Sitzbänke ausbauen - eintragungspflichtig?

  • Hallo,


    in dieser Sache bin ich mir sehr unsicher - darf ich bei einem KOM mehrere Sitzbänke ausbauen ohne dies im Schein eintragen zu lassen?


    Mir ist aufgefallen, dass oft Reisebusunternehmen zb. temp. Sitzbänke rausnehmen und z.b. Tische einsetzen usw.....


    Könnte mir in dieser Sache jemand den rechtlichen Background aufzeigen?


    Danke,


    Robert

    Schöne Grüsse vom Bodensee!


    Setra ist eben Setra :D

  • Hallo Robert,


    Bussitze sind oft an Halteschienen angebracht, die den Unternehmer in die Lage versetzen die Beinfreiheit und den Komfort zu vergrössern, wie in einem Flugzeug.
    In den Papieren und auf dem Schild beim Fahrer ist immer die max. Persohnenzahl, bzw. Fahrgastzahl angegeben.
    Es wäre ja ein Unding, wenn die Veränderungen jedesmal neu eingetragen werden müssten.


    So denke ich, dass eine Verminderung der Sitzplätze nicht eintragungspflichtig ist.


    Harleyluja
    Charly

    GROSS SCHWER NUTZLOS ABER GEEEEIIIIILLLL !!!

  • Mhhhh, ich wäre mir da jetzt nicht ganz so sicher.
    Es ist eine Veränderung, sprich, aus einen 50 Sitzer
    mache ich einen 25 Sitzer und das steht so nicht
    in den Papieren und könnte zum Ablauf der allg.
    Betriebsgenehmigung nach sich ziehen.
    Aber wer fragt schon danach
    :)


  • Hallo Charly,


    danke für Deine Info - hätte da ne Idee - für die Alpenrepublik wäre es mir wichtig, dass das Fahrzeug min. 10 eingetragene Sitzplätze hat. Die würden so aussehen, dass es in der Küche ne schöne Dinette mit noch schöneren Setra Sitzbänken gibt (macht 4 Plätze), jeweils hinter dem Fahrer bzw. Begleitersitze würde ich auch noch den Platz für jeweils eine Bank lassen - somit hätte ich 10 Sitzplätze + eventuell die auf der Couch - aber das hängt dann noch etwas vom TÜV-Menschen ab... ;) Was ich jetzt gern machen würde ist, dass ich beim Fahren z.B. die erste Sitzbank hinter dem Begleitersitz zuhause lassen möchte und stattdessen dort die zwei Boxen für unsere Fellnasen unterbringen möchte..... und wenn Kollegen mitfahren dann halt wieder die Sitzbank - Kann da die Rennbahnleitung was dagegen haben?


    Zulassung möchte ich als KOM lassen - hab mit meiner Versicherung gesprochen wo ich unseren derzeitigen Bus/Womo zugelassen hab (der ist wirklich als Womo mit 4 Sitzplätzen zugelassen) - sie würden mir, dass Fahrzeug als Womo unter Deckung nehmen, wenn irgendwo in der Zulassung das Wort "Wohnmobil" auftaucht - und das wiederum hat der nette Herr in Blau gemeint, dies könne er sicher machen ;)


    lg,


    Robert

    Schöne Grüsse vom Bodensee!


    Setra ist eben Setra :D

  • Mhhhh, ich wäre mir da jetzt nicht ganz so sicher.
    Es ist eine Veränderung, sprich, aus einen 50 Sitzer
    mache ich einen 25 Sitzer und das steht so nicht
    in den Papieren und könnte zum Ablauf der allg.
    Betriebsgenehmigung nach sich ziehen.
    Aber wer fragt schon danach
    :)



    Hallo Uwe,


    naja so krass wäre es ja bei mir nicht - es ginge bei mir nur um die Varianz von 2 bis max. 4 Sitzplätzen - den 415HDH würde ich als KOM mit 10 Plätzen - eventuell 14 Plätzen zulassen, wenn der Herr in Blau die Plätze auf der Couch akzeptiert - zulassen.


    lg,


    Robert

    Schöne Grüsse vom Bodensee!


    Setra ist eben Setra :D

  • Eigentlich könnt Ihr Euch die Frage doch schon ganz simpel selbst beantworten. :great: Eine tmporäre Verringerung der eingetragenen Sitzplätze führt keinen Falls zum Verlust der Betriebserlaubnis. Anderenfalls müsste man ja mit beispielsweise einem Opel Zafira oder Fiat Multipla (und alle anderen, die durchweg mit herausnehmbaren Einzelsitzen ausgesattet sind) jedesmal, wenn man die Sitze raus nimmt, um grössere Sachen zu transportieren, vorher umschreiben lassen. ;)

    Grüsse vom Airbus-Schrauber


    Auch wenn ich bisher nur am Airbus schraube ?( .... der eigene Bus kommt bestimmt... :D

  • Aber, die Sitzplätze die vorhanden sind, müßen mit einem Sicheitsgurt ausgeststtet sein.
    Eine Dinette ist glaube ich nicht, der StvO als angemessener Sitzplatz zuzuordnen,
    zumal in dem Fahrzeug nach dem Bj. alle plätze mit Gurten ausgestattet sein müßen.



    Gruß
    Klaus

  • Also bei neuen VW oder Audi Modellen steht in den Papieren "bis 8 Sitzplätze plus Fahrer"
    Beim VW-Bus leuchtet mir das ein, aber beim Passat.....

    Magirus R81 Bj. 1982 H ist nun auch durch Das Kennzeichen bedeutet: MagirusR 81der3.
    http://www.R81.de
    Wem meine Bilder gefallen, darf sich gerne daran erfreuen
    und ANGUCKEN.
    Runterladen und weiteverwenden NUR nach Genehmigung durch mich, sonst.... :evil:

  • na du wirst ja einen teil der Rückbank umlegen können od. nicht??


    aber einzutragen ist es sicher nicht - eventuell dann wenn die "Busgrenze" unterschritten wird - aber nichtmal da glaub ich wirklich - wäre ja blöd - nur weil ich was "reparieren" will müsste ich zum tüv - nö glaub ich nicht

    Stephan + Maria


    Unser Fuhrpark: Peugeot 403B Bj: 62; Puch-Mofa VS50D Bj: 66; Setra S208H Bj: 80; VW T3 Bj: 87; Peugeot Huski Cabrio Bj: 91; Mercdes O404-10RHD Bj. 95; CBR1100XX Bj: 99; Audi A6 V6 quattro Bj: 00; Peugeot 208 Bj: 07; Ford Mondeo Bj: 08; Peugeot 208-e Bj. 20

  • Hallo zusammen, bin hier neu, hatte schon Wohnbuserfahrungen, einen MAN SÜL 242 und jetzt kurz davor einen A469 zu kaufen!


    Zum Thema Sitze gibt es folgendes zu sagen, auch wenns unlogisch klingt: Neuerdings steht in KFZ Papieren (PKW) bis 8 Sitze, da kann man mit der Sitzplatzanzahl machen was man will. Das ist völlig egal! Theoretisch könnte man auch ohne Fahrersitz fahren! Das hat mit der EU-Definition für PKW was zu tun!


    Bei Bussen sieht es da ganz anders aus. Fahrzeuge egal welcher Bauart (Bus/LKW/WoMO/So-KFZ), mit mehr als 9 Sitzplätzen, bedürfen eines Personenbeförderungsscheins! Früher KOM Schein. Klasse D alleine ist nur zum Führen eines Busses gültig. Sobald ich auch nur einen Fahrgast in einem Bus mit mehr als 9 eingetragenen Plätzen (einschl Stehplätze) befördern möchte, der muss diesen Personenbeförderungsschein haben! Wie das Ding heute genau heisst, keine Ahnung, bitte in deiner Behöerde nachfragen!


    Im EU Recht gibt es einen Bus- Familienbusführerschein, Klasse D reicht, aber die jährlichen Gesundheitsuntersuchungen fallen weg! Nur ist es sehr schwierig in Deutschland den zu bekommen! Es dürfen auch dann nur Familienmitglieder befördert werden. Keine Freunde und Bakannten!!! Nicht mal die Freundin! Da gibt es regelungen, die muss man im Amt genau sich erklären lassen!


    Sitze ein- und ausbauen nach Belieben ist nicht so einfach... grundsätzlich gilt: jede Änderung am Fahrzeug ist EINTRAGUNGSPFLICHTIG! Baut man einen Sitz aus, so erlischt auch die Betriebserlaubnis! Klingt doof ist aber so! Denn die Anzahl der Sitze ist ein fester Bestandteil der Betriebserlaubnis, sonst wäre sie nicht im Fahrzeugbrief eingetragen! Ebenso wie die Reifengrößen oder Hubraum des Motors! Hier kann man auch nicht beliebig was dran ändern! Aber es gibt zu jedem Gesetz oder Verordnung eine Lücke! Willst du die Sitzanzahl varieiren ohne jedesmal zu Amt zu laufen, dann suche dir einen guten TÜV-Ingineur, der Eintragungen macht und bitte ihn nett und höflich darum die Anzahl der Sitzpläte mit WW zu definieren! WW heisdt so viel wie WAHLWEISE. Hier ist unter Ziffer 33 (alt) bzw. Ziffer 22 (neu) fast alles möglich! In meinem zukünftigen 469 steht zum Beispiel unter NR12: 30 Sitzplätze! Unter Ziffer 33:Im Gelegenheitsverkehr auch 31 m.Begleitpersonensitz* WW26 od. 28, hierbei im Linienverkehr 18,20 od.22 Stehplätze bla bla bla! Es ist völlig egal was bei mir drin steht, will euch nur sagen, das nahezu alles möglich ist einzutragen! NUR: es muss auch eingetragen sein!!! Ansonsten bei einer Kontrolle beten!

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    Es ist wie es ist...

  • Im EU Recht gibt es einen Bus- Familienbusführerschein, Klasse D reicht, aber die jährlichen Gesundheitsuntersuchungen fallen weg! Nur ist es sehr schwierig in Deutschland den zu bekommen! Es dürfen auch dann nur Familienmitglieder befördert werden. Keine Freunde und Bakannten!!! Nicht mal die Freundin! Da gibt es regelungen, die muss man im Amt genau sich erklären lassen!





    Das ist die Klasse W






















    W wie Wolny






    ;) Uwe

  • Sitze ein- und ausbauen nach Belieben ist nicht so einfach... grundsätzlich gilt: jede Änderung am Fahrzeug ist EINTRAGUNGSPFLICHTIG! Baut man einen Sitz aus, so erlischt auch die Betriebserlaubnis! Klingt doof ist aber so! Denn die Anzahl der Sitze ist ein fester Bestandteil der Betriebserlaubnis, sonst wäre sie nicht im Fahrzeugbrief eingetragen!


    Wie fügen sich da z.B. Vans mit herausnehmbaren Sitzen ein ??

    Grüße aus dem Remstal
    Stefan T 911
    17 Jahre mit einem O 302, und seit 2018 nun mit einem Van Hool T 911 unterwegs



  • oder,
    in meinem bus sind 8 personen zugelassen, aber es gibt nur 3 feste sitze?
    der rest sitzt auf dem sofa, dem klo, dem bett!?
    geht alles

    :) MEISE-REISEN :) ein O 302-der perfekte Bus :love:

  • Zitat

    oder,
    in meinem bus sind 8 personen zugelassen, aber es gibt nur 3 feste sitze?
    der rest sitzt auf dem sofa, dem klo, dem bett!?
    geht alles


    ....hängt vom Baujahr des Busses ab .....


    In den aktuellen Neuzulassungen in A werden nicht einmal mehr die orginalen seitlichen Sitze, welche die aktuellste ECE 80R3 erfüllen als gültige Sitzplätze eingetragen! Mit der Begründung, dass diese aktuelle ECE Norm noch nicht in das nationale Recht übernommen wurde (was aber sicher geschehen wird - ist ja ne Vorgabe der EU....)


    Tja, .....

    Schöne Grüsse vom Bodensee!


    Setra ist eben Setra :D

  • Vergesst bitte nicht bei der ganzen Diskusion das auch das Bj eine grosse Rolle spielt.


    Bei meinem Womobus Bj. 1989 besteht natürlich keine Anschnallpflicht und es sind auch quer zur Fahrtrichtung Sitzplätze eingetragen.




    Uwe


  • Ja, das waren noch Zeiten .... ( hihi ich glaub ich werd' alt...)


    Aber Du hast vollkommen Recht, mir ist nur zu Ohren gekommen, dass die Tüvler bei neuen komplettumbauten nicht mehr so leicht den Hinweis auf das Baujahr des Busses akzeptieren.... Nach dem Motto der Umbau ist neu und muss auch den neuen Bestimmungen entsprechen.

    Schöne Grüsse vom Bodensee!


    Setra ist eben Setra :D

  • Hallo zusammen ,
    nach meinen Wissen sind die Anzahl der Sitzplätze beim Reisebus sagen wir mal 80 Sitzen , müßen die mit Sicherheitzgurten ausgestattet sein heutzutage .
    ( Beckengurte zählen auch dazu ) wenn aber 20 davon ausgebaut wurden , ist das dem Tüv Latte , was ich mit dem Platz mache ist dem ergal ob ich nun eine Küche oder Doppel WC einbaue , mehr wie 81 Sitzplätze sind dann nicht zulässig , dann Strafe ! Mit dennoch 60 Leuten wird es aber auch ne gute Fete werden :D


    Gruß Michael

  • Baujahr hin, Baujahr her!
    Wie ich bereits gepostet habe! Stimmt die Eintragung mit den tatsächlich eingebauen Sitzen nicht überein, ist die Betriebserlaubnis erloschen! (in Deutschland ist das so!) Da gibt es keine Ausnahmen! X( Den TÜV-Menschen interessiert das vielleicht nicht wirklich, wie viel Sitze tatsächlich eingebaut sind, aber die BAG und die Damen und Herren mit den Blaulichtern ist das eine schöne Möglichkeit einem rein zu würgen! Man sagt ja, wenn die was finden wollen, dann finden sie DAS.... 8|


    Das Baujahr entscheidet eher über Anschnallpflicht, mehr aber auch nicht! Einige Korrintenkacker beim TÜV :cursing: wollen soger die klappsitze, als Notsitze eingetragen haben. Da kann ich nur den Rat geben, wo anders zum TÜV fahren! Um Missverständnisse auszuschliessen: Nicht für den TÜV ist die Anzahl der Sitze wichtig, nur wenn diese Eingetragen werden sollen interessiert es den TÜV. Mit wie vielen Sitzen man tatsächlich fährt, interessiert die BAG und die Polizei!


    Einzige sichere Lösung ist... Unter Ziffer 22 (33) im FZG Schein WAHLWEISE eintragen zu lassen!
    Das sollte auch in der Regel kein Problem sein! Stellt sich ein TÜV Mensch quer, dann sollte man fragen warum es bei anderen möglich ist! Denn dass müssen dann die Jungs auch RICHTIG begründen! Wenn man dann auch noch die Begründung schriftlich haben will, knicken sie meistens ein! Doch hier ein weiterer Rat: Der Ton macht die Musik... wie man in Wald rein schreit so hallt es heraus! Wer auf sein Recht pocht, zieht meistens den kürzeren... :D Je mehr man seinen TÜV-Prüfer für seinen Bus begeistern kann umso leicheter ist es seine Wünsche durchzubringen!

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    Es ist wie es ist...

    Einmal editiert, zuletzt von MAN-A469 ()

  • W... wie Wollny
    Darüber habe ich mich echt totgelacht... aber ganu für so was ist der Führerschein gedacht...


    8o Ich komme aus dem Lachen immer noch nicht raus....

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    Es ist wie es ist...


  • Das ist 'ne verflucht gute Frage. Nach einer kleinen Netzrecherche hab ich da leider auch nichts zu gefunden.


    Ich kann es mir aber nicht vorstellen, da das ja die Fahr- und Sicherheitseigenschaften nicht oder nur minimalst verändert.

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