Schlepp-Deichsel zur PKW-Mitnahme

  • kann da nicht die EU was tun?


    In anderen Ländern gehts doch auch. Werden nur die unnützen sachen vereinheitlicht?

    Magirus R81 Bj. 1982 H ist nun auch durch Das Kennzeichen bedeutet: MagirusR 81der3.
    http://www.R81.de
    Wem meine Bilder gefallen, darf sich gerne daran erfreuen
    und ANGUCKEN.
    Runterladen und weiteverwenden NUR nach Genehmigung durch mich, sonst.... :evil:

  • kann da nicht die EU was tun?


    In anderen Ländern gehts doch auch. Werden nur die unnützen sachen vereinheitlicht?



    Auch schon bemerkt? :D Wurde schon mal was Nützliches vereinheitlich? Es geht doch immer nur um den Profit der einzelnen Staaten und sobald es einem an`s Lebige geht dann kommt Protektionissmus in`s Spiel. Um dass zu merken muss man nicht mal EU-Mitglied sein :D

    Gruss


    Flo




    Immer wenn man die Meinung der Mehrheit teilt, ist es Zeit, sich zu besinnen.
    (Mark Twain)

  • 8| nicht erlaubt 8|

    Stephan + Maria


    Unser Fuhrpark: Peugeot 403B Bj: 62; Puch-Mofa VS50D Bj: 66; Setra S208H Bj: 80; VW T3 Bj: 87; Peugeot Huski Cabrio Bj: 91; Mercdes O404-10RHD Bj. 95; CBR1100XX Bj: 99; Audi A6 V6 quattro Bj: 00; Peugeot 208 Bj: 07; Ford Mondeo Bj: 08; Peugeot 208-e Bj. 20

  • Ein Mitglied Namens "ROWIMA" hat im Beitrag 46 die Richtlinien des Europäischen Parlament eingestellt. Ein kleiner Auszug davon:


    "Die Mitgliedstaaten dürfen - weder die EWG-Typgenehmigung oder die Betriebserlaubnis mit nationaler Geltung für ein Fahrzeug verweigern noch den Verkauf, die Zulassung, die Inbetriebnahme oder die Benutzung eines Fahrzeugs aus Gründen untersagen oder verweigern, die seine fakultative Ausrüstung mit mechanischen Verbindungseinrichtungen betreffen,
    - weder die EWG-Typgenehmigung oder die Bauartgenehmigung mit nationaler Geltung für eine mechanische Verbindungseinrichtung verweigern noch den Verkauf oder die Benutzung einer mechanischen Verbindungseinrichtung untersagen,
    wenn die Anforderungen der Anhänge erfuellt werden."



    Und jetzt ?( Gelten nun die Entscheide von Brüssel oder sind sie nur Maculatura :?: ?( :?:

    Gruss


    Flo




    Immer wenn man die Meinung der Mehrheit teilt, ist es Zeit, sich zu besinnen.
    (Mark Twain)

  • Also mir wäre es auch neu das es nicht erlaubt ist - aber wissen tu ich es nicht ?(

    Stephan + Maria


    Unser Fuhrpark: Peugeot 403B Bj: 62; Puch-Mofa VS50D Bj: 66; Setra S208H Bj: 80; VW T3 Bj: 87; Peugeot Huski Cabrio Bj: 91; Mercdes O404-10RHD Bj. 95; CBR1100XX Bj: 99; Audi A6 V6 quattro Bj: 00; Peugeot 208 Bj: 07; Ford Mondeo Bj: 08; Peugeot 208-e Bj. 20

  • nö das war eigendlich verwundert - überfragt - verwirrt



    Aber ich frag mich wie das mit der Beleuchtung ausschaut - das hintere Auto sollte ja zumindest auch blinken, bremsen u. leuchten ?(

    Stephan + Maria


    Unser Fuhrpark: Peugeot 403B Bj: 62; Puch-Mofa VS50D Bj: 66; Setra S208H Bj: 80; VW T3 Bj: 87; Peugeot Huski Cabrio Bj: 91; Mercdes O404-10RHD Bj. 95; CBR1100XX Bj: 99; Audi A6 V6 quattro Bj: 00; Peugeot 208 Bj: 07; Ford Mondeo Bj: 08; Peugeot 208-e Bj. 20

    Einmal editiert, zuletzt von Reineke - S208 ()

  • Fahrzeuge dürfen in D.-land nicht als Anhänger verwendet werden ... hatten wir gerade beim "Supergau" lesen können

    Gruß


    Sputnik



    Froh zu sein bedarf es wenig, und wer froh ist, ist ein König.
    Derzeitige Fz.: MB O404 Wohnbus BJ.92; Cupra Leon ST Hybrid BJ.22; Audi A4 Avant 1,8T BJ.05; Toyota Supra MK3 BJ.87
    Frühere Fz. (Auszug): MB O307 Wohnbus exBüchereibus mit O303 Front Bj.80; BMW (318is Coupe, 330xD Coupe, 520D Touring diverse); Toyota Supra MK2

  • Aber geht nicht EU Recht vor nationalem Recht? also sollte es erlaubt sein?
    in Ö ist es zumindest so - hab selber noch nie so was gesehen aber ich glaube es würde genehmigt werden wenn es schon in anderen EU Länder zugelassen ist.
    Nur wie gesagt ich frag mich wie das mit der Beleuchtung funktioniert, auch die Bremsen bzw. die Versicherung sind für mich nicht ganz klar.

    Stephan + Maria


    Unser Fuhrpark: Peugeot 403B Bj: 62; Puch-Mofa VS50D Bj: 66; Setra S208H Bj: 80; VW T3 Bj: 87; Peugeot Huski Cabrio Bj: 91; Mercdes O404-10RHD Bj. 95; CBR1100XX Bj: 99; Audi A6 V6 quattro Bj: 00; Peugeot 208 Bj: 07; Ford Mondeo Bj: 08; Peugeot 208-e Bj. 20

  • Sputnik! Lese mal den Auszug im 89. Da steht es doch geschrieben, dass die einzelnen Länder es nicht anders bestimmen können. - Und die reglementierten Deutschen halten sich doch sicher an die von ihnen mitverfassten Vorschriften, oder etwa nicht ?( Bei der Bananenkrümmung jedenfalls schon ;) :D

    Gruss


    Flo




    Immer wenn man die Meinung der Mehrheit teilt, ist es Zeit, sich zu besinnen.
    (Mark Twain)

  • Der Hersteller dieses Systems für NL und GB ist http://www.caratow.com/

    Nur wie gesagt ich frag mich wie das mit der Beleuchtung funktioniert, auch die Bremsen bzw. die Versicherung sind für mich nicht ganz klar.

    Die Rücklichter des Fahrzeuges werden über einen dafür installierten Anschluss vom Zugfahrzeug gespeist, wie ein Anhänger. Bei Fahrzeugen wo das nicht geht hängt man einen Lichtbalken hinten dran. Der PKW muss ausserdem für die Fahrt als Anhänger die dreieckigen Rückstrahler haben.
    Die Auflaufvorrichtung wird mit einem Seil mit dem Bremspedal verbunden.

    Viele Grüße,
    Martin
    --
    Ü-Wagen Umbaugalerie: http://ue34.de
    (wird regelmässig erweitert)

  • Hallo,..... Ähhh,... wenn ich da noch was rein schmeißen darf (wenn´s nicht schon einer angesprochen hat) So ein PKW hinter dem WoMo ist, sollte es erlaubt sein oder auch nicht, ist in D auch eine Frage des Führerscheins, weil der gezogene Pkw ja als Anhänger laufen soll und wenn der Achsabstand über 2 m ist, gilt das nicht mehr als Tandemachse. Ergo ist das gezogene Fahrzeug/Anhänger ein Zweiachser und somit braucht man einen entsprechenden Führerschein, welcher da mit den Neuen Regelungen benötigt wird kann ich jetzt so nicht sagen, früher war es halt der "2er".


    Grüßle Uwe

    von nix Ahnung und trotzdem glücklich

  • Aber geht nicht EU Recht vor nationalem Recht? also sollte es erlaubt sein?
    in Ö ist es zumindest so - hab selber noch nie so was gesehen aber ich glaube es würde genehmigt werden wenn es schon in anderen EU Länder zugelassen ist.
    Nur wie gesagt ich frag mich wie das mit der Beleuchtung funktioniert, auch die Bremsen bzw. die Versicherung sind für mich nicht ganz klar.


    Das EU Recht muss in den Ländern umgesetzt werden. Es gilt nicht automatisch.

    Magirus R81 Bj. 1982 H ist nun auch durch Das Kennzeichen bedeutet: MagirusR 81der3.
    http://www.R81.de
    Wem meine Bilder gefallen, darf sich gerne daran erfreuen
    und ANGUCKEN.
    Runterladen und weiteverwenden NUR nach Genehmigung durch mich, sonst.... :evil:

  • Hallo,..... Ähhh,... wenn ich da noch was rein schmeißen darf (wenn´s nicht schon einer angesprochen hat) So ein PKW hinter dem WoMo ist, sollte es erlaubt sein oder auch nicht, ist in D auch eine Frage des Führerscheins, weil der gezogene Pkw ja als Anhänger laufen soll und wenn der Achsabstand über 2 m ist, gilt das nicht mehr als Tandemachse. Ergo ist das gezogene Fahrzeug/Anhänger ein Zweiachser und somit braucht man einen entsprechenden Führerschein, welcher da mit den Neuen Regelungen benötigt wird kann ich jetzt so nicht sagen, früher war es halt der "2er".


    Grüßle Uwe



    Das war mal. Inzwischen gibts in de auch anhänger mit zwei Achsen für PKW mit Drehschemel vorn.

    Magirus R81 Bj. 1982 H ist nun auch durch Das Kennzeichen bedeutet: MagirusR 81der3.
    http://www.R81.de
    Wem meine Bilder gefallen, darf sich gerne daran erfreuen
    und ANGUCKEN.
    Runterladen und weiteverwenden NUR nach Genehmigung durch mich, sonst.... :evil:

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!