Lkw verbotsschild 253. Darf ich mit einem Wohnbuss 11.9t dort durchfahren oder Parken?

  • servus, ich habe nur eine kleine Frage, finde nichts in anderen treads und deswegen mache ich das neu auf . Lkw durchfahrt verboten Schild 253. Darf ich mit einem wohnbuss sokfzwomo 11.9t dort durchfahren oder Parken? Für Lkw oder womo und Gespanne ist das alles klar. Ich verstehe nur nicht ob ich mit meinem Fahrzeug zu den Ausnahmen gehöre. (PKW u Omnibusse)

    Zählt das was im Fahrzeugschein steht als Klassifizierung? Oder augenscheinlich die Bauart "Bus"

    Liegt wahrscheinlich daran das ich mit "behördensprache" so meine verständnissschwierigkeiten habe und deswegen würde ich mich um Aufklärung sehr freuen.

    LG marc



  • Das Wohnmobil ist eher ein Fahrzeug für den Personentransport.
    Deshalb würde ich davon ausgehen, dass es als PKW gilt.
    Ist aber wohl nicht so wenn es um das Zeichen 253 geht.
    Leider darfst du da mit deinem Wohnmobil nicht durch.
    Dein Wohnmobil ist weder Bus noch PKW.

  • Hallo,


    Ihr müsst nur dazusagen, dass das so nur in Deutschland gilt!

    Z.b. in Österreich bedeutet das Schild Durchfahrverbot für 'Lastkraftwagen' und das sind wir ja eindeutig nicht - also einfach ignorieren :)

    das gleiche gilt übrigens auch für Ungarn und die Slowakei


    https://www.jusline.at/gesetz/stvo/paragraf/52


    Grüße aus dem Osten

    Vocki

    Macht korrumpiert, absolute Macht korrumpiert absolut. (Lord Acton 1834–1902)

  • Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem Zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.“

    Wie schon erwähnt, ein klein wenig verwirrend. Da ein LKW abgebildet ist.

    Bei Verstoß sagt man 100€ 🙄

  • Das irritiernde kommt von dem Schild :

    Hier ist auch ein LKW abgebildet aber hier sind Kraftomnibusse ausgenommen :


    Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5t. Hier gilt ein Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger und von Zugmaschinen. Pkws und Kraftomnibusse sind aus diesem Verbot ausgenommen.

    Grüße aus dem Remstal
    Stefan T 911
    17 Jahre mit einem O 302, und seit 2018 nun mit einem Van Hool T 911 unterwegs



  • Ein Bild ist immer auch ein Symbol.
    Da könnte ja auch ein Kreuz drauf sei, ein Kreuz bedeutet dies, ein anderes Kreuz bedeutet das.
    Ich finde nachfolgendes Verkehrszeichen spannend,

    Das kennt jeder und keiner weiß, was es bedeutet.
    Ihr müsst nach sehen.:D

    Genau so kennt keiner die Vorfahrtsregeln im Kreisverkehr mit Radfahrern
    bei ausgelagertem, am Gehweg angegliedertem Radweg.

    Man muss sich die Verkehrzeichen in der StVO ansehen und die genaue Bedeutung lernen.
    Nur so gehts.
    Ich kann euch Vorfahrtsfragen stellen und keiner kennt die Lösung.
    Also nicht traurig sein, lernen.

    So, welche Bedeutung haben nachfolgende Verkehrszeichen ,
    ohne nachsehen!!!;)


    Schild-Zusatzzeichen-Zusatzschild -1049-10-nur-Traktoren,Verkehrsschilder-StVO-Schilder-
    Zusatzzeichen

  • Bild 1 würde ich sagen Landwirtschaftliche Fahrzeuge, ist ein Zusatzschild welches evtl. Ausnahmen bezeichnet.

    Bild 2 Landwirtschaftliche Fahrzeuge dürfen trotz Überholverbot überholt werden. Bin mir aber nicht sicher ob da noch eine Geschwindigkeit der Traktoren dazukommen, denn die Trecker laufen heutzutage schon recht schnell


    Güße Uwe

    von nix Ahnung und trotzdem glücklich

  • dazu gehören auch Baumschienen Bagger und alles Andere was zweispurig ist und langsam auf öffentlichen Straßen fahren darf

    von nix Ahnung und trotzdem glücklich

  • ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.“

    Prima, dann darf ich da ja reinfahren :)In meinen Papieren steht naemlich " Personenkraftwagen " unter Fahrzeugart.


    Gruss

    Stephan

    You can`t buy happiness, but you can buy a Scania, which is the same ting.

  • Das Bild mit dem Trecker drauf ist eine Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit von 25kmh.
    Wenn da also das Zusatzzeichen unter dem Überholverbot steht, dann darf man Kraftfahrzeuge überholen, die Bauart bedingt nicht schneller als 25 kmh fahren können oder dürfen.
    Trecker mit 40er Schild hinten dran --> nein
    Der selbe Trecker mit zwei Anhängern --> ja
    Beladener LKW, der wegen zu schwerer Ladung den Berg nur mit 15 schafft --> nein
    LKW mit Bauwagen (20) --> ja
    LKW mit Bauwagen (20), der illegaler Weise mit 50 unterwegs ist --> ja
    Motorrad, --> Immer
    Motorrad mit Beiwagen --> nein

  • Nützt auch nichts, ich habe meine theoretische Prüfung für Klasse C vor einer Woche und mit 0 Fehlern bestanden. In allen Fragen und Lehrbüchern und damit auch in der Prüfung kam das nicht vor. Ich finde aber es macht sinn und wenn man sich merkt dass es eben die zweispurigen Fahrzeuge sind die nur bis 25Km/h zugelassen sind muss man eben beim Fahren denken.


    Dennoch kann ich empfehlen ab und zu mal wieder etwas Fahrschule zu machen, ich fahre seit 40Jahren und es war nicht sehr kompliziert die Prüfung zu machen aber es hat meine Wahrnehmung im Strassenverkehr verändert. Ich find's gut und bin um die Erfahrung froh.


    Genau so kennt keiner die Vorfahrtsregeln im Kreisverkehr mit Radfahrern
    bei ausgelagertem, am Gehweg angegliedertem Radweg.

    Würde sagen dass der Radfahrer hier Vorfahrt hat und das Fahrzeug im Kreisverkehr warten muss?




    VG
    Matthias

    VG aus Bonn

    Matthias

  • Würde sagen dass der Radfahrer hier Vorfahrt hat und das Fahrzeug im Kreisverkehr warten muss?

    Ja, das denken die Radfahrer auch.:/
    Man muss da immer differenzieren.
    Wer rechts abbiegt muss auf Radfahrer achten aber:
    Wer über einen abgesenkten Bordstein fährt, muss warten.
    Gerade auch beim einfahren in den Kreis gibts da immer wieder Probleme
    Da gibts ja mittlerweile ein Gerichtsurteil zu.
    Ich linke mal einen Artikel hier hin.
    Das Gerichtsurteil ist seitenlang und kompliziert.
    Zudem ändern sich dauernd Gesetze, manchen kann man gar nicht wissen.
    https://www.welt.de/motor/news…ahrt-am-Kreisverkehr.html

  • Verkehrsschilder und Regeln sind immer wieder verwirrend. Kommt hinzu, dass die gleichen Schilder nicht in jedem Land die gleiche Regelungen haben. Hab mir auch schon Gedanken dazu gemacht wie es wohl in den Nachbarländern ausgelegt wird.

    Wie wärs mit einem Tread? Nach Ländern sortiert die wichtigsten Regeln und Schilder für unsere Vehikel erläutert (mit genauer Erklärung des Gesetzestextes, kein „Stammtischwissen“)? Dort könnte dann jeder nachschlagen.....

    Oder gibts den schon und ich hab ihn nicht gefunden? :huh:

    Sei lieber heimlich schlau, als unheimlich dumm!

  • Manchmal ist das einfacher, wenn man google bemüht.
    Die Gesetze ändern sich manchmal, es kommen neue hinzu, andere fallen weg.
    Man hat die StVO geändert und wieder zurück genommen, der TÜV schreibt uns dann wieder an, was gerade gilt oder wie sie prüfen.
    Das in einen Thread zu packen ist kämpfen gegen Windmühlen.
    Manchmal sollte man sich mit Grundwissen zufrieden geben.
    Vorfahrtsfragen kann man ja auch mit dem zulässigen Gesamtgewicht regeln.
    Wens zu lange dauert, fährst du einfach langsam los, einer wird schon anhalten.
    Grundwissen, hat ja praktisch jeder Autofahrer.
    Verkehrsberuhigter Bereich 4-7kmh keine Vorfahrt, parken nur auf markierten Flächen.
    30 Zone, max 30kmh, immer rechts vor links oder VZ.
    Stadt, 50, wenn keine VZ dann rechts vor links.
    Abgesenkte Bordsteine, wartepflichtig.
    Vorfahrtstraßenschilder müssen nicht wiederholt werden.
    Innerhalb geschlossener Ortschaft stehen die Vorfahrtstraßenschilder vor der Kreuzung, außerhalb dahinter und sind größer.
    Vorfahrtstraßen müssen beendet werden.(Vorfahrt gewähren oder Stop)
    Streckenverbote Geschwindigkeitsbegrenzung und Überholverbot muss nicht an jeder Kreuzung wiederholt werden.
    Also nicht an jeder Kreuzung ist das verbot aufgehoben. Da gibts ganz sonderbare Bestimmungen.
    Autobahn, mehr als 300 ist nicht so gut für die Gesundheit. Kein Limit.
    Angemessene Geschwindigkeit, man muss in der Lage sein zu bremsen.
    Beim Einfädelungsstreifen gilt nicht das Reißverschlussverfahren.
    Wenn du rein willst, must du sehen, wie du das machst und wo eine Lücke ist.
    Reißverschlussverfahren nur dann, wenn zwei Fahrstreifen zusammen laufen.
    Ich hab das Recht rein gelassen zu werden aber ich darf mir das nicht erzwingen.
    Rechts überholen auf AB nur bei Kolonnenfahrt bei maximal 80kmh, Differenz nicht mehr als 20kmh (links 40, rechts max 60)
    Radfahrer am Fußgängerüberweg müssen ihren Schaden und den am Auto zahlen, haben also keine Rechte am Überweg.
    Am Kreisverkehr ohne Beschilderung ist alles rechts vor links.
    Da gibts noch so vieles, was man im Alltag falsch macht oder nicht weiß.

    Das ist aber schlecht zu katalogisieren, dann wird das zu unübersichtlich.
    Wenn da einer Lust zu hat, kann er das ja machen, ich muss mich mal darum kümmern, wie ich zu einem DD komme und was da alles auf mich zu kommt.:D:D:D

    Anhänger und Abreisseile ist noch so ein Thema, was sehr interessant ist.......

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