Maximale Länge

  • In Deutschland sind Fahrzeuge ( außer KOM)
    Auf eine Länge von 12m laut ZulassungsVerordnung begrenzt!
    Ich würde bezweifeln dass man z Bsp 13,5m als So-Kfz Womo über 2,8t zugelassen bekommt!


    Grusse

    :) R1200 GS ?( MAN CLOULINER 1200 ?( Bova 12/360 :great:

  • In Deutschland sind Fahrzeuge ( außer KOM)
    Auf eine Länge von 12m laut ZulassungsVerordnung begrenzt!
    Ich würde bezweifeln dass man z Bsp 13,5m als So-Kfz Womo über 2,8t zugelassen bekommt!


    Damit wird die Bussuche auch nicht einfacher, da immer mehr Busse über 12m sind.


    Da sind z.B. einige tolle Busse mit "Edelstahlkeller" im Netz, aber eben 13m und mehr.
    Die sind jung, haben dann wenig km, gute Sicherheitsausstattung aber wegen der 12m-Grenze Aussen vor.


    Gruss,
    Marco

    Gruss,
    Marco

  • Nur die Idee ein WOMO das in der Slowakei mit 13 m zugelassen ist in Österreich od. Deutschland auch zuzulassen wäre interessant. Grundsätzlich gilt ja wenn er in einem EU-Land zugelassen wurde ist er auch im anderen EU-Land zulassungsfähig unter den selben Aspekten.
    Wäre wirklich mal eine Frage beim TÜV wert. ?(

    Stephan + Maria


    Unser Fuhrpark: Peugeot 403B Bj: 62; Puch-Mofa VS50D Bj: 66; Setra S208H Bj: 80; VW T3 Bj: 87; Peugeot Huski Cabrio Bj: 91; Mercdes O404-10RHD Bj. 95; CBR1100XX Bj: 99; Audi A6 V6 quattro Bj: 00; Peugeot 208 Bj: 07; Ford Mondeo Bj: 08; Peugeot 208-e Bj. 20

  • Hallo


    Ich weiss dass in Belgien und Frankreich, Womo's maximal 12m land dürfen sein. Und letzte Woche habe ich eing Gelenkreisebus Volvo B10M Van Hool geliefert an einen Betrieb aus Estland, aber davor informierte ein Privatperson aus Deutschland für Umbau bis Womo. Hab ihn gesagt erst bei TÜV zu informieren für max. Länge von ein Womo, weil diese max. Länge in BE+FR. 1 Tag später hat er mir zurück gerufen um zu sagen dass es in Deutschland auch 12m ist...


    Ich finde dass sinlos, weil das selbste Fahrzeug wie Bus kann >12m lang sien aber wie Womo nicht? ?(


    Und wie bei oz-diver gesagt, problem im Zukunft. Moderne Busse sind heute oft > 12m. Eben die "standard 12m" Reisebusse sind oft +/- 12,2m Lang, um mehr Platz zu bieden an Fahrer und Reisleiter...


    David

  • Morgen Leutz,


    In Deutschland sind Fahrzeuge ( außer KOM)
    Auf eine Länge von 12m laut ZulassungsVerordnung begrenzt!
    Ich würde bezweifeln dass man z Bsp 13,5m als So-Kfz Womo über 2,8t zugelassen bekommt!


    Grusse



    Ja die Länge >12m ist echt nervig, aber als ich mich mal schlaugefragt habe beim Tüv und bei der Polizeidirektion hier in Hannover meinten beide, das ich ihn als Nutzfahrzeug >12to zulassen soll und dann passt das, gesetz dem fall es sind 8+1 Sitz zugelassen. Wobei ihr schon Recht habt, der Unterhalt wird dann Teurer durch 2 SP im Jahr, andererseits, wenn ihr zu dem Zeitpunkt im Auslandseit oder ihn im Winterquatir habt, macht ihr nen erweiterten TÜV ;) Und mal ehrlich, wenn ich von 12 auf 14/15 läge, also die Wohnfläche um bis zu 7,5m2 steigern kann und jedes Jahr zig Teuronen in den Tank stecke, dann fällt das auch nicht mehr auf, womal neue Busse ja auch weit aus weniger Schlucken ;) Geschweige denn bei den Sicherheitsmerkmalen heutzutage :thumbup: Und wer sich nen S431DT oder so holt, hehe, der hat neben noch mehr Wohnfläche auch neidishce BLicke garantiert :D

    So Freunde der gepflegten Reisekultur, schnallt euch an, jetzt ist der Precki dran :great:


    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele:
    Freude, Schönheit der Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur,
    Darum, Mensch, sei zeitig weise!
    Höchste Zeit ist's! Reise, reise!


    Busch, Wilhelm ( 1832-1908 )



    Mein Reise und Erlebniskanal: yt bennyderbusfahrer

  • Es besteht durchaus die Möglichkeit ein Fahrzeug (KOM) länger als 12,00 m (sofern mehr als 2 Achsen sogar bis 15,00 m) als Son-KFZ / Wohnmobil o.ä. zuzulassen., sofern man ein § 70 Gutachten (TÜV/Dekra) machen lässt und sich dementsprechend eine auf max. 5 Jahre beschränkte Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO bei der zuständigen verkehrsbehörde erteilen lässt. Kosten hierfür rd. 750,- €.
    Eine solch erteilte Ausnahmegenehmigung ist bei allen Fahrten mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.


    Ich kenne es von Schwertransporten und da ist es relativ einfach gelöst, wenn Fahrzeuge entsprechende Abmessungen überschreiten.
    Am Dienstag bekomme ich dazu nochmal 100%ige Information, schriftlich, vom Amt.


    Evtl. benötigt man bei entsprechender Beantragung noch eine Bestätigung der KFZ-Versicherung, dass über die gesetzlich vorgeschriebene Deckung hinaus Schutz i. H. v. mindestens 25 Mio. € und bei Personenschäden mindestens i. H. v. 3,75 Mio € je Person besteht.
    das würde ich aber vorher mit der zuständigen Genehmigungsbehörde besprechen.

    Gruß aus der (Büssing) Löwenstadt


    Flori & Steffi


    "Lieber verrückt das Leben geniessen - als sich normal zu langweilen ..." :thumbup:

  • Moin,
    stellt sich für mich gerade die Frage, ob diese Ausnahmegenemigung nur für BRD, EU oder für alle Länder gilt ?( Hab hier im Forum irgendwo gelesen, dass das mit dem Führerschein auch so ne Sache ist, da einige Länder, auch wenn der Bus >12m als LKW zugelassen ist, aufgrund der Bauart einen Busführerschein verlangen... .


    Gruss
    Muecky

    So Freunde der gepflegten Reisekultur, schnallt euch an, jetzt ist der Precki dran :great:


    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele:
    Freude, Schönheit der Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur,
    Darum, Mensch, sei zeitig weise!
    Höchste Zeit ist's! Reise, reise!


    Busch, Wilhelm ( 1832-1908 )



    Mein Reise und Erlebniskanal: yt bennyderbusfahrer

  • 8| Auf Grund der Bauart einen Busschein ?( Also das wäre schon der Hammer :cursing:


    Das könnte ja dann der Herr von der Polizei dann gleich mal ganz anders auch auslegen wie zum Beispiel ein Pritschenwagen ist nach seiner Bauart ja auch schon fast ein LKW u. es wird der "C" Schein benötigt - :cursing:


    - Wo ist der Kopfschüttelknopf -

    Stephan + Maria


    Unser Fuhrpark: Peugeot 403B Bj: 62; Puch-Mofa VS50D Bj: 66; Setra S208H Bj: 80; VW T3 Bj: 87; Peugeot Huski Cabrio Bj: 91; Mercdes O404-10RHD Bj. 95; CBR1100XX Bj: 99; Audi A6 V6 quattro Bj: 00; Peugeot 208 Bj: 07; Ford Mondeo Bj: 08; Peugeot 208-e Bj. 20

  • Es besteht durchaus die Möglichkeit ein Fahrzeug (KOM) länger als 12,00 m (sofern mehr als 2 Achsen sogar bis 15,00 m) als Son-KFZ / Wohnmobil o.ä. zuzulassen., sofern man ein § 70 Gutachten (TÜV/Dekra) machen lässt und sich dementsprechend eine auf max. 5 Jahre beschränkte Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO bei der zuständigen verkehrsbehörde erteilen lässt. Kosten hierfür rd. 750,- €.
    Eine solch erteilte Ausnahmegenehmigung ist bei allen Fahrten mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.


    Ich kenne es von Schwertransporten und da ist es relativ einfach gelöst, wenn Fahrzeuge entsprechende Abmessungen überschreiten.
    Am Dienstag bekomme ich dazu nochmal 100%ige Information, schriftlich, vom Amt.


    Evtl. benötigt man bei entsprechender Beantragung noch eine Bestätigung der KFZ-Versicherung, dass über die gesetzlich vorgeschriebene Deckung hinaus Schutz i. H. v. mindestens 25 Mio. € und bei Personenschäden mindestens i. H. v. 3,75 Mio € je Person besteht.
    das würde ich aber vorher mit der zuständigen Genehmigungsbehörde besprechen.



    Nun ist es amtlich!


    Zumindest für Deutschland ist die Erlangung eines Gutachtens nach § 70 und § 47 FZV für einen KOM möglich und eine Ausnahmegenmigung gem. § 70 StVZO damit ebenfalls gegeben.
    Nachteil: Nur in der Bundesrepublik gültig und bringt somit nichts in den anderen Ländern. Schade! Ich hätte gedacht, da gibt es ebenfalls entsprechende Ausnahmegenehmigungen,
    ohne diese Länderspezifisch ausstellen zu lassen, was wieder mit erhöhten Kosten verbunden ist und sich demnach die Kosten-/Nutzenrechnung nicht amortisieren wird.


    Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich einen Reisebus mit 15,00 m Gesamtlänge als Wohnmobil umbauen "darf", aber weiterhin als KOM zulasse, dafür aber mit entsprechend weniger Sitzplätzen?
    Oder gibt es da auch Einschränkungen, abgesehen vom D-Schein und der 1/4-jährlichen SP, die ich nicht beachtet habe?

    Gruß aus der (Büssing) Löwenstadt


    Flori & Steffi


    "Lieber verrückt das Leben geniessen - als sich normal zu langweilen ..." :thumbup:

  • Blöde Frage mal von mir was willste mit einem 15 Meter Bus .Dir bleiben somit viele Ecken unereichbar und biste schon mal mit nem BUS in der innenstadt unterwegs gewesen????? 8|Ich meine natürlich als Fahrer.

  • je nachdem ist es auch aus steuerlicher Sicht nicht ganz unbedenklich ein Fz als KOM zuzulassen und als Womo zu nutzen!
    Auch wenn ich vermute dass KOM höher besteuert ist als Womo
    Hast du den Führerschein der Klasse D?

    :) R1200 GS ?( MAN CLOULINER 1200 ?( Bova 12/360 :great:

  • Nicht direkt mit dem Bus, aber mit ziemlich vielen und verschiedenen Tiefladern mit bedeutend mehr an Länge und Breite. ;)
    Ich gehe sogar so weit und behaupte, da wo ein 12 m Geschütz rein fährt, kommt auch ein 15 m Trümmer rein. Da beide einen Wendekreis wie ein Flugzeugträger haben, macht es sich bei einer nachlaufgelenkten Achse nicht unbedingt bemerkbar.
    Ausgeschilderte Sperrzonen ausgenommen und in die Altstadt will ich mit einem Bus auch nicht.



    Versicherungstechnisch ist es definitv möglich, dass hatte ich heute bereits eruiert.
    Der Einwand mit der besteuerung müsste natürlich geklärt werden, Danke für den Hinweis.

    Gruß aus der (Büssing) Löwenstadt


    Flori & Steffi


    "Lieber verrückt das Leben geniessen - als sich normal zu langweilen ..." :thumbup:

  • Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich einen Reisebus mit 15,00 m Gesamtlänge als Wohnmobil umbauen "darf", aber weiterhin als KOM zulasse, dafür aber mit entsprechend weniger Sitzplätzen?


    Über 12to bei 8+1 ist es eine LKW zulassung. Für KOM muss du min. 9+1 haben. Wie er innen aussieht, interessiert den Tüv nicht, (außer du kommst auf die Idee noch Slide-outs einzubauen^^ dann musst du nachweisen, dass der Aufbau immer noch die Gesamtstatik hält bzw. musst hlat viel Glas dicht machen um das Loch auszugelichen oder du machst unten nen Leiterrahmeneinbau, dann ist es dem Tüv auch schon fast wieder egal bis auf kleine technische Sachen;)

    Und steuerlich meine ich ist es egal, weil nur noch nach Tonnen und Abgasklasse besteuert wird.... .



    Oder gibt es da auch Einschränkungen, abgesehen vom D-Schein und der 1/4-jährlichen SP, die ich nicht beachtet habe?


    Versicherung ist teuerer als LKW oder Womo wegen der höheren Anzahl an potenziellen geschädigten bei einem Unfall.
    Sonst wüßte ich nur vorteile, wie eine Zuglänge von 18,75 statt 18,00, 100 statt 80 (ohne hänger) , Überholerlaubnis bei LKW überholverbot, und wie das mit den Durchfahrterlaubnissen/verboten für LKW ist kp, soweit hat mich das dann doch noch nicht interessiert.
    die SP, ist auch nur nötig wenn du in BRD bist ;) und so wie ich das verfolgt habe planst du ja eine etwas längere Reise außerhalb der BRD und der TÜv typ meinte zu mir, dass es im Ausland keinen interessiert, ob du gerade nen gültigen Tüv hast oder nicht, nur an der grenze zur BRD solltest du bei einer Kontrolle nen Termin für die nächste HU dann haben, damit es kein knöllchen gibt ;)


    So long,


    gruss
    Mücky


    P.S.
    Wenn du über KOM/LKW zulassung nachdenkst und was großes haben willst wegen platz, dann kannst du ja auch über nen Schubgelenkbus nachdenken;)

    So Freunde der gepflegten Reisekultur, schnallt euch an, jetzt ist der Precki dran :great:


    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele:
    Freude, Schönheit der Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur,
    Darum, Mensch, sei zeitig weise!
    Höchste Zeit ist's! Reise, reise!


    Busch, Wilhelm ( 1832-1908 )



    Mein Reise und Erlebniskanal: yt bennyderbusfahrer

  • Hey Mücky,


    Slide Out's sind mir zu aufwendig. Deshald die 3 Meter mehr hinten ran, damit auch der Whirlpool noch reinpasst. ;)



    Soll heißen, beim TÜV interessiert es niemanden, was innen los ist? Mit Bussen kenn ich mich nicht sooooo aus! :-/
    Zulassungsstelle begutachtet ohnehin nicht, aber wie sieht es bei möglichen Kontrollen aus?
    Kann mir da die Weiterfahrt untersagt werden mit entsprechendem Innenausbau zum WoMo, ohne die mind. 9+1?
    Wobei ich lt. Planung zumindest auf 8+1+1 Toilette kommen würde. :) :) :)


    Genau die von Dir genannten Faktoren sprechen für meinen ateil zumindest für eine Zulassung als KOM;
    Geschwindigkeit, Gesamtlänge, Überholverbote, Durchfahrtsverbote, Stand-/Parkplätze, usw...

    Gruß aus der (Büssing) Löwenstadt


    Flori & Steffi


    "Lieber verrückt das Leben geniessen - als sich normal zu langweilen ..." :thumbup:

  • Dies ist nu wirklich langsam der falsche Beitrag für diese Diskusion.
    Dazu solltet ihr lieber einen Betrag aufmachen und die TÜV Geschichten dort abhandeln.
    Da werde ich dann auch nochwas dazu schreiben, was mir der TÜV hier zur "Fremdbenutzung" gesagt hat.

    Gruss,
    Marco

  • Ja stimmt, sry, war nicht beabsichtigt :s
    Mod?

    So Freunde der gepflegten Reisekultur, schnallt euch an, jetzt ist der Precki dran :great:


    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele:
    Freude, Schönheit der Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur,
    Darum, Mensch, sei zeitig weise!
    Höchste Zeit ist's! Reise, reise!


    Busch, Wilhelm ( 1832-1908 )



    Mein Reise und Erlebniskanal: yt bennyderbusfahrer

  • Na es gibt ja shon genügend Womos über 12m Länge.


    Ich fragte mal einen Händler wie er das mit der Zulassung / Abnahme macht?


    Da kam aber keine klare Antwort.
    Er meinte nur, dass er viele hat, die zuerst in UK registriert wurden.



    Hier einen Link zu Autobild mit einem Report über grosse Womos.
    US Womos


    Viel Spass beim Anschauen :)

    Gruss,
    Marco

    Einmal editiert, zuletzt von oz-diver ()

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!