Monaco Dynasty 45 "TÜV '" 13,80 m

  • Hallo zusammen ,
    vergangen Freitag war ich beim Tüv mit meinem Camper von Monaco , ich habe bis Dato eine Österreichische Zulassung und wollte es umschreiben auf eine deutsche Zulassung .
    Die freundlichen Herren vom hiesigen Tüv haben wohl noch nie ein richtiges Wohnmobil gesehen ,es versammelten sich alle Prüfer ... ok ..
    Das Ende vom Lied war ,alles sehr schön ,aber der Deutschte Tüv befürwortet nicht, daß Ich eine Deutsche Zulassung bekomme : Zitat "Sie sehnen keine Notwendigkeit ,daß ich solch ein grosses Wohnmobil in Deutschland betreibe und unterstützen es Nicht " warum sollten sie es ? warum ich die Grösse brauche ... Da habe ich echt doof geschaut :-)))


    Der Dynasty hat drei Achsen ist ca 13,80m Lang und bei 12 m Länge ist Schluss...... bla bla


    Gibt es Nöglichkeiten oder Regierungpräsidien in Deutschland wo das geht ... ?


    Irgendwie sehr befremdend :-))

    lohnt es zuklagen EU Bestandschutz ?
    lg vom Bodensee Robby

  • Moin, ich hatte auch einmal den Fall, dass es um einen Bus
    von 13,5m ging. Habe dann beim Regierungspräsideten in
    Arnsberg angerufen und gefragt.


    Hier ging es um ein deutschen Bus zum Wohnmobil.


    Das Gespräch war kurz und knapp:


    NEIN


    Ob ein TÜV-Prüfer da ein Wörtchen mitreden dürfte,
    kam ebenfalls ein NEIN.


    Als Promotions-FZ, Verkaufs-FZ oder Büro-FZ wäre es vl. möglich.


    Über meine Frage zum Unterschied, konnte man mir nicht antworten.
    Es wäre so und fertig. Tja, die Herrschaften Beamten eben.
    :wack:

  • Habe hier mal einen Link von der Dekra, die schreiben: Bei Fahrzeugen, die innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums bereits zugelassen waren, für die aber kein CoC-Papier vorhanden ist, kann die Zulassungsbehörde die Zulassung in Deutschland nicht ablehnen, wenn ein entsprechendes ausländisches Zulassungsdokument vorgelegt wird.
    https://www.dekra.de/de/import-und-export-fahrzeuge/ vielleicht kann man da mal nachfragen welche Rechtsgrundlage da gilt.

  • Das wollte ich auch gerade Sagen - wenn ein Fzg. entsprechende Dokumente in der EU hat darf eine Ablehnung grundsätzlich nicht erfolgen.


    Wobei mich es wundert dass er mehr als 12 m hat - ist eigentlich in österreeich auch nicht genehmigungsfähig. Ist es wirklich ein M1??

    Stephan + Maria


    Unser Fuhrpark: Peugeot 403B Bj: 62; Puch-Mofa VS50D Bj: 66; Setra S208H Bj: 80; VW T3 Bj: 87; Peugeot Huski Cabrio Bj: 91; Mercdes O404-10RHD Bj. 95; CBR1100XX Bj: 99; Audi A6 V6 quattro Bj: 00; Peugeot 208 Bj: 07; Ford Mondeo Bj: 08; Peugeot 208-e Bj. 20

  • Hallo Robby,
    hier wird ein Fahrzeug angeboten, welches auch über 13m ist, dürfte ähnlich Deinem sein.


    Entegra Anthem



    Vielleicht hilft das ja, also möglich muss es sein. Du könntest den Verkäufer vielleicht mal nach den Papieren / Zulassung fragen.


    Grüße
    Thomas

    Unsere Entdeckung der Gelassenheit - Wir fahren Bus....oder um es mit Namen zu nennen "Emma Meggan"

  • Was für ein Teil. Hammer! Nur das dunkle Holz wäre ganz und gar nicht meins

    Man kann dem Leben nicht mehr Tage geben, aber dem Tag mehr Leben.

  • Es ist halt Weihnachtszeit..............., da werden gern die alten Ammenmärchen am Kamin hervorgeholt und erzählt..... :great: , die aktuellen Zulassungsbestimmungen sind ja erst seit 2007 gültig. :D
    "Ich hab da mal vor laaanger, laaanger Zeit einen Fall gehabt......" oder, "Ein Wohnmobil darf nicht über 12m sein, dass wird niiiiiiiiie im Leben zugelassen....." :joke: :joke: :joke: , oder, "Ich habe das so gehört und mit diesem und jenem gesprochen......"


    Da werden das ganze Jahr über immer wieder falsche Informationen verbreitet, ohne dass Die, bzw. Derjenige sich zum Thema die Mühe machen, sich zu informieren. Das ist schon schade. :wack:


    Nun die traurige Wahrheit:


    - da der Monaco schon in Österreich eine Zulassung hatte, selbst über 12m, ist eine Zulassung in Deutschland kein Problem. Jede zugelassene, technische Prüforganisation macht das (darf Das machen ^^ ).
    - Stichtag ist 2007, wenn die Erstzulassung vorher war, dann gibt es den Eintrag "sonstiges KFZ Wohnmobil über 2,8 Tonnen", ist die EZ nach dem Stichtag, gibt es die "M1".


    Die Details hatte Martin schon verlinkt.


    Falls die Tigerente keine andere Prüfstation aufsuchen will, möchte oder kann, dann bleibt für eine Beschwerde über den Prüfer, leider nur der Leiter der TÜV-Station übrig. :whistling:

  • Na wenn Du meinst, Uwe?
    Ich habe vor sieben Monaten extra mich raus gehalten. ;) Denn es war mir klar, das niemand, das von Midnatt verlinkte Dok. ganz gelesen hat. Die Seite 75 war schon ziiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiemlich weit hinten. :sleeping: :sleeping: :sleeping: :)


    Aber Dein "explizip" verbotener Eintrag fällt ja nicht weiter ins Gewicht. Ausser, ein TÜV Prüfer würde sich bei den Womo`s konkret auskennen...... 8|

  • Das Regierungspräsdium muss mir eine Zulassung erteilen laut meinens Anwaltes weil es ein gültige E-Prüfung in Österreich hat .
    Ich bin mal sehr freundlich und besuche ihn in Freiburg .Die Chefin von der hiesigen Zulassungstelle sagt: das ist ja ein Superteil und sie telefoniert mit dem Herrn vom RP.
    sie steht hinter mir :-))


    DenTüv bekomme ich ohne bedenken ist ja alles Eu-genormt ...
    Ich freue mich echt über die Unterstützung von ALLEN .
    und bin gespannt was noch kommt ....

  • @ Tigerente, was ist das für eine österreichische "E-Prüfung" :?: Was hat es damit auf sich?


    Was soll, bzw., weiss ein Regierungspräsidium, -präsident/in besser als die Zulassungsstelle über Fahrzeugzulassungen? Die neuen Fahrzeugpapiere muss doch die Zulassungsstelle ausstellen nach erfolgreicher Prüfung bei TÜV/Dekra?

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