Wohnbus Stellplatz im Garten mit Carport oder Zelt?

  • Hallo in die Runde,


    Ich erinnere mich dass es im Laufe des letzten Jahres schon einmal diese Thematik gab, aber ich kann den Thread leider nicht wiederfinden. Ausserdem hätte ich noch ein paar weitere Fragen wie Eure Erfahrungen sind, daher hier ein frischer Thread zu dem Thema.


    Hier in Bonn und Umgebung konnte ich nur Stellplätze in Hallen für ab €1.700,- pro Jahr finden. Meine Überlegung ist die Miete lieber in einen Carport zu stecken. Der Vorteil wäre aus meiner Sicht, dass der Bus hier stehen würde und ich hier auch an Kleinigkeiten schrauben könnte. Zusätzlich hätten wir noch die 22qm Wohnfläche dazu.

    Die Kosten für einen Carport für die 10m Bus gehen nach meinen Recherchen so ab €6.000,- los. Je nach Ausstattung natürlich auch gerne mehr plus die Bodenverdichtung mit entsprechender Füllung oder Pflasterung.


    Bis hierhin spricht eigentlich alles dafür, allerdings würde ich sicherlich eine Baugenehmigung benötigen? Und ein Ok von meinem Nachbarn wenn ich mit dem Bus nahe an sein Grundstück komme. Der Carport müsste ja höher sein als der Bus der 3,6m hoch ist.


    Ich gehe davon aus, dass ein Bauantrag und die Ausführung für einen Carport nicht so schnell zu realisieren ist und eher zwei als ein Jahr dauern kann. Da ich das Geld für den Stellplatz schade finde kam mir die Idee für die Zeit bis der Carport real wird eine Zeltlösung zu suchen. Jetzt meine Fragen:


    Wer von Euch hat Erfahrungen mit einem Buszelt und kann davon berichten?

    Wer weiss ob ich ein Buszelt in einem Wohngebiet auf meinem Grundstück einfach aufstellen darf und meinen Bus darin parken kann und damit rechtlich im grünen Bereich agiere?

    Wer von Euch hat Erfahrungen Bus im Winter draussen und der Frage mit Frost? Buszelt=quasi draussen?



    Ich danke Euch im Voraus für Eure geschätzten Antworten


    LG

    Matthias

    VG aus Bonn

    Matthias

  • Hallo Matthias,


    also ich habe es nur von einem Freund gehört.


    Es gab Ärger mit dem Nachbarn und noch mehr Ärger mit der zuständigen Gemeinde.

    Auch wenn ich Bayern liebe, aber in dem Punkt sind die .............. ! Dabei spielte es keine Rolle ob angemeldet oder nicht (Fahrzeug).


    Ich hatte ähnliches geplant:


    Partyzelt von Ebay ( 6mx12m) und dann nur die Streben mit Holzbänken verlängern/ anschrauben.

    Zelt stand letztes Mal bei 250 Euro glaube ich. Und entsprechend im Dachbereich abgestützt wegen Schneelast und verzurrt wegen Wind.


    Viele Grüße

    Tobi

    Denk an die Umwelt, fahr mit dem Bus ;)


    Augen sind nutzlos wenn der Geist blind ist.

  • Ich habe so ein Garagenzelt. 15 x 6 x 5,50 m. Bei uns brauche ich keine Genehmigung weil es sich um ein bewegliches Gebaeude handelt.

    Allerdings weiss ich auch das man z.B. in Koeln sowas ganz sicher nicht ohne Genehmigung aufstellt.

    Du solltest explizit danach fragen wie es bei einem Garagenzelt aussieht. Denn das ist weder einem Carport noch einer Garage gleich.


    Meins hat eine Schneelast von 80kg/qm wiegt 1000 Kg und ist mit 1 m langen Naegeln auf die Wiese genagelt. Stuerme bis 100km/h hat es bisher gut ausgehalten. Noch windiger war es in den letzten 4 Jahren seit es steht nicht :)

    Einzig die Schnuere fuer die Giebelwaende muessen jetzt erneuert werden da die mitgelieferten unsere Winter nicht lange aushalten und broeselig werden. Man kann auch von Anfang an richtiges 10mm Seil verwenden.


    Gekostet hat das Ding 5000 Euro incl. Mwst und Fracht. Die duerften in D aber ein wenig billiger sein.


    Gruss

    Stephan

    You can`t buy happiness, but you can buy a Scania, which is the same ting.

  • Hallo Matthias


    Ich würde das mit einem Ortsansässigen Architekten besprechen. Die sollten dazu was sagen können.


    Nicht vorher bei den Behörden anfragen, denn oft kommt es auf die Wortwahl an.



    Grüße von Klaus

  • Auszug StVO:


    (3) Das Parken ist unzulässig

    1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
    2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,
    3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
    4. über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (Anlage 2 Nummer 74) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,
    5. vor Bordsteinabsenkungen.

    (3a) Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften

    1. in reinen und allgemeinen Wohngebieten,
    2. in Sondergebieten, die der Erholung dienen,
    3. in Kurgebieten und
    4. in Klinikgebieten

    das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen sowie für das Parken von Linienomnibussen an Endhaltestellen.

  • Also ich habe für die Baugenehmigung alleine 2200 € bezahlt + 700 für den Architekt (Statik erforderlich) (Hessische Bauordnung in drei Punkten Sondergenehmigung erforderlich. mehr als 50 m² Dachfläche, höher als 3 Meter und mehr als 28 m² rechnerische Grenzfleche zum Nachbarn

    Trotz genehmigung der Nachbarn kam dann die Gemeinde zu der Erkenntnis, dass Fahrzeuge über 3,5 to. auch nicht auf Privatgrund stehen dürfen.

    Ich habe den Bus bis zur Abnahme in einer Halle untergebracht und seit dem steht er da (wenn wir nicht unterwegs sind)

    Rechne mal mit 8 Monaten von ANtrag bis genehmigung, wenn du sie überhaupt bekommst.

    Übrigens ein Zelt dieser Größe darf auch nicht an der Grenze stehen.

    Magirus R81 Bj. 1982 H ist nun auch durch Das Kennzeichen bedeutet: MagirusR 81der3.
    http://www.R81.de
    Wem meine Bilder gefallen, darf sich gerne daran erfreuen
    und ANGUCKEN.
    Runterladen und weiteverwenden NUR nach Genehmigung durch mich, sonst.... :evil:

  • Auszug StVO:


    (3) Das Parken ist unzulässig

    (3a) Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften

    1. in reinen und allgemeinen Wohngebieten,

    das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.

    ....gilt das nur auf öffentlichen Flächen, oder auch auf Privatgrund???:/

  • Da es sich um die Stvo handelt gilt die auch nur im oeffentlichen Raum und nicht auf Privatgrund.

    Es wuerde mich sehr wundern wenn man die Stvo auf eingefriedete Privatgrundstuecke ausgedehnt haette.


    Gruss

    Stephan

    You can`t buy happiness, but you can buy a Scania, which is the same ting.

  • ......oder greift da wieder das Baurecht (und das ist ja wieder von Bundesland zu Bundesland verschieden...)


    Weil, mich betrifft es ja auch, wenn mein 210er mal fertig sein sollte.

    Bzw, meinen 18Tonner LKW parke ich auch regelmäßig bei mir auf´m Grundstück (reines Wohngebiet), und bislang ist nix gekommen....

  • Bei einem Unterstand jeglicher Art gilt natuerlich das Baurecht. 3 m Grenzabstand ab einer bestimmten Hoehe gilt meinen Wissens in allen Bundeslaendern. Dumm ist nur das Garagen, Carports und eben Garagenzelte voellig unterschiedlich behandelt werden.

    Ein Architekt wird wahrscheinlich weniger in der Lage sein entsprechende Urteile zu finden als ein Fachanwalt fuer Baurecht.

    Wenn der keine sichere Moeglichkeit findet sowas genehmigt zu bekommen bleibt nur die Garagenmiete vor der grossen Stadt.


    Gruss

    Stephan

    You can`t buy happiness, but you can buy a Scania, which is the same ting.

  • Das gilt eigentlich nur auf öffentlichen Flächen.


    Und das ist der Streitpunkt selbst unter Fahrlehrern. Wann ist eine Fläche öffentlich?


    In den Kommentaren zur StVO heißt es, dass eine Fläche, auch ein Privatgrundstück, zum öffentlichen Verkehr gehört, wenn es durch jeden befahrbar ist. Zum Beispiel bei geöffnetem Tor oder gar keinem Tor.


    Viele Gemeinden nehmen aber diesen Passus, §3 StVO auf, um ein Parken auch auf eigenem Grundstück zu verhindern, da es nicht ins Bild der zB Wohnsiedlung passt.


    https://www.haufe.de/recht/deu…re%20Personengruppe%20zur

  • Deshalb ist man in D verpflichtet sein Privatgrundstueck einzufrieden. Sobald ein Zaun mit Tor drumrum ist , ist es nicht mehr fuer jeden befahrbar. Wenn doch jemand auf dein Grundstueck faehrt , macht er das unrechtmaessig da auch bei offenem Tor erkennbar ist das es sich um Privatgrund handelt. Frag nen Anwalt fuer Baurecht der sich in deiner Gegend auskennt.

    Ich schick dir mal ne PN mit Adresse von einem der Mir in Koeln mal sehr geholfen hat bei etwas aehnlichem ;)


    Gruss

    Stephan

    You can`t buy happiness, but you can buy a Scania, which is the same ting.

  • Trotzdem darf man auf sein Privatgrundstück noch lange nicht alles abstellen.

    Das einzige Hindernis sind allerdings meist die lieben Nachbarn...

    Viele Grüße,
    Martin
    --
    Ü-Wagen Umbaugalerie: http://ue34.de
    (wird regelmässig erweitert)

  • Das ist richtig, zugelassen sollte es sein und kein Oel rauslaufen. Wenn allerdings eine Garage in der Groessenordnung genehmigt wird ist klar das diese dann auch entsprechend befuellt werden darf.

    Gruss

    Stephan

    You can`t buy happiness, but you can buy a Scania, which is the same ting.

  • Also ich sollte mittlerweile Aktien von Herstellern von Parkverbots und speziellen Parkschildern kaufen ... nun hat es mich am Rande unseres ~ 800 Seelendorfs schon wieder erwischt ... Extra Schilder für Kirchgänger und Kitabesucher wurden montiert ... und Druck durch Nachbarschaft und laminierten Kinderbriefen aufgebaut ...


    Es geht nur mit Duldung ... und es kommt irgendwann immer einer der ein Problem sieht ... und dann findet die Gemeinde / Ordnungsamt immer irgendeinen Grund (egal wieviel EK-Steuer Du in der Gemeinde lässt oder Kfz Steuer bezahlst)


    Wer einen Resthof im Umkreis von 200 bis 250 km von D'dorf weiß, der veräußert oder vermietet werden soll, bitte bei mir melden ... Ich bin es so leid und möchte endlich Platz für meine "Hobbies" ... und durch Corona hat mein Arbeitgeber noch mal mehr verstanden, dass 1 bis 2 Tage Office pro Woche vollkommen ausreichen (und das kann ich dann sogar in der Zentrale) :great:

    Gruß


    Sputnik



    Froh zu sein bedarf es wenig, und wer froh ist, ist ein König.
    Derzeitige Fz.: MB O404 Wohnbus BJ.92; Cupra Leon ST Hybrid BJ.22; Audi A4 Avant 1,8T BJ.05; Toyota Supra MK3 BJ.87
    Frühere Fz. (Auszug): MB O307 Wohnbus exBüchereibus mit O303 Front Bj.80; BMW (318is Coupe, 330xD Coupe, 520D Touring diverse); Toyota Supra MK2

  • von mir nicht ... Hunsrück ist ja auch innerhalb der 200 bis 250km Umkreis fällt mir gerade auf ... und fast alles Autobahn (geradeaus)

    Gruß


    Sputnik



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