Schweizer Führerschein

  • [MOD] Die folgenden Beiträge wurden diesem Thread entnommen: [2014] Bustreff bei Fam. Schatz vom 25.07 bis 27.07.2014


    War ein wunderschönes Wochenende mit lieben Freunden und neuen Bekanntschaften. Hatte auch 10 km vor der Schweizergrenze grosse Probleme mit der Polizei. Kam in eine Fahrzeugkontrolle und da sagten mir sie, dass mein Schweizer Führerschein mit C1 in Deutschland für Fahrzeuge über 7,5 t nicht gültig ist.Musste mein Fahrzeug stehen lassen .Durfte nicht mehr weiterfahren. Staatsanwalt wurde angerufen und ich musste 1650 Euro hinterlegen!!! Ein anderer Lkw Fahrer hat dann mein Fahrzeug bis zur Grenze gefahren.Muss Morgen mal abklähren , wo der Fehler liegt. Mein Schein ist in der Schweiz gültig über 7.5 t. Fahre schon 15 Jahre mit dem Bus herum und hatte bis jetzt keine Probleme.
    Bin jetzt entlich zuhause angekommen.
    Grüsse aus der Schweiz
    Paul und Magi :)

    Wenn du glaubst,dass Abteilungsleiter Abteilungen leiten,dann glaubst du auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten !

  • ham die idioten nix anderes zu tun als landesrecht eines angrenzenden landes nicht gelten zu lassen ?!


    wenns da probleme gibt ... kontaktier mich gern ... n kumpel von mir is autobahn grünzeug ! :D


    stephan

  • Kam in eine Fahrzeugkontrolle und da sagten mir sie, dass mein Schweizer Führerschein mit C1 in Deutschland für Fahrzeuge über 7,5 t nicht gültig ist......Mein Schein ist in der Schweiz gültig über 7.5 t. Fahre schon 15 Jahre mit dem Bus herum und hatte bis jetzt keine Probleme.


    Paul


    Hast du im Führerschein den Zusatz "109 incl. Motor Home über 7.5 t" ?? Bei mir ist der unterhalb der einzelnen Kategorien eingetragen und Code 109 steht bei C1 und C1E.


    So ein Mist braucht keiner, auch wenn es sich dann klären lässt. ;(


    Viel Glück!

    Gruss


    Flo




    Immer wenn man die Meinung der Mehrheit teilt, ist es Zeit, sich zu besinnen.
    (Mark Twain)

  • Oh Mann, Paul, das braucht ja nun wirklich kein Mensch. Was waren das denn für Idioten, die Dich da kontrolliert haben? Das kommt mir vor wie reine Willkür.
    Erinnert mich an den Fall der beiden deutschen Biker, denen man in Italien die Harleys für mehr als ein halbes Jahr konfisziert hatte, weil deren Helme nicht der italienischen Norm entsprachen. Die EU lässt schön grüßen :cursing:

  • .... ja schaaaade, da haben wir was Schönes verpasst. Aber nächstes mal bestimmt, wenn die TECHNIK MIT MACHT.


    Strom ist wieder da, etwas gewöhnungsbedürftig ist, dass ich nach dem Anlassen des Motors erst einmal auf 1000 U/min kommen muss, damit der neue Hauptschalter genug Saft beommt um anzuziehen, was mit einem bekannten "Klack" hörbar wird, dann geht auch die Ladestromkontrolleuchte aus.


    @ Paul: es ist wohl so richtig, wie die deutsche Polizei gehandelt hat. Der Code 109 ist nur für den schweizer Führerschein und nur auf schweizer Hoheitsgebiet gültig.


    Es wäre auch nicht sinnvoll und nachvollziehbar, denn der alte Klasse drei Führerschein in D galt auch nur bis 7,5 to zgG bei Einzelfz. und wurde quasi in C1 umgewandelt.
    In D gibt es keine Ausnahme für Feuerwehren und Wohnmobile mit C1 mehr als 7,5 to zu fahren. Die Schweiz hat sich in vielen Angelegenheiten mit der EU harmonisiert, aber dass mit dem C1 Code 109 in der EU ein schwereres Fz. als mit dem gleichen EU Führerschei gefahren werden darf, ist sehr unwahrscheinlich. Mal ganz davon abgesehen, dass das Fahren eines schweren Fz. mit ganz andereren Gewichten, Technik und Bremse als beim PKW, auch allgemein eine qualifiziertere Ausbildung erforderlich macht.


    Aber doof ist es auf jeden Fall für dich!
    Lass uns mal wissen, wie es weitergeht, und ob du dein hinterlegtes Geld wieder bekomst,
    Harleyluja aus dem schönen Pott
    Charly

    GROSS SCHWER NUTZLOS ABER GEEEEIIIIILLLL !!!

  • Charly.
    Da kann ich dir nicht beipflichten. Wenn der C1 alt genug ist und die Prüfung auch mit einem schweren Motorwagen abgelegt wurde, gibt es den Zusatz 109 und der besagt, dass der Führerscheininhaber Wohnmobile in jeder Grösse und auch bis 42 Tonnen fahren kann!


    Noch schöner wäre es, wenn es an der Grenze aufhören würde ! Dann müssten die alten Belgier, die nie eine Fahrprüfung machen mussten, auch an der Grenze aufgehalten werden.


    Es gibt internationale Vereinbahrungen, die einem erlauben die Fahrzeuge auch im Ausland zu bewegen, die im Heimatland gefahren werden dürfen.


    Den Zusatz "109" habe ich erst mit den neuen Führerausweis, der anlässlich der Harmonisierung mit der EU eingeführt wurde, erhalten.

    Gruss


    Flo




    Immer wenn man die Meinung der Mehrheit teilt, ist es Zeit, sich zu besinnen.
    (Mark Twain)

  • Was jetzt...
    muss ich nun meinen Urlaub in der Schweiz verbringen, wenn ich noch den "alten" blauen Fahrausweis habe?
    Weil da steht nichts von Code 109 drinnen. Habe aber die Prüfung noch mit einem LKW gemacht (>7,5t)


    fragende Grüsse


    Christoff

    unser derzeitiger Fuhrpark:


    Neoplan N 216 SHD Jetliner - Audi A6 Allroad 3,0 TDI Quattro Avant - Mini Cooper S

  • Nein Chris. Musst du nicht. Aber du musst den blauen Führerausweis gegen einen Neuen in Creditkartengrösse tauschen wo das dann automatisch drinnsteht


    Mit den alten Lappen kannst du durchaus Probleme bekommen :huh:

    Gruss


    Flo




    Immer wenn man die Meinung der Mehrheit teilt, ist es Zeit, sich zu besinnen.
    (Mark Twain)

  • ....nach meinem Kenntnisstand sind alle Code über 100 nationale Code die nur in dem jeweiligen Land gelten. Darunter fallen eben auch viele der alten Sonderregelungen z.B. Durften wir in Österreich einen leeren Bus mit dem LKW Schein ganz offiziell bewegen - hab ich während dem Studium als Geldquelle getan... Ähnliches gab es auch in D. ABER seit EU ist damit an der jeweiligen Landesgrenze Schluss.


    Das war ja auch der Grund wieso ich noch den D-Schein gemacht habe....


    Lg,
    Robert

    Schöne Grüsse vom Bodensee!


    Setra ist eben Setra :D

  • So! nun wollte ich es genau wissen und habe dem Strassenverkehrsamt angerufen!


    C1 mit Code 109 gilt auch im Ausland und zwar genau nach den Schweizer Normen!!! Also max. 42 t und 18 m l wenn das Fahrzeug als Motor-Home geprüft ist!!



    Stand HEUTE !! So ein Mist muss man mir doch nicht erzählen, das es nur in eigenen Land gilt!

    Gruss


    Flo




    Immer wenn man die Meinung der Mehrheit teilt, ist es Zeit, sich zu besinnen.
    (Mark Twain)

  • Habe heute sofort den Strassenverkehrsamt angerufen und mein Problem erklährt. Sie haben mir bestätigt , dass ich natürlich Fahrzeuge über 7,5 t fahren kann.Sie sendeten sofort eine E-Mail an den zuständigen Polizeibeamten ,mit einer Bestätigung in 4 Sprachen ( D,F,I,E ) dass ich berechtigt bin, solche Fahrzeuge zu fahren. Eine Bestätigung bekomme ich und die bleibt immer im Fahrzeug!!
    Mein Fehler war vielleicht , dass ich immer noch den alten blauen Schein habe. :(
    Warte jetzt auf Antwort
    Grüsse Paul

    Wenn du glaubst,dass Abteilungsleiter Abteilungen leiten,dann glaubst du auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten !


  • Mein Fehler war vielleicht , dass ich immer noch den alten blauen Schein habe.


    Genau das ist der Knackpunkt. Aber an dem können sie dich nicht aufhängen. :thumbup: Würde aber trotzdem den Führerschein umschreiben lassen. Dann sollte alles, auch für deutsche Ordnungshüter, klar sein ;)

    Gruss


    Flo




    Immer wenn man die Meinung der Mehrheit teilt, ist es Zeit, sich zu besinnen.
    (Mark Twain)

  • Hallo Flo,


    freut mich, dass das bei Euch in der Schweiz anders ist ;-)) Bei uns in der EU ist es leider definitiv nicht so und ich denke deswegen haben auch die Ordnungshüter damit ihre Probleme...


    Ich glaub ich sollte mein Domizil auch verlagern ... Hab ja eh seit Juni diesem Jahres eine Niederlassung im schönen Balgach.


    Lg,
    Robert

    Schöne Grüsse vom Bodensee!


    Setra ist eben Setra :D

  • Hallo Robert


    Ich war mir der Sache ziemlich sicher, weil es bei uns nie eine 7.5 t-Klasse gab. ;) Die C1 hatte nämlich gegenüber der LKW Prüfung "C" nur den Unterschied, dass man keine LKW-Spezifische Theorie über Ruhezeit, Bremsen u.s.w. absolvieren musste. Die Fahrprüfung war jedoch identisch für beide Kategorien. Als "C1- er" konnte man zu einem späteren Zeitpunkt die Theorie absolvieren und bekam dann den normalen LKW-Führerschein. Darum musste das im Zuge der Harmonisierung entsprechend berücksichtigt werden. :thumbup:


    Es wurde jedoch empfohlen, den alten Führerschein gegen den Neuen zu tauschen, weil damit alles klar sein sollte.


    Gewerbliche Transporte waren mit dem alten C1 keine erlaubt. Mit dem Neuen dürfen wir das bis zu 7.5 t Gg oder mit Anhänger bis 11 t.

    Gruss


    Flo




    Immer wenn man die Meinung der Mehrheit teilt, ist es Zeit, sich zu besinnen.
    (Mark Twain)

  • Hallo Flo,


    in der lieben EU steht ja der C1 für LKW bis 7.5t und der C für Fahrzeuge ab 7.5t beim Bus gibt es den D1 und D (Unterschied hier ist die Anzahl der Fahrgäste, ich meine die Grenze liegt für den D1 bei 16). Dazu gibt es jeweils den Code "95" im Führerschein der besagt dann, dass du diesen Schein auch gewerblich Nutzen darfst.


    Ergo wird jeder Ordnungshüter in der EU erstmal skeptisch schauen, wenn er C1 im Führerschein liest und das damit bewegte Wägelchen mehr als 7.5t zGG hat ;)


    Um diesen Problemen zu entgehen würde ich immer ne amtliche Bestätigung mitführen, dass das schon so seine Richtigkeit hat. Ansonsten sind die Sicherungsleistungen ja nicht gerade gering....


    Lg,
    Robert

    Schöne Grüsse vom Bodensee!


    Setra ist eben Setra :D

  • Habe heute nochmals mit dem zuständigen Polizist in Deutschland telefoniert. Er hat sich in der Schweiz erkundigt . Das Strassenverkehrsamt meint mit dem Code 109 sei das schon in ordnung. Sie haben ihn an andere schweizer Behörden verwiesen aber keine konnte eine richtige Antwort geben.In Deutschland ist aber Code 109 nicht gültig. Das sei ein Nationaler Code. Und in Deutschland ist C1 bis 7.5 t.Und da die Schweiz nicht EU sei , ist das halt so.Es gibt ein Wiener Abkommen ( und ein Genfer Abkommen ) vielleicht ist das dort geregelt. Ich soll mir ein Anwalt nehmen. ?(
    Nach diesem Telephon werde ich nichts mehr unternehmen. Da werden Deutsche und Schweizer Beamte arbeit erhalten.
    Grüsse Paul :)

    Wenn du glaubst,dass Abteilungsleiter Abteilungen leiten,dann glaubst du auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten !

  • den anwalt wirste eh brauchen ..weil die kosten für die kaution und für s "ausser landes bringen" durch einen gemieteten fahrer würd ich von dem bullen im notfall zivilrechtlich einklagen !


    die ham doch echt ein an dr waffel !


    und dann noch nach "erklärung" so hartnäckig zu bleiben find ich ne unverschämtheit von dem bullen !


    geht garnet ! dein freund und helfer ... der grad mal gott spielt ...dem würd ich schon eine reinbraten ... jetzt wo du weisst dass du im recht bist !


    stephan


  • das seh ich auch so!

    Magirus R81 Bj. 1982 H ist nun auch durch Das Kennzeichen bedeutet: MagirusR 81der3.
    http://www.R81.de
    Wem meine Bilder gefallen, darf sich gerne daran erfreuen
    und ANGUCKEN.
    Runterladen und weiteverwenden NUR nach Genehmigung durch mich, sonst.... :evil:

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