Lenk- und Ruhezeiten auf Privatfahrt

  • Hallo zusammen


    Wenn ich als Privatperson in der Schweiz einen LKW Miete, darf ich hier ausserhalb

    der Lenk- und Ruhezeiten den LKW fahren (auch am Sonntag).


    Wie sieht das in Deutschland, Dänemark, Schweden und Norwegen aus, wenn ich da etwas für mich abholen müsste?

    Wie sieht es mit den Lenk- und Ruhezeiten aus? Wie sind die Ausnahmen? Wie sieht das im europäischen Ausland aus.

    Ich habe keinen CZV-Ausweis (Fähigkeitsausweis für gewerbliche Fahrten) und keine Fahrerkarte.

    Darf ich selber und zu jeder Zeit fahren? Auch im Ausland?

    Kat. C brauche ich nur für unseren Bus.


    Vielen Dank für ein kurzes Feedback. Am liebsten als Link zu den Gesetzestexten ;)


    unwissende Grüsse


    Christoff

    unser derzeitiger Fuhrpark:


    Neoplan N 216 SHD Jetliner - Audi A6 Allroad 3,0 TDI Quattro Avant - Mini Cooper S

  • Die Lenk- und Ruhezeiten sind prinzipiell IMMER einzuhalten.

    Auch wenn du keinen Fahrtenschreiber oder Fahrerkarte hast.


    NUR das kontrollieren der Einhaltung geht dann halt nicht, da es keine Aufzeichnungen gibt.


    Aber lt. Gesetz musst du die auch bei Privatfahrten einhalten.

    (Ob man sich daran hält oder nicht ist eine andere Sache, aber lt Gesetz musst du.)

    Gruß Thomas
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  • Ich weiß die Frage war explizit auf LKW ausgerichtet.

    Trotzdem ein kurzer Einwurf: Ein Bus als "Sonder KFZ Wohnmobil" ist kein LKW sondern ein PKW!

    Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen "Fahrzeug für Gütertransport" -> LKW und "Fahrzeug zum Personentransport" -> PKW

    Hab ich erst letztens nochmal nachgelesen wegen Überholverbot mit dem "Wohnbus"

  • Ich habe keinen CZV-Ausweis

    Ich kann nur für Spanien reden - aber Du wolltest das ja von anderen Ländern wissen.
    Bei uns mußt Du nachweisen, das es eine Privatfahrt ist. Mit Ladung wird das schwer werden. Es kann passieren, Du musst den LKW stehen lassen. Generell in Spanien gilt, das LKWs nur mit beruflichem Befähigungsnachweis (CAP) gefahren werden dürfen. Privat darf man gar keinen LKW/BUS besitzen. Bekommt man gar nicht zugelassen (Nur nach Umschreibung als Wohnmobil).
    Wenn man sich einen LKW ausleiht und einen Umzug fährt mit privatem Kram, und nachweisen kann, das es der eigene Umzug ist, geht das. Warentransport ohne Eigentumsnachweis wird als Lieferung betrachtet und ist deshalb beruflich.


    LG,

    Ingolf

  • Soweit ich weiß ist gewerblicher Verkehr nur in Verbindung mit einer Transportgenehmigung. Dann gibt es noch Werksverkehr. In beiden Fällen braucht man Tachograph oder Fahrerkarte, auch die Busse. Wenn der LKW in der Zulassung als gewerblicher Güterverkehr eingetragen ist, braucht man immer einen Frachtbrief (CMR) und Lenkernachweis. Beim Werksverkehr (im Zulassungschein ab 3,5 T eingetragen ) braucht man das auch.


    Wenn es sich um eine Privatfahrt handelt braucht man eine Bestätigung vom Zulassungsbesitzer dass es sich um eine Privatfahrt handelt, somit braucht man keine Transport Genehmigung. Der Lenkzeit Nachweis ist auch Pflicht, immer über 3,5 Tonnen, notfalls als Stundenbuch, da auch die gearbeiteten Stunden festzuhalten

    sind. Die einzige Ausnahme sind PKW über 3,5 T mit weniger als 9 Sitzen, der Klassische M1, aber auch die Sonderkraftfahrzeuge die als PKW gelten, Rettung u.s.w


    Ruhezeiten sind immer einzuhalten spätestens bei einem Unfall wird das schlagend.


    Wenn ein Tachograph installiert ist muß er immer auch aktuell geprüft sein, egal ob man ihn verwendet oder nicht


    Lt. Auskunft bei der Autobahnpolizei Freiburg im Juni 2021 brauchen Wohnmobile über 3,5T die den Eintrag M1 in Zulassungsschein (in D Fahrzeugbrief) haben, sich nicht an das LKW Überholverbot halten, die die Klasse 21 eingetragen haben, schon da diese dem LKW gleichgestellt sind.


    Andreas

  • Wenn ein Tachograph installiert ist muß er immer auch aktuell geprüft sein, egal ob man ihn verwendet oder nicht

    das ist leider ein Irrtum !


    vgl §57b StVZO :


    (1) Halter, deren Kraftfahrzeuge mit einem Fahrtenschreiber nach der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 ausgerüstet sein müssen, haben auf ihre Kosten die Fahrtenschreiber nach Maßgabe des Absatzes 2 und der Anlagen XVIII und XVIIIa darauf prüfen zu lassen, dass Einbau, Zustand, Messgenauigkeit und Arbeitsweise vorschriftsmäßig sind


    Wohnmobile unterliegen nicht dieser Ausrüstungspflicht

  • Norwegen

    Fahrzeuge der Klasse N ( LKW )


    Ohne Papierscheibe oder Fahrerkarte darfst du hier nicht fahren.


    Wenn du diese benutzt gelten Lenk und Ruhezeiten. Es darf Sonntags gefahren werden solange keine Ueberbreite oder Ueberlaenge vorliegt.


    Wenn du etwas transportierst was nicht dein Eigentum ist wird es als gewerbliche Fahrt angesehen. Kaufvertraege sind ein gutes Mittel der Beweisfuehrung ;)


    Gruss

    Stephan

    You can`t buy happiness, but you can buy a Scania, which is the same ting.

  • Alles korrekt


    Andreas

  • Wenn ich als Privatperson in der Schweiz einen LKW Miete, darf ich hier ausserhalb

    der Lenk- und Ruhezeiten den LKW fahren (auch am Sonntag).

    Dass du am Sonntag LKW fahren darfst glaub ich eher nicht. Aber du schreibst mir hier sicher, wie du das Sonntagsfahrverbot für LKW umgehen kannst, das ja nichts mit ARV zu tun hat.

    Eine Lösung finden, für die es eigentlich gar keine gibt...

  • In Deutschland gilt seit dem 19.10.2017 das LKW-Sonn- und Feiertagsverbot für Privatfahrten, also nicht gewerblich oder für Entgeld, nicht.


    Für die Schweiz habe ich folgendes gefunden:

    https://www.bav.admin.ch/bav/d…d-sonntagsfahrverbot.html

    "Das Nachtfahrverbot findet von 22 Uhr bis 5 Uhr Anwendung. [...] Das Sonntags- und Nachtfahrverbot betrifft alle Motorfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen,"


    =O Da dürfte ich mit einem Bus bzw. Wohnbus nachts ja auch nicht fahren? Oder gilt das nur für LKW-Transit?
    Ich bin verwirrt...

    "Everyone you meet is fighting a battle you know nothing about. Be kind. Always.” – Robin Williams

  • Da ist ein Widerspruch im Gesetz: zuerst spricht man von „LKW“, im nächsten Absatz „alle Motorfahrzeuge“, das würde ja auch Busse betreffen. Irgendwas ist da faul…,


    Andreas

  • Langsam geht hier alles bissel kreuz und quer ;)
    Lenk- und Ruhezeiten haben ja erst mal nichts mit Sonntags- und Feiertagsfahrverbot zu tun.

    spynick weißt du, was es mit dem von mir verlinkten Nacht- und Sonntagsfahrverbot auf sich hat?
    Bernd 25 beziehst du dich jetzt auch auf die Schweiz?

    "Everyone you meet is fighting a battle you know nothing about. Be kind. Always.” – Robin Williams

  • nein, das gilt für die BRD -- wie das in der Schweiz geregelt ist weiß ich nicht.

    CH ist ja nicht EU und die "gewerblichen" Fahrten für KFZ über 7,5 t leitet sich

    aus der EU-VO 561 ab. daher gelten für ALLE Fahrten mit KFZ über 7,5 t die Sozialvorschriften,

    heißt Lenk- und Ruhezeiten mit Nachweis (je nach Fzg - Fahrerkarte oder Schaublatt)

    Ausnahmen sind WoMo und H

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