Fahrtenschreiber tauschen gegen Tacho

  • Hallo,


    Bei unserem Setra hängt der km Zähler leider, eigentlich nicht weiter schlimm, ich hoffe mal nicht TÜV relevant und letztendlich ist die Gesamtlaufleistung eh unbekannt.

    Trotzdem spiele ich mit dem Gedanken den Fahrtenschreiber gegen einen Tacho auszutauschen, nur welcher geht? Aktuell hat er drei Stecker auf der Rückseite (A, B und C), keinen manuellen Eingang einer Welle..

    Könnte man zB gegen diesen von VDO 1323.9301 tauschen?

    https://www.ebay-kleinanzeigen…iber/1963793658-276-12923

    Die Stecker sehen gleich aus, aber das heißt ja nicht viel...


    Gruß Jörg

  • Moin,Fahrzeuge über 7,5 t ZGG müssen mit einem Fahrtenschreiber ausgerüstet sein,nach FeV braucht ein Privatfahrer den aber nicht benutzen. Also würde ich einen Tacho mit Fahrtenschreiber wiedereinbauen.


    Gruß Bernd

  • nur welcher geht?

    Ich habe den bei meinem mal gegen einen anderen FS getauscht, ist aber vom Verfahren her identisch:

    - Dein Getriebe hat dafür einen Ausgang mit einer Angabe am Typenschild

    - bei mir war dann ein mechanischer 'Übersetzer' dran, der zu dem Getriebe-Augangswert passen muss

    - von dort ging es elektrisch zum Schreiber


    Das Problem bei mir war, dass der Tacho nicht mehr ging, weil eben dieser Übersetzer kaputt war und 1:1 habe ich den nicht mehr bekommen.


    Abhilfe war anstatt dem Original-Übersetzer einen 'Universal-Wandler' (weiß nicht mehr wie der genau hieß) zu nehmen und dazu einen FS bzw. Tacho, der zu dessen Signal passt und der einstellbar ist (das Kabel bleibt gleich). Selbst eingebaut und dann hier um die Ecke zu einer LKW-Werkstatt, der den Tacho auf einem Prüfstand einstellen kann.


    Geholfen hatte mir die Firma Christophersen, die ich durchaus empfehlen kann: https://fahrtschreiberdienst.de/.

    Waren nett, bemüht und preislich in Ordnung.


    Gruß

    Florian

  • habe meinen damals (erster Bus) im Internet gekauft, überholt ... gab drei Steckbrückenstellungen, eine hat gepasst

    Gruß


    Sputnik



    Froh zu sein bedarf es wenig, und wer froh ist, ist ein König.
    Derzeitige Fz.: MB O404 Wohnbus BJ.92; Cupra Leon ST Hybrid BJ.22; Audi A4 Avant 1,8T BJ.05; Toyota Supra MK3 BJ.87
    Frühere Fz. (Auszug): MB O307 Wohnbus exBüchereibus mit O303 Front Bj.80; BMW (318is Coupe, 330xD Coupe, 520D Touring diverse); Toyota Supra MK2

  • Eigentlich gibt es ja für Fahrzeuge , auch im Privatbesitz, über 12 t eine Betriebspflicht des Fahrtenschreibers. Nicht hinsichtlich der Lenkzeiten , nur wegen Geschwindigkeitsaufzeichnungen und ob jemand dann vielleicht doch mal ausverschämte 12 Stunden am Stück gefahren ist.

    Wissen aber sogar selten die vom BAG.

    Habe auch noch keinen gesehen der privat mit „Scheibe“ fährt. 😂

    Denk an die Umwelt, fahr mit dem Bus ;)


    Augen sind nutzlos wenn der Geist blind ist.

  • Habe auch noch keinen gesehen der privat mit „Scheibe“ fährt. 😂

    Dann haben wir uns noch nie gesehen :joke: Ich fahre grundsätzlich mit Scheibe

    Gruß


    Sputnik



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  • schaust Du nach hinten raus ?

    Gruß


    Sputnik



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  • ....glaube, ich muß mal wieder ein Video herauskramen, wo ein 0404 (damals noch OHNE "Poser"-H...) von einem blauen S80 den Aichelberg hoch versägt worden ist..... :evil: :joke:


    Zum Tachoproblem:

    Bei mir sind die Zahlenwalzen auch mal hängen geblieben.

    Habe dann die Plombierung entfernt, und manuell ein bisschen weitergedreht.

    War, als es von 299.999 nicht auf 300.000 umgesprungen ist.


    Funktioniert seither wieder ohne Probleme!

  • Ich fahr auch mit Scheibe, ist so ein kleines Ritual mit Kindheitserinnerungen. Und die Zeit braucht der Motor eh zum anlaufen und Luft pumpen. Aber wenn ein Tacho drin wäre, wär ich auch nicht böse drum, allerdings nur im Womo. In der Zugmaschine würde ich weiterhin mit Scheibe fahren wollen, ist ja auch ein LKW.

    Im Ausland ist die Situation über 7,5to und Aufzeichnungspflicht glaube ich nicht ganz so wie hier, ich würde das aber vermutlich als Grauzone ablegen.

    Viele Grüße,
    Martin
    --
    Ü-Wagen Umbaugalerie: http://ue34.de
    (wird regelmässig erweitert)

  • Ich fahre immer ohne (Tacho)Scheibe , weil ich gar keine einlegen könnte, ich bräuchte eine Fahrerkarte.

    Aber da ich auch eine solche gar nicht habe, fahre ich auch ohne Fahrerkarte.


    Ist von der Rennleitung auch so bereits abgesegnet worden. (bei der Überführung, damals noch als KOM )

    Gruß Jürgen


  • Zitat

    *Zur Betriebspflicht eines Fahrtenschreibers (Betriebspflicht hat nichts mit Aufzeichnungspflicht zu tun!): Ist ein Fahrzeug mit einem Fahrtenschreiber ausgestattet, weil es dafür eine rechtliche Verpflichtung gibt, muss der Fahrtenschreiber betrieben werden - sprich, er muss alle zwei Jahre technisch geprüft werden (gemäß § 57b der StVZO). Auch Defekte des Fahrtenschreibers sind umgehend zu beheben. Ist ein Fahrzeug rein freiwillig, also ohne rechtliche Verpflichtung mit einem Fahrtenschreiber ausgestattet, muss die Prüfung bei einer engen Auslegung des Wortlauts des § 57b StVZO nicht durchgeführt werden.

    Fuer Fahrzeuge der Klasse So-Kfz Wohnmobil M1 gibt es keine rechtliche Verpflichtung zur Montage eines Fahrtenschreibers !


    Zitat

    a die Regelungen des § 57a der StVZO gelten nur noch für Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 2013 erstmalig zugelassen wurden. Für alle neueren Fahrzeuge haben sich diese unsinnigen Sondervorschriften erledigt. Außerdem ist zu beachten, dass der Bund-Länder-Fachausschuss „Technisches Kraftfahrwesen" in den Jahren 2012 und 2013 Beschlüsse gefasst hat, denen zufolge bei Kraftfahrzeugen, die vor dem 1. Januar 2013 erstmals in Verkehr gekommen sind, der Fahrtenschreiber ausgebaut oder in einer zugelassenen Werkstatt funktionsunfähig gemacht werden darf.

    Das durfte ebenfalls fuer die Mehrheit der M1 Busse im Forum gelten.


    Meiner hat nie einen Fahrtenschreiber gehabt. Und es gibt auch keine Nachruestpflicht. Nicht 1979 als M3 Campingbus mit 14,5 to und auch nicht 1985 als M1 Campingbus mit 11,2 to. Heute erst recht nicht.

    Und bevor nun ein ABER irgendwoher kommt : In der Zeit galten dahingehend hier bereits die gleichen Regeln wie in D.

    Keine gewerbliche Nutzung, Klasse M1 = kein Fahrtenschreiber.


    Bei der , in den 70ern in D, doch eher geringen Anzahl von solchen Umbauten wird das damals vermutlich nie eine Diskussion gewesen sein.

    Zitat

    Gemäß § 57 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) muss jedes Fahrzeug mit einem solchen Gerät ausgestattet sein: Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmessgerät ausgerüstet sein.


    Vorgeschrieben ist ein Tacho zum anzeigen der gefahrenen Geschwindigkeit, mehr nicht.


    Gruss

    Stephan

    You can`t buy happiness, but you can buy a Scania, which is the same ting.

  • ....glaube, ich muß mal wieder ein Video herauskramen, wo ein 0404 (damals noch OHNE "Poser"-H...) von einem blauen S80 den Aichelberg hoch versägt worden ist...

    Entschuldige Uli, aber da ist Überhohlverbot für Fahrzeuge über 7,5t ... und wie Du wissen dürftest stehen sie da oben gerne um zu kassieren ... aber auch ohne dieses Wissen würde ich nie nicht, nur des schnöden Spaßes wegen, die Regeln überschreiten :joke:


    Aber klar, mit dem Mercedesherz ist Dein S80 vom Leistungsgewicht meinem O404 komplett überlegen ... aber so richtig schnell kamt ihr auch nicht vorbei :great: Witzig war es allemal :prost:

    Gruß


    Sputnik



    Froh zu sein bedarf es wenig, und wer froh ist, ist ein König.
    Derzeitige Fz.: MB O404 Wohnbus BJ.92; Cupra Leon ST Hybrid BJ.22; Audi A4 Avant 1,8T BJ.05; Toyota Supra MK3 BJ.87
    Frühere Fz. (Auszug): MB O307 Wohnbus exBüchereibus mit O303 Front Bj.80; BMW (318is Coupe, 330xD Coupe, 520D Touring diverse); Toyota Supra MK2

  • ich fahre auch beim PKW keinen Ferrari ... muss ich auch nicht ... daher fahr gerne vor (aber mach schon mal den Grill an) :joke:


    und Uli muss mich sicher nicht trösten ... :wack:

    Gruß


    Sputnik



    Froh zu sein bedarf es wenig, und wer froh ist, ist ein König.
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