Ich liebe Deutscheland
Schlepp-Deichsel zur PKW-Mitnahme
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Eine interessante Lösung ist auch den Smart einfach hinterher zu ziehen.
Ist aber meines Wissens nach bei uns nicht zulassungsfähig. -
Eine interessante Lösung ist auch den Smart einfach hinterher zu ziehen.
Nicht schlecht. Geht das auch mit meinem Ferrari? -
Leider nich, bis zur Grenze mit beiden fahren und dann anhängen.
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Dazu gibts schon einen laaaangen Thread im Forum, ich hab ihn gefunden und die Beiträge dran gebastelt.
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kann da nicht die EU was tun?
In anderen Ländern gehts doch auch. Werden nur die unnützen sachen vereinheitlicht?
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kann da nicht die EU was tun?
In anderen Ländern gehts doch auch. Werden nur die unnützen sachen vereinheitlicht?
Auch schon bemerkt? Wurde schon mal was Nützliches vereinheitlich? Es geht doch immer nur um den Profit der einzelnen Staaten und sobald es einem an`s Lebige geht dann kommt Protektionissmus in`s Spiel. Um dass zu merken muss man nicht mal EU-Mitglied sein
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nicht erlaubt
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Ein Mitglied Namens "ROWIMA" hat im Beitrag 46 die Richtlinien des Europäischen Parlament eingestellt. Ein kleiner Auszug davon:
"Die Mitgliedstaaten dürfen - weder die EWG-Typgenehmigung oder die Betriebserlaubnis mit nationaler Geltung für ein Fahrzeug verweigern noch den Verkauf, die Zulassung, die Inbetriebnahme oder die Benutzung eines Fahrzeugs aus Gründen untersagen oder verweigern, die seine fakultative Ausrüstung mit mechanischen Verbindungseinrichtungen betreffen,
- weder die EWG-Typgenehmigung oder die Bauartgenehmigung mit nationaler Geltung für eine mechanische Verbindungseinrichtung verweigern noch den Verkauf oder die Benutzung einer mechanischen Verbindungseinrichtung untersagen,
wenn die Anforderungen der Anhänge erfuellt werden."Und jetzt Gelten nun die Entscheide von Brüssel oder sind sie nur Maculatura
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Also mir wäre es auch neu das es nicht erlaubt ist - aber wissen tu ich es nicht
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nö das war eigendlich verwundert - überfragt - verwirrt
Aber ich frag mich wie das mit der Beleuchtung ausschaut - das hintere Auto sollte ja zumindest auch blinken, bremsen u. leuchten
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Fahrzeuge dürfen in D.-land nicht als Anhänger verwendet werden ... hatten wir gerade beim "Supergau" lesen können
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Aber geht nicht EU Recht vor nationalem Recht? also sollte es erlaubt sein?
in Ö ist es zumindest so - hab selber noch nie so was gesehen aber ich glaube es würde genehmigt werden wenn es schon in anderen EU Länder zugelassen ist.
Nur wie gesagt ich frag mich wie das mit der Beleuchtung funktioniert, auch die Bremsen bzw. die Versicherung sind für mich nicht ganz klar. -
hier mal die amerikanische auch in Holland wird sowas gebaut
http://www.rvpowersupply.com/t…ducts.htm#remco_lube_pump
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Der Hersteller dieses Systems für NL und GB ist http://www.caratow.com/
Nur wie gesagt ich frag mich wie das mit der Beleuchtung funktioniert, auch die Bremsen bzw. die Versicherung sind für mich nicht ganz klar.
Die Rücklichter des Fahrzeuges werden über einen dafür installierten Anschluss vom Zugfahrzeug gespeist, wie ein Anhänger. Bei Fahrzeugen wo das nicht geht hängt man einen Lichtbalken hinten dran. Der PKW muss ausserdem für die Fahrt als Anhänger die dreieckigen Rückstrahler haben.
Die Auflaufvorrichtung wird mit einem Seil mit dem Bremspedal verbunden. -
Hallo,..... Ähhh,... wenn ich da noch was rein schmeißen darf (wenn´s nicht schon einer angesprochen hat) So ein PKW hinter dem WoMo ist, sollte es erlaubt sein oder auch nicht, ist in D auch eine Frage des Führerscheins, weil der gezogene Pkw ja als Anhänger laufen soll und wenn der Achsabstand über 2 m ist, gilt das nicht mehr als Tandemachse. Ergo ist das gezogene Fahrzeug/Anhänger ein Zweiachser und somit braucht man einen entsprechenden Führerschein, welcher da mit den Neuen Regelungen benötigt wird kann ich jetzt so nicht sagen, früher war es halt der "2er".
Grüßle Uwe -
Aber geht nicht EU Recht vor nationalem Recht? also sollte es erlaubt sein?
in Ö ist es zumindest so - hab selber noch nie so was gesehen aber ich glaube es würde genehmigt werden wenn es schon in anderen EU Länder zugelassen ist.
Nur wie gesagt ich frag mich wie das mit der Beleuchtung funktioniert, auch die Bremsen bzw. die Versicherung sind für mich nicht ganz klar.
Das EU Recht muss in den Ländern umgesetzt werden. Es gilt nicht automatisch. -
Hallo,..... Ähhh,... wenn ich da noch was rein schmeißen darf (wenn´s nicht schon einer angesprochen hat) So ein PKW hinter dem WoMo ist, sollte es erlaubt sein oder auch nicht, ist in D auch eine Frage des Führerscheins, weil der gezogene Pkw ja als Anhänger laufen soll und wenn der Achsabstand über 2 m ist, gilt das nicht mehr als Tandemachse. Ergo ist das gezogene Fahrzeug/Anhänger ein Zweiachser und somit braucht man einen entsprechenden Führerschein, welcher da mit den Neuen Regelungen benötigt wird kann ich jetzt so nicht sagen, früher war es halt der "2er".
Grüßle UweDas war mal. Inzwischen gibts in de auch anhänger mit zwei Achsen für PKW mit Drehschemel vorn.
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