Wohnmobilzulassung inkl. Skibox und somit länger 12m?

  • Hallo zusammen,

    eine Skibox wird beim Bus ja zu Gesamtlänge hinzugerechnet so wie ich das nun schon öfter gelesen habe. Unser Iveco Evadys ist 11,98m und wir möchten natürlich gerne die So-Kfz Zulassung wenn er fertig umgebaut ist. Allerdings auch gern nach Möglichkeit eine Skibox nutzten.

    Kann ich mir das abschminken, oder ist das hier und dort verschieden und ich sollte einfach mal beim TÜV anfragen?

    Danke für die Info.

    Grüße an alle!

    "Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein"

    Albert Einstein

  • Hallo Albert


    Wenn die Box ohne Werkzeug demontierbar ist sollte sie als Ladung deklariert werden und ist somit nicht Eintragungspflichtig.:)

    Bei der Begutachtung des Fahrzeugs würde ich die zuhause lassen.


    Ist die Box fest verbaut, gehört diese zu Fahrzeug und verändert somit die Fahrzeuglänge.:(


    Grüße von Klaus

  • " Abnehmbare Zubehörteile werden zur Länge eines zweiachsigen Bussen hinzugerechnet (§ 32 Absatz 3 Nummer 3 StVZO).

    Das bedeutet, dass beispielsweise ein Bus mit zwei Achsen inklusive einer hinten angebrachten Skibox maximal eine Länge von 13,50 m aufweisen darf.

    Die meisten Linienbusse ohne Gelenk sind ca. 12,00 m lang.

    Werden Anhänger hinter Bussen mitgeführt, so darf die Gesamtlänge aus Bus und Anhänger maximal 18,75 m betragen (§ 32 Absatz 4a StVZO).

    Ein Anhänger hinter einem Standardbus kann folglich maximal 5,25 m lang sein."


    https://www.stvo2go.de/zulaessige-laenge-bus/


    Gruss

    Stephan

    You can`t buy happiness, but you can buy a Scania, which is the same ting.

  • Danke Stephan,

    über exakt diesen Auszug bin ich eben auch gestolpert.

    Danke dafür.

    Wahrscheinlich werde ich die Tage mal bei der Zulassungsstelle anrufen.

    Danke schon mal.

    Ich bin natürlich dankbar für jede weitere Erfahrung und Ideen zu diesem Thema.

    Danke Euch

    "Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein"

    Albert Einstein

  • BusLifeTravel



    Also :


    Ist die Box , oder jeder andere angebrachte Gegenstand ( Dachgepäckträger oder Fahrradträger auf der Hängerkupplung z.b. ) ohne Werkzeug zu demontieren, ist es Ladung!


    Für Wohnmobil ist bei 12 m Schluß laut Regierung von Niederbayern bundesweit geregelt. Ein paar längere gibt es, ist aber nicht die Regel. Wenn es hart auf hart kommt und alle ekelhaft reagieren denen das auffällt kann es bis zur Aberkennung der Zulassung kommen und somit zum Zwang dann ein neues Gutachten ( Abnahme zur Änderung der Fahrzeugart ) vorzulegen. Die Regierung sieht hier für den privaten Bereich keine Notwendigkeit ein Wohnmobil über 12m zu erlauben. KOMś zur Personenbeförderung ja, wegen wirtschaftlicher und umweltpolitischen Gründen ( mehr Länge vom Bus = mehr Leute im Bus = besser für die Umwelt , salopp gesagt ).


    Zur Abnahme nimmst du natürlich die Skibox nicht mit. Macht ja auch keinen Sinn.


    Es ist für später dann die Pflicht des Fahrzeugführers die zulässigen Abmessungen einzuhalten.


    Erfülle die Grundvorraussetzungen für die Zulassung als Wohnmobil und fahr vor.


    Keine Angst - die beißen nicht und mit vielen kann man sehr vernünftig reden. ( Die Prüfer haben auch Umsatzziele und werden danach bewertet 🙂 ).


    Und wenn alles ordentlich und nach den Vorschriften erledigt ist, was sollte dagegen sprechen.


    Er setzt halt seinen Namen darunter und somit muss es einfach auch für ihn passen. Es gibt halt leider auch die Art von Menschen die mit nem halben Wrack hinfahren und wundern sich dann wenn der Prüfer mault.


    Das sind dann die ersten die sich das Maul zerreißen und über den Prüfer schimpfen. Oder dann zu feige sind mit dem Prüfer zu reden und hintenrum dann im WEB ne Negativbewertung zum Unternehmen abgeben oder besser noch einen Beschwerdebrief an die Geschäftsleitung schreiben.


    Also technisch checken, womo Anforderungen erfüllen und hin damit 🙂😉


    Alles gute und viel Erfolg.


    Tobi

    Denk an die Umwelt, fahr mit dem Bus ;)


    Augen sind nutzlos wenn der Geist blind ist.

  • 13,50 gelten aber nur bei KOM!

    Ich habe nichts gegenteiliges behauptet. Es ging um das hinzurechnen der Box beim Bus.

    Die Tatsache das ein M1 Wohnmobil in D nicht laenger als 12,00 m sein darf moechte ich nicht schon wieder diskutieren.


    Gruss

    Stephan

    You can`t buy happiness, but you can buy a Scania, which is the same ting.

  • Midnatt


    Ich hab nix anderes gesagt oder gemeint, dass du Unrecht hast. Alles gut...


    Wollte nur nochmal die Quintessenz heraus kratzen, das diese Maße auch mit Ladungsträger die Höchstmaße der jeweiligen Fahrzeuge sind und darauf zu achten ist, als was (KOM, Wohnmobil) das Fahrzeug zugelassen wurde.


    Das ist klar beschrieben und bedarf keiner Diskussion.

  • Für Wohnmobil ist bei 12 m Schluß laut Regierung von Niederbayern bundesweit geregelt.

    Und wenn man eine AHK an einen 12 Meter-Bus dranbaut ist die Womo-Zulassung damit weg?

    Wohnmobile von 12 Metern dürfen doch einen Anhänger ziehen bis zur Gesamtlänge von 18 Metern oder 18,75 sogar?

    Grüße aus Randberlin Nordost, Rocco.

  • Ein Wohnmobil / Bus ist ein EINZELFAHRZEUG . Mit Anhaenger ist es ein ZUG. Ersteres darf nur 12m Laenge haben wenn M1.

    Der Ueberstand von Anhaengekupplungen und Ausbuffblenden z.B. wird nicht zur Fahrzeuglaenge gerechnet.

    Wenn du da einen Anhaneger drann machst darf der eben nicht laenger als 5,25 m sein. Das hat aber ja nichts mit der zulaessigen Gesamtlaenge vom Zugfahrzeug zu tun.


    Gruss

    Stephan

    You can`t buy happiness, but you can buy a Scania, which is the same ting.

  • Ganz verstanden habe ich es noch nicht mit dem Anhänger:

    Womo 12m + Anhänger = max. 18,75m => Der Anhänger dürfte doch eigentlich 6,75m sein, warum nur 5,25m? Das wäre doch nur bei KOM mit 13,50m der Fall:/

  • Hab mich verschrieben. Bei 12 m = 6,75 m. Bei 13,50 m eben 5,25 m. Bei allen anderen Buslaengen halt eben so lang wie der Bus kuerzer ist.

    Das spielt aber noch immer keine Rolle fuer die zulaessige Laenge des ziehenden Fahrzeuges.


    Es gibt einen Unterschied zwischen zulaessiger Fahrzeuglaenge und zulaessiger Zuggesamtlaenge !

    Der wiederum ist stark abhaengig davon ob es ein M1 oder ein M3 Fahrzeug ist.


    Gruss

    Stephan

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