Strafen für das Überladen in der EU
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Na , da ist Deutschland ja mal ein echtes Schnäppchen , was Strafen angeht.....
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Stand 2011.
Ich weiß auch nicht wo das Problem liegt, sich an ein dem Führerschein und dem Fahrzeug angemessenes Gesamtgewicht zu halten.
Wenn man nur einen "3er" hat, dann sollte man nicht ein Fahrzeug kaufen, welches 100kg Zuladungsreserve bis zu den 7,5t hat.Aber jeder wie er mag.
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Stand 2011.
Ich weiß auch nicht wo das Problem liegt, sich an ein dem Führerschein und dem Fahrzeug angemessenes Gesamtgewicht zu halten.
Wenn man nur einen "3er" hat, dann sollte man nicht ein Fahrzeug kaufen, welches 100kg Zuladungsreserve bis zu den 7,5t hat.Aber jeder wie er mag.
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Wenn man nur einen "3er" hat, dann sollte man nicht ein Fahrzeug kaufen, welches 100kg Zuladungsreserve bis zu den 7,5t hat.
Ist bei der Weisswarefraktion ein natuerlicher Vorgang, erst recht bis 3,5 to. Und das schoenste Argument der Kl.B Inhaber ist das es billiger ist fuer die Ueberladung zu zahlen anstatt den C1 zu machen
Gruss
Stephan -
Ist bei der Weisswarefraktion ein natuerlicher Vorgang, erst recht bis 3,5 to. Und das schoenste Argument der Kl.B Inhaber ist das es billiger ist fuer die Ueberladung zu zahlen anstatt den C1 zu machen
Gruss
StephanManche von diesen Fahrzeugen sind ab Werk schon an der Vorderachse über der zulässigen Achslast, insbesondere die Ducatos. Das finde ich schon schräg...
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So lange man das Technische zulässige Gewicht nicht überlädt, dann gehts ja noch, aber was in den Niederlanden schon passiert ist finde ich noch deprimierender.
Denn da wurde mal Wohnwagen verkauft, wo das Leergewicht als Endgewicht eingetragen wurde, wo es dann hier bei Kontrollen gleich ein vorläufiges Problem gab. Zum Glück, gibt es ja Typenschilder auf den Achsen, wo man beweisen konnte, das sie nicht überladen waren.
Aber das auch nur wegen netter Polizeibeamten, die Ahnung hatten, und auch drunter gekrabbelt sind. -
Ist bei der Weisswarefraktion ein natuerlicher Vorgang, erst recht bis 3,5 to. Und das schoenste Argument der Kl.B Inhaber ist das es billiger ist fuer die Ueberladung zu zahlen anstatt den C1 zu machen
Gruss
StephanAber das ist dann fahren ohne Fahrerlaubnis und nicht nur Überladung
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Ich lese immer wieder, von technischem Gesamtgewicht. Das interessiert bei einer Überladung des zul. GG leider niemanden. Lediglich die höheren Achslasten aufgrund des techn. GG können ein Vorteil sein.
LG Marcus
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Aber das ist dann fahren ohne Fahrerlaubnis und nicht nur Überladung
Nein, die Überladung ist und bleibt „lediglich“ eine Überladung.
Der Führerschein bezieht sich auf das zulässige Gewicht des Fahrzeuges, nicht das tatsächliche -
Also wenn ich das so lese kann ich nur sagen: Das meiste sind Schnäppchen!
Bei uns in der Schweiz ist ja alles teurer und die Bussen ebenso. "Ab CHF 100.--" ist die erste Ordungsbussen-Stufe. Die zweite sind dann CHF 200.-- und danach gibts eine Strafanzeige und da sind dann die Strafen (und Gebühren) von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Da wo ich wohne (Kt. Solothurn) wird's dann schnell teuer und mit den Gebühren kommt so eine Strafe ohne weiteres auf CHF 500.-- und mehr.
Die Ordnungsbussen sind in der ganzen Schweiz gleich (vom Bundesrat festgelegte Liste) darüber herrscht dann eben der "Kantönligeist"
Bei einem Fahrzeug bis 3.5t zulässigem Gesamtgewicht ist man schon ab einer Netto-Überlast von 176 kg im Bereich einer Strafanzeige.
Ach und "Null-Toleranz" stimmt nicht ganz, in der Schweiz (nicht kantonsabhängig) wird auf vom festgestellten (gewogenen) Gewicht eine Toleranz von 3% abgezogen.
Bei uns (im Kanton Solothurn) wird auch noch unterschieden, ob es sich um einen gewerblichen oder privaten Transport handelt. Die Strafen für private Transporte sind etwas tiefer (gilt aber nur im Anzeigebereich).
Sollte mal jemand genaueres dazu wissen wollen/müssen darf man mich gerne fragen.
Gruss Paul
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Ob es informativer ist, wenn aktuelle Zahlen verwendet werden? Auch wenn es " hauptsächlich nur" Fahrzeuge bis 3,5to GG betrifft und gelegentlich Fahrzeuge bis 7,5to.
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Nur das sind die "Preise" in Österreich für Fzg. bis 3,5 t.
Darüber hinaus ist die Mindeststrafe € 70,-- u. die Höchststrafe kann auch wesentlich höher liegen als die € 2.175,-- -
Hi, hi, genau, nix genaues weiss man nicht.
Wie setzt sich diese grosse Preisspanne zusammen? Erzähl mal, Du bist doch vom Fach und kennst Dich aus.
Wird vor Ort ein "Glücksrad" aufgebaut an dem man sein Bussgeld erdrehen darf und der oder die Beamte(n) spielen dann Buchstaben- bzw. Zahlendompteur? -
Nö Glücksrad nicht wirklich und derartige "blöde" Meldungen sind nicht wirklich das was ich mir hier unter gepflegten Umgang erwarte. Also bitte ich dich solche Meldung in meine Richtung zu unterlassen.
Trotzdem kurz Erklärt:
der Beamte vor Ort hat so ganz grob als Schlüssel € 36,-- pro 1,5 % Überladung. Maximal € 2.175,-- (bei über 3,5 t-Fzg.)
Bei unter 3,5 t-Fzg. ist der Schlüssel ein wenig freundlicher - aber an der Gesamthöhe ändert sich nicht.Die Behörde kann jedoch schon mal von sich aus grundsätzlich mehr einheben was bis zu einer Höhe von € 5.000,-- (wird aber nur im mehrmaligen Wiederholungsfall vorkommen) od. 14 Tage schwedische Gardinen, gehen kann. Und das kann sehr Teuer werden, denn möglicherweise ist nicht nur das Gesamtgewicht zu hoch sondern auch die Achslasten u. das sind ja auch schon mal zwei - somit könnten es theoretisch € 15.000,-- werden - hab ich aber selber noch nie erlebt/gehört.
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