Hallo Schoolbus,
die Bj-Grenze für ohne Tüv u.s.w ist 1960. Es zählt aber nur das Chassis bzw. die Papiere dazu, daher kaufen sie hier auch öfters nur mal alte Papiere mit LKW-/Geländewagenchassis. Gab ja auch bis 1960 schön schöne Fahrzeuge. Besonders imposant fällt mir da ein Laster eines Bekannten ein, der hat u.a. einen Ward LaFrance Bergungstruck aus 1944 mit modernem 230 PS DAF turbo Diesel und Scania Getriebe, ja ja in Holland fahren schon viele schöne Wagen herum, muß man immerwieder staunen.
Grüße Axel
oldtimer in Holland jetz auf 40 jahre!
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danke allen fur dem antworten
ein wochendende geht nicht mehr , aber mit ferien fahrt er im sommer
in holland kan man das kenzeichen abmelden und wen man, mochte wieder anmelden
man zahlt dan nur die monate dem man fahrt
gruss Setrabus
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müsste für ein Jahr komplett auch 1850,- Teuros an Steuer berappen ...
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Setrabus schreibt, man könne es nur dann einlösen, wenn man es braucht und das ist die Lösung! Mache ich auch so. Schilder holen, fahren und dann wieder deponieren. Und wenn es 4 x im Jahr ist.- Was soll`s?
Und scheinbar gibt es bei uns ein Formular für die PSVA-Rückerstattung. Diesen muss man am Zoll bei jeder Ausfahrt und bei der Rückkehr stempeln lassen und Ende Jahr einreichen. Dann wird die Abgabe entsprechend vergütet. Immerhin 1.78 Fr/ Tag.
Warum auch einfach, wenn es auch kompliziert geht
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Setrabus schreibt, man könne es nur dann einlösen, wenn man es braucht und das ist die Lösung! Mache ich auch so. Schilder holen, fahren und dann wieder deponieren. Und wenn es 4 x im Jahr ist.- Was soll`s?
Und scheinbar gibt es bei uns ein Formular für die PSVA-Rückerstattung. Diesen muss man am Zoll bei jeder Ausfahrt und bei der Rückkehr stempeln lassen und Ende Jahr einreichen. Dann wird die Abgabe entsprechend vergütet. Immerhin 1.78 Fr/ Tag.
Warum auch einfach, wenn es auch kompliziert geht
Hey FloWas ist eine PSVA-Rückerstattung? Hat das mit der LSVA (leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe) zu tun? Ich denke vom Betrag her müsste das so sein! Fr. 650.-- / 360 Tage = 1.78Fr. Wo kriegt man dieses Formular?
unwissende Grüsse
Christoff
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Wer sucht, der findet
http://www.ezv.admin.ch/zollin…/05039/index.html?lang=de
das 4. Formular von oben...
hier geht es weiter...
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Ich habe heute eine verlässliche Info bekommen:
- für Fahrzeuge mit Benzinmotor bleibt die Regelung bestehen, 25 jahre
- für Fahrzeuge mit Gasbetrieb oder Dieselmotor wird die Grenze auf 40 Jahre angehoben, aber dann ist ein Oldie definitiv wieder ein Oldie. -
Dann verstehe ich die Panik nich, würde halt mein fahrzeug 3 Jahre stehen lassen.
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Hallo,
also ich habe gerade auf der offizielen Website des Finanzamt der Niederlande nachgeschaut und es sieht mit Oldtimern folgendermaßen aus :Ab 01-01-14 keine Steuern für Oldtimer ab/über 40 Jahre, dies gilt für :
Benziner, Diesel und Lpg Oldtimer, Krafträder, Busse, Lkw und Camper.Für Oldtimer von 26 bis 40 Jahre wird ein angepaßter Tarif erhoben, also für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 01-01-1974 bis 1987 wie folgt :
Pkw und Kleinbusse nur mit Benzinmotor,
Krafträder, Busse und Lkw, wobei es für nicht relevant ist, welchen Brandstoff sie benötigen.
Für diese Oldtimer wird nur die Steuer für ein Vierteljahr erhoben mit einem Maximum von 120,- € im Jahr ( 30,- € per Vierteljahr ).
Dafür dürfen diese Fahrzeuge aber in den Monaten Dezember, Januar und Februar nicht am öffentlichen Verkehr teilnehmen.
Wer doch fährthat mit einer saftigen Busse zu rechnen.Oldtimer jünger als 40 Jahre auf Diesel oder Lpg bezahlen ab 01-01-14 den normalen Tarif.
Es gibt hier in Holland halt zu viele Autos 25 Jahre und älter die täglich genutzt werden, aber durch den Oldtimerstatus Steuerfrei waren und zudem Dreckschleudern,
jetzt sagt man es geht um´s Milieu, aber es soll wohl die Staatskasse gespeckt werden.
Grüsse aus Hengelo von Ecky -
jetzt sagt man es geht um´s Milieu, aber es soll wohl die Staatskasse gespeckt werden.
Grüsse aus Hengelo von EckyDarum gehts doch immer. Aber es hätte ja wenigstens Bestandsschutz geben können. Nicht jeder kann / will sich das leisten.
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Für Oldtimer von 26 bis 40 Jahre wird ein angepaßter Tarif erhoben, also für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 01-01-1974 bis 1987 wie folgt :
Pkw und Kleinbusse nur mit Benzinmotor,
Krafträder, Busse und Lkw, wobei es für nicht relevant ist, welchen Brandstoff sie benötigen.
Für diese Oldtimer wird nur die Steuer für ein Vierteljahr erhoben mit einem Maximum von 120,- € im Jahr ( 30,- € per Vierteljahr ).
Dafür dürfen diese Fahrzeuge aber in den Monaten Dezember, Januar und Februar nicht am öffentlichen Verkehr teilnehmen.
Wer doch fährthat mit einer saftigen Busse zu rechnen.Oldtimer jünger als 40 Jahre auf Diesel oder Lpg bezahlen ab 01-01-14 den normalen Tarif.
Es gibt hier in Holland halt zu viele Autos 25 Jahre und älter die täglich genutzt werden, aber durch den Oldtimerstatus Steuerfrei waren und zudem Dreckschleudern,
jetzt sagt man es geht um´s Milieu, aber es soll wohl die Staatskasse gespeckt werden.
Also - ich versuche das mal für steuertechnische Dummies ( c´est moi ) zu übersetzen :Älter als 40 Jahre, egal was = Steuerfrei.
Jünger als 40 Jahre, jedoch älter als 26 Jahre = angepasster Tarif, gilt aber nur für PKW und Kleinbus mit Benzinmotor oder LKW, Bus, Krad, egal mit welchem Antrieb.
Jünger als 40 Jahre, jedoch älter als 26 Jahre, aber PKW oder Kleinbus mit Diesel oder LPG = Brutalo-Steuersatz.
Wenn ich das so richtig verstanden habe, trifft es da aber wirklich genauestens gezielt die Gruppe derer, die einen "Oldtimer" nur aus wirtschaftlichen Gründen fahren.
Beispiel : Alter 123er Benz = steuerfrei + LPG oder Diesel = billig im Verbrauch. ( Ich laß die Diskusion bzgl. Feinstaub ja oder nein oder LPG = Umweltfreundlich ? mal außen vor )
Wohnbusfahrer kommen, abgesehen von der Einschränkung der Nutzung, doch eigentlich ziemlich glimpflich dabei weg.
Das dürfte aber wirklich milieuschonend sein - zumal ich von Eingeweihten weiß, daß in den Niederlanden mit den steuerfreien "Oldtimern" tatsächlich stark Schindluder getrieben wurde.
Bis die Tage, Ralph
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Wenn Du das richtig interpretiertst, frag ich mich warum es dann so viele Verkäufe von Wohnbussen gibt.
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ja und die sonderfahrzeuge sind auch nicht erwähnt denn ein wohnbus ist ja weder ein lkw noch ein bus u. schon gar nicht ein pkw oder gibt es das in holland nicht ein sonderkraftfahrzeug
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Stimmt, die "Camper" sind nur in der Altersgruppe "älter als 40 Jahre" erwähnt, fallen also hinsichtlich der ermäßigten Gruppe durch´s Rost.
Das erklärt vielleicht, warum die alle verschleudert werden.
Bis die Tage, Ralph
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NICHT Sonder sonder Sonstige Kfz
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NICHT Sonder sonder Sonstige Kfz
Das kannst Du bestimmt noch hundertmal schreiben.......
und weg....
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steter Tropfen höhlt den Stein ...
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Helmar,...bis in alle Ewigkeit
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alle wohnmobile sind in holland ab 2009 einem PKW
auf kenzeichen!!
so auch PKW steuer!!
aber dan durfen wir auch 120km fahren und uberhol verbot fur LKW und Busse sind nicht gultig fur uns>
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alle wohnmobile sind in holland ab 2009 einem PKW
auf kenzeichen!!
so auch PKW steuer!!
aber dan durfen wir auch 120km fahren und uberhol verbot fur LKW und Busse sind nicht gultig fur uns>
So war das bei uns mit den Geländewagen, die nach Gewicht besteuert wurden.Aber bei Bussen hört doch alles auf. Die spinnen die Holländer (frei nach Asterix und Obelix)
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