eine Hauptuntersuchung (HU) im Ausland durchzuführen, von den jeweiligen Gesetzen und Vorschriften des Landes ab, in dem das Fahrzeug zugelassen ist, und den Vorschriften des Landes, in dem die HU durchgeführt werden soll.


    Daher ist es ratsam, sich vorab bei den zuständigen Behörden im EU-Land, in dem Sie sich befinden, über die genauen Vorschriften und das Verfahren für die Durchführung der HU zu informieren.


    AUSSERDEM


    wenn die deutsche Hauptuntersuchung (HU) abgelaufen ist und Sie sich mit Ihrem Fahrzeug im Ausland befinden, kann es zu Problemen führen.

    Die Hauptuntersuchung ist eine wichtige Prüfung, die die Verkehrssicherheit und Umweltverträglichkeit eines Fahrzeugs überprüft.


    Wenn die HU abgelaufen ist, bedeutet dies, dass das Fahrzeug nicht mehr offiziell als verkehrssicher eingestuft ist.


    Die Konsequenzen für das Fahren mit einem Fahrzeug, dessen HU abgelaufen ist, können je nach Land und den örtlichen Gesetzen variieren. In einigen Ländern könnten Sie mit einer Geldstrafe belegt werden, wenn Sie mit einem Fahrzeug ohne gültige HU erwischt werden. In anderen Fällen kann es sein, dass das Fahrzeug vorübergehend stillgelegt wird, bis die HU erneuert wurde.


    Darüber hinaus kann es sein, dass Versicherungsansprüche bei einem Unfall oder Schaden am Fahrzeug abgelehnt werden, wenn die HU abgelaufen war, da das Fahrzeug als nicht verkehrssicher betrachtet werden könnte.


    Um mögliche Probleme zu vermeiden, ist es wichtig, die HU rechtzeitig durchführen zu lassen, bevor sie abläuft. Wenn Sie sich im Ausland befinden und die HU abläuft oder abgelaufen ist, sollten Sie sich an die örtlichen Behörden wenden, um herauszufinden, ob es möglich ist, eine HU im Ausland durchzuführen oder ob Sie das Fahrzeug vorübergehend außer Betrieb setzen müssen, bis Sie zurück nach Deutschland kommen und die HU erneuern können.

    Gruß Igor


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    Ein Leben ohne Bus ist vorstellbar, aber sinnlos :great:



  • Wir hatten jahrelang einen PKW in Spanien mit deutscher Zulassung.
    Als Nachweis der Verkehrstüchtigkeit haben wir ihn beim spanischen TÜV vorgefahren.
    Die HU Abnahme wurde nicht eingetragen aber ein Prüfbericht hat es gegeben.
    Der Nachweis der Verkehrstüchtigkeit ist im Falle eines Unfalles wichtg .

    Bei der Einreise zur nächsten TÜV Stelle fahren und abnehmen lassen oder Mängelbericht abholen.

    Grüße aus dem Remstal
    Stefan T 911
    17 Jahre mit einem O 302, und seit 2018 nun mit einem Van Hool T 911 unterwegs



  • Das widerspricht aber die Aussage "Ausländische Behörden dürfen eine abgelaufene HU nicht beanstanden".

    Ist aber völlig irrelevant, was da steht. Gültig im Ausland ist das lokale Recht.

    Wenn die HU abgelaufen ist, bedeutet dies, dass das Fahrzeug nicht mehr offiziell als verkehrssicher eingestuft ist.

    Genau so ist es auch. Man muß aber nicht zwingend ins Heimatland zurück. Eine HU in dem jeweiligen Land ist auch ausreichend. Damit wird die Verkehrstauglichkeit wieder bescheinigt.


    Als Nachweis der Verkehrstüchtigkeit haben wir ihn beim spanischen TÜV vorgefahren.

    Genau so sollte man es machen, egal in welchem Land man sich aufhält.


    Gemäß der EU-Richtlinie 2014/45/EU, die die technische Überwachung von Kraftfahrzeugen innerhalb der EU regelt, müssen die Mitgliedstaaten die Ergebnisse der Hauptuntersuchungen gegenseitig anerkennen.

    Leider wird genau diese Regelung von den Deutschen gar nicht akteptiert. Ein in Deutschland zugelasenes Fahrzeug mit spanischer HU wird in Deutschland NICHT anerkannt und eingetragen. Die deutschen Behörden wollen einen deutschen TÜV sehen.

    Also - jedes Land macht im Endeffekt seine eigenen Regeln - und man sollte sich dran halten, sonst hat man schnell ne Kralle. Vor kurzem erst so in Tarifa an einem deutschen WoMo passiert :)

  • Naja, war vor der EU ja nicht anders, ind an anderen Stellen hat es ja schon deutliche Verbesserungen/Vereinfachungen gebracht. Die Mühlen mahlen halt langsam....

    "Everyone you meet is fighting a battle you know nothing about. Be kind. Always.” – Robin Williams

  • Monarchen werden in allen Mitgliedsstaaten gleichermaßen abgöttisch verehrt...


    8)

    Glauben Sie nicht, es gäbe keinen Grund, Sie zu verhaften. (Frei nach Hitchcock)

  • Hallo,

    hab das mal aus dem LN2 Forum rüberkopiert.

    War im vorigen Oktober und ich werde wohl im September wieder beim spanischen TÜV vorstellig werden.


    "Bin mittlerweile über ein Jahr nicht mehr in De gewesen und der TÜV lief letzten Monat aus.

    War deshalb letztens mal beim spanischen TÜV.

    Hier heißt das ITV "Inspección Técnica de Vehículos".

    In meinem Fall "Voluntarias", Freiwillige.


    Gefühlt war es die intensivste Überprüfung meines Fahrzeugs bisher.

    Die Prüfstelle unterscheidet sich nicht von einer deutschen.

    Glücklicherweise wieder ohne Mängel!


    Angeblich, unter anderem laut ADAC, ist ein abgelaufener, deutscher TÜV "Landessache" und die ausländische Polizei ist nicht berechtigt das zu bemängeln.

    In der Praxis scheint das aber nicht immer zu interessieren und es gibt Berichte von Bußgeldern und der Aufforderung das Land zu verlassen.


    Fühlt sich jedenfalls gut an und "besser haben als brauchen".


    Gruß

    Matthias "

  • In der Praxis scheint das aber nicht immer zu interessieren und es gibt Berichte von Bußgeldern und der Aufforderung das Land zu verlassen.

    Man bekommt ein Bußgeld und muss sich um den ITV kümmern. Wenn man sich quer stellt und diskutiert, bekommt man ne Kralle. Dann viel Spaß...


    Aber Achtung!


    Das mit dem spanischen ITV kann zum Verhängnis führen. Wenn ein Fahrzeug sich länger als 168 Tage auf spanischen Boden befindet wird es von der Guarda Civil stillgelegt und man bekommt eine Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung.

    Man selbst muß nachweisen, das das Fahrzeug nicht länger als 168 Tage /Jahr in Spanien war/ist.

  • Ja stimmt, so ist auch mein Informationsstand.

    Tolle EU!

    In dem Fall hoffe ich das mit Tank- und Kreditkartenabrechnungen aus Portugal beweisen zu können.


    Gruß

    Matthias

  • ....und die wären? :/

    Telefonroaming und Grenzkontrollen, wie lura schon erwähnt hat, wären auch zwei Punkte, einheitliche Wärung empfinde ich auch als Verbesserung. Auch sehe ich die EU als größten Binnenmarkt als Basis dafür, dass wir uns von anderen Märkten unabhängiger machen bzw. auch anderen die Stirn bieten können.
    Nur leider klappt es mit dem "an einem Strang ziehen" nicht so wirklich gut, aber das steht auf einem Blatt.

    Ich wollte hier aber auch keine politische Grundsatzdiskussion entfachen, nur stören mich Pauschalaussagen wie "wird alles komplizierter".

    "Everyone you meet is fighting a battle you know nothing about. Be kind. Always.” – Robin Williams

  • Für "gewisse" ist es ein Vorteil, dass zBsp. auch deutsche Firmen die Produktion problemlos in Länder auslagern können, wo der Stundenlohn weit unter demjenigen von D liegt. Ein weiterer Vorteil ist, dass dort Arbeitsplätze geschaffen werden. ;)

    Keine grossen Grenzkontrollen und einheitliche Währung ist ein Vorteil für mich als Reisender.


    Grüss


    Sepp

    „Die Berühmtheit mancher Promi-Persönlichkeiten, liegt an der Blödheit ihrer Bewunderer."

  • einheitliche Währung empfinde ich auch als Verbesserung

    Das war einer der größten Fehler, die man machen konnte. Der Euro wird seit Jahren massiv gestützt von der EZB, eine zentrale Wähung ist für viele EU-Mitgliedsstaaten enorm schlecht. Nicht alle EU-Mitgliedsstaaten haben die gleiche Inflationsrate und in einigen Ländern schwankt das BiP extrem, zum Beispiel Wetter/Tourismus. Wenn in einem Agrarland schlechtes Wetter war und die Ernte ausfällt, wurde früher die lokale Währung angepasst um die Kaufkraft anzugleichen. Geht nun nicht mehr und diese Länder gucken dann dumm aus der Wäsche. Lange gebe ich dem Euro nicht mehr, maximal noch 1-2 Jahre.

    "wird alles komplizierter"

    Wird es aber, weil es jetzt uuisätzlich zum lokalen Recht auch noch EU-Recht gibt.
    Beispiel:
    EU meint, das Banküberweisugen innerhalb der EU nicht mehr kosten dürfen wie eine Inlandsüberweisung.
    Meine Bank verlangt für eine Überweisung von 1000€ nach D-Land 18€ Gebühren. Wenn ich mich beschwere, sagen die: "Wissen wir, das es nicht legal ist, wollen sie nun überweisen oder nicht?".
    Es gibt mittlerweile zu viele Regelungen, Gesetze und alles ist schwammig und kann nach Belieben ausgelegt werden. Für ein Land wie D-Land, was weltweit das Land mit den meisten Gesetzen ist, mag das ja nett und schön sein. Sozusagen ein Bonuspaket auf die lokalen Gesetze. Aber andere nervt es einfach nur.

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