Fahrerkarte erforderlich ?

  • hallo,

    weiß jemand hier, ob bei einer rein privaten Überführungsfahrt eines KOM

    die Verwendung einer Fahrerkarte erforderlich ist ?

    Muß die Fahrt dokumentiert werden ? (Schaublatt, Fahrtenbuch, o.ä.)

    Vielleicht kennt sich ein Forenmitglied ja wirklich aus ;)

  • Ich kann da nur meine Erfahrung kundtuen, von der Überführungsfahrt meines 411er mit roter Nummer.


    Auf dem Weg nach Hause wurde ich auf der Autobahn von der freundlichen Rennleitung mit "bitte folgen" auf den nächsten Parkplatz gebeten.


    Nach kurzer Bergrüßung zur "allgemeine Verkehrskontrolle, Führerschein, rotes Fahrzeugscheinheft und Fahrerkarte bitte" konnte ich mit ersterem beidem dienen, mit der Fahrerkarte allerdings nicht, da ich gar keine habe und es sich um eine "Privatfahrt handele"


    Blitzartig verwandelte sich der "freundliche" Beamte in einen "äußerst grantigen" Beamten mit der Bermerkung: "Ich könne andere verarschen, Privatfahrten mit KOM gebe es nicht, das würde richtig teuer für mich und auch für meinen Chef"


    Nachdem ich Ihn dann freundlich darüber aufgeklärt habe, das es keinen Chef gibt, ich den KOM gerade "privat" gekauft habe, (Konnte ihm auch die Rechnung zeigen) und ihm ausführlich beschrieben habe, daß es in Zukunft meine Wohnmobil sein wird, war es einen Moment lang still, dann wandelte er sich wieder zu dem "freundlichen" Beamten, stellte noch ein paar neugierige Fragen zu dem künftigen Wohnmobil und endlies mich dann mit den Worten: "ich wünsche ihnen noch eine gute Weiterfahrt und viel Freude mit ihrem zukünftigen Wohnmobil"


    Ergo , braucht mann für eine echte "Privatfahrt" keine Fahrerkarte.

    Gruß Jürgen


  • nettes Erlebnis :)


    haben die Beamten nicht nach Fahrtaufzeichnungen gefragt ?

    bezüglich Fahrtstrecke, Fahrzeiten, Geschwindigkeit und so weiter;

    klar unterliegen Privatfahrten nicht den Sozialvorschriften, jedoch gab es

    zumindest vor einigen Jahren eine Aufzeichnungspflicht für Kfz über 7,5 to.

    Vielleicht ist dies im Rahmen der Europäisierung aufgehoben ?

    nun hattest du ja keinen ordentlich zugelassenen KOM, sondern rote Nummern.

    wenn der Bus aber auf ein Unternehmen zugelassen ist, wie sieht es dann aus ?

    Würde dann die Vorlage eines PRIVAT-Kaufvertrags ausreichen ?

  • wenn der Bus aber auf ein Unternehmen zugelassen ist, wie sieht es dann aus ?

    Würde dann die Vorlage eines PRIVAT-Kaufvertrags ausreichen ?

    Da bin ich allerdings auch überfragt......


    Im Zweifel würde ich es einfach machen. Die Chance, unterwegs rausgezogen zu werden, ist doch eher gering.


    In meinem Fall war das rote Kennzeichen die Veranlassung zur Überprüfung.

    Gruß Jürgen


  • Rote Händler Kennzeichen werden gerne rauzsgezogen. Bevorzugt wenn die Kennzeichen nicht richtig montiert sind, oder nur in die Scheiben geklebt sind, ansonsten sehe ich die Chanche auf ne Überprüfung eher gegen null gehen...

    Grüße aus dem Remstal
    Stefan T 911
    17 Jahre mit einem O 302, und seit 2018 nun mit einem Van Hool T 911 unterwegs



  • Jedenfalls muss hier der Fahrtenschreiber verwendet werden. Auch wenn es eine "Privatfahrt" ist.

    Glück gehabt!

    Man kann dem Leben nicht mehr Tage geben, aber dem Tag mehr Leben.

  • Bist du dir sicher Bernd? Ist es nicht so das wenn ein Bus/LKW rein privat betrieben wird, also nicht über eine Firma angemeldet ist und auch keinerlei gewerbliche Fahrten damit getätigt werden von der Verpflichtung eine Fahrerkarte/Fahrtenschreiber nutzen zu müssen befreit ist? Weil mal ganz doof gefragt wo bekommt man als Privatmann denn ne Fahrerkarte her? (ich meine nicht die analoge scheibe) benötigt man für diese nicht ein Gewerbe?

    Lars & Martina mit Sugar und Magica


    Sich Sorgen machen ist wie ein

    Schaukelstuhl man ist zwar in Bewegung aber man kommt nicht vorran!!!

  • Da ich sehr oft mit 06er Nummer unterwegs bin wurde ich auch schon sehr oft von der BAG oder auch Polizei angehalten.

    Fast alle dieser Fahrten waren Privater Natur und laut den Aussagen welche ich bekommen habe ist die Aufzeichnung der Fahrt verpflichtend.

    Ich kann nur das weitergeben was mir immer und immer wieder gesagt wurde.

    Ob das im Gesetz auch so verankert ist entzieht sich meiner Kenntnis.

    Was ich schreibe sind Erfahrungen von der Straße und die habe ich reichlich. Solche und solche…

    Man kann dem Leben nicht mehr Tage geben, aber dem Tag mehr Leben.

  • Aber da ist doch dann der Punkt "Gewerbe" 06er sind doch Händler kennzeichen also gewerblicher Natur was die Zulassung bzw Versicherung dieser Kennzeichen angeht? Und damit einhergehend dann ja auch die Verpflichtung für die dokumentierung der Fahrt mit Fahrerkarte/Fahrtenschreiber.

    Oder gibt es die auch für Privatpersonen?

    Lars & Martina mit Sugar und Magica


    Sich Sorgen machen ist wie ein

    Schaukelstuhl man ist zwar in Bewegung aber man kommt nicht vorran!!!

  • in dem von mr.steffen zitierten Auszug steht, daß Fahren ohne Fahrerkarte auch privat bei Kfz ab 7,5to verboten sei .

    wie sieht das denn bei Fahrzeugen ohne digitales Kontrollgerät aus ?

    wohin soll denn dort die Fahrerkarte gesteckt werden ? :D


    Zudem bezieht sich der Bußgeldkatalog auf die EG-VO 561/2006 = Sozialvorschriften !

    die rein private Nutzung eines Kfz unterliegt jedoch denen nicht

    -- ergo gilt auch der zitierte Bußgeldkatalog hier nicht

  • Also sind wir wieder auf Null was die Klärung angeht😅🤣🤣

    Lars & Martina mit Sugar und Magica


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  • Weil mal ganz doof gefragt wo bekommt man als Privatmann denn ne Fahrerkarte her? (ich meine nicht die analoge scheibe) benötigt man für diese nicht ein Gewerbe?

    Die Fahrerkarte kann grundsätzlich jeder, egal ob Privatmann oder Gewerbetreibender, beantragen (FS-Stelle)

    Bin mir zwar nicht ganz sicher, aber es macht Sinn, daß dafür die Schlüsselziffer 95 erforderlich ist (BKF)

    -- heißt, wer z.B. die FS-Klasse C hat und die Weiterbildungs-Module nachweist, bekommt eine Fahrerkarte

  • Die 95 braucht man nicht für die F-Karte.


    Ich verstehe auch nicht, warum es ab 7,5 t automatisch als Gewerbe gezählt wird und wie sich das begründet.


    Macht auch keinen Sinn!

  • Bei uns in Sachsen gibt's die Karten bei der dekra, die Führerscheinstelle hat damit nix zu tun.



    das würde ich nicht so sehen !


    die Fahrerkarte ist ein Dokument der Bundesrepublik Deutschland.

    und nicht irgendeines Vereins wie Dekra oder ähnliche.


    mag sein daß in Sachsen die Anträge von Dekra entgegengenommen werden,

    in anderen Bundesländern aber von der Führerscheinstelle. (SVA)

    Normal ist auf der Fahrerkarte die "ausstellende Behörde" eingetragen und ist

    ein amtliches Dokument, ähnlich wie der Führerschein

  • ...bevor hier noch weiter enormes "Halbwissen" verbreitet wird :


    Kurz & Knapp: Fahrerkarte richtig beantragen

    Wann muss eine Fahrerkarte beantragt werden?

    Berufskraftfahrer müssen eine Fahrerkarte beantragen, wenn sie mit LKW ab 3,5 t gewerblich fahren. Die LKW sind in der Regel mit einem digitalen Tachographen ausgestattet, der ohne Karte nicht funktioniert.

    Wo muss der Antrag für eine Fahrerkarte gestellt werden?

    Ein Antrag kann bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, dem Kraftfahrtbundesamt (KBA), beim TÜV oder der DEKRA eingereicht werden.

    Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?

    Für den Antrag müssen der Personalausweis bzw. der Pass, der Führerschein sowie ein aktuelles Lichtbild eingereicht werden. Die Kosten sind in der Regel vom Fahrer zu tragen.

  • Wann muss eine Fahrerkarte beantragt werden?

    Berufskraftfahrer müssen eine Fahrerkarte beantragen, wenn sie mit LKW ab 3,5 t gewerblich fahren.

    Das spricht ja wieder für uns.


    Ich bin weder Berufskraftfahrer, noch fahre ich gewerblich.


    Ergo brauche und habe ich keine Fahrerkarte, und so bleibt es bei mir auch.

    Gruß Jürgen


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