Am 25.01.2016 wurde meine Klage auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung abgelehnt.
Ich hatte die Genehmigung den Transport von Personen in Personenanhängern hinter Reisebussen zu erlauben beantragt.
In Linienbussen ist dieses möglich , im Gelegenheistverkehr sollen keinen Ausnahmen gemacht werden.
Nun bin ich auf der suche nach einem Verwaltungsrechtsanwalt dessen Herzblut an alten Omnibussen hängt.
Wer weiß was ?
Gruß aus Hannover
Torsten