Sachverständiger mit Herz gesucht/ KOM soll KOM bleiben

  • Hallo liebe Freunde historischer (Wohn-)Busse!


    Ich habe einen Mercedes Benz O 305 (BJ 1983/ EZ 1984) der bis 2004 im Linienbetrieb (KOM) eingesetzt war. Danach wurde er von meinem Vorgänger zum Wohnbus umgebaut, inklusive Dusche, WC, Küche und zwei Doppelstockbetten im Heck. Der Umbau wurde fachgerecht durch einen Architekten sowie einen Kfz-Meister durchgeführt und durch einen DEKRA-Prüfer begleitet. Deshalb verblieben alle Seitenscheiben sowie der großteil der Haltestangen, Haltewunschtasten, vier originale Sitzpolster (2 Sitzgruppen zu je vier Sitzplätze). Seit dem Umbau lief der Bus mit roten 07er-Kennzeichen. Im Kfz-Brief steht immer noch KOM als Fahrzeugart mit 46 Sitzen. Der Bus ist jetzt TÜV-fähig und ich möchte ihn möglichst bald als KOM wieder zulassen.


    Es muss doch möglich sein, im Hinblick auf das H-Kennzeichen, eine wahlweise (!) Anzahl der Sitzplätze einzutragen. Auch dürften ein WC, eine Dusche sowie eine Küche kein Problem sein, um die Bezeichnung KOM nicht zu verlieren. Es gibt doch genug Band- oder Bistro-Busse, bei denen es möglich war.


    Kann mir hier jemand weiterhelfen oder jemanden empfehlen?


    Ich danke Euch vielmals im Voraus!


    Mit freundlichem Gruß aus Berlin,


    ALEX

  • na 10 sitze sollten reichern oder ?(

    Stephan + Maria


    Unser Fuhrpark: Peugeot 403B Bj: 62; Puch-Mofa VS50D Bj: 66; Setra S208H Bj: 80; VW T3 Bj: 87; Peugeot Huski Cabrio Bj: 91; Mercdes O404-10RHD Bj. 95; CBR1100XX Bj: 99; Audi A6 V6 quattro Bj: 00; Peugeot 208 Bj: 07; Ford Mondeo Bj: 08; Peugeot 208-e Bj. 20

  • Es muss doch möglich sein, im Hinblick auf das H-Kennzeichen, eine wahlweise (!) Anzahl der Sitzplätze einzutragen.

    Wenn es nur ums H-Kennzeichen geht, muss der KOM kein KOM bleiben. Es geht auch fast jede andere Zulassungsart. Die Regelung, dass ein Fahrzeug 20 Jahre umgebaut sein muss, gibt es nicht mehr. Aktuell heisst es nur noch "Zeitgenössisch" und das liegt im Auge des Betrachters.


    Tipp: Mal ein paar Prüfstellen abklappern, ob einer ein H-Womo draus macht, wahlweise ein H-Verkaufsfahrzeug, -Büromobil, -Bautruppwagen...

    Viele Grüße,
    Martin
    --
    Ü-Wagen Umbaugalerie: http://ue34.de
    (wird regelmässig erweitert)

  • Wenn es nur ums H-Kennzeichen geht, muss der KOM kein KOM bleiben. Es geht auch fast jede andere Zulassungsart. Die Regelung, dass ein Fahrzeug 20 Jahre umgebaut sein muss, gibt es nicht mehr. Aktuell heisst es nur noch "Zeitgenössisch" und das liegt im Auge des Betrachters.


    Tipp: Mal ein paar Prüfstellen abklappern, ob einer ein H-Womo draus macht, wahlweise ein H-Verkaufsfahrzeug, -Büromobil, -Bautruppwagen...


    Wenn es nur ums H-Kennzeichen geht, muss der KOM kein KOM bleiben. Es geht auch fast jede andere Zulassungsart. Die Regelung, dass ein Fahrzeug 20 Jahre umgebaut sein muss, gibt es nicht mehr. Aktuell heisst es nur noch "Zeitgenössisch" und das liegt im Auge des Betrachters.


    Tipp: Mal ein paar Prüfstellen abklappern, ob einer ein H-Womo draus macht, wahlweise ein H-Verkaufsfahrzeug, -Büromobil, -Bautruppwagen...


    Hallo!


    Danke für Eure Antworten!


    Es geht mir nicht um die KOM-Zulassung, sondern darum, dass der Bus im Januar 30 Jahre alt wird. Als SoKfz WoMo bekäme ich den Bus problemlos zugelassen. Allerdings stünde dann "2013" also Umschlüsselung im Kfz-Brief, womit die Zeit für die H-fähigkeit bei "0" anfängt, oder? Deshalb will ich an dem KOM festhalten bis 1/2014 und DANN könnte ich den Bus theoretisch als SoKfz WoMo umschlüsseln, weil der Bus dann seine 30 Jahre voll hat (und ich hoffentlich nicht das H-Kennzeichen verliere).


    Sehe ich das richtig?


    Gruß, ALEX

  • Hallo zusammen,
    wie mir ein Prüfer vom Tüv - Nord mal sagte.
    Ein KOM ist ein KOm wenn er mehr als 16 Sitzplätze hat, sprich - weniger als 16 Plätze --kein KOM.
    Nächste Bestimmung ist im Bezug zu dem Nutzen eines Fahrzeuges zu betrachten und somit für den Eintrag der Fahrzeugart im Brief verantwortlich.
    Daraus folgt, dass ein großer Bus ein KOM wird, wenn mind. 75% seines Nutzraumes zum Transport von Fahrgästen genutzt wird und er mind. 16 Sitzplätze hat.


    Diese Ausführung ist nicht rechtsverbindlich von mir ermittelt, und somit ohne Gewähr.

    "Nehmt das Leben nicht so ernst!


    Ihr kommt da sowieso nicht lebend raus"



    Rolf

  • und was ist es dann zw. 10 u. 15 sitzplätzen???
    ein M1 kanns nicht sein u. ein Nx schon gar nicht also sollte es doch ein M2 od. M3 sein - was also ja einem Kom gleichkommen soll - oder seh ich das falsch *grübl*

    Stephan + Maria


    Unser Fuhrpark: Peugeot 403B Bj: 62; Puch-Mofa VS50D Bj: 66; Setra S208H Bj: 80; VW T3 Bj: 87; Peugeot Huski Cabrio Bj: 91; Mercdes O404-10RHD Bj. 95; CBR1100XX Bj: 99; Audi A6 V6 quattro Bj: 00; Peugeot 208 Bj: 07; Ford Mondeo Bj: 08; Peugeot 208-e Bj. 20

  • Stefan,
    du sprichst in rätzeln???
    M1, war ein sportwagen von bmw in den '70ern
    was sind das für klassifizierungen?
    klär mich mal bitte auf

    :) MEISE-REISEN :) ein O 302-der perfekte Bus :love:

  • ...also ich hab gelernt, dass alles mit mehr als 9 Sitzplätzen ein KOM ist.... und somit auch den D1 ( bis 16 Sitzplätze) bzw. D Führerschein erfordert.


    ....somit ist alles mit mehr als 9 Sitzplätzen ein KOM.


    Lg,


    Robert

    Schöne Grüsse vom Bodensee!


    Setra ist eben Setra :D

  • Zitat

    Stefan,
    du sprichst in rätzeln???
    M1, war ein sportwagen von bmw in den '70ern
    was sind das für klassifizierungen?
    klär mich mal bitte auf



    ...es gibt die sogenannten EU Fahrzeugklassen z.B. Klasse M Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung und wird dann unterschieden in
    M1 Bis 8 Sitzplätze + Fahrer
    M2 Mehr als 8 Sitzplätze + Fahrer bis 5t
    M3 Mehr als 8 Sitzplätze + Fahrer über 5t


    N sind Lastkraftwagen
    O sind Anhänger


    Lg,
    Robert

    Schöne Grüsse vom Bodensee!


    Setra ist eben Setra :D

  • Wieso Kom?


    wenn dir der Kom Eintrag nicht wichtig ist, such dir doch einfach einen Pruefer der dir den Wagen 2014 als Wohnmobil mit H Kennzeichen abnimmt. Wenn der Ausbau "zeitgenoessisch" ist, solltte das kein Problem sein, wenn man ein wenig herumhorcht. Hatte hier nicht jemand ne empfehlung fuer einen umgaenglichen Pruefer? Das waere am einfachsten und guenstigsten wuerde ich sagen.


    Gruesse Geepee

    Man gönnt sich ja sonst nichts! Lieber grosse Autos als kleine Panzer... (Meyerreisen - wir buchen, Sie fluchen)

  • Leute macht es doch nicht so kompliziert ... habr Ihr nen D-schein ? Wenn Nein ist KOM denkbar ungünstig (Ihr dürft ihn nicht fahren) ! Der geneigte TÜV ... oder wie er auch immer heißen mag, wird ein H-Gutachten auch für ein sonstiges Kfz "Irgendwas" eintragen können sofern es Euch passt und das Fz. über 30 Jahre und zeitgenössig umgebaut (was auch unterschiedlich auslegbar ist) ... manche mögen Womo wegen Reduktion auf 1 Jahr (fehlende SP) andere mögen es anders, wegen "was weiß ich was" - Gewerbe oder so ... IHR SCHAFFT DAS !

    Gruß


    Sputnik



    Froh zu sein bedarf es wenig, und wer froh ist, ist ein König.
    Derzeitige Fz.: MB O404 Wohnbus BJ.92; Cupra Leon ST Hybrid BJ.22; Audi A4 Avant 1,8T BJ.05; Toyota Supra MK3 BJ.87
    Frühere Fz. (Auszug): MB O307 Wohnbus exBüchereibus mit O303 Front Bj.80; BMW (318is Coupe, 330xD Coupe, 520D Touring diverse); Toyota Supra MK2

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