Beiträge von bastelwastel77

    Moin,


    ich fahre einen LKW der zum Wohnmobil umgebaut wurde, auf den ersten Blick ist er auch nicht als Wohnmobil zu erkennen und auch das Mauterfassungssystem nimmt mich erstmal als LKW wahr. Aber der Abgleich der Daten im Hintergrund zeigt -> Wohnmobil.


    Also Datensatz löschen, keine Maut!


    Wozu da eine Befreiung!?


    In Deutschland ist dieser Aufwand unnötig aber wer es mag, bitte!


    Weitermachen... 8)

    Moin,


    gehöre ja nun auch zum Club der 100er Fahrer. 8)


    Habs ja auf der letzten Reise auch ausprobiert! Wir haben keine 100er Plakette dran, hatten mehrfach die Rennleitung hinter uns während ich mit fast 100km/h LKWs überholt habe! Ich dachte nur jetzt ziehen Sie dich raus aber nichts!


    Haben überholt, ungläubig geschaut und sind weitergefahren! :whistling:


    Zum Problem wird es ja nur wenn etwas passiert, dann wirds eng! :S

    Moin,


    ich bin beruflich in der Öl- und Fettentwicklung für einen namhaften Energiekonzern tätig.


    Ich arbeite dort im Bereich der Forschung für die Abtestung neuer Produkt, hier viel im Getriebe- und Achsölbereich!


    Slick50 ist eine Art von Additiv, diese können bestimmte Eigenschaften eines Öl´s erzeugen! Teilweise bauen Sie auch "Schutzschichten" auf den Materialien auf!
    Aber die Dosierung; Abstimmung und Entwicklung eines Produktes ist eine Wissenschaft für sich! Ich sehe es täglich!


    In jedem oder fast jedem Öl ist ein Additiv enthalten! (Übrigens aktivieren die sich ab ca. 60 - 80°C.)


    Fazit, das kann gut gehen oder aber auch nicht! Verträgt es sich NICHT mit dem verwendeten Öl, hat das eine zerstörerische Auswirkung! Sprich keine Schmierung mehr und somit Totalschaden!
    Sollte es sich vertragen und seine "Guten Eigenschaften" hervorbringen, kann es ein Verschleißminderung und auch eine Verdüngung des Öl (leichter Lauf) verursachen.
    Aber die sind denke ich nicht messbar und auch nicht belegt!


    PS. Wollte Ihr Verbrauchs optimiert unterwegs sein, bringt es schon den einen oder anderen Liter wenn man IMMER mit genügend Luftdruck unterwegs ist und regelmäßig seine Ventile einstellt und Wartungsintervalle einhält!


    Wie gesagt, meine Meinung und zum Teil Erfahrungen! Was Jeder draus macht, Jedem seine Sache!

    Selbst schon mehrfach so gemacht inkl. Polizeikontrolle!


    Kaufvertrag auf meinen Namen (Privat), Fahrzeug für Privatgebrauch!


    Kurzes Bla Bla und dann..... OK, Gute Weiterfahrt!


    Wenn es Diskussionen gibt, einfach darum bitten, zu zeigen wo es geschrieben steht.


    Sonntagsfahrverbot wird kontrolliert um Wettbewerbsvorteile unter den Speditionen zu vermeiden!


    "Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot ist in Deutschland in § 30 StVO (Straßenverkehrsordnung) geregelt. Demnach dürfen an Sonntagen und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen auf deutschen Straßen nicht verkehren"


    Das was er machen will, denke ich mal, ist weder geschäftsmäßig noch entgeltlich!

    Wer soll da noch durchsehen! ;(


    100er Bescheinigung von Renault hab ich!


    Habs allerdings auf die 100er off. Zulassung angelegt!
    Werde es jetzt auf Begrenzer aus und neue Höchstgeschwindigkeit anlegen!
    Hier in HH beim Tüv und im Osten des Landes bei der Dekra!


    Muss ja keine 125 drin stehen, würd mich ja auf ne 105 elektr. abgeregelt einlassen! :rolleyes:


    Leider bin ich dann mit über 90 immer zu schnell! Aber muss ja auch keine Scheibe einlegen!
    Aber auch das sieht ja jeder Tüver/ Polizist anders!????? :wack:

    Also Tweety ist in Luxemburg zugelassen!


    100er Zulassung in Dtl. Lt. Tüv nur noch für KOM!!!
    Also nur noch Busse, keine Womo‘s, keine weiteren Ausnahmen!


    Einzig der Aspekt das Womo‘s keinen Begrenzer benötigen zählt!
    100 fahren darf man dann mit dem Womo auf der Autobahn aber nicht, zumindest nicht mit über 7,5t!


    Und wenn Begrenzer raus, stimmt die eingetragene Höchstgeschwindigkeit nicht mehr!
    Somit Abnahme notwendig und da tut sich anscheinend so manch Tüver schwer mit!?


    :wack:

    Achtung,


    wir sprechen hier zwar über Fahrzeuge in der EU aber die Fahrzeuge werden in verschiedenen Ländern zugelassen!
    Dtl., Österreich und Luxemburg.


    Und überall wird es anders gesehen und gehandhabt! Leider!


    Hier in Hamburg regiert der Tüv Hanse!
    In Neustadt an der Weinstrasse ist es auch der Tüv und sieht es anders!


    Aber das hat wohl auch mit unterschiedlichen Fahrzeugen, Tüvern und Eintragungen zu tun die die Fahrzeuge in ihrem Vorleben hatten.


    Ich werde es beim kommenden Tüvtermin nochmal angehen!
    Schauen wir mal!

    Moin,


    Ich bin zwar noch im Urlaub aber ich muss euch mal meine Erfahrungen zu diesem Thema schildern!


    Ja, man braucht als Wohnmobil keinen Begrenzer!
    100er Zulassung nur für KOM! ( keine Wohnmobile, Pferdetransporter o.ä.Ausnahmen)


    Problem bei der Sache ist eine Werkstatt zu finden die dir das Ding ausbaut oder die Geschwindigkeit hoch setzt!
    Denn in deinen Papieren steht zum einen eine eingetragene Höchstgeschwindigkeit und ggf. ist sogar der Begrenzer eingetragen (wie bei mir)!
    Ändert man irgendwas davon ist eine Abnahme von Nöten und das nimmt dir keiner ab!
    Selbst wenn der Hersteller die Komponeten als 100% 100km/h tauglich ausweist!


    Ich war jetzt in Frankreich und Spanien unterwegs und überall mit 88km/h der Langsamste und ich will es auch ändern aber aus genannten Gründen, zu 100% rechtssicher zu machen ist schwer!


    Sicher do it your self aber was ist wenn was passiert!? Zumal bei neuen Fahrzeugen eh nur eine teure Umprogrammierung in Frage kommt, nix mit do it yourself!


    Meine Erfahrungen! Wer Ratschläge hat wie man es rechtssicher umsetzen kann, immer her damit!


    Grüsse Sebastian

    Ich kenne das so, Lampe leuchte heisst Anlage schmiert ab!
    Störung wird nicht direkt angezeigt!


    Sondern, Behälter leer oder Fehlfunktion (defekte Ventile), schmiert das Ding dauerhaft ab bzw. versucht es!


    Lösung, auffüllen oder schauen wo ein dicker Fettklumpen hängt!
    Dort wo der Klumpen hängt die Leitung verfolgen bis zum Ventilblock!
    Reinigen oder erneuern!


    Eigentlich gibts da auch ein Timeout aber wer weiss wie alt die Anlage ist!


    Alle Angaben ohne Gewähr! :P

    Moin!


    VDE Prüfung ist zu 100% nicht notwendig!!!


    1.Für eine Tüv-Prüfung steht die Verkehrssicherheit an erster Stelle, hier spielt der Aufbau nur bedingt eine Rolle (alles fest, etc.)!


    2.Für die Abnahme zum Wohnmobil, muss der Prüfer nur feststellen ob die Voraussetzungen zum Wohnmobil erfüllt sind, mehr nicht!


    3. Gasprüfung nur notwendig wenn es ein Wohnmobil ist und Fahrerplatz und Wohnraum verbunden sind ( Gasaustritt beeinträchtig die Fahrtüchtigkeit)! Sind die Räume getrennt brauchst für die Abnahme oder Tüv keine Gasprüfung!


    4. Eine Gasprüfung oder VDE Abnahme kann deine Versicherung verlangen oder auch evt. die Stell- oder Campingplätze!
    Aber eine Gasprüfung oder VDE Abnahme ist nicht verkehrt und auch kein großer Aufwand, so weisst du das alles in Ordung ist Aber letzten Endes ist das deine Entscheidung und NICHT die des Prüfers!


    Grüße Sebastian