Beiträge von jo_123

    das nicht mal wirklich toll anzusehen ist wenn es mal fertig ist. Aber die Optik ist ja bekanntlich Geschmackssache.

    Von der Optik würde ich es mir so vorstellen:
    Bei geschlossenen Wänden sieht es aus wie original, mit Oberlicht.
    Es muss ja nicht jeder wissen, dass da drinnen jemand wohnt.

    Klappt man die Wände auf, hat man eine Art Wintergarten.
    Die Wände bilden dann einen Sonnen-/Wetterschutz.
    Dahinter kommen auf der ganzen Höhe verschiebbare Glaswände zum Vorschein. Natürlich nicht aus Fensterglas.

    Ich werde mir mal noch einen anderen ansehen.

    Der 20 Fuß Container wäre aber kleiner und zunächst einmal komplett ungedämmt.

    Ich war jetzt mit den Bildern bei 3 Karosseriebauern.

    Der erste hat mich gleich vom Hof gejagt.
    Der zweite will Bedenkzeit.
    Der dritte meinte, 3000 € für das was man sieht und dann soll ich lieber mit dem Faktor 2-3 rechnen, für das was man noch nicht sieht.

    Im Moment denke ich noch darüber nach, ob es sich überhaupt lohnt, oder ob es ein Fass ohne Boden ist.

    Andere meinen, dass die Träger wahrscheinlich so dünn gerostet sind, dass da keine Basis mehr wäre.

    Um das heraus zu finden, müsste man den Träger an ein paar Stellen anbohren und messen?

    Siehst du diese Teile : 4 oder 6 Träger, auf diesen ruht ein umlaufender Dachrahmen. ??
    wenn nicht wird es eher schwierig da die sicher unten ab sind. Dann bist du meines Erachtens schneller wenn du ein Fahrzeug
    mit Tiefrahmen hernimmst und selbst eine Kabine drauf machst-.

    @ Setra 309 HD mich schockt Rost in der Dimension schon ....

    Man macht ja immer zu wenig Bilder. Richtig dolle Schaden ist mir nur bei einem aufgefallen, aber ich habe nicht gezielt nach den unteren Enden gesucht.

    Meine Bedenken, falls da was wäre, was passiert mit dem Schaumstoff in der Wand und dem Blech, wenn man a schweißt ....?

    Ich suche gerade wieder etwas aktiver nach einem Basisfahrzeug.

    Diese Woche habe ich einen Renault Saviem Verkaufswagen angeschaut. Das Teil steht in Nürnberg.


    Das Fahrzeug ist ein Gitterrahmen. Darauf stehen dann 4 oder 6 Träger, auf diesen ruht ein umlaufender Dachrahmen. Daran sind die Wände und Möbel fest gemacht.

    Gut ist:

    • Motor schnurrt (ja, ist vorne...)
    • Viel Platz (innen 5,4 m bis 7 m Länge, 2,1 m breit, 2,05 m hoch
    • Sehr niedrig
    • Wände & Dach aus ca. 3 cm bis 4 cm Schaum, mit Alu verblendet.
    • 30 Jahre alt -> H-Kennzeicen (ich lebe in der grünen Zone und bin von solchen umzingelt)
    • Leicht (derzeit als PKW unter 3,5 t zugelassen; müsste mal auf die Waage, aber mit etwas Glück könnte man vielleicht incl. Ausbau sogar Leute mit dem B-Führerschein fahren lassen)
    • Anhängerkupplung

    nicht gut:

    • z.T. große Rostlöcher am Rahmen und an Trägern (auf den Fotos sind bestimmt nicht alle)
    • Bodenplatte aus Holz stellenweise vergammelt (nicht wirklich ein Drama, macht ja ohnehin Sinn, eine neue rein zu machen)
    • Fahrzeug ist ohne TÜV & abgemeldet; keine Chance, wieder anzumelden, um damit zu Werkstätten oder Hallen zu tingeln und mal anzufragen.
      Das Fahrzeug müsste entweder am Standort "TÜV-fertig" gemacht werden oder zu uns vor's Haus transportiert werden (Schrauben auf der Gass).


    Mein Problem:


    Ich habe so gut wie überhaupt keine Ahnung vom Schweißen.


    Ich müsste das also lernen oder machen lassen.


    Das Problem mit der keinen Ahnung sorgt dafür, dass ich überhaupt nicht einschätzen kann, wie "schlimm" so Löcher sind und was das kostet.


    Das grundsätzliche Vorgehen wäre wohl, Möbel raus werfen (Regale, Theke), Bodenplatte rauswerfen. Damit hat man den Rahmen frei gelegt und immer noch ein Dach über dem Kopf. Jetzt Rahmen mit Drahtbürste blank machen, alle Löcher finden, schweißen, lackieren, versiegeln?, neue Bodenplatte.

    Meine Frage:

    Wie schätzen Experten den Aufwand ein?
    Falls machen lassen, in welcher Größenordnung müsste man da rechnen?



    PS: Wenn der Beitrag in ein anderes Unterforum gehört, bitte verschieben.

    Wir haben so eine Klimaanlage im Keller, Luft kommt über 2 Lichtschächte, und das reicht nicht, trotz nachgerüsteter Zwangsbelüftung mit einem Ventilator aus der Hölle. Ich gehe stark davon aus, dass wenn das Ding im Keller vom Bus vernünftig funktionieren soll, dann brauchst du Zuluft- und Albluftführung mindestens in der Größe des Querschnitts vom Verdampfer deiner Anlage.

    Ahoi,


    ich versuche mich gerade schlau zu machen, was das Ablasten an geht. Dabei bin ich jetzt schon mehrfach drüber gestolpert, dass beim Ablasten das neue zul. GG mindestens 25% über dem Leergewicht sein muss. Das hat ein Mensch der Dekra zu mir gesagt und man findet es auch an anderen Stellen. Auch ein Mensch beim TÜV meinte, da gibt es eine Regel, müsse er aber erst nachsehen.


    Wenn dem tatsächlich so ist, dann sehe ich da deutliche Probleme, z.B. den Carbonliner entsprechend auf 7,5t abzulasten. Der müsste dann leer (= als WoMo?) 6 t wiegen. Das ist wohl kaum zu schaffen. Derzeit ist er mit einem Leergewicht von 7,6 t eingetragen. Das dürfte maßlos übertrieben sein. Das echte Gewicht haben wir leider nicht gewogen, der Verkäufer ist da auch nicht sehr kooperativ, aber dass er leer 6 t schafft … ich weiss nicht …


    Andererseits gibt es zahllose Beispiele in der Wildbahn, wo diese 25% nicht eingehalten sind. Was gilt denn nun? Oder ab wann? Leider habe ich im Netz überhaupt nichts dazu gefunden, auch nicht in der StVZO. Weiss da jemand mehr?

    Da das Thema hier und da immer wieder angeschnitten wird, hier was der ADAC schreibt:



    Sicherheitsgurte


    Für alle vor dem 1. Januar 1992 erstmals in den Verkehr gekommenen "So. Kfz Wohnmobile" sind auf den hinteren Sitzplätzen keine Sicherheitsgurte vorgeschrieben, aber wünschenswert. Erforderlich sind jedoch wirksame Haltevorrichtungen für Sitze, die nach vorne frei bzw. quer zur Fahrtrichtung sind, z. B. Sicherheitsgurte, Haltegriffe, gepolsterte Haltestangen und gepolsterte Flächen unmittelbar neben bzw. vor den Sitzen. Im Ernstfall werden manche dieser Vorrichtungen sicher nicht den gewünschten Schutz bieten. Sicherheitsgurte sollen möglichst an der vom Hersteller des Basisfahrzeugs empfohlenen Stelle verankert sein.
    Vorhandene freiwillig eingebaute Sicherheitsgurte müssen aus versicherungsrechtlichen Gründen verwendet werden und in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sein. Sie sind am Prüfzeichen zu erkennen.


    Für alle ab dem 1. Januar 1992 erstmals in den Verkehr gekommenen "So. Kfz Wohnmobile" besteht ab diesem Tag Ausrüstungspflicht mit Dreipunktautomatikgurten für die äußeren Sitze unmittelbar hinter der Windschutzscheibe und mit "Beckengurten" für alle anderen Sitze, auch die für den Fahrbetrieb genehmigten Sitze im Wohnteil. Ausgenommen von der Ausrüstungspflicht sind Klappsitze und nicht nach vorne gerichtete Sitze. Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen gem. § 21 a Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) angelegt werden.


    Für alle ab dem 1. Oktober 1999 erstmals in den Verkehr gekommenen "So. Kfz Wohnmobile" besteht ab diesem Tag Ausrüstungspflicht mit Dreipunktautomatikgurten für die vorderen Sitze. Für die mittleren vorderen Sitze genügen "Beckengurte", wenn die Windschutzscheibe außerhalb des "Kopfaufschlagbereichs" liegt. Alle anderen Sitze, auch die für den Fahrbetrieb zugelassenen Sitze im Wohnteil, benötigen "Beckengurte", also auch Klappsitze und nicht nach vorne gerichtete Sitze. Für quer zur Fahrtrichtung angeordnete Sitze bestehen keine Vorschriften über die Ausrüstung mit Sicherheitsgurten. Bei Wohnmobilen bis zu einem zGG von 2,5 t müssen zusätzlich alle übrigen äußeren Sitze, auch die für den Fahrbetrieb zugelassenen äußeren Sitze im Wohnteil, mit Dreipunktgurten ausgerüstet sein.


    Für alle ab dem 1. Oktober 2001 in Verkehr gekommenen So. Kfz-Wohnmobile besteht ab diesem Tag Ausrüstungspflicht mit Automatik-Dreipunkt-Gurten für alle Seitensitze. Alle übrigen Sitze müssen mit Beckengurten ausgerüstet sein. Die Ausrüstungspflicht mit Automatik-Dreipunkt -Gurten gilt jedoch nur für Sitze, die für den üblichen Gebrauch während der Fahrt bestimmt sind.


    Seitlich gerichtete Sitze sind für alle Fahrzeuge, die ab dem 20.10.2007 in Verkehr gekommen sind, während der Fahrt nicht mehr zulässig.



    Personenbeförderung

    Für die Besetzung von Wohnmobilen gilt, wie für alle anderen Kfz auch, der § 23 StVO.


    Eine vorschriftsmäßige Besetzung bedeutet, dass primär die vorgesehenen Sitzplätze, also die Sitzplätze, die im Fahrzeugbrief und -schein eingetragen sind und in der Regel mit geprüften Sicherheitsgurten ausgestattet sind, besetzt werden. Die Bewegungsfreiheit und die Sicht des Fahrers darf dabei nicht beeinträchtigt werden. Unter Berücksichtigung des zulässigen Gesamtgewichts und der zulässigen Achslasten dürfen darüber hinaus im Einzelfall auch mehr Personen mitgenommen werden, soweit geeignete Sitzmöglichkeiten bestehen (siehe Definition, nächster Absatz). Wir raten jedoch aus haftungsrechtlichen Gründen davon ab. Nach einem Verkehrsunfall kommt möglicherweise die Versicherung für entstandene Personenschäden nicht auf. Auch sind Sicherheitsgurte auf diesen zusätzlichen Sitzgelegenheiten nicht vorhanden, was ein erhöhtes Risiko und eine höhere Verletzungsgefahr für die Insassen bedeutet.


    Definition:
    Die Sitzfläche sollte eine Breite von 450 mm und eine Tiefe von ca. 380 mm besitzen, die Rückenlehne sollte 600 - 700 mm hoch sein. Sitzfläche und Rückenlehne müssen gepolstert sein; auf gute Befestigung der Polsterung, z. B. mit großem Klettverschluss, Druckknöpfen, Spannriemen oder dergleichen, ist zu achten (lose Polster sind nicht zulässig). Wände in Kopfnähe sind abzupolstern, z. B. Schrankwand neben Sitz quer zur Fahrtrichtung, oder Wand hinter dem Sitz.


    Der Alkoven zählt nicht zum Wohnteil. Bei den Liegen im Alkoventeil handelt es sich nicht um Sitze, so dass allein aus diesem Grund eine Beförderung von Personen auf diesen Flächen nicht in Betracht kommt. Rechtsprechung hierzu ist allerdings - soweit ersichtlich - bislang nicht vorhanden.


    Es muss eine ausreichende Verständigungsmöglichkeit vom Wohnteil aus mit dem Fahrzeugführer gegeben sein. An die technische Ausführung werden keine hohen Ansprüche gestellt, es genügt z. B. durch im Führerhaus deutlich hörbare Klopfzeichen. Sofern es sich jedoch um ein Wohnteil auf Lkw-Fahrgestell mit separatem Wohnaufbau handelt, sind besondere optische oder akustische Einrichtungen zur Verständigung erforderlich.
    Kinderbeförderung


    Seit dem 01.04.1993 dürfen Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, auf allen Plätzen nur noch mit speziellen Rückhalteeinrichtungen befördert werden. Dies gilt für alle Kraftfahrzeuge, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind (siehe oben). Hiervon darf auf Rücksitzen nur abgewichen werden, wenn durch die Sicherung anderer Personen keine Möglichkeit zur Befestigung von Rückhalteeinrichtungen besteht.



    Vielleicht wäre es eine Idee "Standardthemen" vorne im Forum anzuheften? Z.B. "Sicherheitsgurte im Wohnmobil", "Minimalausstattung zur Zulassung als Wohnmobil" … ?

    Bei Wohnmobilen ist es differenziert. Nach Gedächtnisprotokoll:



    bis EZ 1991:
    keine Gurte notwendig, aber geeignete Festhaltemöglichkeiten (sonst Gurt), Kopfstützen für Sitze entgegen der Fahrtrichtung.


    ab EZ 1992:
    3-Punkt an den äußeren Sitzen hinter der Windschutzscheibe, Beckengurt bei allen anderen Sitzen in Fahrtrichtung, sonst Festhaltemöglichkeiten, Sitze gegen die Fahrtrichtung mit Kopfstütze. Klappsitze kein Gurt. Die Verankerung der Gurte muss der Prüfer für ausreichend halten. Auf 3-Punkt kann verzichtet werden, wenn sichergestellt ist, dass der Kopf nicht bis zur Windschutzscheibe kommt.



    ab 1999:
    3-Punkt-Gurte an allen Außensitzen (bei >2,5t genügen hinten Beckengurte, vorne 3-Punkt), Beckengurte an allen weiteren Sitzen. Gurte an vom Fahrzeughersteller vorgesehenen Verankerungspunkten nach EU-Norm befestigt. Sitze, die während der Fahrt nicht benutzt werden dürfen, müssen mit Piktogramm gekennzeichnet sein.



    Im Detail können die internen Anweisungen von Prüfstellen voneinander abweichen. Ich habe z.B. eine Anweisung von einer freien TÜV-Stelle, die geht auf Sitze quer zur Fahrtrichtung, gegen die Fahrtrichtung und Klappsitze nicht ein, d.h. behandelt sie wie andere Sitze. Dann gibt es noch Prüfer, die nehmen Sitze quer zur Fahrtrichtung gar nicht mehr ab. Dummerweise finde ich gerade das andere Dokument, dass die queren und rückwärts-Sitze aufzählt nicht.

    Hier ist ein schönes Video, wie man blinde Isolierglasscheiben repariert, wenn es kein Sicherheitsglas ist:
    https://www.youtube.com/watch?v=9Ymu4grw33c



    Bei Sicherheitsglas müsste man irgendwie über die Kanten kommen und ein Loch durch den Abstandshalter hindurch machen. Profi-Firmen zerlegen das Glas, reinigen es und kleben es neu zusammen. Kostet inkl. Aus- und Einbau 450 € + Steuer, pro Scheibe, z.B. bei:

    vielleicht kann den Link ja jemand brauchen.....habe ich grade eben gefunden, also keine Erfahrung mit...

    Am Telefon sind die sehr freundlich.

    Hallo, der Kollege, der die N8012 in Mühlheim verkauft, hat an seinen neuen gebrauchten Fahrzeugen diese Druckknopfnippel (Bild 1), um Schilder zu befestigen (z.B. "Schulbus" oder "Behindertensymbol"). Die Frage ist, wo bekommt man die her, insbesondere das Gegenstück (Bild 2), das an das Schild muss und dann auf den Knopf gedrückt wird? Ich meine ich habe solche Beschläge schon mal gesehen, weiss aber nicht mehr wo.


    PS: Googlen nach "nippel klemme" führt in eine gänzlich andere Richtung.

    Ich darf auch nur die 7,5 t, d.h. man müsste ohnehin vor Umbau erst mal sofort ablasten und dann wäre es auch sinnvoll gleich das KOM weg zu bekommen, wenn man das Teil auch während des Umbaus bewegen möchte, und sei es nur um mal eine Ladung Baumaterial zu besorgen.


    Ich frage mich, wie pingelig Prüfer sind, wenn man erst mal provisorisch ein Bett und einen Elektrokocher rein stellt. Der erste, den ich fragte, meinte, wenn der Anteil "Laderaum" (= nicht als offentlichtlich WoMo genutzter Raum) überwiegt, wäre es für ihn ein LKW, "Provisorium" wäre für ihn ein Nogo. Da das aber mit dem Kroaten eher nix wird, könnte ich hier wieder etwas umfragen.