Hallo erstmal,
hab da mal ne Frage;
müssen wir eigentlich Tachoscheiben einlegen wenn wir privat mit dem Bus spaziern fahren?
Tachoscheiben ??
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Eigentlich nein , soweit ich weis nur mit Anhänger da muss man anscheinend........
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wo soll ich den Anhänger den dranhängen, aber ich könnte ja ein Loch in meine Fahrerkarte bohren und die dann reinquetschen
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Servus,
soweit mir bekannt gibt es eine EU Verordnung, laut der jedes Fahrzeug über 7,5 Tonnen eine Tachoscheibe haben muss. Es gelten auch die Bestimmungen für die Ruhezeiten.Lg Ferl
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Nicht für private Fahrten, und bei einem Wohnmobil erst recht nicht.
Auch die jähliche Tachoprüfung braucht man bei privater Nutzung nicht.Ich leg trotzdem immer eine korrekt ausgefüllte Scheibe, würde aber bei einer amtlichen Verwendung darauf hinweisen, dass die Tachoprüfung lange abgelaufen ist.
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ich würde sagen, ja
es ist ein bücherbus, noch kein eigetragenes wohnmobil
davon ab, mache ich das mit den scheiben auch, aber das ist meine ganz persönliche " meise" -
Hatte auch immer ne Scheibe drin , aber nicht ausgefüllt........jeder wie er mag privat "muss" man nicht.....
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Als womo hatte ich noch nie ne Scheibe drin braucht man auch nicht.
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Kurz und knapp,
wir alle brauchen keinen Fahrtenschreiber und auch keine Tachoscheiben in vorhandene EG Kontrollgeräte einzulegen.
Um allen Diskussionen mit den kontrollierenden Behörden aus dem Weg zu gehen habe ich meinen Fahrtenschreiber ausgebaut und gegen
einen normalen Tacho ausgetauscht.
Uwe
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Wenn das Fahrzeug gewerblich gemeldet ist, besteht über 3,5 t die Aufzeichnungs pflicht.
Privat zugelassene oder Schausteller brauchen keinen Fahrtenschreiber!
Sollte einer vorhanden sein, kann er genutzt werden, allerdings auch gegen den Fahrer!Gruß
Klaus -
unter 7,5to ist für Womos auch kein Thema. Darüber wirds schwierig und das hatten wir auch schon öfter mal.
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Ich mach auch nur ne Scheibe bei langen Strecken rein, so als Fahrtenbuch/Streckendoku
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die Interpretation der Gestzeslage bei privater Nutzung solcher schweren Fahrzeuge ist schwierig ... Ich kenne Polizisten, die klar sagen hmmm Fz. über 7,5t auch wenn privat benutzt werden müssen bei Vorhandensein eines Tachografen Scheibe einlegen ... hier geht es nicht um Lenkzeiten nur um Geschwindigkeit ... dann ist das Thema Eichen wieder unklar ... weil wenn erforderlich warum prüft der TÜV nicht die Eichtermine
Auf der anderen Seite bei nicht gewerblicher Fahrt gibst Du bei digitalen Fahrtenschreibern "out-of-scope" an ... kommt das einem "NIchteinlegen einer Tachoscheibe" gleich ... ?
Ich lege immer eine Scheibe ein, schaden kann es nicht ... ich fahre nicht "viel zu" schnell ... aber geeicht ist der Tachograph nicht
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Schwieriges Thema....wie schon so oft prallt EU-Gesetz auf nationales Gesetz....soweit mir mal ein deutscher Polizist mal erklärt hat, sogar auf unterschiedliche Gesetze auf Bundesebene
Zusätzlich sind noch verschiedene Gesetze rückwirkend anzuwenden...andere wiederum nicht...wer da noch durchblickt
Ich hatte mich vor 2 Jahren mal ausgiebig mit dem Thema befasst....und mein Fazit war :
Tachograph raus ----- denn nur wenn keiner drin ist, braucht man auch keine Scheibe einzulegen !
Und ohne Tachograph auch kein Begrenzer
Vor Kurzem wollte ich mich dann noch um eine 100er-Plakette in D. bemühen....vergebens ! Doch komischerweise habe ich erst gestern ein Foto von einem 3-Achs MAN von Ketterer auf Fratzenbuch gesehen, der eindeutig neu war...mit 100er-Aufkleber ...komisch
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Genau Actros, so isses!
Genau wegen der Diskussion, auf dieser Seite, habe ich
meinen Tachografen gegen einen normalen Tachometer getauscht. Die MFK
(Schweizer Tüv) hatte überhaupt keine Einwände.Denn, warum ein Tachograf und keine Scheibe und wenn Scheibe
wieso ohne Plomben und Attest und das alles in einem fremden Land in einer
Sprache die ich nicht richtig oder gar nicht kann und das alles mit einem
uneinsichtigen Beamten … … .. nein danke brauche ich wirklich nicht.Gruss mataru
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Das Thema ist wirklich nicht ganz einfach...
...die Ausnahmen wurden bis zur Einführung des Digitachos in der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 Artikel 4 geregelt,
für uns würde Pos 12 zutreffen.(als Anlage)Mit der Einführung des Digitachos hat man natürlich die Verordnung angepasst und nennt sich jetzt
Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments Abschnitt 5 "Ausnahmen" §18Ihr werdet dort nur nichts mehr finden, da man es einfach vergessen hat mit aufzunehmen.
Ich hatte auch an entsprechenden Stellen nachgefragt und man sagte mir,
das evtl. bei der nächsten Novelle man es wieder mit aufnehmen müsse.Das hat zufolge, das wen man ein EG-Kontrollgerät verbaut hat, es auch geprüft sein muss,
sonst gibt es keine HU (wen der Prüfer es genau nimmt)
aber keine Tachoscheibe eingelegt werden muss, (siehe auch hier )da wir nicht dem Geltungsbereich
des Fahrpersonalgesetzes unterliegen.lg
Frank -
ja Wahnsinn ... im Mittelalter war es nicht viel anders denke ich ... naja OK die Leute waren weniger und sind meist früher abgetreten ...
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Genau aus diesem Grund mußte damals das EG-Kontrollgerät in deinem O 404 getauscht werden
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Oh Gott, oh Gott, oh Gott, na ich werde dann eben eine Tachoscheibe einlegen und wenn sich die Gelegenheit ergibt das Ding ausbauen und einen "normalen" Tacho reinmachen,... sieht eh besser aus als dieses hässliche Teil.
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