Auflasten - aber wie?

  • Nabend…


    erstmal...ja..OsCar ist unter 7,5t und war früher ein Abschlepper.
    1996 kam ein Ormocar Kabine drauf.
    Also "eigentlich" gehöre ich hier nicht sooo richtig hin.


    Vielleicht ist dennoch jemand so nett und könnte mir helfen:
    OsCar soll wieder 7,49t bekommen, derzeit auf 5,99t abgelastet, was vorne und hinten nicht reicht.
    Laut den Herren in Blau braucht man vom Aufbauhersteller eine Bescheinigung, dass es auf 7,49t wieder
    aufgelastet werden darf - nicht vom Fahrgestellhersteller, sondern vom Aufbauhersteller!
    Das ist aber ein Selbstbau, also nix mit Bescheinigung.


    Die org. Fahrzeugplakette ist noch drin: 7490kg ist durchgestrichen und 5990kg danebengestempelt.
    Die Achslasten sind noch org. auf der Plakette vorhanden.


    Jemand eine Idee wie die Kiste wieder auf 7490kg zul ges.Gewicht kommt?!


    Danke für jeden Hinweis...


    LG
    Schrotti

  • Laut den Herren in Blau braucht man vom Aufbauhersteller eine Bescheinigung, dass es auf 7,49t wieder
    aufgelastet werden darf - nicht vom Fahrgestellhersteller, sondern vom Aufbauhersteller!


    Das ist aus meiner Sicht unlogisch, wie begründen sie das ?

    Grüße aus dem Remstal
    Stefan T 911
    17 Jahre mit einem O 302, und seit 2018 nun mit einem Van Hool T 911 unterwegs



  • O-Ton: " ..das sind halt so die Vorschriften..."


    Ich: "..der Hersteller kann bescheinigen das das Kfz als 7,49t geborgen wurde und auch technisch unverändert ist."


    Er:"...ich sagte doch der Aufbauhersteller muss das bescheinigen das 7,49t o.k. sind... nicht der Fahrzeughersteller...."


    grrrr....

  • Schon mal einen anderen Herren in Grau in dein Vorhaben einbezogen?
    Ich halte das für ein machbares Vorhaben wenn der Offizielle auch Bock darauf hat.

  • Das finde ich merkwürdig .
    Ich habe abgelastet von 16,0 to auf 11,99to . Auf meine Frage damals , ob ich bei Bedarf wieder zurück auflasten könne , war die Antwort ganz einfach : "Klar , ohne Probleme"
    Ich würde mir mal einen anderen Tüv-Onkel suchen.......

    Gruß Jürgen


  • Wenn das das Ablasten ohne techn. Änderung gemacht wurde und dies auch so im Brief vermerkt ist, gibt keine Grund warum das Auflasten nicht gehen sollte.


    Gruß
    Ronny

  • [MOD] unpassende Bemerkung gelöscht /M


    Selbstverständlich verweigert der Prüfer Dir die Auflastung :!: Einfach deswegen, weil Du den Aufbau geändert hast. Der Prüfer kann mit Sicherheit Eins und Eins zusammen zählen. Denn Womo`s auf max. 7,5to Basis, das zGG einzuhalten, wird knapp......
    Denn an Hand der Papiere eines Aufbauherstellers, kann der Prüfer das Leergewicht und das zulässige Gesamtgewicht sehen. Denn für diese Angaben steht nach FzV, der Aufbauhersteller in der Verantwortung.


    Die Differenz, zwischen Leergewicht und zGG muss in einem "gesunden" Verhältnis stehen. Das kann der Prüfer nach Deiner Änderung des Aufbaus nicht beurteilen. Dazu müsste die TÜV-Station eine Waage haben. Dann könnte er unter Umständen auch ein zGG über 7,49to eintragen, sofern das Fahrgestell es zu lassen würde.

  • Also große TÜV Stationen haben eine Waage und der Betriebsstättenleiter hat auch die Kompetenz, gem Leergewicht und ehem. zul. Gesamtgewicht zu entscheiden.....wenn er denn will...


    Und daher würde auch ich woanders nachfragen. Was wiegt er denn leer?

    Magirus R81 Bj. 1982 H ist nun auch durch Das Kennzeichen bedeutet: MagirusR 81der3.
    http://www.R81.de
    Wem meine Bilder gefallen, darf sich gerne daran erfreuen
    und ANGUCKEN.
    Runterladen und weiteverwenden NUR nach Genehmigung durch mich, sonst.... :evil:

  • Danke für euere Antworten ...in der Tat, ich war noch nicht auf "TÜV-Tour" ...mach ich jetzt mal...


    Ich war gestern auf der Waage:
    1/2 voller Tank,
    ohne Vorräte und Klamotten und
    ohne Wasser/Abwasser, aber mit
    mit meiner Frau und mir: 5.950kg!...bisschen eng...


    Vorher hatten wir mal ausgemistet, da sind rund 100kg zusammengekommen.


    Voll aufgerödelt mit 4 Personen abfahrfertig lagen wir schon mal bei 6.900kg!
    Da stand auch eine Yamaha XJ650 hinten auf der Plattform …


    Technisch ja kein Problem, hab bloß keine Lust auf irgendwelche Kontrollen …


    LG
    Schrotti

    Einmal editiert, zuletzt von Schrotti ()

  • Grüß Gott zusammen !


    Wie schon erwähnt, gibt der Fahrgestellhersteller ( und nicht der Aufbauhersteller ) anhand der Bauteile die Gewichte vor. Die ursprünglich eingetragenen 7,49to


    können jederzeit (!) wieder so eingetragen werden. >>>Ohne Bescheinigung<<<



    Grüße von Karle


    Bei allen Posts dran denken : >>> Das Internet ist durchsichtig <<< ??Datenschutz, Persönlichkeitsschutz ??

  • Nö, das stimmt so nicht.
    Bei einer Ablastung "ohne technische Änderung", das muss auch so im Brief/ Zulassungsbesch. stehen.
    Es gibt auch Ablastungen mit technischen Änderungen zB Federung, Fahrgestell.
    Daher kann die Frage einer Bescheinigung durch den Aufbauer berechtigt sein.
    Der Hersteller weiß doch nicht wie das Fz umgebaut wurde.

  • Fahre doch zur Werkstatt, wo auch der Tüv / Baurat Ing ist. Dort kann er jederzeit dann fragen, ob das so Orig. ist.
    Ich sage mal, das ein Ing ja nicht so dümmlich sein kann um das zu machen.

    Gruß Detlef
    Gott erschuf den Menschen, weil er vom Affen enttäuscht war. Danach verzichtete er auf weitere Experimente.
    > Mark Twain <


    Leben, das ist das Allerseltenste in der Welt - die meisten Menschen existieren nur.
    >Oskar Wilde<

  • ...bei MB in der Werkstatt war ich schon : die arbeiten mit der Dekra zusammen
    Und die sagen : geht nicht ohne Bescheinigung des Aufbauherstellers !

  • Hmmm, tja, shit happens...... :huh: :whistling:
    Bleibt Dir vermutlich nur noch die Option, zu einen Womo-Aufbauer zu gehen/fahren, der das auf Basis von LKW`s macht, um die Bescheinigung zu bekommen.
    Vielleicht kann "Bus-Uwe" Dir weiter helfen?

  • Moin,


    Also, der lokale TÜV braucht die Daten Karte des Fahrzeugs wo drin steht dass er ursprünglich ein 7,5 Tonner war .


    Leider hat Mercedes lass nicht online und die Karte muss bestellt werden .


    Es schaut also gut aus. Bisher und vielen Dank an alle für die Kommentare und Unterstützung


    Lg

  • Was lange währt ...


    Heute gab es dann den TÜV Segen ..
    Nach 3 Besuchen beim
    Mann in Blau und 4 Monaten Wartezeit auf das neue
    Typenschild!


    Es gibt Stories die sind Bühnenreif ...
    Von:“das geht nur mit Bescheinigung des Aufbauherstellers“
    Bis zu:“ .. ich brauch nur das alte Typenschild mit den 7,49t“
    War alles dabei.


    Aber Wurscht ... Nu is alles gut ...
    :prost:


    Schrotti

    2 Mal editiert, zuletzt von Schrotti ()

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