Tachoscheiben ??

  • Uwe, Beitrag 10 ist unvollständig ... was machst Du mit einem eingebauten Fahrtenschreiber im Ausland ? Egal ... ansonsten siehe Beitrag 45 :D

    Gruß


    Sputnik



    Froh zu sein bedarf es wenig, und wer froh ist, ist ein König.
    Derzeitige Fz.: MB O404 Wohnbus BJ.92; Cupra Leon ST Hybrid BJ.22; Audi A4 Avant 1,8T BJ.05; Toyota Supra MK3 BJ.87
    Frühere Fz. (Auszug): MB O307 Wohnbus exBüchereibus mit O303 Front Bj.80; BMW (318is Coupe, 330xD Coupe, 520D Touring diverse); Toyota Supra MK2

  • wenn du eien hast, würde ich zumindest im ausland eine scheibe einlegen
    was du nicht hast-kannst du nicht einlegen-so einfach ist das
    nationales recht

    :) MEISE-REISEN :) ein O 302-der perfekte Bus :love:

  • Oh Gott, oh Gott, oh Gott, na ich werde dann eben eine Tachoscheibe einlegen und wenn sich die Gelegenheit ergibt das Ding ausbauen und einen "normalen" Tacho reinmachen,... sieht eh besser aus als dieses hässliche Teil.


    Und wo bekomme ich einen "normalen" Tacho her?
    Suchbegriffe für die Bucht? Ich kann ja schlecht schreiben: "normaler Tacho für Linienbus"

    Oh Gott, oh Gott, oh Gott, na ich werde dann eben eine Tachoscheibe einlegen und wenn sich die Gelegenheit ergibt das Ding ausbauen und einen "normalen" Tacho reinmachen,... sieht eh besser aus als dieses hässliche Teil.

    Mercedes O 405 Bj. 86, diesen Sommer die ersten Touren.

  • Guten Abend !


    Jetzt nochmal ganz langsam zum Mitdenken/ Verstehen :


    Der Fahrtenschreiber ist bei gewerblicher Nutzung der Nachweis über die Arbeitszeit/ Lenkzeit. ( Pflicht )


    Bei privater Nutzung des KFZ muß der auch nicht geeicht werden! Hat also letztendlich im ungeeichtem Zustand auch keine Aussagekraft.


    Könnte aber im Fall der Fälle auch hilfreich für den privaten Nutzer sein. Muß sich aber letztendlich jeder selbst überlegen !



    Grüße von Karle


    Bei allen Posts dran denken : >>> Das Internet ist durchsichtig <<< ??Datenschutz, Persönlichkeitsschutz ??

  • ... wenn er verbaut ist, muss er geeicht und benutzt werden ... es geht dabei nicht um Ruhezeiten sondern um Nachweis Geschwindigkeit ... Habe ich mir auf einem meiner letzten Module nochmals von Fachleuten bestätigen lassen ... meine Quellen bei der Ordnungsmacht haben das schon mal nach Recherche ganz klar gemacht.


    Und ja man kann auf "normalen" Tacho bei nicht gewerblicher Nutzung um- bzw. rückbauen ... das macht es dann im Ausland auch einfacher bei einer Kontrolle


    Ob der geneigte TÜV-Prüfer das (über)prüft ... eher nein ... Womo in den Dimensionen ist eben selten und die Kollegen können auch nicht alles wissen ...

    Gruß


    Sputnik



    Froh zu sein bedarf es wenig, und wer froh ist, ist ein König.
    Derzeitige Fz.: MB O404 Wohnbus BJ.92; Cupra Leon ST Hybrid BJ.22; Audi A4 Avant 1,8T BJ.05; Toyota Supra MK3 BJ.87
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  • Wann ist denn ein "Tacho mit Fahrtenschreiber" ein "Tacho mit Fahrtenschreiber"? Was wäre denn wenn ich zB einfach den Fahrtenschreiber zerstöre? Oder die Schreibeinheit ausbaue? Oder noch effektiver - einfach zu klebe? Dann habe ich einen Tacho ohne Fahrtenschreiber, oder?

  • Mach mal ... Ausgießen wäre auch eine Alternative ... wie auch immer: Ich freue mich auf Deinen Erfahrungsbericht von der kommenden (sagen wir mal italienischen) LKW-Kontrolle ^^ :D :D

    Gruß


    Sputnik



    Froh zu sein bedarf es wenig, und wer froh ist, ist ein König.
    Derzeitige Fz.: MB O404 Wohnbus BJ.92; Cupra Leon ST Hybrid BJ.22; Audi A4 Avant 1,8T BJ.05; Toyota Supra MK3 BJ.87
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  • Mein lieber Helmar,


    das war eine ernst gemeinte Frage !!! Wo unterscheidet sich ein Tacho von einem Tacho mit Fahrtenschreiber? .... eben, und wenn ich den Schreiber ausbaue oder zuklebe ist das ein Tacho. Meinetwegen auch die Einsteller abbreche, die Löcher zu mache, den Schlüssel abbreche und auch das Loch zumache und, damit es komplett wird, das ganze Gehäuse noch schön lackiere. Dann ist das "nur noch" ein Tacho, oder? Wo ist denn dann der Unterschied zu einem anderweitig gekauften Tacho? Außer das der andere mit größter Wahrscheinlichkeit nicht zum erst passt. Der selber gemachte aber sehr wohl.

  • Hallo


    bei Wohnmobilen über 7,5 Tonnen und wenn das Baujahr nach 2013 ist ist es Pficht eine Fahrerkarte einzustecken .
    Bei älteren Baujahren ist das keine Pflicht auch wenn ein Gerät drin ist


    So sagten mir das die Leute von der Bag im Service -Center .


    Das grösste Problem denke ich ist ,daß von Bundesland zu Blundesland verschiedene Verordnungen gibt .
    Die Polizei rafft das oft selber nicht zudem es ständig Veränderungen gibt


    In deinen Fall Privatfahrt Ok ,aber die Nutzung des Busses kann infage gestellt werden ,
    zb Sonder-Kfz , was nicht als Wohni erkannbar ist ,
    du beförderst zum beispiel Möbel oder ein Motorad .


    dann rutscht es in die Gruppe Nutzfahrzeug und somit musst du Strafe zahlen bei nicht eingelegter Tachoscheibe .
    weiteres Problem wenn dein Buss 100 km/h fahren darf und er nicht als Buss anerkannt wird ...usw ...Wochenendfahrverbot .....
    wenn Sie dich ärgern wollen tun sie das kein Problem .
    Ich habe mir mal einen geschlossenen 2013 Man TGL Autotransporter mit Schiebeplatou gekauft- voller unüberlegter Freude .
    Das Ding hat eine LKW Zulassung Pannenfahrzeug /Berge mit 7,5 gesampt .


    Was ich nicht gesehn hatte war ich habe eine Nutzlast von 1200 kg .


    Mit der Nutzlast könnte ich nur Erzatzteile von meinen Autos transportieren .
    Ok ich wieder zu Man- auflasten auf 9 Tonnen Gesamptgewicht ...
    Topi , aber jetzt .. Mautgerät einbaun lassen , Fahrtenschreiber eichen lassen (egal auch bei Privat )..Dekra Bedründung .weil er ungeschrieben wurde naja


    Folgen: ich kann jetzt straffrei 2700kg laden . Ein Teil geschafft .


    aber ich muss Mautzahlen und habe Fahrverbot am Wochenende . Toll die Oltimerveranstaltungen sind meinst am Wochenende


    Ok Pannenfahrzeug grüne Nummer :) wenn du da mit mal was nicht verwendungs bezogenes transortierst -Steuerbetrung !!
    und eine grüne Nummer auf einem LKW.... ist ein Zeichen bitte kontolliere mich .. nee auch gestorben


    geht auch nicht und die Versicheung als Abschleppwagen schlappe 4500-6000 euro nee ....
    und jetzt ist er als SPORT-und Freizeitgerät Sonder-Kfz usw zugelassen ,


    für 1600,-euro Tk-Versicherung und kein Wochenendfahverbot das ist mal annehmbar


    Maut und Fahrerkartenzwang/ Ruhezeiten bleiben .. aber alles legal


    was ich dir sagen will suche dir einen sicheren Weg aber verbastel dich nicht, weil nicht das du mal in Östereich oder sonnst wo richtig fett abrüsten must :-)))

  • Fuer diejenigen die einen Tachographen gegen einen normalen Tacho tauschen moechten :


    Der Laden hier weiss sicher ob es fuer das entsprechende Fahrzeug etwas passendes gibt / gab oder zumindest an wen die "normale " Geschwindigkeitsanzeiger geliefert haben.


    https://www.kienzle.de/produkte.html



    Alternativ besorgt man sich einen optisch ansprechenden Tacho auf dem Oltimermarkt fuer LKW und Busse ( z.B. wurden bei Volvo und Scania sehr lange so Dinger von VDO eingebaut )
    und laesst diesen von Kienzle angleichen, sofern man keinen findet der zur Reifengroesse passt.


    In Scandinavien war es bis weit in die 80er nicht ueblich Fahrtenschreiber in Linienbusse einzubauen und auch Buecherbusse hatten normale Tachos wenn sie nicht in den Export gingen.
    Und alle haben bei VDO gekauft.


    Es wird ein paar hunderter kosten aber die Diskussionen darueber sind dann vom Tisch.


    Gruss
    Stephan

    You can`t buy happiness, but you can buy a Scania, which is the same ting.

  • Der Durchmesser 85cm? richtig?
    Kann man dann auch einen von einem 12V, z.B. Mercedes 508D, nehmen und nur die Birnchen tauschen oder ist da noch mehr
    dran und somit ein 12V Tacho nicht nutzbar?
    Gruß,
    Groschi

    Mercedes O 405 Bj. 86, diesen Sommer die ersten Touren.

  • z.B. Mercedes 508D

    Der Tacho ist doch mechanisch ! Der 508 hat aber deutlich kleinere Raeder weshalb eine Angleichung notwendig wird. Ist ein Bauteil was in die Welle kommt. Meist direkt am Getriebeausgang.
    Der DB 814 wurde noch in den 90ern mit normalen Tachos geliefert wenn gewuenscht, der haette dann auch 24V Beleuchtung.


    Wenn ich nicht irre ist der Durchmesser genormt , sollten alle gleich gross sein. Aber auch hier kann man ja eine Blende basteln falls notwedig.


    Tachos die Groesser sind wie ein herkoemmlicher Fahrtenschreiber kenne ich zumindest nicht.


    Gruss
    Stephan

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  • ... wenn er verbaut ist, muss er geeicht und benutzt werden ... es geht dabei nicht um Ruhezeiten sondern um Nachweis Geschwindigkeit ... Habe ich mir auf einem meiner letzten Module nochmals von Fachleuten bestätigen lassen ... meine Quellen bei der Ordnungsmacht haben das schon mal nach Recherche ganz klar gemacht.


    Und ja man kann auf "normalen" Tacho bei nicht gewerblicher Nutzung um- bzw. rückbauen ... das macht es dann im Ausland auch einfacher bei einer Kontrolle


    Ob der geneigte TÜV-Prüfer das (über)prüft ... eher nein ... Womo in den Dimensionen ist eben selten und die Kollegen können auch nicht alles wissen ...


    Hallo Helmar,
    sorry ich muss dir hier zumindest was Österreich betrifft, widersprechen.


    als ich meinen Bus die Einzelabnahme zu einem Wohnmobil machte, war der Prüfer der selben Meinung wie du und deine Quelle,
    da ich vorher schon im Internet recherchiert hatte und es da anders steht, fragte ich beim Ministerium für Verkehr an.


    Ergebnis, "schriftlich"
    bei einem Fahrzeug der Klasse M1 kommt diese Verordnung nicht zur Anwendung!


    Das Schreiben zeigte ich dem Prüfer,
    nach dem das die oberste Behörde also sein Arbeitgeber ist, gab es keinerlei Diskussion mehr :great:


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Vorschrift nur in Österreich gültig ist, eigentlich müsste sie EU weit gültig sein :D


    Ich war mal 9 Jahre Beamter :oops: und ich habe gelernt ein Gesetz ist ein Gesetz und ist nicht verschieden auslegbar :!:


    LG
    Helmut

  • darf man einen Tacho mit GPS Sensor betreiben oder muss es mit Welle sein?

    Fuer D weiss ich das nicht. Kienzle fragen.


    In N darfst du es nicht.


    Gruss
    Stephan

    You can`t buy happiness, but you can buy a Scania, which is the same ting.

  • Das könnte ich auch gerade gebrauchen, mein EG Kontrollgerät ist gerade sowieso defekt.

    https://eur-lex.europa.eu/lega…=CELEX:32016R0799&from=DE



    Ab L139/73 unten gehts um M1 Fahrzeuge.



    oder vieleicht hier https://www.kba.de/DE/Zentrale…_blob=publicationFile&v=4


    Hab nicht alles gelesen aber vieleicht hilft es wenn man weiter liesst.


    Gruss
    Stephan

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    Einmal editiert, zuletzt von Midnatt ()

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