Fahrtenschreiber in Wohnbus (Bus >7,5t umgeschrieben zum Wohnmobil)

  • Hallo,


    ich bin mir etwas unsicher,....

    Ich habe die Suche benutzt und auch ein wenig auf anderen Seiten gelesen. Allerdings sind eine Menge Beiträge schon einige Jahre alt.

    Ich fasse mal zusammen, was ich verstanden habe und es wäre nett, wenn jemand der sich auskennt, daß nochmal kommentieren / korrigieren könnte.


    Also wenn ich ein Bus > 7,5t zum Wohnmobil umgeschrieben habe und damit privat unterwegs bin:

    - brauche ich in Deutschland keine Scheibe einlegen, im Ausland aber schon.

    - unterliege ich keinen Lenk und Ruhezeiten (auch im Ausland nicht?)

    - muß der Fahrtenschreiber geeicht sein


    - habe ich noch was vergessen??


    Wie kommt es dann aber, das es wohl "Liner" z.B. von Merelo gibt, die über 7,5t wiegen und angeblich keinen Fahrtenschreiber haben? (oder haben die Fahrer da keinen Plan?)


    Was gilt im EU Ausland und wo bekomme ich im Zweifel besonders viel Stress? Kann man irgendwie für überschaubares Geld eine digitale Lösung nachrüsten, damit man nicht immer von Hand Scheiben ausfüllen und einlegen muß?


    Gruß


    Andreas

  • Ich suche da mal was raus . Ich hatte das damals mal angefragt. Es gibt die Betriebspflicht für Fahrzeuge über 7,5 t. Keine Pflicht zur Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten. Jedoch muss eine Scheibe bei jeder Fahrt drin sein zum Nachweis der Geschwindigkeit. Aus dem Gedächtnis : hinsichtlich der Eichung bin ich nicht sicher..... ich suche das wie gesagt mal raus.

    Denk an die Umwelt, fahr mit dem Bus ;)


    Augen sind nutzlos wenn der Geist blind ist.

  • Also ich bin in 8 Jahren Reisebusfahren (circa 400.000 Km) einmal angehalten worden, zu einer Fahrtenschreiber Kontrolle. Und das nur in Hamburg, weil ich zu schnell war...

    Ich werde bei unserem Wohnmobil keine Scheibe einlegen....da zahle ich dann lieber die Strafe für vergessen (ist eh nur Geschwindigkeit).

  • Der Großteil der Bürger in Uniform im In- und Ausland, fängt mit unserer Fahrzeug-Gattung eh nix an!


    Da würde ich mir auch keine größeren Gedanken machen.....


    Durch das, das wir nicht gewerblich unterwegs sind, sind wir aus den meisten Vorschriften raus.

  • In allen Skandinavischen Laendern brauchst du keine Scheibe einlegen. Der Schreiber muss nicht geeicht sein wenn er drinn ist. Es muss lediglich ein zur Geschwindigkeitsanzeige geeignetes Geraet eingebaut sein. Das kann dann auch ein normaler Tacho sein.

    Keine Lenk und Ruhezeiten.


    Gruss

    Stephan

    You can`t buy happiness, but you can buy a Scania, which is the same ting.

  • Sobald ein Fahrtenschreiber im Fahrzeug eingebaut ist muss der auch geeicht und auch eine Scheibe eingelegt werden. Das gilt auch für private Fahrten. Lenk und Ruhezeiten muss man immer einhalten, auch mit dem PKW. Es weiß nur kaum jemand.


    Gruß

    Klaus

  • Sobald ein Fahrtenschreiber im Fahrzeug eingebaut ist muss der auch geeicht und auch eine Scheibe eingelegt werden. Das gilt auch für private Fahrten. Lenk und Ruhezeiten muss man immer einhalten, auch mit dem PKW. Es weiß nur kaum jemand.


    Gruß

    Klaus

    Nicht wenn das Fahrzeug ausschließlich privat genutzt wird. Wenn du auch nur eine gewerbliche fahrt machst, hast du wohl recht

    Magirus R81 Bj. 1982 H ist nun auch durch Das Kennzeichen bedeutet: MagirusR 81der3.
    http://www.R81.de
    Wem meine Bilder gefallen, darf sich gerne daran erfreuen
    und ANGUCKEN.
    Runterladen und weiteverwenden NUR nach Genehmigung durch mich, sonst.... :evil:

  • @ stübi gibt es da was wo man das nachlesen kann und es amtlich ist?

    Ich lege jeden Tag be neue Scheibe im wohnbus ein und verstecke die alte um keinen Ärger zu haben. Ich lasse auch den Fahrtenschreiber alle 2 Jahre prüfen. Scheis auf die 50 Euro alle 2 Jahre.

    Das ist mein mein Hobby, das kostet Geld aber ich liebe es mit meinem vanhool durch Die Welt zu fahren.

    Keiner wird genau wissen was in jedem Land zählt. Ich würde immer versuchen erst zu erklären das es sich um ein Wohnmobil handelt und ich keine tachoscheibe brauche. Eh es nicht mehr weiter geht würde ich die Marke zeigen das er geprüft ist und zu allerletzt zeige ich die Scheibe. Ich will im Urlaub mich nicht streiten und wegen den 50 Euro alle 2 Jahre am Ende still gelegt werden.

    Bis jetzt wurde ich einmal von der guarda di finanza in Italien richtig kontrolliert weil ich wie ein Reisebus mit zugezogenen Gardinen aussah. Aber selbst die wollten nach den Fahrzeugschein nur mal sehen wie es drin aussieht.

    Vin daher gehe ich lieber ran mit dem Motto lieber haben als hätte. Und wie man in den Wald rein ruft, so schallt es zurück. :prost:

  • Fahre mit einem LKW oder KOM zum Tüv, und du bekommst ohne gültige Tachoprüfung keine HU.

    Bei meinen Wohnbussen habe ich seit 17 Jahren keine Tachoprüfung gemacht, trotzdem jedesmal HU bekommen.:/

    Gruß Jürgen


  • Bei privaten Fahrten braucht man keine Karte oder Schaublatt einlegen!


    Nur bei gewerblichen Fahrten gelten Lenk und Ruhezeiten und müssen nachgewiesen werden.


    Ein Hebebühnenvermieter, der die eigenen Hebebühnen ausfährt braucht bei zum Beispiel keine Karte einlegen. Da das Gewerbe den Verleih der Bühnen inne hat und nicht der Transport. Transportiert dieser aber auch Bühnen eines anderen Verleihs, dann muss er wieder, da er Einnahmen durch den reinen Transport erzielt.


    Im privaten gilt der gesunde Menschenverstand!

  • @ Jürgen. Wie oft hat man denn dich in welchen Land schon kontrolliert? Ich denke die Chance auf ne Kontrolle ist sehr gering. Aber evtl kommt mal Die Zeit. Und da habe ich lieber alles dabei um zu zeigen dabei mir alles richtig ist. Der TÜV überprüft ja nur das deutsche Zeug. In anderen Ländern gibts andere Regeln. Alle kann man nicht wissen. Und da mein Bus in Europa überall fahren soll geh ich auf Nummer sicher. Man kann nicht alle Gesetze kennen. Aber grob versuche ich jeden Ärger zu entgehen.

  • Dein Fahrzeug wird in Deutschland zugelassen, also unterliegt dein Fahrzeug der deutschen StVZO!


    Sonst könnten so manche getunten PKW nicht nach Österreich fahren, da dort die Zulassungsvorschriften um einiges strenger sind und in Österreich gar keine Zulassung bekommen würden.


    Ein amerikanisches Fahrzeug mit amerikanischer Zulassung darf zum Beispiel mit roten Blinklichtern und ohne Nebelschlusslicht und Rückfahrscheinwerfer fahren. Soll dieses Fahrzeug aber als deutsches, mit deutscher Zulassung fahren, muss dies in Gelb/Orange umgerüstet werden und Nebel/Rück nachgerüstet werden.


    Man kann nicht alles einhalten, was in allen Ländern gilt!

  • Ein amerikanisches Fahrzeug mit amerikanischer Zulassung darf zum Beispiel mit roten Blinklichtern und ohne Nebelschlusslicht und Rückfahrscheinwerfer fahren. Soll dieses Fahrzeug aber als deutsches, mit deutscher Zulassung fahren, muss dies in Gelb/Orange umgerüstet werden und Nebel/Rück nachgerüstet werden.

    Die US Army Leute bekommen das sogar bei einer deutsch aussehenden Zulassung.


    Also wenn es dich so bedrückt, tausch doch gegen einen Tacho. Alternativ ist halt im Zweifel keine Scheibe drin gewesen. Wenn du es nach den m.E. nicht zutreffenden Regeln machen willst, dann musst du ja auch die Scheiben der letzten 29 Tage dabei haben.....


    Ich habe früher auf Touren gerne Scheiben eingelegt, aber eher als Fahrtenbuch. Seit ich das in Excel mache läuft die Dummyscheibe rund. (ja, ich weiß, abgelastet unter 7,5 brauche ich eh keine)

    Ich fahre jetzt seit 23 Jahren R81 Busse und bin nur einmal kontrolliert worden, weil sie bei Eva keinen Gurt gesehen haben. Auf die Aussage, dass sie den Beckengurt ja auch von außen nicht sehen können, haben sie uns eine gute Fahrt gewünscht.

    Ja, Zöllner sind auch schon mal neugierig und machen eine Kontrolle, statt höflich zu fragen, ob sie mal gucken dürfen....


    Aber Fahrtenschreiber???? Hat vnie jemand interessiert

    Magirus R81 Bj. 1982 H ist nun auch durch Das Kennzeichen bedeutet: MagirusR 81der3.
    http://www.R81.de
    Wem meine Bilder gefallen, darf sich gerne daran erfreuen
    und ANGUCKEN.
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  • Ich denke ich werde im 911 den Tachomat der als einzelnes Zusatzgerät unten eingebaut ist, etwas tiefer legen - nämlich tiefer in das Armaturenbrett hinein. Bei Bedarf kann ich in zeigen und auch bedienen, aber er sticht nicht so ins Auge und der Bus hat ja einen normalen Tacho im Armaturenbrett integriert.


    Grüße aus dem Remstal
    Stefan T 911
    17 Jahre mit einem O 302, und seit 2018 nun mit einem Van Hool T 911 unterwegs



  • Damals mal angefragt und dann kam folgendes von der Regierung von Oberbayern:


    Sehr geehrte Damen und Herren,



    ich habe eine sehr fachspezifische Frage:



    1.       Es geht um die Erforderlichkeit eines Fahrtenschreibers bzw. Tachoscheibe bei Privatfahrten mit einem Omnibus über 12 Tonnen Gesamtgewicht.


    2.       Muss ich für Fahrten mit einem privat zugelassenen Omnibus der auch nur privat genutzt wird die Sozialvorschriften einhalten und eine Tachoscheibe ausfüllen ?


    3.       Wie verhält es sich wenn das Fahrzeug später mal als Fahrzeugklasse Sonder-Kfz (Wohnmobil) zugelassen wird und ebenfalls ausschließlich privat genutzt wird.


    4.       Wie verhält Sie das dann mit Sonntagsfahrverbot und ggf. andere Vorschriften ..




    Zur besseren Beantwortung werden die Fragen einzeln beantwortet und Nummeriert.



    Zu 1.


    Der Fahrtenschreiber auf Grundlage der VO (EG) 561/2006 Art. 3 Nr. 9 umgesetzt im § 18 Ab.1. Nr. 12 FPersV ist in Fahrzeuge mit zehn bis 17 Sitzen, die ausschließlich zur nicht gewerblichen Personenbeförderung verwendet werden nicht notwendig. Unabhängig vom zGG.


    Hinweis: sollten Sie im Fahrzeug die Sitzreihen ausbauen, wäre diese Fahrzeug für den Gütertransport geeignet, ist das Fahrzeuggewicht auf 7,5t zGG beschränkt. Freistellung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen für nicht gewerbliche Güterbeförderung gilt bis zur Höchstmasse von nicht mehr als 7,5t ( VO (EU) 561/2006 Art. 3 Buchstabe h).



    Hinweis:


    Betriebspflicht des Fahrtenschreibers zur Aufzeichnung der Geschwindigkeit nach §57a und 57b der STVZO bei Kraftfahrzeugen** mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5t



    ** „Neu“ §72 Buchstabe 6e StVZO



    Die Betriebspflicht besteht nur noch für Kraftfahrzeuge, die vor dem 01. Januar 2013 erstmalig zugelassen wurden.



    Zu 2.


    Sofern die Bedingungen der Ausnahmen des §18 Abs. 1 Nr. 12 FPersv erfüllt werden ist


    a)       ein Kontrollgerät nach VO /EU)651/2006 nicht erforderlich,


    b)      somit die Vorschriften zu den Lenk- und Ruhe zeiten nach der o.g. Vorschrift nicht zu beachten und somit nicht aufzuzeichnen.


    Anders verhält sich es, wenn das Fahrzeug vor 2013 erstmalig in den Verkehr gebracht wurde ist ein Fahrtenschreiber nach § 57a der STVZO zu betreiben.




    Zu 3.


    Wohnmobile dienen grundsätzlich nicht dem Gütertransport und haben in der Regel weniger als 8 Fahrgastplätze. Sie unterliegen in diesen Fällen nicht den Sozialvorschriften im Straßenverkehr.


    Keine Anwendung finden die Sozialvorschriften, wenn ein Wohnmobil zur nichtgewerblichen Güterbeförderung eingesetzt wird, soweit die zulässige Höchstmasse des Wohnmobils 7,5 t nicht überschreitet (Art. 3 Buchst. h VO (EG) Nr. 561/2006).


    Wohnmobile ab einer zulässigen Höchstmasse von 7,5 t müssen einen Fahrtschreiber verwenden (§ 57a StVZO). Dies gilt nicht, wenn sie nach dem 01.01.2013 erstmals in den Verkehr kommen (§ 72 Abs. 2 Nr. 6e StVZO). Siehe Antwort unter 2..




    Zu 4.


    Auf der Seite des Bundesamtes für Güterverkehr ist eine Informationen hierzu wie nachfolgend zu lesen.


    Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot ist in Deutschland in § 30 StVO (Straßenverkehrsordnung) geregelt. Demnach dürfen an Sonntagen und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen auf deutschen Straßen nicht verkehren.


    Ich hoffe Ihre Fragen ausreichend beantwortet zu haben.


    Mit freundlichen Grüßen

    Denk an die Umwelt, fahr mit dem Bus ;)


    Augen sind nutzlos wenn der Geist blind ist.

  • Also ich lese daraus das es erforderlich ist eine Scheibe drin zu haben zzgl. die letzten 28 kann man wohl vergessen da es ja unter die sozialvorschriften fällt. Eichung ja.

    Denk an die Umwelt, fahr mit dem Bus ;)


    Augen sind nutzlos wenn der Geist blind ist.

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