Probefahrt, FS-Kl 3 (alt) und die 7,5t-Grenze

  • Hallo zusammen,


    bei der Vorplanung einer Busbesichtigung in den Niederlanden stellt sich mir folgende Frage:


    Darf ich mit meinen FS Kl. 3 (alt) bzw. C1, 171 (neu) einen Camper-Bus, der lt. Käuferangaben 6,5t wiegt,
    dessen zulässiges Gesamtgewicht jedoch 8,35t betragen soll, probefahren?

    Fahre ich ein Fahrzeug mit einem zulässigen GesGew von 7,49t, welches jedoch überladen ist, kriege ich Probleme;
    d.h. in einem solchen Fall ist es unerheblich, was in den Papieren steht, auf das tatsächliche Gewicht kommt es an.


    Kann man diese Argumentation auf o.g. Situation übertragen?
    Oder ist diese Frage doch etwas zu spitzfindig? :rolleyes:


    Grüße
    Christian

  • Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1und A2 -
    mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr
    als 7500 kg
    und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz
    ( auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als
    750 kg)


    Quelle: Fahrerlaubnisverordnung

  • Wenn das zulässige GG 8,35t ist dann bist du mit deinem Führerschein raus, dann ist es fahren ohne Führerschein


    Wie du weisst ist das GG ausschlaggebend und nicht das Leergewicht.


    Hast du einen 7,49t überladen, so ist es kein fahren ohne Führeerschein.


    In diesem Sinne



    Männer werden nicht erwachsen, nur die Spielzeuge werden GRÖßER


  • Dafür bin ich schon mal Bestraft worden war damals fahren ohne Führerschein!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!1

  • Ok, mir sagte mal ein blau Uniformierter das nur das überladen ein Bussgeld gibt und es kein fahren ohne Führerschein ist.



    Männer werden nicht erwachsen, nur die Spielzeuge werden GRÖßER

  • Achtung wenn du Klasse 3 hast bis 7,5 to we 8| nn das Fahrzeug schwerer ist ist es fahren ohne Führerschein!!!!!!!!!!

    Ja, das ist mir schon klar, im konkreten Fall soll das Fahrzeug jedoch nur 6,5t wiegen.



    Wie du weisst ist das GG ausschlaggebend und nicht das Leergewicht.

    Wissen tu ich nix, deswegen frage ich ja ;)
    Du meinst aber nicht das GG, sondern das zulGG oder?


    Davon ist zumindest in der Fahrerlaubnisverordnung (sh. Zitat von pierre 83) die Rede,
    aber -bei eben spitzfindiger Auslegung- nur im Zusammenhang mit 3500kg ;)

    Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1und A2 -
    mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr
    als 7500 kg
    und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz
    ( auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als
    750 kg)


    Quelle: Fahrerlaubnisverordnung

    und wir sprechen von einer Probefahrt in den Niederlanden,
    mag sein, dass die Uhren da ja anders ticken ;)

  • Ja ein 7,49to zgG LKW mit 8 to auf der Waage ist Bußgeld. Ein 8to zgG LKW mit C1 Lappen ist fahren ohne. Ob hier oder bei Tante Antje drüben ist egal, da wir ja in der EU sind und die Fahrerlaubnisverordnung in der ganzen EU gilt. Daher auch die Karten anstatt des alten Lappens

  • Mit GG meinete ich zulässiges Gesamtgewicht.


    Ob so oder so C1 heist 7,49t und nicht mehr !!!



    Männer werden nicht erwachsen, nur die Spielzeuge werden GRÖßER

  • nein.


    8) *Klugscheißermodus* -AN-


    JA. Aber nur auf Privatgelände mit Erlaubnis des Grundstückseigners.


    :thumbup: *Klugscheißermodus* -AUS-

    Grüsse vom Airbus-Schrauber


    Auch wenn ich bisher nur am Airbus schraube ?( .... der eigene Bus kommt bestimmt... :D

  • Bei zu hohem ZulGG ist es Fahren ohne Führerschein. Gibts da eigentlich eine Toleranz? Vermutlich nein.




    Bußgeld bei Überladung
    Überladung (für Kfz. bis 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht oder Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht bis 2 t)


    Überladung in % / euro / punkte
    mehr als 5 bis 10 / 10 / x
    mehr als 10 bis 15 / 30 / x
    mehr als 15 bis 20 / 35 / x
    mehr als 20 bis 25 / 50 / 3
    mehr als 25 bis 30 / 75 / 3
    mehr als 30 / 125 / 3

    Magirus R81 Bj. 1982 H ist nun auch durch Das Kennzeichen bedeutet: MagirusR 81der3.
    http://www.R81.de
    Wem meine Bilder gefallen, darf sich gerne daran erfreuen
    und ANGUCKEN.
    Runterladen und weiteverwenden NUR nach Genehmigung durch mich, sonst.... :evil:

  • Und wie ist das, wenn das Fahrzeug nur in den Papieren abgelastet ist, also das Fahrzeug für z.B. 9,5 to gut ist?
    Dann ist das Fahrzeug ja nur "papiermäßig" überladen 8o

    Magirus R81 Bj. 1982 H ist nun auch durch Das Kennzeichen bedeutet: MagirusR 81der3.
    http://www.R81.de
    Wem meine Bilder gefallen, darf sich gerne daran erfreuen
    und ANGUCKEN.
    Runterladen und weiteverwenden NUR nach Genehmigung durch mich, sonst.... :evil:

  • Dann ist das Fahrzeug ja nur "papiermäßig" überladen

    Du hast es Dir schon selbst beantwortet. *siehe das Unterstrichene.


    :D

    Grüsse vom Airbus-Schrauber


    Auch wenn ich bisher nur am Airbus schraube ?( .... der eigene Bus kommt bestimmt... :D

  • naja, die Tarife sind ja bezahlbar ^^

    Magirus R81 Bj. 1982 H ist nun auch durch Das Kennzeichen bedeutet: MagirusR 81der3.
    http://www.R81.de
    Wem meine Bilder gefallen, darf sich gerne daran erfreuen
    und ANGUCKEN.
    Runterladen und weiteverwenden NUR nach Genehmigung durch mich, sonst.... :evil:

  • Also Auschlagebende ist was im Fahrzeugschein steht, diese Tonage wo da drinnen steht vom Gesamtgewicht die ist ausschlaggebend.
    So wie dein Führerschein nur erlaubt du darfs nur Fahrzeuge bis 7,5 tonnen fahren.
    Da steht ja auch nicht nur wegen der Zahl dass nur 7,5 tonnen fahren darfst.


    Einzige Möglichkeit ist das ist bei uns in Deutschland so
    Wenn das Fahrzeug abgemeldt ist und wirklich unter 7,5 tonnen hat dann kannst du mit Rotem Kennzeichen und das Heft dort die 7,5 eintragen


    das ist legal


    Wie das in Holland ist weiss ich nicht

    Gruss Peter :)

    Immer wissen was man will und doch nie wissen wohin das führt! :S



    Fahrzeugbestand;Ba-We-Mo Casa-Nova auf MAN 8.136, Fiat TopViva, Clou Trent 670P, Volvo B54-47,

  • Einzige Möglichkeit ist das ist bei uns in Deutschland so
    Wenn das Fahrzeug abgemeldt ist und wirklich unter 7,5 tonnen hat dann kannst du mit Rotem Kennzeichen und das Heft dort die 7,5 eintragen


    das ist legal


    Wie das in Holland ist weiss ich nicht


    Klasse, Peter, das geht in die Richtung, die ich mir erhoffte!


    Zwischenzeitlich weiß ich nämlich auch, dass der Bus z.Zt. überhaupt nicht zugelassen ist ...
    Und ohne Zulassung auch kein zulGesGew ;)


    Aber ohne Zulassung auch keine Probefahrt, eigentlich ..., denn ...


    ... der Verkäufer sieht´s durchaus entspannter: "Ich glaube jedoch mann könnte auf einen ruhigen Landweg wohl eine probefahrt machen"
    Sind doch in vielerlei hinsichtlich deutlich entspannter die Holländer :thumbup:

    Da ich aber doch ein wenig unentspannter bin (und auch mal auf Landstraße probefahren möchte)
    müsste ich jetzt nur noch rauskriegen, ob´s in NL sowas ähnliches wie rote Kennzeichen gibt ...

    Die Tage war doch mal hier von Exportkennzeichen die Rede, kann/muss/darf man da auch das tatsächliche Gewicht eintragen?
    Kennt sich da jemand aus?

  • Kurzzeitkennzeichen:
    Da trägste doch auch alle Daten des Fahrzeuges ein.
    Und wider der meisten Aussagen kann man die auch im Ausland benutzen....ist wohl das billigste und sollte dem gleichen Zweck dienlich sein.
    Sicherheit des Fahrzeuges muss durch den Fahrer sichergestellt sein, Daten werden eingetragen, gibt es keinen Fahrzeugbrief wird das tatsächliche Gewicht eingetragen.
    Wenn´s die Polizei wissen will, kann sie wiegen und wenn sie wiegt, stellt sie fest, dass alles in Ordnung ist.

  • Mal eine dumme Frage:
    Wer möchte den Bus verkaufen? Du oder der Verkäufer?
    Also wenn ich so ein Teil erwerben möchte, dann hat der Verkäufer dafür zu sorgen das ich auch eine Probefahrt machen kann.
    Wenn Du hier ein Auto kaufst bringste ja auch keine roten Schilder mit.
    Das gibt ja eine unendliche Geschichte!

    Gruß Inge und Klaus

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