Verwaltungsrechtler gesucht.

  • Am 25.01.2016 wurde meine Klage auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung abgelehnt.


    Ich hatte die Genehmigung den Transport von Personen in Personenanhängern hinter Reisebussen zu erlauben beantragt.


    In Linienbussen ist dieses möglich , im Gelegenheistverkehr sollen keinen Ausnahmen gemacht werden.


    Nun bin ich auf der suche nach einem Verwaltungsrechtsanwalt dessen Herzblut an alten Omnibussen hängt.


    Wer weiß was ?


    Gruß aus Hannover
    Torsten

  • Hi Torsten


    hast Du schon das WWW gequält?
    Habe gerade folgendes für Busanhänger bei Wiki gefunden.
    Deine Behörde hat die Ablehnung doch entsprechend begründet?
    So wie es in Wiki geschrieben ist, brauchst Du weder einen Verwaltungsrechtler noch einen Verkehrsrechtler..... leider.
    Anderseits, gibt es seit der Jahrtausendwende eine Neuauflage der Busanhänger, aber nur mit entsprechender Ausnahmegenehmigung.
    Aber schau selber, vielleicht hilft der Wiki Artikel ja weiter...

  • Ich würde auf Besitzstandswahrung ahten, wenn diese damals gegeben war und es damals keine Ausnahmegenemigung erforderlich war, warum jetzt?
    Wir fahren auch noch 7,5to und haben keine Sicherheitsgurte und keinen Umweltschutz u.s.w. :D

    Gruß Inge und Klaus

  • @ baubude :


    In der Deutschen Rechtssprechung wird explizit unterschieden zwischen privat und gewerblich.
    Ich kenne das vom Baurecht her sehr gut.


    Ein privater kann sich viel mehr erlauben als ein Gewerbetreibender, der ja immer der Fachmann sein muß....



    ....und da der Torsten den Anhänger (der übrigens m.E. deutsches Kuturgut darstellt), mit Sicherheit auch gewerblich für Seine Fahrten nutzen will,
    kacken sich die Behörden ins Hemd, da es heutzutage ja nur noch um Haftungs- und Versicherungsfragen geht,
    und keiner mehr einen Arsch in der Hose hat, eine Entscheidung zu treffen....


    Besitzstandswahrung wird auch nicht funktionieren, da die Anhänger ja schon vor über 50 Jahren nicht mehr zulässig waren.


    Der größte Witz hierbei ist aber, das es bei Linienverkehr gehen würde....., wo ist da der Unterschied??



    Ich wünsche auf jeden Fall VIEL Erfolg für die Durchsetzung der Genehmigung! SO etwas MUß erhalten und BENUTZT werden können!!! :thumbup:


    .

  • Ob unser Forenmitlgied Magna da vielleicht weiterhelfen kann?



    Torsten lass uns doch mal telefonieren. ..habe da eine Idee.


    Grüße Jörg

  • Oder in Österreich zulassen - da geht das dann - anschließend nach Deutschland ummelden :great:


    Zumiondest theoretisch müsste es dann auch in D zugelassen werden, denn was in einem EU-Land genehmigt ist "muss" auch in naderen EU-Länder zugelassen werden.

    Stephan + Maria


    Unser Fuhrpark: Peugeot 403B Bj: 62; Puch-Mofa VS50D Bj: 66; Setra S208H Bj: 80; VW T3 Bj: 87; Peugeot Huski Cabrio Bj: 91; Mercdes O404-10RHD Bj. 95; CBR1100XX Bj: 99; Audi A6 V6 quattro Bj: 00; Peugeot 208 Bj: 07; Ford Mondeo Bj: 08; Peugeot 208-e Bj. 20

  • Werd dir in den nächsten Tagen genaueres sagen, wie wo wer ü. Was :prost:

    Stephan + Maria


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  • Oder in Österreich zulassen - da geht das dann - anschließend nach Deutschland ummelden :great:


    Zumiondest theoretisch müsste es dann auch in D zugelassen werden, denn was in einem EU-Land genehmigt ist "muss" auch in naderen EU-Länder zugelassen werden.


    In Holland kannst Du einen PKW an die Schleppdeichsel deines Wohnmobils anhängen, dies war mal vor langer Zeit hier auch ein Grund zum diskutieren, Die Niederlande sind ein Mitglied der europäischen Vereinigung, nur was in den Niederlanden erlaubt ist, kann in Deutschland eventuell verboten sein......scheiß auf die EU ?????


    Grüße
    Jörg

  • Deshalb habe ich auch geschrieben "theoretisch".
    :D

    Stephan + Maria


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  • Na, den Personenanhänger könnte man doch nur in Austria anmelden, wenn man da auch einen Wohnsitz hat.
    Genau wie in allen anderen Europäischen Ländern auch.


    Übrigens, einen kleinen Unterschied gibt es. Die Europäischen Länder haben sich verpflichtet, nationale Regelungen untereinander anzuerkennen und nicht streitig zu machen. Will heissen, wenn der Personenanhänger in eine Land benutzt werden darf, kann der Betreiber mit diesem Hänger auch in's Nachbarland fahren, ohne dass die Fahrt nach der Grenze verweigert wird.
    Andererseits, wenn alle EU Länder das Bedürfnis eines solchen Personenanhängers sehen, dann beschliessen sie eine Verordnung, in der die Art und Weise und Verwendung eines solchen Hängers geregelt ist.
    Dann wiederum braucht es keine nationale Ausnahmeregelung zum Betrieb eines solchen Gespanns.


    Also, Torsten, in der Wiki-Liste sind einige Unternehmen mit so einen Anhängerbetrieb aufgelistet, ist da keiner in Deiner Nähe, mit dem Du bei einem Brainstorming Dich kurzschliessen kannst??? 8) :whistling:

  • Das mit dem Anmelden ist vollkommend richtig - man braucht einen Wohnsitz in Österreich :great:


    Das mit der Regelung die du ansprichst ist nicht auf die EU beschränkt sondern auch auf sämtliche anderen Staaten wie CH, FL usw. die nicht zur EU gehören. Wie würden denn sonst ein Russe od. ein Ami mit seinem Fzg. bei uns fahren dürfen.


    Jedoch gibt es innerhalb der EU noch eine Zusatzbestimmung die besagt, wenn ein Fzg. eine Typengenehmigung innerhalb der EU hat u. zugelassen ist so ist dieses Fzg. grundsätzlich auch im anderen EU-Land genehmigungsfähig.


    Das einzige Problem was ich noch sehe bei einer Zulassung eines solchen Anhängers ist die Versicherung - die Deckungssumme beträgt für bis zu 10 Personen 7.000.0000,-- u. darüber für jede weitere Person 3.500.000,--. Ich möchte mir da die Versicherungssumme gar nicht ausrechnen. :wack:

    Stephan + Maria


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    2 Mal editiert, zuletzt von Reineke - S208 ()

  • Na dann solltest du erfolgreich sein :prost: Im Kampf gegen die Behördenwillkür hast du meine moralische Unterstützung 8o

    Magirus R81 Bj. 1982 H ist nun auch durch Das Kennzeichen bedeutet: MagirusR 81der3.
    http://www.R81.de
    Wem meine Bilder gefallen, darf sich gerne daran erfreuen
    und ANGUCKEN.
    Runterladen und weiteverwenden NUR nach Genehmigung durch mich, sonst.... :evil:

  • Ich würde mich freuen, wenn du den Ablehnungsbescheid mal hier einstellen könntest.
    Ich bin zwar (noch?) kein Anwalt, aber ich würde es mir gerne mal ansehen.


    Viele Grüße
    Peter

    ... in Vorfreude auf meinen Bus ...

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