Hallo Zusammen,
ich habe mal eine Frage an das Schwarmwissen.
Ich bin an einem Bus dran (OM350SHD) welchen ich eventuell kaufen möchte.
Derzeit hat der noch österreichische Papiere und und hat mit einer Anhängerkupplung einen eingetragene Länge von 12,12m.
Bekanntlich ist dies ja ein K.O. Kriterium um den Bus als SO.Fzg/WOMO in Deutschland eingetragen zu bekommen.
Wenn die Kupplung abgebaut wird - impliziert das dann einen Eintragung der 12m oder sind die 12,12m ohne Kupplung gemessen?!?
Ich konnte da nichts stichhaltiges finden und habe keine Lust auf Diskussionen - gibt's da einen § in der StVO.
Danke für Infos