WOMOLänge

  • Wer weis etwas über gesetzliche Regelungen,
    wie lang ein WOMO in Deutschland überhaupt sein darf.


    Ich will ein 14m Geschoss umbauen, bin mir aber noch nicht
    im klaren, ob das darf oder nicht.


    Wer hat da Erfahrung bzw. weis zufällig was darüber ?

  • Soweit ich weiß ist das Achsenabhängig,


    also bei zweiachsigen Kraftomnibussen – einschließlich abnehmbarer Zubehörteile – 13,50 m
    egal ob Wohnmobil oder Sonder-kfz mein Aufbau ist 12 m plus Motorradträger max. 1,50 m = 13,50


    Länger geht nur mit drei Achsen, schaut euch mal dreiachser Stadt.- oder Überlandbusse an.


    Gruss Michael


    .....und am Siebten Tag schuf der Herr den Bus !

  • Aber womo mit 3 achsen hab ich verstanden, dass er auch nicht länger als 12m sein darf;( wie ist das denn mit nen nun neuen 12m Klassebussen, die sind ja 12.30m, und dürfen somit ja nicht oder nur mit sondergenhemigung vom Land als Womo zugelassen werden, mmh, ob die dann auch einen 13 oder gar 14m bus als womo genehmigen?
    Und wie ist das dann im Ausland? Könnte es da ärger geben?


    Hab bissel mal im Ausland geschaut und in der UK scheren sei sich nicht um solche Begrenzungen, wenn ich das richtig verstanden habe, ist nur die Frage, wenn ich jetzt nen zb. S 417 HDH dort als Womo zulasse, dort auch wohne, darf ich denn damit quer durch Europa oder ist an der landesgrenze schluss? Weil in BRD ich definitiv dafüfr d-klasse lappen brauch ?(

    So Freunde der gepflegten Reisekultur, schnallt euch an, jetzt ist der Precki dran :great:


    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele:
    Freude, Schönheit der Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur,
    Darum, Mensch, sei zeitig weise!
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    Busch, Wilhelm ( 1832-1908 )



    Mein Reise und Erlebniskanal: yt bennyderbusfahrer

  • Hey, Leute auf diese Frage habe ich schon mal eine Kiste Bier gewonnen.
    Im Paragraph 32 der Stvzo ist die Länge von Fz geregelt.


    Da gibt es nur bei KOM die Möglichkeit von Längen über 12 m, alle anderen Fz dürfen nur bis 12 m


    Wenn es länger sein soll bedarf es einer Ausnahmegenehmigung der Bezirksregierung, und das ist nicht leicht zu begründen.


    So long
    gruß Charly

    GROSS SCHWER NUTZLOS ABER GEEEEIIIIILLLL !!!

  • also sind die jetzigen modelle in Zukunft nicht mehr für uns relevant, da sie 30cm zu lang sind;( na klasse

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  • Naja alle 415HDH bis Baujahr 2008 sind noch genau 12m lang und es gibt sie auch mit dem tollen V8 und einer AS-Tronic (wenn gewünscht). Und es gibt eigentlich alle wichtigen aktiven und passiven Sicherheitssysteme, die viele andere Hersteller nicht mal bei den ganz aktuellen Modellen anbieten (ART, ESP, DBL, SPA usw. einzig den FCG gibt es erst mit dem verlängerten Vorbau...)


    Und so ein 415HDH ist wirklich sehr wendig - Schau dir mal den Wendekreis an ;-))


    Lg Robert

    Schöne Grüsse vom Bodensee!


    Setra ist eben Setra :D

  • find so ein teil erstmal^^und hab dann den richtigen wiederstand zwischen daumen und zeigefinger;) find den S 417 HDH ja wegen der länge einfach nur hammer schön und ich könnte da sogar noch neben wohnen mein Büro unterbringen ^^Achjaaaa, schön das man träumen kann :D


    Aber mich würde das mit zulassung in GB weiter interessieren, hab ich einem anderem Forum gelesen, dass dort die US Importe ohne umbau so zugelassen werden, auch wenn sie länger als 12m sind und es gibt eine Individualzulassung, wo alles mögliche an "nicht normal" drunter fällt. Wie ist das eigentlich mit den Zulassungen dann in anderen Ländern geregelt? Sprich, angenommen, ich kann nen S417HDH in GB als Womo zulassen, wohn dort auch, könnte die deutsche rennleitung oder sontige andere Länder deren rennleitungen, dann sagen, halt, in desem land gibt es diese zulassung nicht ab hier ist stillstand... :s Letztenendes ist das doch nur ne fiskaltechnische sache, die mit vernupf nichts zu tun hat, weil sie ja als KOM ja fahren dürfen-_-

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    Einmal editiert, zuletzt von Muecky ()

  • könnte die deutsche rennleitung oder sontige andere Länder deren rennleitungen, dann sagen, halt, in desem land gibt es diese zulassung nicht ab hier ist stillstand...

    ja, können sie, dann gilt nationales Recht.


    Auch auf die Breite sollte man achten, in einigen Ländern dürfen Womis nur 250 cm breit sein, keine 255 cm

  • Zitat

    ...außer Gelenkbusse, die als WOMOs ausgebaut sind,


    dann geht auch 18m, da der Nachläufer als "Anhänger" gilt...


    Wenn der Gelekbus den Motor nun im Anhänger hat sollte es ja theoretisch möglich sein, die Zugmaschine unter 7,5to zu bekommen, der Motor geht ja dann auf das Leergewicht des Anhängers, oder? Dann müsste ja ein 18m Gelekbus mit dem alten Klasse 3 Fahrbar sein :D .

    der Rostwurm...[/b][/size]


  • Wenn der Gelekbus den Motor nun im Anhänger hat sollte es ja theoretisch möglich sein, die Zugmaschine unter 7,5to zu bekommen, der Motor geht ja dann auf das Leergewicht des Anhängers, oder? Dann müsste ja ein 18m Gelekbus mit dem alten Klasse 3 Fahrbar sein :D .

    Hmm nur das Problem ist, dass ein Gelenkbus genu wie ein Sattelkraftfahrzeug als eine einzige Einheit gilt - od. ist es bei einem Gelenkbus anders??

    Stephan + Maria


    Unser Fuhrpark: Peugeot 403B Bj: 62; Puch-Mofa VS50D Bj: 66; Setra S208H Bj: 80; VW T3 Bj: 87; Peugeot Huski Cabrio Bj: 91; Mercdes O404-10RHD Bj. 95; CBR1100XX Bj: 99; Audi A6 V6 quattro Bj: 00; Peugeot 208 Bj: 07; Ford Mondeo Bj: 08; Peugeot 208-e Bj. 20

  • selbst wenn das mit dem Gelenkbus nicht klappen sollte, wäre das aber ggf eine Idee für andere Fz mit recht knappen Gewichtsreserven, man hängt sich einen "Ver- und Entsorgungsanhänger dran. Da sind dann die großen Wasser- und Abwassertanks, Batts oder ggf. ein Aggi, und sonstige Sachen drin, die man nicht zwingend an Bord haben muss. Versorgunsleitungen zu bauen wäre ja nicht das unlösbare Problem....

  • ist die frage, ob die versorgungsleitungen alle sammt auch während der fahrt verbunden sein dürfen, wegen im falle eines Unfalls... ?(

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  • selbst wenn das mit dem Gelenkbus nicht klappen sollte, wäre das aber ggf eine Idee für andere Fz mit recht knappen Gewichtsreserven, man hängt sich einen "Ver- und Entsorgungsanhänger dran. Da sind dann die großen Wasser- und Abwassertanks, Batts oder ggf. ein Aggi, und sonstige Sachen drin, die man nicht zwingend an Bord haben muss. Versorgunsleitungen zu bauen wäre ja nicht das unlösbare Problem....



    Wenn man so gravierende Gewichtsprobleme hat ist das an sich eine gute Idee finde ich - aber in der Praxis stelle ich mir das ganz schön anstrengend vor.


    Ich habe einmal einen Urlaub mit Bus und angehängtem Boot gemacht. Gespannfahrt nur hin und zurück nach McPomm. Mit knapp 10m Bus und 8m Anhänger war das aber alles andere als entspannt...


    Obwohl es nur zwei Touren waren, gab es mindestens 4 -5 vollkommen unentspannte Momente. Rückwärts aus nem Pkw Parkplatz auf einer Autobahnraststätte rangieren mit kurzzeitiger Vollsperrung derselben und Ähnliches.


    Das übelste war das Wenden in 22 Zügen in einem 20m grossen Wendehammer in dem noch Autos parkten... Das völlige Grauen und Schweiss auf der Stirn bis zum Abwinken.


    Ich war jedesmal froh wenn ich den Anhänger los war.... An sowas sollte man auch mal denken, bevor man zu euphorisch wird!

  • Jungens,
    Ich will nochmal was zum Gelenkbus nachtragen,
    Ein Anhänger ist in der EU daran zu erkennen, dass er am hinteren Ende des Fahrzeugs einen dreieckigen Rückstrahler hat.
    Ein Solofahrzeug (max. 12 m lang) hat runde Rückstrahler.


    Jetzt überlegt mal, welche Rückstrahler ein Gelenkbus hat?


    Dann erklärt sich die Zusammensetzung mit der gesetzlichen Länge,


    Smile


    Gruß aus dem Pott


    Charly

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