Aussage grundsätzlich für Österreich
mit jedem Autokennzeichen kannst du bei berechtigtem Interesse bei der Zulassungsstelle in Österreich den Halter u. seine Adresse erfahren.
Was ist jetzt berechtigtes Interesse ist muss in jedem Fall von der Behörde festgelegt werden - aber die Behauptung dieses Fzg. ist bei mir angefahren reicht in der Regel aus.
Und diese Auskunft bekommst du auch womöglich für andere EU-Staaten
Somit muss man die Erlaubnis des Inhaber der Kennzeichnnummer die Erlaubnis haben ob es veröffentlicht werden darf od. nicht
Somit gilt im vollem Umfang der Datenschutz.