LKW mit H Kennz Abmeldung ohne TÜV

  • Hallo in die Runde und eine knifflige Frage :


    ich habe einen LKW bis 7,5 to mit H kennzeichen, der nun angemeldet, aber mittlerweile TÜV los viele Jahr auf dem Hof rumstand und nie bewegt wurde, verkauft.


    Nun möchte ich den LKW gerne abmelden, bzw. vom neuen Eigentümer abmelden lassen. Dieser hat Bauchschmerzen den LKW abzumelden, wegen lange überschrittenem TÜV, sagt er gibt es Ärger in Verbindung mit Strafe und Punkten.


    Das Problem ist, bei dem LKW ist vor langer Zeit eine Steckachse abgerissen, sie ist nicht so einfach bzw. preiswert zu bekommen, daher war auch eine Fahrt zum TÜV nicht möglich.


    Watt kanman da machen, um den LKW ohne Strafe und Punkte ab zu melden?


    Harleyluja


    gruß Charly

    GROSS SCHWER NUTZLOS ABER GEEEEIIIIILLLL !!!

  • Zitat

    wegen lange überschrittenem TÜV, sagt er gibt es Ärger in Verbindung mit Strafe und Punkten.


    nur wenn er damit am Straßenverkehr teilnimmt.
    Ich habe ein Motorrad 5 Jahre ohne TÜV abgemeldet. Ohne Probleme.
    Bei der Abmeldung wird der fehlende Tüv nicht berücksichtigt.
    Gruß
    Tobias

    ich war jung und brauchte das Geld... 8)

  • Hallo Charly,
    die einfachste Variante ist: beim Straßenverkehrsamt anrufen :!: :!: und fragen :?:
    Zum Abmelden brauchst Du ja nur die Papiere kein Fahrzeug.


    Gruß Rolf

  • wichtig ist das die beim Stehen die Nummer ab montiert sind - sonst gibt es ne Strafe - auch auf Privatgrund.

    Grüße aus dem Remstal
    Stefan T 911
    17 Jahre mit einem O 302, und seit 2018 nun mit einem Van Hool T 911 unterwegs



  • Also mein Nachbar hat vor einem Jahr seinen Fiat abgemeldet.


    Der Fiat war 3 Monate Tüv abgelaufen


    bei der Abmeldung,...Strafe war,..ich glaub 15 oder 30 Euro...


    Werd ihn mal bei Gelegenheit noch mal fragen.

    Einfälle kommen, wenn man schläft,... oder auch darüber nachdenkt.

  • Shit,..ich werd alt ;(


    der Scheiß hatte ich ja mit meinem Firmenducato auch,


    war knapp 3 Monate abgelaufen bei Abmeldung, hat 15 Euro gekostet.


    Ab 3 Monate sollte es 30 kosten.... X(


    Möcht nicht wissen, was es bei jahrelanger Tüvlosigkeit kostet.. 8| ?(

    Einfälle kommen, wenn man schläft,... oder auch darüber nachdenkt.

  • oh oh oh, ihr seht, bei näherer Betrachtung wird es immer teurer,
    wer weiss wie teuer und wieviel Punkte nach ca 4 Jahren TÜV Abstinenz auf mich zu kommen können?


    Halleluha

    GROSS SCHWER NUTZLOS ABER GEEEEIIIIILLLL !!!

  • wird scheinbar von Zulassungsstellen unterschiedlich bewertet - hier:


    http://www.verkehrsportal.de/b…ndex.php?showtopic=108921


    findest Du einen interessanten Thread - da reichen die Antworten von "nix passiert " bis "Anhörung und 1 Punkt".


    Du kannst bei jeder beliebigen Zulassungsstelle abmelden, also erst telefonisch etwas rumfragen wer was wie handhabt.


    Gruss


    W.

  • Wir haben einen Roller 12 jahre drüber abgemeldet, hat gar nichts gekostet, außer Abmeldegebühren.
    Schick mir die Sachen zum abmelden, ich melde dir dann das Fahrzeug ab.


    Gruß
    Klaus

  • Ja geil Alter, das ist ein Angebot, danke Klaus.


    Aber ich hätteja mal Lust so einen Fall durchzuklagen.
    Es kann doch nicht sein, dass man einen Oldtimerhalter, der aufgrund des Alters des Fz-und der Ersatzteilknappheit nicht in der Lage ist das Kfz zum TÜV zu bringen dafür bei der Abmeldung bestraft, wenn er erkennt, ich bekomme den Oldtimer nicht mehr zum Laufen!!!



    Bin am Grübeln, es mal aus zu probieren,


    Harleyluja X( X(

    GROSS SCHWER NUTZLOS ABER GEEEEIIIIILLLL !!!


  • nach wievielen Jahren ist Dir das aufgefallen?


    Vergiss das mit der Klage, deutsche Gerichte sind zwar manchmal komisch, aber soooooo doch auch nicht. Das bekommste keinem Richter erklärt, das Du da jahrelang nach einem Ersatzteil gesucht hast. Ausserdem kann der Schuss nach hinten losgehen, dann biste erst recht dran.


    Just my 2 Cent


    Gruss


    W.

  • Dass man ohne TÜV nicht fahren darf ist mir klar. Aber wofür will man jemand bestrafen, der das Abmelden vergessen hat?

    Magirus R81 Bj. 1982 H ist nun auch durch Das Kennzeichen bedeutet: MagirusR 81der3.
    http://www.R81.de
    Wem meine Bilder gefallen, darf sich gerne daran erfreuen
    und ANGUCKEN.
    Runterladen und weiteverwenden NUR nach Genehmigung durch mich, sonst.... :evil:

  • Dass man ohne TÜV nicht fahren darf ist mir klar. Aber wofür will man jemand bestrafen, der das Abmelden vergessen hat?


    Dass man ohne TÜV nicht fahren darf ist mir klar. Aber wofür will man jemand bestrafen, der das Abmelden vergessen hat?



    Hi,


    es wird ja nicht das vergessene Abmelden bestraft sondern das nichtvorhandensein einer gültigen HU.


    § 29 der StVZO lautet:


    http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_29.php


    Wer ein Fahrzeug angemeldet hat muss es regelmässig zur HU bringen. Punkt.


    Da steht nichts von - keine HU weil das Fahrzeug auf Privatgrund steht,


    da steht nicht - keine HU weil man kein Ersatzteil bekommt,


    da steht nicht - die 125 er steht sowieso im Keller weil es das Rabattsparpogramm für die Versicherung ist,


    da steht nicht - ich fahre ja sowieso nicht mit dem Fahrzeug.


    Eigentlich eine ganz einfache Sache.

  • Hmm, das bringt mich zu der Frage was ich machen soll wenn ich mit meinem Fahrzeug länger als ein Jahr im Ausland bleiben will?
    Natürlich in einem nicht europäischen Ausland ohne anerkannten TÜV. Kann ich das FZ dann auch gleich abmelden und ohne Versicherung
    weiter fahren? Bin ich noch versichert wenn ich im Ausland mit abgelaufenem TÜV unterwegs bin? Wie machen das die Weltenbummler?
    Fragen über Fragen ... ;( 8|


    Das Ausbautagebuch gibt es hier: Setra S208H Ausbautagebuch


    >> Ich bin wie ich bin. <<
    >> Die einen kennen mich und die anderen können mich. <<
    >> (K. Adenauer) <<

  • das bringt mich zu der Frage was ich machen soll wenn ich mit meinem Fahrzeug länger als ein Jahr im Ausland bleiben will?


    Dann hast Du - deutsche Gründlichkeit vorausgesetzt :D - ein Problem 8)
    die meisten, die ich kenne, machen sich aber keinen großen Kopf drum und gehen halt zur Überprüfung, wenn sie wieder zu Hause sind.


    Obwohl ich auch schon gehört habe, das Exkutiv-Organe fremder Länder, das Prüf-Pickerl kontrolieren, obwohl sie eigentlich dafür nicht zuständig sind, weil nationales Recht. Bekannt sind mir solche Vorfälle aus Ungarn und der Slowakei - die Lenker solcher Fahrzeuge mit abgelaufenem Prüf-Pickerl haben erhebliche Probleme bekommen.

    nicht europäischen Ausland ohne anerkannten TÜV


    wie soll ich das verstehen? die technische Überprüfung ist eine nationale Angelegenheit und bei mir in der Gegend (Österreich, Slowakei, Ungarn) sind mir nur Prüfstellen mit nationaler Autorisierung bekannt - soll heißen: eine slowakische Prüfstelle wir niemals ein österreichisches Fahrzeug überprüfen (dürfen)!


    Grüße aus dem Osten
    Vocki

    Macht korrumpiert, absolute Macht korrumpiert absolut. (Lord Acton 1834–1902)

  • Hallo Charly,


    hast du überhaupt noch die Papiere!!!


    Ist sicherlich teurer und komplizierter aber müsste auch gehen.


    Ansonsten kennst du keinen Rechtsanwalt den du mal fragen kannst ob oder ob nicht.


    Gruss Georg



    Männer werden nicht erwachsen, nur die Spielzeuge werden GRÖßER

  • Bei einem Autokauf!!!!
    Käufer : Kann ich das Fahrzeug mit dem jetzigem Kennzeichen noch Überführen?
    Verkäufer: Na klar, gehst aber bitte Morgen zu Abmeldung!
    Käufer : Super, schicke dir die Abmelebescheinigung zu!




    Wenn jetzt das Fahrzeug keinen Tüv hat, wer bekommt dann den Strafzettel, der alte Halter oder der neue,
    was ist, wenn der Käufer ein Händler ist?


    Gruß
    Klaus



  • Hallo,


    da mischst Du vieles zusammen -


    die Ausgangsfrage war - ich möchte ein Fahrzeug mit lange abgelaufener HU abmelden.


    Daraus entstand die Frage - was soll ich mit einem Fahrzeug machen, das länger als ein Jahr im Ausland bleiben soll?


    Die Antwort - nach Deutschem Recht ist dieses Fahrzeug ausserhalb des Bereichs der Deutschen Rechtsprechung und deshalb erstmal mit abgelaufener HU für die deutsche Bürokratie nicht erreichbar. Erst wenn das Fahrzeug wieder auf deutschen Boden kommt, greift deutsches Recht, und zwar dergestalt, das verlangt wird, das solche Fahrzeuge "unverzüglich" einer DEUTSCHEN Prüforganisation vorgeführt werden müssen. Unverzüglich bedeutet - ohne Schuldhafte Verzögerung; also nicht in Saarbrücken über die französich - deutsche Grenze kommen und dann noch mit dem Fahrzeug quer durch Deutschland nach Hamburg fahren. Das Fahrzeug muss direkt nach der Grenze zu einer Prüforganisation. Es gibt immer wieder Threads in denen nach Tricks, Tipps und Winkelzügen gefragt wird, wie man das umgehen kann, aber das soll jetzt hier nicht Thema sein.


    Abgelaufene HU im Ausland interessiert normalerweise die Ausländische Polizei nicht, zumindest nicht solange die Karre einen halbwegs seriösen Eindruck macht. Ansonsten kann jede Polizei jeden beliebigen Landes jedes beliebige Fahrzeug zur Verkehrskontrolle rausziehen und kann es auf Verkehrssicherheit überprüfen, egal ob mit oder ohne abgelaufener HU. Wenn bei dieser Überprüfung verkehrsunsicherheit festgestellt wird, kann jede Polizei jeden Landes erstmal die Weiterfahrt untersagen, passiert in Deutschland jedes Jahr einige hundert mal mit Deutschen und Ausländischen LKW.


    Da HU/TÜV/Prüfung , nenn es wie Du willst, in der Tat eine nationale Sache sind, kann man mit einem in Österreich zugelassenen Fahrzeug in die Slowakei fahren und sich da ein Pickerl holen, das geht halt nur bei der Püforganisation des jeweiligen Landes in dem das Fahrzeug zugelassen ist. Es gibt nach meinem Wissensstand (der hier durchaus falsch sein kann), keine Möglichkeit , sein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug im Ausland überprüfen zu lassen (Quelle: http://www.tuev-nord.de/de/hau…_im_Ausland_machen_lassen)


    "Kann ich die Hauptuntersuchung im Ausland machen lassen?
    Die Hauptuntersuchung können Sie nur in der Bundesrepublik Deutschland durchführen lassen. Sollte Ihre HU-Plakette während eines längeren Auslandsaufenthalts abgelaufen sein, sollten Sie mit der abgelaufenen Prüfplakette nach dem Grenzübertritt schnellstmöglich zur nächstgelegenen TÜV-STATION fahren. Wir empfehlen Ihnen in diesem Fall die Vereinbarung eines Termins."



    Gruss


    W.

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