Verbot über 3,5to, Unterschiede zwischen D und A

  • Leute...


    1. In Österreich heißt es Verbot für Lastkraftfahrzeuge über 3,5t.


    = alles was kein LKW ist darf durch


    2. In Deutschland heißt es Kraftfahrzeuge über 3,5t, ausgenommen PKW und KOM


    = alles was kein LKW und Womo ist darf durch

  • genau das ist der kleine aber gravierende Unterschied ... wenn man das nicht weiß, kommt man in Österreich eigentlich nicht weit (von der Autobahn runter)

    Gruß


    Sputnik



    Froh zu sein bedarf es wenig, und wer froh ist, ist ein König.
    Derzeitige Fz.: MB O404 Wohnbus BJ.92; Cupra Leon ST Hybrid BJ.22; Audi A4 Avant 1,8T BJ.05; Toyota Supra MK3 BJ.87
    Frühere Fz. (Auszug): MB O307 Wohnbus exBüchereibus mit O303 Front Bj.80; BMW (318is Coupe, 330xD Coupe, 520D Touring diverse); Toyota Supra MK2

  • dann versuch doch mal für unsere (alten) Fahrzeuge in D.-land ein M1 oder M3 SA zu bekommen ... wir haben alle nur SoKfz irgendwas oder eben KOM


    Damit ist es auch im europäischen Ausland (und Norwegen) tlw. ein wenig schwierig für einen Wohnbus die Mautklassifizierung zu erhalten, die ein Wohnmobil (unter 3,5t) bzw. PKW erhält ... aber gut das sind nur meine Erfahrungen

    Gruß


    Sputnik



    Froh zu sein bedarf es wenig, und wer froh ist, ist ein König.
    Derzeitige Fz.: MB O404 Wohnbus BJ.92; Cupra Leon ST Hybrid BJ.22; Audi A4 Avant 1,8T BJ.05; Toyota Supra MK3 BJ.87
    Frühere Fz. (Auszug): MB O307 Wohnbus exBüchereibus mit O303 Front Bj.80; BMW (318is Coupe, 330xD Coupe, 520D Touring diverse); Toyota Supra MK2

  • 21 ... und ja ich weiß das ist nur die halbe Wahrheit

    Gruß


    Sputnik



    Froh zu sein bedarf es wenig, und wer froh ist, ist ein König.
    Derzeitige Fz.: MB O404 Wohnbus BJ.92; Cupra Leon ST Hybrid BJ.22; Audi A4 Avant 1,8T BJ.05; Toyota Supra MK3 BJ.87
    Frühere Fz. (Auszug): MB O307 Wohnbus exBüchereibus mit O303 Front Bj.80; BMW (318is Coupe, 330xD Coupe, 520D Touring diverse); Toyota Supra MK2

  • ein weiteres Beispiel

    Gruß


    Sputnik



    Froh zu sein bedarf es wenig, und wer froh ist, ist ein König.
    Derzeitige Fz.: MB O404 Wohnbus BJ.92; Cupra Leon ST Hybrid BJ.22; Audi A4 Avant 1,8T BJ.05; Toyota Supra MK3 BJ.87
    Frühere Fz. (Auszug): MB O307 Wohnbus exBüchereibus mit O303 Front Bj.80; BMW (318is Coupe, 330xD Coupe, 520D Touring diverse); Toyota Supra MK2

  • Ich bat den Tüvler irgendwas von M1 mit reinzuschreiben damit ich bei Faähre / Maut was zum vorzeigen habe...

    So wurde mir das bei der Vollabnahme auch erklärt :

    Zitat von https://linertreff.com/board/thread/1357-bu%C3%9Fgeld-pkw-lkw/?postID=116619#post116619

    Die Fahrzeugklasse 21 war die früher für Wohnmobile verwendete Typen-Klasse "Sonder-Kfz Wohnmobil", die noch aus der alten nationalen Verordnung stammt. Mit der Umstellung auf die EU-Typenklassen wird nun die "richtige" Einstufung M1 verwendet, da es die 21 nicht mehr gibt. Wann die Umstellung bei den Zulassungsämtern erfolgt ist, kann ich nicht sagen aber den hier genannten Fahrzeugscheinen zufolge, dürfte das irgendwo 2017/2018 gewesen sein.


    Die alten Zulassungen werden aber nicht umgeschrieben. Daher ist in den älteren Fahrzeugscheinen unter J noch die 21 eingetragen. Auch müsste im Feld 5 dann noch der Begriff "So.KFZ Wohnmobil" oder so etwas eingetragen sein. Bei Neuzulassungen und Umschreibungen wird nun aber M1 bzw. "Fz.z.Pers.bef.b. 8 Spl." verwendet. Zumindest ist das die Vorgabe.

  • Das ist in jedem Land in der EU anders.

    Bei uns ist die Typisierung 4 stellig. Also 1203 zum Beispiel. 12 heißt Bus, 03 heißt Kindertransport. Darf dann nicht benutzt werden, um Erwachsene zu transportieren, auch niemals für eine Privatfahrt.

    1204 ist Bus für Kindertransport, aber nicht exclusiv. Damit darf man auch Mal einen Ausflug machen. Beides ist M3, also gewerblich.

    1248 wäre Bus mit Aufbau Vivienda. Also Wohnausbau. Kann man auch als M3 laufen lassen, dann darf man den als Privatperson aber nicht fahren, sondern muss den Gewerbeschein zur Personenbeförderung haben. Mit M1 darf auch eine Privatperson das Fahrzeug führen.

    Wenn der Bus unter 1200-1206 läuft, darf man auch keine Sitze austragen, damit man es mit dem C fahren kann. Also nur bei Umbau auf Vivienda darf man Sitze austragen. Dann darf er aber nie über 12m sein.

    Demnach ist es in Spanien unmöglich, einen Bus >12m privat zuzulassen.

  • ja, in der Eu ist vieles von staat zu staat unterschiedlich, ich gehe an dieses thema bei zulassungen "gelassen" heran (zumindest versuche ich es) vorallem "ohne zeitdruck" ... ist aber nicht nur bei bussen/wohnbussen so ...


    also !!! ... in der RUHE liegt die KRAFT .... 8)

    wenn ich immer nur das tun würde, was von mir erwartet wird, könnte man folgendes auf meinen grabstein schreiben:
    "mein leben hat allen gefallen, nur mir nicht" !! zitat enzo ferrari

  • mein godzilla ist als "M1/Personenkraftwagen" zugelassen....

    ich kann damit hinfahren wo ich will, da eben die "zulassungsART" passt.


    krass genommen ist er ein streng übergewichtiger golf :joke:

    bei uns beziehen sich die verbote meist auf LKW über 3,5 t ggew. -

    AUSSER: zusatztafel => gilt für alle fahrzeuge, bzw. sind auf dem schild keine fahrzeuge, dann steht da entweder 16t (brücken) oder

    4,2 m (unterführungen) und das zeichen, daß wir alle kennen: 80, 100, 50, 30 km (geschindigkeitsbeschränkung).


    da ich auch schon mehr als genug in germany unterwegs war, habe ich bis datto noch keinen unterschied feststellen können.

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