....ich habe mir mal Gedanken gemacht, was ich an deiner Stelle machen würde:
1. Den Verkäufer unter Druck setzen: Du kaufst ihm den LKW unter der Bedingung ab, dass er die Sitzplätze in NL eintragen lässt!
(Die Begründung, in NL darf ein LKW nur 2 Sitzplätze haben ist meiner Meinung nach Quatsch! Erstens ist es kein LKW, sondern ein Wohnmobil. Zweitens bin ich überzeugt, dass auch in NL es Lkw mit mehr als 2 Sitzen gibt...wie zB ein Möbeltransporter oder ein Fahrschul-LKW)
2. Du nimmst den LKW, meldest ihn in L. mit nur 2 Sitzplätzen an. Danach redest du mit Carr. Mühlen , aber besser ist, du redest mit einem Experten, der dir eine Bescheinigung schreibt. Weil das die Argumentation, das müsste eine Einzelabnahme mit diversen Test's ist meiner Meinung nach auch Quatsch: Das gilt nur für neuere Wohnmobile und wahrscheinlich auch nur für professionelle Umbauer
Man müsste also anhand der EZ mal nachschauen, was damals effektiv vom Gesetz aus verlangt wurde...
Und dann wären wir bei Punkt
3. Wer hat denn den LKW schlussendlich umgebaut? Kann der nicht eine Bescheinigung schreiben, resp. ihn ummelden?
Punkt 2+3 ist natürlich etwas Risiko-reicher., aber meine Erfahrung hat mich gelernt:
Wenn man die Gesetze besser kennt als die Leute vom TÜV, lenken Die manchmal ganz schnell ein