Probleme bei der Umschlüsselung wegen Abgasnorm

  • Hallo, auf der Suche nach dem passenden Prüfer hat der TÜVNord-Ingenieur angemerkt, dass er Probleme bei der Umschlüsselung zum Wohnmobil sieht... Grund seien die Abgaswerte. Nun zur Frage: Sind solche Probleme auch bei euch aufgetaucht? Ich habe einen Cummins-Diesel verbaut, der der Euro 5 Norm entspricht und angeblich einer Sondergenehmigung des RP bedarf... Als Bus nicht, aber als WoMo angeblich schon... Im Gespräch schien der Prüfer recht lösungsorientiert zu sein und nahm sich Zeit für mein Vorhaben...

    Die Umschlüsselung wäre demnach ja für jeden Bus, der noch kein H bekommt aber älter als 15 Jahre ist ein Problem...

  • Bei den meisten hier dürfte es kein Problem sein.

    Wenn allerdings eine Ausnahmegenehmigung an die Zulassungsart gekoppelt ist, wird es knifflig.


    Da hilft nur ein Anruf in der Zulassungsstelle.

  • Moin, ein Vummins-Duesel ist ja aus USA z.B. mal im Detail die Abgasnorm prüfen, mein Touareg hat auch nach Ablastung um 10 kg die grüne Plakette bekommen.


    Gruß Bernd

  • Kein Problem bei der DEKRA gehabt. Wurde mit Euro 4 / BJ 2007 ohne Problem vor 5 Tagen zum womo geschlüsselt.


    Frage an den Prüfer- wo steht das geschrieben? Was ist die Grundlage für seine Aussage. - Nicht spekulieren - Fakten schaffen!

    Gruß Igor


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    Ein Leben ohne Bus ist vorstellbar, aber sinnlos :great:



  • Dein Motor muesste die Normen Tier 1 bis Tier 4F sowie Stage 5 erfuellen.

    Der Pruefer sollte , wie schon geschrieben wurde, mal belegen warum das bei M1 anders sein sollte als bei M3 !

    Moeglicherweise darfst du in einigen Staedten nicht in die Umweltzone fahren, je nachdem was dort gefordert wird, aber aufgrund dessen kann der Pruefer die Umschluesselung nicht verweigern.

    Er kann sagen " Ich mach das nicht, weil ich nicht bescheid weiss ", dann suchst du dir halt nen anderen.

    Schreib Cummins, https://www.cummins.com/de/engines/tier-4-final an und frag ob die die Werte fuer deinen Bus bestaetigen weil du den gerne zum Wohnmobil umschreiben moechtest.

    Wenn ja, kannst du damit immer noch ne Anfrage beim RP stellen, wenn der Tuev das nicht akzeptiert.


    Gruss

    Stephan

    You can`t buy happiness, but you can buy a Scania, which is the same ting.

  • einen Cummins-Diesel verbaut, der der Euro 5 Norm entspricht und angeblich einer Sondergenehmigung des RP bedarf... Als Bus nicht, aber als WoMo angeblich schon..

    da dürfte der Mann vom TÜV vollkommen richtig liegen.

    der beste Weg für dich wäre eine Anfrage beim RP (als Genehmigungsbehörde),

    ob in deinem vorliegenden Fall eine Ausnahme gewährt wird

  • Nach etwas Recherche muss ich mich korrigieren... Der Motor wird als Euro 4 eingestuft... (14.1: 0681 14:1999/95/EG;B1,G KL: G1) und ist nach §70 STVO zu §§47 ausnahmegenehmigt... Was das genauer Bedeutet Versuche ich noch im Paragraphen Dschungel zu verstehen ...

  • Das erklärt einiges. Ab 2008 konnten nur noch neue Euro5 LKW zugelassen werden. Da deiner noch Euro4 war/ist, ging das nur mit entsprechender Ausnahmegenehmigung.


    Komisch finde ich nur, das diese Ausnahmegenehmigung dann keinen Bestandsschutz genießt.

    Gruß Jürgen


  • Komisch finde ich nur, das diese Ausnahmegenehmigung dann keinen Bestandsschutz genießt.

    Da die ja vom RP, in dessen Bezirk er zugelassen wurde, erteilt wurde muss das ein anderer Regierungsbezirk noch lange nicht.

    Selbst der ausstellende RP braucht die nicht erneut erteilen wenn der Bus bei Ummeldung den Bezirk gar nicht verlaesst.

    Darauf gibt es keinen Rechtsanspruch, was die Bezeichnung ja schon aussagt.


    Beim zustaendigen RP anfragen ob die erneut erteilt werden kann. Wenn ja, Bestaetigung darueber schriftlich. Wenn nein, bleibt das Ding ein Bus.


    Gruss

    Stephan

    You can`t buy happiness, but you can buy a Scania, which is the same ting.

  • Rechtliche Begründung bitte damit wir es verstehen können !

    siehe Antwort #11


    Ausnahmegenehmigungen sind Einzelentscheidungen und haben daher keinen grundsätzlichen Bestandschutz.

    Das heißt natürlich nicht zwingend , daß die Behörde (RP) eine Ausnahme in dem hier in Rede stehenden Fall verweigert !

    Sie MUSS rechtlich basiert allerdings keine erteilen.


    wie schon in #8 geschrieben, ist der einfachste Weg hier Klarheit zu erlangen eine Anfrage beim RP

  • Frag doch mal hier: https://www.cummins.com/de/

    Die sitzen in Groß-Gerau und sollten Ahnung haben und dir evtl. entsprechende Bescheinigungen zur Verfügung stellen können.

    Magirus R81 Bj. 1982 H ist nun auch durch Das Kennzeichen bedeutet: MagirusR 81der3.
    http://www.R81.de
    Wem meine Bilder gefallen, darf sich gerne daran erfreuen
    und ANGUCKEN.
    Runterladen und weiteverwenden NUR nach Genehmigung durch mich, sonst.... :evil:

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