Kann sich jemand darauf einen Reim machen?? Kurzzeitzulassungen doch ohne HU?

  • Wie geht denn sowas?? und wir dürfen das nicht?? Zitat: http://trucksblog.autoscout24.…zeitkennzeichen-beachten/


    Das müssen Sie bei der Nutzung von Kurzzeitkennzeichen beachten



    Der Besichtigungstermin für das Fahrzeug steht fest, in der Tasche steckt genügend Bargeld – und das Überführungskennzeichen holt man sich erst bei Bedarf am Ort des Verkäufers. So war es noch vor wenigen Jahren üblich, vor allem, wenn der Kauf noch nicht feststand. Doch seit dem 1. November 2012 dürfen Kurzzeitkennzeichen, so die korrekte Bezeichnung, nur noch bei der örtlich zuständigen Zulassungsstelle beantragt werden, ausschlaggebend ist der Hauptwohnsitz des Antragstellers bzw. Käufers.


    Das führt bei Gebrauchtfahrzeugkäufen zu einigen Komplikationen, wie das folgende praxisnahe Beispiel verdeutlicht: Ein Interessent möchte sich vor dem Kauf den Transporter erst einmal ansehen und fährt dafür mehrere Stunden zum Standort des Fahrzeugs. Die rund 40 bis 60 Euro für das Kurzzeitkennzeichen hat er sich gespart, weil noch gar nicht feststeht, ob er das Fahrzeug tatsächlich kauft. Nach der Besichtigung entscheidet er, den Transporter zu kaufen und will ihn gleich mitnehmen. Das Problem: er darf in der fremden Stadt kein Kurzzeitkennzeichen beantragen; müsste also theoretisch zurück in seinen Heimatort, die Kurzzeitkennzeichen holen und damit wieder zurück zum Verkaufsort fahren.


    Zulassungsstelle entscheidet über Ausgabe von Kurzzeitkennzeichen


    Dass solch ein Vorgehen kaum zumutbar ist, sehen mittlerweile auch viele Zulassungsstellen ein, und geben unter Vorlage des Kaufvertrages auch Kurzzeitkennzeichen an Auswärtige aus. Das entscheidet jedoch jede Zulassungsstelle individuell, ein Anruf bei der zuständigen Stelle schafft Klarheit.


    Könnte auch der Verkäufer ein Überführungskennzeichen beantragen und den Käufer damit nach Hause fahren lassen? Nein, das sei verboten, heißt es dazu aus der Zulassungsstelle Erfurt. Und weiter: Eine Weitergabe des Kurzzeitkennzeichens an Dritte, also auch an den Käufer, sei nicht erlaubt und werde bei Missachtung mit 50 Euro Geldbuße geahndet. Auch eine Vollmacht zur Überführung sei nicht zulässig: Wer das Kurzzeitkennzeichen beantragt, muss mit im Fahrzeug sitzen. Zudem darf das Kurzzeitkennzeichen ausschließlich für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten verwendet werden.


    Kurzzeitkennzeichen für Antragsteller aus dem Ausland


    Und wenn der Antragsteller aus dem Ausland kommt und keinen Wohnsitz in Deutschland hat? Dann braucht er nach Angaben der Erfurter Zulassungsstelle einen sogenannten Empfangsbevollmächtigten aus der Stadt, in der das Kennzeichen ausgegeben wird. Der Empfangsbevollmächtigte muss sich ausweisen und würde zum Beispiel Post mit Strafzetteln bekommen. Es gehe also um eine ladungsfähige Adresse. Für die Erteilung des Kurzzeitkennzeichens benötigt die Zulassungsstelle eine elektronische Versicherungsbestätigung. Ausländische Personen können bei Bedarf an den meisten Schilderprägestellen eine entsprechende Versicherung erwerben.


    Verboten ist übrigens, mit den in Deutschland ausgestellten Kurzzeitkennzeichen ein Fahrzeug im Ausland abzuholen und nach Deutschland zu bringen. Dies wäre eine nicht erlaubte Fernzulassung und kann hohe Bußgelder und in einigen Ländern sogar die Beschlagnahmung des Fahrzeugs nach sich ziehen.


    Anders verhält es sich, wenn ein in Deutschland gekauftes Fahrzeug ins Ausland gebracht werden soll. Innerhalb der EU akzeptieren die meisten Länder deutsche Kurzzeitkennzeichen, unter Umständen kann einem dennoch die Einreise verweigert werden.


    Zusammengefasst gilt bei der Verwendung von Kurzzeitkennzeichen folgendes:
    ◾Das Kurzzeitkennzeichen darf – zumindest offiziell – nur am Hauptwohnsitz des Antragstellers ausgegeben werden.
    ◾Für den Antrag werden Personal bzw. Reisepass mit Meldebestätigung sowie eine Versicherungsbestätigung benötigt.
    ◾Bei Wohnsitz im Ausland muss ein Bevollmächtigter mit gültiger Adresse am Ausgabeort angegeben werden.
    ◾Das Kurzzeitkennzeichen darf nur an einem einzigen Fahrzeug verwendet werden.
    ◾Die Gültigkeitsdauer beträgt maximal fünf Tage.
    Das zu überführende Fahrzeug muss keine gültige HU und AU besitzen.◾Das Kennzeichen darf zwar mittels Vollmacht beantragt, aber nicht an Dritte weitergegeben werden, daraus folgt:
    ◾Der Antragsteller muss bei der Überführung mit im Fahrzeug sitzen.
    ◾Grundsätzlich wird das deutsche Kurzzeitkennzeichen in den EU-Ländern toleriert, es kann aber im Einzelfall dennoch die Einreise verweigert werden.
    ◾Das Kurzzeitkennzeichen darf nicht dafür verwendet werden, ein Fahrzeug aus dem Ausland nach Deutschland zu holen.

    Gruß Detlef
    Gott erschuf den Menschen, weil er vom Affen enttäuscht war. Danach verzichtete er auf weitere Experimente.
    > Mark Twain <


    Leben, das ist das Allerseltenste in der Welt - die meisten Menschen existieren nur.
    >Oskar Wilde<

  • Mittlerweile gibt es wohl, was die Erteilung der Kennzeichen angeht, neben den ganzen Hürden auch eine Erleichterung: man kann ein Kurzzeitkennzeichen auch ausserhalb seines Heimatzulassungsbezirkes bekommen, wenn man ein Fahrzeug dort erworben hat. Zum Nachweis muss wohl nur ein Kaufvertrag vorgelegt werden. Voraussetzung ist trotzdem noch eine gültige Hauptuntersuchung.


    Grund für die "Erschwerungen" bei den Kurzzeitkennzeichen sind leider, wie so oft, übermässiger Mißbrauch :(


    [MOD] Thread verschoben nach "Recht, Zulassung & Steuern"

    Viele Grüße,
    Martin
    --
    Ü-Wagen Umbaugalerie: http://ue34.de
    (wird regelmässig erweitert)

  • Martin
    was ja aber da auch wiederum das Problem ist, wer kann dann ein Auto oder was auch immer kaufen, wenn er das Auto auch nur erstmal in eine Halle stellt um es komplett wieder aufzubauen, wenn er da erstmal tüv für benötigt.
    Klar wenn jemand es mit schildern ( zb. roten) bewegen will, dann muß auch gesichert sein, das mann es soweit sicher durch den Verkehr bewegen kann. Aber wenn du dir nen Bus oder auch immer in München kaufen willst um den zu restaurieren, dann auch noch eine Spedition anheuern must, dann wird es doch nichts draus, oder man legt erst mal dick die Talers auf den Tisch. Also wenn der tüv gerade mal abgelaufen ist, dann erstmal Tüv machen , nur um die Karre nach Hause zu bekommen, ist schon schei.. .


    Drecks Sesselpupser, der uns da immer wieder ein ei legt.

    Gruß Detlef
    Gott erschuf den Menschen, weil er vom Affen enttäuscht war. Danach verzichtete er auf weitere Experimente.
    > Mark Twain <


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    >Oskar Wilde<

  • Vielleicht wird ja jetzt den Ungläubigen klar warum unser "Bus" zur Zeit als LKW geschlossener Kasten zugelassen ist ;)



    Und ja, mit VK 5.000€ SB. ( hab ich durch den Brandschaden eines roten O302 gelernt)



    Uwe

  • Hallo Detlef


    Ich hätte auch keine besseren Worte finden können. Ich ärgere mich schwarz darüber, seit ich davon erfahren habe. Es gab ja auch Peditionen gegen diese neue Regelung, wo auch Tausende Leute sich dagegen entschieden haben. Aber es kam wie es kommen mußte, entschieden wird sowas von Leuten die einfach nicht in der Lage sind über den Rand Ihrer kleinen Welt drüber zu schauen. Ohne zu wissen oder sich dran zu stören welche gradezu unüberwindlichen Probleme das für viele Leute gibt, zum Beispiel für mich. Was fahren die (wir) auch mit so einem alten Geraffel durch die Gegend. Sollen sich doch einen Golf 7 kaufen oder so einen schönen Kühlschrank auf Rädern. Weiter denken diese "Entscheidungsträger" nicht. Da bekommr ich echt die Hasskappe. :cursing:
    Ich fange jetzt demnächst auch an, einen alten Düdo zu restaurien, schön in Ruhe, hat ja Zeit. Der hat jetzt schon keinen TÜV mehr, wie soll ich den den zum TÜV bekommen, wenn er mal fertig ist...Schieben??
    :wack: :wack:

  • Danke Markus,


    dass wußte ich tatsächlich auch schon, ich wollte mich jetzt aber Aufregen. X( ;)
    Außerdem gibt es ja auch noch andere Fahrten die vor dem TÜV fällig wären, z.B. zur Lackiererei, eine ausgedehnte Probefahrt oder weiss der Teufel.
    Warum muß es einem immer so schwer gemacht werden?? Warum haut der Gesetzgeber, weil ein paar Idioten Mist gebaut haben mit den KZK, wieder mit der ganz großen Kelle auf alles was sich bewegt? Hätten sie lieber die Übeltäter mal exempelmäßig heftig bestraft, das hätte vielleicht auch geholfen. Grrr.


    Trotzdem noch einen schönen Sonntag oder alternativ.... Alaaf :joke:

  • Hallo Hacky


    Laut Auskunft SVA Wesel vom Dezember 2015, kannst du dir ein Kurzzeitkennzeichen auch ohne gültige HU holen.
    Dies ist aber ausschließlich für die direkte Fahrt zum TüV im Zulassungsbezirk.


    Also nach erfolgter Restauration kann dein DüDo Problemlos und legal zum TüV.


    VG
    Werner


    Ich war zu langsam...

  • um zum TÜV zu fahren reicht normale Anmeldung ... das Fahrzeug darf dann mit normalem Kz (entstempelt) zum TÜV ... dann wieder zurück zur Zulassungsstelle und Stempel holen ... Habe ich auch schon mit dem Bus gemacht !

    Gruß


    Sputnik



    Froh zu sein bedarf es wenig, und wer froh ist, ist ein König.
    Derzeitige Fz.: MB O404 Wohnbus BJ.92; Cupra Leon ST Hybrid BJ.22; Audi A4 Avant 1,8T BJ.05; Toyota Supra MK3 BJ.87
    Frühere Fz. (Auszug): MB O307 Wohnbus exBüchereibus mit O303 Front Bj.80; BMW (318is Coupe, 330xD Coupe, 520D Touring diverse); Toyota Supra MK2

  • um zum TÜV zu fahren reicht normale Anmeldung ... das Fahrzeug darf dann mit normalem Kz (entstempelt) zum TÜV ... dann wieder zurück zur Zulassungsstelle und Stempel holen ... Habe ich auch schon mit dem Bus gemacht !


    Nur dumm, wenn das Fahrzeug die Prüfung dann nicht besteht.

    Magirus R81 Bj. 1982 H ist nun auch durch Das Kennzeichen bedeutet: MagirusR 81der3.
    http://www.R81.de
    Wem meine Bilder gefallen, darf sich gerne daran erfreuen
    und ANGUCKEN.
    Runterladen und weiteverwenden NUR nach Genehmigung durch mich, sonst.... :evil:

  • das geht nur wenn er schon mal auf dich zugelassen war, und die Nummer reserviert wurde.


    Ja das war der Fall ... wieder etwas gelernt ...


    Wenn die Prüfung nicht bestanden wurde, gibt es sicherlich auch eine Lösung ... aber dann steht das Fahrzeug ja schon auf der Rückfahrt in einer Werkstatt, um den Grund des Nichtbestehens zu beseitigen ... und es gibt bestimmt einen zweiten Versuch oder Werkstatt-TÜV ... aber soweit sollte es ja nicht kommen ^^

    Gruß


    Sputnik



    Froh zu sein bedarf es wenig, und wer froh ist, ist ein König.
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