Firmenausflug mit Wohnbus: Muss ich was beachten?

  • Hallo zusammen,

    wie ist das, wenn ich mit dem Wohnbus einen Firmenausflug machen, z.B. mit 8 Personen zu einer Messe fahren wollte? Gibt es da etwas zu beachten?


    Fragende Grüße,

    Marco

    "Everyone you meet is fighting a battle you know nothing about. Be kind. Always.” – Robin Williams

  • Ich denke auch, dass so lange Du die Anzahl Sitze eingetragen hast, auch entsprechend Leute mitnehmen kannst.

    Du kannst mit Deinem Privat PKW ja auch firmentechnisch unterwegs sein ...

  • und ggf. das Schulkinderschild anbringen :joke:

    Gruß


    Sputnik



    Froh zu sein bedarf es wenig, und wer froh ist, ist ein König.
    Derzeitige Fz.: MB O404 Wohnbus BJ.92; Cupra Leon ST Hybrid BJ.22; Audi A4 Avant 1,8T BJ.05; Toyota Supra MK3 BJ.87
    Frühere Fz. (Auszug): MB O307 Wohnbus exBüchereibus mit O303 Front Bj.80; BMW (318is Coupe, 330xD Coupe, 520D Touring diverse); Toyota Supra MK2

  • speibsackerl mitnehmen :/

    wenn ich immer nur das tun würde, was von mir erwartet wird, könnte man folgendes auf meinen grabstein schreiben:
    "mein leben hat allen gefallen, nur mir nicht" !! zitat enzo ferrari

  • Nach der Ankunft : Aspirin für den Gang über die Messe..

    Grüße aus dem Remstal
    Stefan T 911
    17 Jahre mit einem O 302, und seit 2018 nun mit einem Van Hool T 911 unterwegs



  • Eingetragene Sitzplätze sind natürlich emtsprechend vorhanden!Das Schulkinderschild hab ich aber leider entsorgt :D


    Zapfanlage und Kaffeevollautomat haben sich nach Wacken schon bewährt, never change a running system ;)


    Wir reisen seit Jahren nen Abend vorher an, hat sich bewährt: man kommt entspannt auf die Messe, selbst wenn's am abend bisschen geselliger wird.

    Und traditionell ist erste Station dann Weißwurstfrühstück bei unserem Lieferanten :great:


    Ich hatte schon befürchtet, dass das dann irgendwie als gewerbliche Fahrt zählt und ich Fahrernarte oder Berufskraftfahrerquali benötige...

    "Everyone you meet is fighting a battle you know nothing about. Be kind. Always.” – Robin Williams

  • Und auf jeden Sitz einen manuellen Airbag legen, die im Falle des Falles vom Nutzer des Sitzes aufzublasen sind.

    (Kinder sagen dazu auch "Luftballon")

    Gruß Thomas
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    Zum Bustagebuch & Busblog: http://www.screaming-mimi.de - Stand: 30.06.2023)


    Spritmonitor.de
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    Forumstreffen, die einzige Zeit im Jahr wo alle 5 Sinne zusammen kommen:

    Unsinn, Wahnsinn, Blödsinn, Schwachsinn und Irrsinn

  • Möchte ja kein Spielverderber sein, aber es ist meiner Ansicht eine gewerbliche Fahrt.

    Denn, was wäre bei einem Unfall?

    Die Mitarbeiter würden sich auch an die Berufsgenossenschaft wenden um Leistungen zu bekommen. Spätestens dann käme der Bumerang zurück. Klar, ginge das auch mit dem Privat PKW, geschäftlich genutzt. Nur bei Bus braucht es dann halt Fahrtenschreiber, Fahrerkarte und Einhaltung der Lenkzeiten.

    Es geht ja auch tausendmal gut, nur wenn was passiert, erinnert sich keiner mehr an Goodwill eines Einzelnen. Dann kommt ein Beauftragter Anwalt und macht was er kann

    Und die können.

    Sorry, meine Lebenserfahrung. Es muss ja nicht stimmen, prüft es sorgfältig.

  • Die selbe Fahrt kann ebenso mit einem privaten 9Sitzer stattfinden, und dann gibt's auch keinen Fahrtenschreiber.


    Wohnmobile sind von der Aufzeichnungspflicht ausgenommen, und eine Fahrt zu einer Messe ist ja mit Sicherheit Privatvergnügen, da es ja vermutlich keine Entlohnung dafür gibt!

  • Hallo,


    die Weihnachtsfeier vor 20 Jahren bei der ein Arbeitskollege stürzte und sich das Bein brach, wurde von der BG als Betriebliche Veranstaltung gesehen. Damit war es ein Arbeitsunfall.


    Gruß

    Arno

  • Natürlich keine gewerbliche Fahrt, da durch die Fahrt kein Geld verdient wird.


    Selbst ein Dachdecker, mit seinem Sprinter, fährt nicht gewerblich zu seiner Baustelle.


    Der Zweck der Fahrt ist der Weg zum Ziel und das gewerbliche fängt dann erst mit der Aufnahme der eigentlichen Arbeit vor Ort an. Mit dem Gewerbe für das ein Unternehmen eingetragen ist.

  • Und nun bin ich so schlau wie vorher :D


    mr.steffen: Die sog. Handwerkerregel gilt nicht uneingeschränkt. Bemessungsgrundlage ist: Fahrten innerhalb 100 km und wenn das Fahren nicht die Haupttätigkeit ist. Kenne da den ein oder anderen Handwerksbetrieb, der da schon Probleme deswegen hatte, wenn Baustellen weiter weg waren.

    Da ich von knapp 400 km für einen Weg rede, kann ich mich darauf eh nicht berufen.

    Der Messebesuch findet an einem Arbeitstag statt und entsprechend wird die Sollarbeitszeit vergütet, die Argumentation von SETRA-Uli fällt also leider auch flach. Könnte man im Prinzip auch als Schulung werten. Das wäre dann auch die Folgefrage, denn auch Fahrten zu (mehrtägigen) Schulungen wäre interessant. Von der Entfernung her rede ich von knapp 400 km ein Weg, also


    Die Überlegung mit dem 9-Sitzer hatte ich auch schon, den Unterschied sehe ich aber darin, dass der gewöhnlich nicht über 3,5 to ist und daher so oder so keinen Fahrtenschreiber benötigt.


    Im Prinzip gibt es für mich 2 Aspekte:

    • Bei allen gewerblichen Fahrten im Personen- und Güterverkehr bei einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 to benötige ich einen Fahrtenschreiber (https://www.bussgeldkatalog.org/lkw-fahrtenschreiber)
    • Bei gewerblichen Fahrten wäre das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz anzuwenden.

    Es dreht sich also wohl alles darum, ob die Fahrt als gewerblich gilt oder nicht und da verließen sie ihn... :rolleyes:

    Bin da nicht wirklich fündig geworden. Im Prinzip geht es ja um Personenbeförderung, hier http://www.fahrschule-dose.de/…n/das-gewerbliche-fahren/ wird dann auf das Personenbeförderungsgesetz verwiesen.

    Ich lese da raus, dass Ausnahmen wären, wenn die Beförderung unentgeltlich erfolgt oder die Kosten pro Kilometer 0,30 € nicht überschreiten. Das haut beim Wohnbus halt nicht hin X/
    Was mit dieser Argumentation gehen würde: ich mache nur die 0,30 € / km geltend. Ist dann halt nicht kostendeckend, aber dürfte dann eine Privatfahrt sein. :/
    Ich hab jetzt ne Anfrage bei der Handwerkskammer platziert, mal schauen, was da raus kommt.

    "Everyone you meet is fighting a battle you know nothing about. Be kind. Always.” – Robin Williams

  • Verstehe die ganze Aufregung nicht.


    Du bekommst kein Geld dafür, hast kein Gewerbe zur Personenbeförderung.


    Du fährst mit deinem Privatfahrzeug, welches nun mal ein Wohnmobil ist, mit deinen Kollegen dorthin.


    Wenn du jetzt ne Stretchlimousine als Privatfahrzeug hast, dann ist es auch nicht gewerblich.


    Es ist dein Privatfahrzeug, kein Gewerbe, kein Entgelt dafür, also kein Problem.


    Man kann sich auch alles kompliziert denken…. 🤔

    Denk an die Umwelt, fahr mit dem Bus ;)


    Augen sind nutzlos wenn der Geist blind ist.

  • Sehe ich auch so.


    Ich würde nicht allzu viel aufsehen darum betreiben.

    Für dich ist es eine Privatfahrt und fertig.


    Müssen halt deine Mitfahrer auch entsprechend "wissen" , falls du unwahrscheinlicher Weise unterwegs in eine Kontrolle kommst.

    Gruß Jürgen


  • Setra328dt Das würde ja meine Aussage bestätigen: Wenn unentgeltlich, dann keine gewerbliche Fahrt.

    Wenn ich aber nur mal die Dieselkosten aufs Geschäft nehme bin ich schnell über den 0,30 € pro km.

    Bis zur Messe hab ich noch genügend Zeit, um das sauber zu klären, warum soll ich das dann nicht machen?

    Wie gesagt: Anfrage liegt bei der Handwerkskammer, vielleicht kommt ja was gescheites zurück und es bringt dem ein oder anderen was.

    Und wen's nicht interessiert, der muss ja nicht mitlesen ;)

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