Zeltgarage: Geeignetes Quartier für den Winterschlaf?

  • Hallo ihr Lieben,
    wir machen uns gerade Gedanken, wie wir unseren Fuhrpark am besten stapeln um es in den wohlverdienten Winterschlaf zu versetzen. Leider haben wir bei keinem der Fahrzeuge den stöpsel fürs Luftrauslassen gefunden und da nun auch noch ein gaaaaanz großer dazu kommt, wirds hier langsam eng (was überdachten stellplatz angeht) ;( .


    Drum mal meine Frage: hat einer von euch schon Erfahrungen mit den im Netz angebotenen Zeltgaragen oder Garagenzelte gemacht?
    Gibts für Autos, Boote, Busse, Schafe, Kühe :D


    https://www.google.de/search?q…0CEYQsAQ&biw=1600&bih=753


    Was haltet ihr davon, wenn man keine Scheune auftreiben kann?
    Herzliche Grüße
    der winter ist ja noch weit :rolleyes:
    Nitja

    Zahme Vögel singen das Lied von Freiheit -
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  • Moin nitja,
    ich denke,dass diese gezeigten Dinger nicht ausreichend belüftet sind und das deshalb gern Kondensat innen am Zelt ist....
    Ok,unten könnte man die Wände einrollen...aber was ist mit zirkulation??


    piebri

  • Hmmmm... das klingt ja nicht sehr ermunternd. Wäre ja auch fast zu einfach gewesen...


    Wollen den Bus halt auf gaaar keinen Fall offen da stehen lassen... da der "neue" Stellplatz aber direkt an einer Grenze sitzt können wir da auch nichts großes Festes hinstellen - da würde der Nachbar schon für Recht und Ordnung sorgen :D
    Wie macht ihr anderen denn das alle - oder hat ihr alle Scheunen und Hallen?
    Liebs Grüßle Ntja

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  • Beim Bauer Fragen wo was zum mieten ist.

    Gruss Peter :)

    Immer wissen was man will und doch nie wissen wohin das führt! :S



    Fahrzeugbestand;Ba-We-Mo Casa-Nova auf MAN 8.136, Fiat TopViva, Clou Trent 670P, Volvo B54-47,

  • ....naja.....
    in NRW ist des Rätsels Lösung.....§ 34 vereinfachtes Bauverfahren.....
    -in der geltenden Abstandsregelung von Nebengebäuden sind 3 m breite zum festen Haupthaus zu halten.
    Die Bauhöhe des Nebengebäude(Garage/Schuppen/Carport) über angenommene Höhe "0" darf 3 m betragen.....wie hoch die Bodenplatte ist,musst Du nur im Bauplan angeben.....sprich wenn Du mehr brauchst als 3 m,dann mach ne Absenkung rein und lass den Bus 40 cm tiefer stehen....


    ach ja,man darf 9m entlang der Grundstücksgrenze ohne Zustimmung vom Nachbarn bauen....


    Vergleich das mal mit den § in Sachen Grenzbebauung in deinem Bundesland....


    MfG
    piebri

  • Also die Bauern haben wir bereits abgeklappert - ist ja klar. Der Bürgermeister eines schwäbischen Albdorfes, den ich angesprochen hab nachdem keine Scheune aufzutreiben war, grinste nur und meinte: Da müsstet ihr schon Gold bringen, bevor hier einer seine Scheune hergibt ;(
    Egal.... was mich nun eher irritiert ist:
    Hab nun aufgrund piebris Post auf unserer Gemeinde die zuständige Fachfrau angerufen und war mir eigentlich gaaaanz sicher, dass es eine einfache Lösung geben wird, zumal wir im Industriemischgebiet wohnen. Wenn schon nichts Festes gehen würde, gabs ja immernoch die Notlösung mit der Zeltgarage... so dachte ich zumindest!
    Pustekuchen!
    Die nette Dame meinte, dass ein Carport (also was Festes) baurechtlich GENAUSO behandelt würde wie ein Zelt (!!!) wenn wir es in unserem Vorgarten aufstellen würden, der wohl als unüberbaubare Fläche deklariert ist.
    PUHHHHHHHHHHH.... damit hatte ich so überhaupt nicht gerechnet.
    Habt ihr sowas schon mal gehört? Da gibts doch immer die Geschichten mit Rollen unterm Carport, bewegbar und sonstwas....
    Alles Gerüchte meinte sie.... ?(
    Ernüchternde Grüße
    Nitja

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  • Also ganz ehrlich... ein Fahrzeug ist darauf ausgelegt, sein Leben lang im Freien zu stehen. Wichtiger als eine Garage finde ich, dass es sauber ist damit die Feuchtigkeit sich nicht unnötig lange hält, ebenso eine regelmässige Pflege und Konservierung, oben, unten und im Chassis. Vor allem Gummiteile gehören regelmässig gepflegt.
    Mein Setra-Bus stand die letzten 3 Jahre im Freien und nach dem Abwaschen des Grünspans sah er wieder aus wie neu.


    Ich würde mich da nicht verrückt machen, wenn ihr keine Garage bauen dürft stellt ihn einfach so vors Haus, und wenns denn wirklich sein soll würde ich fürs Winterlager mal im Forum mal rumfragen, da kann man ja ruhig ein paar km fahren.

    Viele Grüße,
    Martin
    --
    Ü-Wagen Umbaugalerie: http://ue34.de
    (wird regelmässig erweitert)

  • ^^ das klingt schonmal aufbauend... zumal Elliot (den setra würden wir in Elliots Carport stellen und verlängern) eine recht große Dachterasse - sprich seinen Regenschirm mit rumfährt :)
    Unter Dach wäre mir natürlich trotzdem lieber - habs bei meinem alten Bremer mit ansehen können wie der gerostet hat über den Winter als er draußen stand. Aber da hab ich natürlich auch die entsprechende Pflege vernachlässigt zugegebenermassen... werd mich mal einlesen, Danke schon mal Martin ;)

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  • Vorzimmerleute sagen viel. Es gibt für jeden Ort oder Umgebung ein genaues Infoblatt. Was wie erlaubt ist!
    Wir haben hier ein extra Heftchen über das Wittelsbacher Land wie die Vorschriften sind.
    Lass dir so ein Heft vom Zuständigen Landratsamt zukommen.


    Noch was wenn Ihr in Einem Mischgebiet wohnt habt ihr gar andere Narrenfreiheiten.


    Carport auf Rollen gibt es wirklich. Man muss die Pfosten Unten stabil miteinander verbinden. Mit Stahlseile quer stabilisieren. Und 4 zum einhängen bei sturm.
    Um Boden U-Stahlprofile einbetonieren darin laufen die Industrierollen Die unten am Carport befestigt sind.

    Gruss Peter :)

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  • habs bei meinem alten Bremer mit ansehen können wie der gerostet hat über den Winter als er draußen stand


    Das liegt aber weniger am Winter als an der Blechqualität des Bremers :D
    Das hat mercedes bis heute nicht in den Griff bekommen, böse Zungen behaupten, auch die aktuellen Sprinter rosten schon im Prospekt ;)


    Zum Thema Zelt auf Rollen fällt mir noch was ein: Früher haben wir mobile Hochantennen-Lösungen eingesetzt, wo man einfach auf eine massive Stahlplatte mit einem Reifen draufgefahren ist. Auf der Platte war dann ein Gewindeflansch angeschweisst, in den wir den Antennenmast eingeschraubt haben. Das ganze war oft um die 10-12m hoch und hat immer gut gehalten. 4 Masten, mit einem Busreifen (mit Bus dran) beschwert, sollten einiges an Gewicht aufnehmen.


    Aber wie oben beschrieben würde ich mich da nicht allzu verrückt machen.

    Viele Grüße,
    Martin
    --
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  • Verstehe Ntja sehr gut. Ginge mir genau gleich. Ev müsstest Du etwas weiter weg suchen (wie ich)
    Ein FZ, v.a. ein Wohnbus, der immer draussen abgestellt wird (selten genutzt), geht gar nicht..
    Finde es auch schade, wenn jemand, der viel Zeit und Geld investiert hat in so ein Projekt, die Karre ganzjährig draussen hinstellt. (Laternenparker)


    Mein Stellplatz ist zwar 45 min von meinem Wohnort entfernt, aber das ist es mir alleweile wert.



    Zitat: Also ganz ehrlich... ein Fahrzeug ist darauf ausgelegt, sein Leben lang im Freien zu stehen --> das sehe ich nicht so.

  • Da ich im Landschaftsschutzgebiet wohne und ich fast schon einen Bauantrag stellen muß wenn ich längere Zeit mit einem Kumpel bei einem Bier am Stehtisch stehe kenne ich mich mit Provisorien und Behelfslösungen gut aus. Nimmst Du eine gute Zeltgarage ( so ab 1500,00 ) ist die schön dicht und der Bus o.Ä. schimmelt sehr schnell. Kaufst Du eine günstige Lösung so ist die nicht winddicht und der Wind kann in diese Konstruktion reinpfeifen und bringt das Gebilde unter Unständen zum Eisturz. Umherschlagende Zeltstangen und losgerissene Seitenteile incl Ösen schlagen dann schon mal eine Nacht lang an das geliebte Etwas was eigentlich geschützt und nicht geschrottet werden sollte.
    Die einzig gute Lösung von der ich natürlich nur gehört habe ist ein Bauwewrk auf Rädern bei dem die Räder von oben nach unten Durchbohrt wurden und diese unsichtbare Stange ist in der 80 cm dicken Gehwegplatte verankert, sieht ganz schön mobil aus.
    Gruß Christian

  • Hab grad eine Anfrage beim zuständigen Landratsamt laufen und werd Euch berichten wies weiter ging.
    Kann nämlich nicht glauben, dass es eine Gleichbehandlung gibt zw. festem Gebäude und mobilem Konstrukt...
    wenn dem so wäre, täten auch Rollen nix helfen tun :|
    Mit im Sturm umherschlagenden Stangen hab ich in der Carmargue auch schon Erfahrungen gesammelt- brrrrrrrrr- will garnicht dran denken. Muss nicht nochmal sein...
    Gute Nacht zusammen

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  • So liebe Leute, die Antwort ist da ^^ :


    "(...)Der überdachte Stellplatz soll außerhalb der Baugrenze in der nicht überbaubaren
    Grundstücksfläche errichtet werden.


    Für
    die Errichtung des überdachten Stellplatzes benötigen sie eine
    Baugenehmigung, wenn dieser eine Grundfläche von mehr als 30 m2 hat und
    die mittlere Wandhöhe mehr als 3 m hoch
    ist. Bei der Gemeinde wäre ein Bauantrag mit Plänen in dreifacher
    Fertigung einzureichen.


    Sofern
    die Grundfläche bis zu 30 m2 und die mittlere Wandhöhe bis zu 3 m
    beträgt, ist keine Baugenehmigung, aber eine Zulassung erforderlich. Bei
    der Gemeinde wäre ein Antrag
    auf Abweichung, Ausnahme, Befreiung mit Plänen in dreifacher Fertigung
    einzureichen. (...)"

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