Beiträge von O305Bln

    Wenn es nur ums H-Kennzeichen geht, muss der KOM kein KOM bleiben. Es geht auch fast jede andere Zulassungsart. Die Regelung, dass ein Fahrzeug 20 Jahre umgebaut sein muss, gibt es nicht mehr. Aktuell heisst es nur noch "Zeitgenössisch" und das liegt im Auge des Betrachters.


    Tipp: Mal ein paar Prüfstellen abklappern, ob einer ein H-Womo draus macht, wahlweise ein H-Verkaufsfahrzeug, -Büromobil, -Bautruppwagen...


    Wenn es nur ums H-Kennzeichen geht, muss der KOM kein KOM bleiben. Es geht auch fast jede andere Zulassungsart. Die Regelung, dass ein Fahrzeug 20 Jahre umgebaut sein muss, gibt es nicht mehr. Aktuell heisst es nur noch "Zeitgenössisch" und das liegt im Auge des Betrachters.


    Tipp: Mal ein paar Prüfstellen abklappern, ob einer ein H-Womo draus macht, wahlweise ein H-Verkaufsfahrzeug, -Büromobil, -Bautruppwagen...


    Hallo!


    Danke für Eure Antworten!


    Es geht mir nicht um die KOM-Zulassung, sondern darum, dass der Bus im Januar 30 Jahre alt wird. Als SoKfz WoMo bekäme ich den Bus problemlos zugelassen. Allerdings stünde dann "2013" also Umschlüsselung im Kfz-Brief, womit die Zeit für die H-fähigkeit bei "0" anfängt, oder? Deshalb will ich an dem KOM festhalten bis 1/2014 und DANN könnte ich den Bus theoretisch als SoKfz WoMo umschlüsseln, weil der Bus dann seine 30 Jahre voll hat (und ich hoffentlich nicht das H-Kennzeichen verliere).


    Sehe ich das richtig?


    Gruß, ALEX

    Hallo liebe Freunde historischer (Wohn-)Busse!


    Ich habe einen Mercedes Benz O 305 (BJ 1983/ EZ 1984) der bis 2004 im Linienbetrieb (KOM) eingesetzt war. Danach wurde er von meinem Vorgänger zum Wohnbus umgebaut, inklusive Dusche, WC, Küche und zwei Doppelstockbetten im Heck. Der Umbau wurde fachgerecht durch einen Architekten sowie einen Kfz-Meister durchgeführt und durch einen DEKRA-Prüfer begleitet. Deshalb verblieben alle Seitenscheiben sowie der großteil der Haltestangen, Haltewunschtasten, vier originale Sitzpolster (2 Sitzgruppen zu je vier Sitzplätze). Seit dem Umbau lief der Bus mit roten 07er-Kennzeichen. Im Kfz-Brief steht immer noch KOM als Fahrzeugart mit 46 Sitzen. Der Bus ist jetzt TÜV-fähig und ich möchte ihn möglichst bald als KOM wieder zulassen.


    Es muss doch möglich sein, im Hinblick auf das H-Kennzeichen, eine wahlweise (!) Anzahl der Sitzplätze einzutragen. Auch dürften ein WC, eine Dusche sowie eine Küche kein Problem sein, um die Bezeichnung KOM nicht zu verlieren. Es gibt doch genug Band- oder Bistro-Busse, bei denen es möglich war.


    Kann mir hier jemand weiterhelfen oder jemanden empfehlen?


    Ich danke Euch vielmals im Voraus!


    Mit freundlichem Gruß aus Berlin,


    ALEX

    Hallo Forum!


    Habe heute eine Antwort eines TÜV-Prüfers erhalten, die entgegen der meisten mir hier erteilten Ratschläge steht und mich verzweifeln lässt.


    Idee: Zulassung Oldtimer-KOM (Bj. 1983) mit WC, Mini-Küche und Fahrerschlafplatz als WoMo, dabei Auflockerung der Sitzreihen durch Vis-à-vis-Bestuhlung zur Erhaltung der "Originalität" für das H-Kennzeichen. Hier seine Antwort:


    1. Zunächst ist das Datum der EZ bzw. des Baujahres das, wenn man so will, erste Kriterium, d.h. das Fahrzeug muss mindestens 30Jahre alt sein. Umbauten zum Wohnmobil sind grundsätzlich machbar und auch verwirklicht worden, sowie am Markt erhältlich. Für die Einstufung als historisches Fahrzeug im Sinne des §23 StVZO in der derzeit geltenden Fassung gibt es jedoch diesbezüglich klare Einschränkungen. Entweder es gab herstellerseitig Ausführungen mit WoMo Ausstattung und entsprechender Betriebserlaubnis oder ein Umbau fand in den ersten 10Jahren nach EZ statt bzw. ist älter als 30Jahre. Für beides gilt eine zeitgenössisches Erscheinungsbild der Ausstattung. Haben Fz wohnmobilähnliche Teileinrichtungen mit geringerer Mindestausstattung (z.B. Pkw, -Kombi oder KOM mit Schlaf- und/oder Kocheinrichtungen), so bleibt die ursprüngliche FzArt unverändert. Diese Fz fallen nicht unter SoKfz Wohnmoblile.
    Empfehlung: Fahrzeugart nicht ändern, Änderungen bzgl. WoMo-Nutzung mobil gestalten (Ladung).


    2. Kfz mit mehr als 8 Sitzplätzen zzgl. Fahrersitz sind immer Fz zur Personenbeförderung. Im Falle des Reisebusses als WoMo, wäre das ein Fahrzeug der Klasse M3 ( Fz.z.Pers.bef. > 5 t) mit zweckbestimmter Aufbauart (Wohnmobil). Ansonsten gilt Pkt. 1


    3. Sie benötigen die Führerscheinklasse D


    4. Veränderungen nach Abnahme für das H-Kennzeichen, insbesondere das dauerhafte Entfernen aller Sitzplätze bis auf 8+1 würden die Fz-Art ändern und bei der nächsten HU als EM eingestuft werden, da so die Betriebserlaubnis zum Erlöschen gekommen ist.


    Anm.: Kann das Fz so wie es jetzt ist mit der zeitgenösischen Ausstattung bis 10 Jahre nach EZ nach §19.2 als WoMo umgeschrieben werden, wäre eine anschließende Einstufung nach §23 möglich. Voraussetzung ist das die WoMo-Einrichtung, inkl. der Toilette, noch der damalig vorhandenen entspricht. Definitiv kann das aber erst nach einer entsprechenden Inaugenscheinnahme positiv entschieden werden.


    Was meint Ihr? Eine Bus-Zulassung und Versicherung als Privatmann ist doch unbezahlbar!? Außerdem habe ich heute mit dem Führerscheinerwerb Klasse C angefangen. Was nun?

    Hallo liebe Forums-Mitglieder!


    Ich beabsichtige privat einen alten Reisebus (´83) mit WC, Fahrerschlafplatz und Küche als SoKfz Wohnmobil zuzulassen. Erlischt der Oldtimerstatus automatisch bei der Umtypisierung? Dürfen alle Sitze (ca. 40) erhalten bleiben, mit Zusatz "ohne Personenbeförderung" zwecks Erhalt Status (Originalität)? Benötige ich FS-Klasse D od. C nach Umtypisisierung?


    Danke für Eure Hilfe!


    Gruß, ALEX

    Hallo und Danke an Charly, Berni und teasy!


    Also wird es doch C, wie es aussieht. Anhänger muss nicht sein.


    1. Hat jemand Erfahrung mit der Obrigkeit, wenn mehr als 8 Sitzplätze vorhanden sind? Laut Gesetz dürfen es nur 8 Sitze sein. Dürfen mehr Sitz-"Möglichkeiten" vorhanden sein? Quasi ´ne Couch oder eben mehr Sitze (KOM), um mal die Fensterseite zu wechseln?


    2. Sollte ich einen Doppeldecker mit C bewegen bzw. als SoKfzWomo zulassen wollen, müsste ich wirklich erst alle 80+ Sitze rausruppen?


    3. Verliert der Bus nicht automatisch seine Oldtimerfähigkeit, wenn ich den Umtypisiere bzw. Sitze entferne?


    4. Ein Fahrlehrer sagte mir, dass ich einen leeren KOM zur techn. Überprüfung mit C fahren, NICHT aber überführen dürfe. Was soll denn der Quatsch!? Ist das wirklich so?


    Gruß, ALEX

    Hallo Mitglieder!


    Nach ein paar Tagen und Nächten hin- und herüberlegen nun folgende Fragen:


    Welcher Führerschein bietet sich am günstigsten (und schnellsten) an, um einen gebrauchten Omnibus/ KOM als Privatperson zuzulassen und bewegen zu dürfen.


    Reicht die Klasse C mit Zulassung als SoKfz ohne Personenbeförderung oder doch lieber SoKfz Wohnmobil?


    Oder muss es die Klasse D sein? Besteht dann trotz privater Nutzung ( und mehr als 8 bzw. 16 Sitzen) Kontrollgerätepflicht?


    Welche versicherungsrechtlichen Auflagen gibt es? Womit fahre ich "günstiger"?


    Danke für Eure Meinungen/ Erfahrungen!


    Gruß, ALEX

    Hallo Jörg!


    Danke für Deinen Tipp! Das wäre natürlich die einfachste und schnellste Variante. Aber die Firma Ikarus als Bus-Hersteller gibt es als solche nicht mehr und auch deren Heimat Ungarn macht eine Verständigung nicht unbedingt leichter. Aber vielleicht gibt es noch irgendwo Archive bzw. Prototypen-(Zeichnungen), die belegen, wie man Gewicht sparen kann bzw. auf was zu achten ist.


    Der 260 und 280 haben einen Unter-bzw. Mittelflurmotor, womit meine Hoffnung steigt, dass dessen Gewicht nicht ausschließlich auf der Hinterachse ruht.


    Aus dem Forum weiß ich, dass das Leergewicht immer nur auf +/- 5% genau ist. Das können bei 9100 kg schon mal fast 500 kg Unterschied sein.


    Wenn man dann statt 90 % Tankinhalt nur 50 % Tankinhalt mit auf die Waage bringt (und häufigere Tankpausen mit einplant), macht man auch nochmal etwas Gewicht gut.


    Kann ich von 200 Liter-Tanks ausgehen? Haben Stadtbusse einen größeren oder kleineren Tank?


    Danke für Euer geduldiges Engagement!


    Gruß, ALEX

    Hallo liebe Mitglieder!


    Zuerst vielen Dank für Eure Beiträge. Die Idee mit dem Helium in den Reifen und Luftbälgen ist nicht neu, hatte ich aber auch schon. Trotzdem danke für den Vorschlag. Ich werde das mal beim TÜV anbringen... ;)


    Zur Sache: Brauche ich einen Zwillingsreifen, wenn die Achslast nicht gebraucht wird? Damit kriege ich doch mindestens ´ne halbe Tonne gespart, ne?


    Zugelassen werden könnte der Gelenkzug dann als SoKfz ohne Personenbeförderung, d.h. bis auf 8 Sitze dürfen keine weiteren während der Fahrt "besetzt" werden.


    Der "Nachteil" bei Bussen über 7,5 to ist:


    1. Die Anschaffungskosten des Führerscheins,


    2. Die Pflicht, alle fünf Jahre zur Untersuchung zu rennen und den FS zu verlängern,


    3. Der größere Motor verbunden mit höherer Tonnage und damit erhöhtem Verbrauch,


    4. Keiner meiner Bekannten hat einen Bus-/ Lkw-Führerschein, somit wäre ich der Einzige, der fahren darf.


    Also, ich habe meine Gründe bei der alten FS-Klasse 3 zu bleiben.


    Wie sieht es nun aus mit den Zwillingsreifen? Hat jemand Erfahrung? Was wiegen die Reifen, Schläuche, Felgen etc.?


    Danke im Voraus!


    Gruß, ALEX

    Mir geht die Marke "Ikarus" nicht mehr aus dem Kopf. Der 211er wäre sofort unter 7,5 to zu bekommen. Jetzt meine etwas wirre Idee: Einen 280er (Gelenkbus) mit dem Nachläufer als "Anhänger"! Der Baugleiche 260 (Solowagen) wiegt leer 9,1 to. Der 280er ist ´nen Meter kürzer wegen des Drehgelenks, also ´ne (knappe) Tonne weniger. Außerdem könnte man noch aus der Doppelachse ´ne einfache Achse machen, Stühle raus und dann müsste der "Voräufer" doch unter 7,5 to zu kriegen sein, oder?


    Was meint Ihr?


    Gruß aus Berlin,


    ALEX

    Hallo Forum!


    Ich gucke schon sei langem nach einem Wohnmobil-Bus bis 7,49 to. Am Besten wäre ein Oldtimer, der Steuern wegen und um in der ollen Umweltzone auch mal vor der Haustür zu halten.


    Die für mich bisher beste Bus-Kombi bietet der R81 von Magirus-Deutz, also: Optik, Oldi und Wendigkeit. Preis, Verbrauch und Unterhalt liegen auch im Rahmen.


    Also, für Tipps, Tatkraft und gute Laune bin ich gern zu haben.


    Gruß aus Berlin,


    ALEX