Und was meint ihr so zum Wetter ? Viel regen, dafür weniger Sonnenschein, oder ??
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Schön langsam geb ich auf dass folgendes verstanden wird
1. zw. 3,5 t u. 7,5 t HZG (Solofahrzeug od. mit Anhänger) brauchen wir kein Kontrollgerät od. Tachographen
2. ab 7,5 t brauchen wir keinen Tachographen jedoch ein Konzrollgerät (wobei Kontrollgerät u. Tachograph das selbe ist bzw. die gleichen Funktionen hat)
3. Sozialvorschriften gelten nicht
4. Wenn ein Gerät eingebaut ist muss es geeicht sein u. es muss sich eine Scheibe drinnen befinden.
5. Die Verwendung eines Kontrollgerätes in unseren Fahrzeugen hat mit den Lenker- u. Ruhezeiten (=Sozalvorschriften) nichts zu tun
6. "nichtgewerbliche Verwendung" beinhaltet auch die privaten FahrzeugenIch stimme 100% zu und habe nie etwas anderes geschrieben (bzw. gemeint) ... Wurde mir auch vor vielen Jahren bereits von anderen (hochkompetenten) Ordnungshütern ( ... hoffentlich haut er mich nu nich ... ) bestätigt
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2. ab 7,5 t brauchen wir keinen Tachographen jedoch ...
Kurze Zwischenfrage: Wer ist "wir" ?
Wir Österreicher, wir Deutsche, wir Schweizer...oder wir alle ?
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Kurze Zwischenfrage: Wer ist "wir" ?
Wir Österreicher, wir Deutsche, wir Schweizer...oder wir alle ?
Durch nationale Missverständnisse entstehen internationale.....
Nachdem sich Österreich dazu geäussert hat, das in der Schweiz klar kommuniziert wird, wäre es vielleicht interessant, wie es bei Dir aktuell geregelt ist?
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wir die hier vertreten sind
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Nochmal nachgeschaut, da vor ein paar Monaten Änderungen in unserer Stvo kamen:
Womo's brauchen keinen Fahrtenschreiber, egal wie schwer.
Falls aber ein Fahrtenschreiber eingebaut ist, so muss er auch regelmässig kontrolliert werden - trotzdem braucht man keine Scheibe einzulegen -jedenfalls steht nirgends geschrieben, dass man ihn benutzen muss !Bei mir im Actros ist keiner mehr drin...und im Volvo fliegt er noch raus...
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Also ich würde das Thema gerne nochmal aufnehmen,
Wann ist denn ein fahrtenschreiber ein fahrtenschreiber und ein Tacho ein Tacho? Nehme ich meinen fahrtenschreiber baue den "schreibmechanismus" aus dann ist das nur noch ein Tacho, oder?
Waswürdet ihr dazu sagen?
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Auf diese Frage habe ich die ganze Zeit schon gewartet....
Wenn ich das Rätsel löse, rollen einige hier wieder mit ihren Augen....
Deshalb halte ich mich noch zurück.
Also, was meint/sagt Ihr??? He? -
Hmmmm, das macht doch nix wenn ein wenig diskutiert wird. Nur so kann man alle Seiten ausgiebig betrachten und sich eine / seine Meinung bilden.
Also ich würde jetzt mal so sagen - ist es kein fahrtenschreiber mehr weil er nicht mehr schreibt aber der Tacho geht noch dann ist es ein Tacho. Ich könnte ihn ja theoretisch zerlegen und die schreibeinheit sowie die drehknöpfe entfernen, das Teil tatsächlich so verschließen das es sich auch nicht mehr öffnen lässt, dann ist es ein Tacho. Oder nicht? Wenn nicht, wie unterscheidet sich das Teil sonst von einem Tacho???
Ist übrigens eine ernst gemeinte frage. Weil erstens finde ich keinen Tacho der passt, zweitens schon garkeinen der bezahlbar ist. Und drittens - ich hab ja einen ......
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....ich habe mir schon so meine Gedanken gemacht
http://www.baumaschinenbilder.…?postid=886846#post886846
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Ich wusste es doch, ich bin nicht der einzige. Aber du warst noch nicht beim TÜV damit?
Ich glaub ich werd einfach mal anrufen. Mal gucken was die sagen..... Und dann ist da natürlich auch die Frage - wird das dann im Ausland auch so akzeptiert?
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Los gehts neue Runde im Meinungsaustausch, bin mal gespannt was noch so alles kommt
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1. zw. 3,5 t u. 7,5 t HZG (Solofahrzeug od. mit Anhänger) brauchen wir kein Kontrollgerät od. Tachographen
da gibt es aber Menschen die das ganz anders sehen:
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Ich könnte jetzt gleich nochmals die Schaustellerfahrzeugkarte ziehen, aber die mag ja keiner. Schaustellerfahrzeuge sind von der Pflicht nach Fahrtenschreiber befreit.*duckundweg*
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Ich wusste es doch, ich bin nicht der einzige. Aber du warst noch nicht beim TÜV damit?
Ich glaub ich werd einfach mal anrufen. Mal gucken was die sagen..... Und dann ist da natürlich auch die Frage - wird das dann im Ausland auch so akzeptiert?
Nein, war noch nicht zum TÜV damit. Im Prinzip hängt es wie immer vom sicheren Auftreten und der richtigen Argumentation ab...aber das letzte Wort hat trotzdem immer das TÜVmännchen
Im Ausland hatte ich noch nie Probleme, da man als "Lëtzebuerger" zwangsläufig die Problematik genau kennt Im Klartext: Man kann niemanden zwingen, an jedem Grenzübergang sein Auto auf die jeweileig gültigen Gesetze umzubauen da es einfach unmöglich ist
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bei meiner letzten tüv - prüfung wollte der prüfer die papiere des fahrtenschreibers sehen. und diesen prüfen.
meine antwort: ich bin ein wohnmobil - sonder kfz - und unterliege nicht der prüfungspflicht.
daraufhin hat er nicht geprüft und auch im nächsten jahr nicht.aber die tüv-plakette geklebt. -
Sonstiges KFZ
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Ich könnte mal einen Wortfilter installieren
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...wäre gut Martin.
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da gibt es aber Menschen die das ganz anders sehen:
@ Woodbridge, ich hätte Bedenken, bei einem Advokat, der neue Vorschriften veröffentlicht, sich aber auf über 30 Jahre alte Gesetze beruft....
Ich könnte jetzt gleich nochmals die Schaustellerfahrzeugkarte ziehen, aber die mag ja keiner. Schaustellerfahrzeuge sind von der Pflicht nach Fahrtenschreiber befreit.*duckundweg*
Hast doch Recht!
Es ist nicht der Hauptjob eines Schaustellers, Transporte durch zu führen und ausserdem erzielen sie bei/mit einem Standortwechsel kein Einkommen...
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