Hallo Zusammen,
wie bekomme ich einen Bus der abgemeldet ist und keinen TüV mehr hat zu einer Prüfstelle und Nachhause?
Geht das mit einer roten Nummer oder nur mit Kurzzeitkennzeichen?
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Neues Benutzerkonto erstellenHallo Zusammen,
wie bekomme ich einen Bus der abgemeldet ist und keinen TüV mehr hat zu einer Prüfstelle und Nachhause?
Geht das mit einer roten Nummer oder nur mit Kurzzeitkennzeichen?
Rote Nummer auf jeden Fall.
Kurzzeit nur, auch nur für die Überführungfahrt,
dass kann aber regional unterschiedlich sein.
Kurzzeitkennzeichen geht meines Wissens nicht nach Hause bzw. zuerst zur HU und ich glaube auch nur zur nächstgelegenen Prüfstelle, also nicht erst 500km zur Prüfstelle Deines Vertrauens daheim oder so. Würde aber am besten bei der Zulassungsstelle nachfragen, die haben schlussendlich eh das Sagen.
Geb bescheid wie es ausgegangen ist!
VG!
Wenn der TÜV abgelaufen ist, bekommst Du das Kurzzeitkennzeichen nur für einen Tag, begrenzt auf den Kreis, in dem sich das Fahrzeug befindet.
Im Grunde darfst Du damit nur zum TÜV und retour.
Die Sache ist eigentlich ganz einfach aber es gibt ein paar Stoplersteine.
Es ist Deutschlandweit überall gleich!!!
Rote Nummer, kannste alles mit überführen, Tüv oder Nichttüv ist da völlig egal! ABER nur der Eigentümer der roten Nummer oder dessen Beauftragter darf diese Nummern nutzen!!! Rote Nummern irgendwo leihen ist nicht!!!
5-Tageskennzeichen, kannst du da wo du wohnst mit den Papiern des Fahrzeuges dir holen. TÜV oder Nichttüv erstmal egal! Gilt 5 Tage ab Ausstelldatum, punkt!
So jetzt der kleine Unterschied, hat das Fahrzeug TÜV --> ab nach Hause, Fertig is!
Hat das Fahrzeug keinen Tüv --> darfst du maximal bis zur nächst gelegen Werkstatt/ Tüv - Station bzw. einen Zulassungsbezirk weiter fahren und nicht weiter innerhalb der 5 Tage! Besteht der Wagen den Tüv, bleibt das Kennzeichen weiterhin gültig und ab nach Hause damit! (Achtung das eine Tüvvorführung notwendig ist wird in die Bescheinigung eingetragen ebenso in welchem Bezirk das (z.B. HH) das Fahrzeug bewegt werdendarf/ ohne TÜV)
Du kannst dir das Kennezeichen auch am Standort des Fahrzeuges besorgen, allerdings Standort Fahrzeug und austellende Zulassungsstelle muss gleich/ zugehörig sein, gggaaaannnzz wichtig!
Und brauchst ein Schriftstück als Nachweis das das Fahrzeug dort steht im Idealfall Kaufvertrag, Werkstattrechnungen werden auch akzeptiert, gibt aber Zickerei!
So ist es aktuell!
Jemand Ergänzungen???
Achja, ich hab damals mein Fahrzeug vom Händler zu mir überführen lassen, würde ich immer wieder so machen!!!
Jemand Ergänzungen???
Jup, ich:
wenn man z. Bsp. in Hamburg wohnt, das Fzg. in München steht, keine HU mehr hat und auch beim Vorführen in München nicht bekommt, hat man in der Regel vier Wochen Zeit zur Wiedervorführung. So könnte man wenigstens nach Hause fahren innerhalb der 5 Tage mit dem Kurzzeitkennzeichen. Denn der TüV hat ja bestätigt dass das Fzg. fahrtüchtig ist, sonst hätten die das ja sofort still gelegt (kann aber natürlich auch passieren, je nach Zustand).
Have a nice day!
Zitat: einen Zulassungsbezirk weiter fahren .
Das Kenzeichen ist nur in dem Ausstellenden Zulassungsbezirk gültig, sofern das KFZ keinen Tüv hat.
Danke für die Infos.
Dann versuche ich mal wieder in 5-Tagekennzeichen und ab zum TÜV.
Wenn er nicht TÜV nicht schafft und die Mängel zu groß sind, dann wird er nicht gekauft.
Egal was dabei raus kommt, weiß ich wenigstens wo ich dran bin.
Wenn die nächstliegende Tüv Station einen Zulassungsbezirk weiter ist, ist die Fahrt dorthin zulässig! ( Kürzerer Weg und so)
Da hat die Zulassungsstelle auch ein einsehen als auch die kontrollierende Polizei! ( Kann man tatsächlich auch so in dem dann auszustellenden Schein zu den Kennzeiechen vermerken lassen.
So bereits schon gemacht bei mir in Winsen (WL)!
Muss aber wissen und fordern!
Hallo OZ-Diver,
ich hatte gleiches Thema letztes Jahr. Ausleihen rote Nummer für Privatfahrt ist brandgefährlich und würde ich lassen. Da kannst du und der Verleiher in große Schwierigkeiten geraten. Die Lösung - zumindest in Baden-Württemberg möglich - ist: bei der Zulassungsstelle eine Vorwegzuteilung des Kennzeichen machen lassen. Dafür benötigst du die übliche ID von deiner Versicherung. Dann bekommst du dein späteres Kennzeichen zugeteilt, das du gleich fertigen lassen kannst. Es wird nicht gestempelt ! Dafür erhältst du ein Schreiben, dass du mit dem Fahrzeug den direkten Weg zur Werkstatt / TÜV / Landratsamt (natürlich auch mehrmals falls notwendig) machen kannst. Ganz legal und kostet unter 10 €. Wenn ich mich richtig erinnere hast du allerdings eine zeitliche Beschränkung von mehren Wochen.
Grüße aus dem Allgäu und viel Erfolg !
Dafür benötigst du die übliche ID von deiner Versicherung. Dann bekommst du dein späteres Kennzeichen zugeteilt, das du gleich fertigen lassen kannst. Es wird nicht gestempelt ! Dafür erhältst du ein Schreiben, dass du mit dem Fahrzeug den direkten Weg zur Werkstatt / TÜV / Landratsamt (natürlich auch mehrmals falls notwendig) machen kannst.
Das sind ganz normale "Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen". Sollte das Kennzeichen gleich bleiben / übernommen werden, geht das auch mit dem alten Kennzeichen. Die Gültigkeit ist dabei begrenzt auf 5 Tage.
Das ist die gleiche Regelung, womit du auch ungestempelt am gleichen Tag von der Stillegung wieder nach Hause fahren darfst.
Hallo Christian,
Da stellt sich aber immer noch die Frage nach dem Versicherungsschutz nach deinem Vorschlag, wenn keine Vorversicherung vorliegt. Wie soll das in D gehen ????? Man kann natürlich immer auf Risiko gehen. Aber dann stellt sich auch die Frage nicht. Dann fährt man einfach
Nein, du brauchst natürlich auch die Versicherungsbestätigung.
""Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen
Beschreibung
Nach der Regelung des § 10 Abs. 4 FZV sind Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen unter bestimmten Bedingungen zulässig.
Die Fahrten müssen in Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen. Darunter fallen insbesondere Fahrten
zur Zulassung des Fahrzeuges und Abstempelung der Kennzeichenschilder
zur Durchführung der Haupt- und Abgasuntersuchung oder der Sicherheitsprüfung innerhalb des Zulassungsbezirkes und eines angrenzenden Bezirkes
Die Zulassungsbehörde muss vorab ein Kennzeichen zugeteilt haben (Vorwegzuteilung), und die Fahrten sind von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst.
Rückfahrten nach Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges dürfen mit dem bisher zugteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Dies gilt jedoch nicht, wenn das Kennzeichen bereits einem anderen (neuen) Fahrzeug zugeteilt wurde.
Benötigte Unterlagen für die Vorwegzuteilung für Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren
bei Privatpersonen: Gültiger Personalausweis oder Reisepass im Original mit Meldebescheinigung
bei Firmen: Handelsregisterauszug (nur bei Gesellschaften), Gewerbeanmeldung, Vollmacht sowie gültiger Ausweis/Pass des Vertretungsberechtigten im Original
bei Vereinen: Vereinsregisterauszug, Vollmacht und gültiger Personalausweis/Reisepass des Vertretungsberechtigten im Original
zusätzlich bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht sowie gültiger Personalausweis/Reisepass des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten im Original
Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
eVb Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung), die auch Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen umfasst
Hinweise
Das ungestempelte Kennzeichen muss am Fahrzeug angebracht sein. Die Fahrzeugpapiere sind mitzuführen.
Eine Vorwegzuteilung für Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren wird durch die Zulassungsbehörde für maximal fünf Tage erteilt.
Notwendige Fahrten zur Werkstatt, Hauptuntersuchung und Zulassungsbehörde müssen bei der Vorwegzuteilung auf direktem Weg erfolgen. Private Umwege (z.B. Einkauf) sind nicht zulässig. Die Fahrten dürfen nur innerhalb des Zulassungsbezirkes und eines angrenzenden Zulassungsbezirks durchgeführt werden.
Gebühren
Die Grundgebühr für eine Vorwegzuteilung beträgt 12,80 EUR. Hinzu kommen die Gebühr für die Vorwegzuteilung des Kennzeichens (2,60 €) und ggf. die Gebühr für ein Wunschkennzeichen (10,20 €)""
wenn man z. Bsp. in Hamburg wohnt, das Fzg. in München steht, keine HU mehr hat und auch beim Vorführen in München nicht bekommt, hat man in der Regel vier Wochen Zeit zur Wiedervorführung. So könnte man wenigstens nach Hause fahren innerhalb der 5 Tage mit dem Kurzzeitkennzeichen. Denn der TüV hat ja bestätigt dass das Fzg. fahrtüchtig ist, sonst hätten die das ja sofort still gelegt (kann aber natürlich auch passieren, je nach Zustand).
Nein. Ohne HU geht erst mal gar nix mehr. Dann kannst du noch zu einer Werkstatt.
Wenn man bei der HU durchfällt steht das als schwerwiegender Mangel im Prüfbericht und damit gilt das Fahrzeug als verkehrsunsicher.
Ich habe einen Termin beim TÜV gemacht.
Dann sehen wir weiter.
Auch nicht ganz richtig.
Der Gesetzestext spricht von einer unverzüglichen Behebung der Mängel! Die Widervorführung hat dann 4Wochen Zeit.
Ich weiß, geduldet und praktiziert wird was anderes aber so wäre es korrekt.
Hol dir einfach bei einer Werkstatt deines Vertrauens eine 06er rote Nummer . (natürlich um nach dem Tüv zu der Werkstatt zu fahren , sollte es noch erforderlich sein)
du bist aus Trier, also nicht so weit weg von mir.
Wenn du magst mach ich dir das. Dann hast du alles aus dem Kopf
du bist aus Trier, also nicht so weit weg von mir.
Wenn du magst mach ich dir das. Dann hast du alles aus dem Kopf
Danke Bernd,
das ist ein super Angebot.
Ich werde gerne daruf zurück kommen.
Der Verkäufer hat den heutigen Termin wieder einmal abgesagt.
Er will dsa wir uns am Sonntag treffen.
Aber dann hat der TÜV und jede Werkstatt zu und ich kann mir das Fahrzeug nur von Aussen ansehen und einmal damit eine kleine Probefahrt machen.
So langsam bekomme ich das Gefühl, das ich den Bus nicht auf eine Prüfstelle bringen soll.
Ich werde mir den Bus so gut es geht am Sonntag anschauen.
Dann melde ich mich nochmal.
DANKE
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