IKARUS 260 02 FS-Klasse CE darf man den fahren?

  • Ich bin ja eh freidliche - u. wenn nicht möcht ich mich gleich mal entschuldigen - will ja nur richtige Infos weitergeben u. dass von euch keiner in eine Blöde Polizeikontrolle fährt u. dabei ärger bekommen



    Also gleich mal ein ganz großes ENTSCHULDIGUNG :great:

    Stephan + Maria


    Unser Fuhrpark: Peugeot 403B Bj: 62; Puch-Mofa VS50D Bj: 66; Setra S208H Bj: 80; VW T3 Bj: 87; Peugeot Huski Cabrio Bj: 91; Mercdes O404-10RHD Bj. 95; CBR1100XX Bj: 99; Audi A6 V6 quattro Bj: 00; Peugeot 208 Bj: 07; Ford Mondeo Bj: 08; Peugeot 208-e Bj. 20

  • da die kennzahlen auf den gewerblichen nutzen des führerscheines hinweisen würde es mich wundern wenn die in Ö nicht gültig sind.
    schließlich geht es da um den gewerblichen güterkraftverkehr international.da muß es eine einigung geben.
    ansonsten könnten die ja mit den lkw fahrern machen was sie wollen.....na ja....machen sie ja eigentlich ja auch.
    Ö wird ja in der branche als nehmerland bezeichnet.selbst alte wohnmobile haben die auf dem kieker.wenn die nach meinung der Ö polizei nicht mehr tüv fähig sind hast du ein problem(trotz vielleicht grade neuen deutschen tüv)daher fährt ja kaum schon jemand mehr gerne durch....aber das nur am rande.


    aber jetzt schweife ich ab......
    zurück zum thema......
    kennzahlen,ösiland.....nicht gültig......wer´s glaubt....es muß ne regelung geben.und sowas muß auch ein polizist wissen....sorry

  • Benztreiber, ich weiß nicht, warum du hier so rumstänkerst...


    das heißt.....keine kennung hinter der führerscheinklasse....kein job als lkw oder busfahrer


    aber bei nicht gewerblichen fahrten ist es kein fahren ohne führerschein.
    wie kommt man auf son quatsch?halbwissen sollte man für sich behalten..sorry


    Da wir gerade bei Halbwissen sind, ...


    Die Kennzahlen kann man hier nachlesen. War Fehler meinerseits, 171 und 172 sind die Zahlen welche ich meinte. Hat nichts mit gewerblicher Nutzung zu tun.


    War offenbar zwischenzeitlich mal eingeführt worden, kann und will das jetzt nicht mehr konkret nachverfolgen, um die Besitzstandswahrung für "Altführerscheine" mit CE/C1E, oder 2, welche noch D und D1 ohne Passagiere fahren durften zu ermöglichen. Als ich bei der Zulassungsstelle anrief wegen genau diesem Fall, wurde mir mitgeteilt, dass ich diesen eintrag bräuchte weil das Gesetz gerade geändert war. Da es sich um rein nationale Kennzahlen handelt wäre damit eine Fahrt eines Busses im Auslanbd nicht zulässig gewesen. War oder sollte, (wie schon geschrieben kann und mag das jetzt nicht nachverfolgen) mal eingeführt werden. Da hat sich jedoch gerade das Kfz-Handwerk gegen stark gemacht, weil dann fast alle LKW-Mech den D hätten machen müssen um Probe- und Überprüfungsfahrten machen zu können.
    Wem man jetzt im www glauben soll, weiß ich nicht, bei manchen Fahrschulen steht der Text, dass man mit CE auch Busse ohne Fahrgäste befördern darf, beim Verkehrsportal steht im §6 das so explizit nicht drin, ebenso bei "gesetzte im internet" und anderen.

  • da die kennzahlen auf den gewerblichen nutzen des führerscheines hinweisen würde es mich wundern wenn die in Ö nicht gültig sind.


    Diesbezüglich wird in Ö die Kennzahl C95 od. D95 eingetragen.


    Jetzt ist aber disbezüglich der Gewerbeintragung/Berufskraftfahrerschulung in einem FS es so, dass hier bei einem Grenzübertritt die rechte erloschen sind.


    Oder anders gesagt, wenn du für ein deutsches Unternehmen fährst hat der Zul.Bes. u. somit der Unternehmer dafür zu sorgen, dass du die Ausbildung hast - ich als Ösi-Polizist muss davon ausgehen dass du sie hast:!:. Und wenn du für ein österreichisches Unternehmen fährst u. einen deutschen FS besitzt musst du eine Kurs- od. Ausbildungsbestätigung mitführen.


    Ja ich weis ist eine verfranzte Angelegenheit - hier sind die im EWR-Raum gültigen Codes (Richtlinie 2000/56/EG der Kommission vom 14. September 2000 zur Änderung der Richtlinie 91/439/EWG des Rates über den Führerschein) alle die hier nicht aufgelistet sind gelten rein nur National. Was ja auch offensichtlich bei den Codes 176 u. 177 bzw. den Codes C95 u. D95 so ist. Also das mit den Codes ist eine schwierige Sache vor allem bei einem Grenzüberschritt.


    Ich selber habe unter anderem auch den Code 105 eingetragen (ist in der Richtline nicht zu finden), dieser berechtigt mich auch ohne FS-Klasse "D" (obwohl ich ihn habe) zum Lenken eines Busses mit bis zu 8 Personen die für die Wartung od. Instandhaltung benötigt werden od. die Firmenangehörige sind. Nur im Ausland ist der hinfällig u. ungültig.
    Somit kann gesagt werden, dass einige Eintragungen einen Polizisten im Ausland nichts sagen da es diese bei ihm nicht gibt u. dass trotz EU :cursing:



    es muß ne regelung geben.und sowas muß auch ein polizist wissen....sorry


    Ich kenn sie eh - glaub mir denn 1. bin ich selber Kraftfahrer mit C u. D Fzg. u. 2. ist das kontrollieren der EG-Vorschriften eine meiner Hauptaufgaben.
    Gerade da ich mich auskenne möchte ich hier im Forum klarstellen dass wir bei den Codes unbedingt vorsichtig sein müssen damit man im Ausland keine Probleme bekommt. Leider hat es schon einige Österreicher im Ausland erwischt die sich auch darauf verlassen haben - wird umgekehrt auch schon vorgekommen sein.

    Stephan + Maria


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  • Die Kennzahlen kann man hier nachlesen


    Na da sind ja die 100er Codes ja eh schön als "national" deklariert u. somit dürfte klar sein dass die nur in "D" gelten


    Und das mit dem 95er Code habt ihr anscheinend auch ähnlich wie Österreich umgesetzt :D :great: - hab soeben was dazugelernt :D

    Stephan + Maria


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  • Die Kennzahlen kann man hier nachlesen. War Fehler meinerseits, 171 und 172 sind die Zahlen welche ich meinte. Hat nichts mit gewerblicher Nutzung zu tun.


    War offenbar zwischenzeitlich mal eingeführt worden, kann und will das jetzt nicht mehr konkret nachverfolgen, um die Besitzstandswahrung für "Altführerscheine" mit CE/C1E, oder 2, welche noch D und D1 ohne Passagiere fahren durften zu ermöglichen. Als ich bei der Zulassungsstelle anrief wegen genau diesem Fall, wurde mir mitgeteilt, dass ich diesen eintrag bräuchte weil das Gesetz gerade geändert war. Da es sich um rein nationale Kennzahlen handelt wäre damit eine Fahrt eines Busses im Auslanbd nicht zulässig gewesen. War oder sollte, (wie schon geschrieben kann und mag das jetzt nicht nachverfolgen) mal eingeführt werden. Da hat sich jedoch gerade das Kfz-Handwerk gegen stark gemacht, weil dann fast alle LKW-Mech den D hätten machen müssen um Probe- und Überprüfungsfahrten machen zu können.
    Wem man jetzt im www glauben soll, weiß ich nicht, bei manchen Fahrschulen steht der Text, dass man mit CE auch Busse ohne Fahrgäste befördern darf, beim Verkehrsportal steht im §6 das so explizit nicht drin, ebenso bei "gesetzte im internet" und anderen.

    so, jetzt gebe ich auch mal meinen senf dazu.
    nach meinen informationen gilt der aktuelle c-schein nur für probefahrten mit dem bus. die sache ohne fahrgäste / überführungen ist gestrichen, dafür war die 172 im schein - die gibt es allerdings bei neuen scheinen nicht mehr!
    jetzt muss man der polizei nur noch schlüssig erkären können wieso die probefahrt von berlin nach stuttgart zwingend notwendig ist... (orte belibig austauschbar)
    oder anderst ausgedrückt: wie oft werdet ihr denn nach eurem schein gefragt?


    gruss mit c


    teasy

    ein leben ohne bus ist möglich aber sinnlos :!:

  • oder anderst ausgedrückt: wie oft werdet ihr denn nach eurem schein gefragt?


    hallo teasy,
    das ist anstiftung zum fahren ohne führerschein,
    davon mal abgesehen, das es strafbar ist, und hier inzwischen genügend ortnungshüter mitlesen :D
    aber das nur am rande

    :) MEISE-REISEN :) ein O 302-der perfekte Bus :love:

  • und hier inzwischen genügend ortnungshüter mitlesen

    Wie wo wer was warum und manchmal auch weshalb - mensch leute schmeist diese kapperlständer sofort raus - die machen nur ärger :D

    Stephan + Maria


    Unser Fuhrpark: Peugeot 403B Bj: 62; Puch-Mofa VS50D Bj: 66; Setra S208H Bj: 80; VW T3 Bj: 87; Peugeot Huski Cabrio Bj: 91; Mercdes O404-10RHD Bj. 95; CBR1100XX Bj: 99; Audi A6 V6 quattro Bj: 00; Peugeot 208 Bj: 07; Ford Mondeo Bj: 08; Peugeot 208-e Bj. 20

  • Das schlimme ist ja, dass Otto Normalpolizei im Zweifelsfall keine Ahnung hat und Dir einen vom Bär erzählt. Daher ist es schon gut, wenn man Bescheid weiß!


    Und ich habe für mich gelernt, dass ich mit meinem Bus den Anhänger, den ich in D ziehen darf, an der Grenze abhängen muß :thumbdown:

    Magirus R81 Bj. 1982 H ist nun auch durch Das Kennzeichen bedeutet: MagirusR 81der3.
    http://www.R81.de
    Wem meine Bilder gefallen, darf sich gerne daran erfreuen
    und ANGUCKEN.
    Runterladen und weiteverwenden NUR nach Genehmigung durch mich, sonst.... :evil:


  • hallo teasy,
    das ist anstiftung zum fahren ohne führerschein,
    davon mal abgesehen, das es strafbar ist, und hier inzwischen genügend ortnungshüter mitlesen :D
    aber das nur am rande


    ja, ok - ich möchte hier ja niemanden dazu anstifteten ohne schein zu fahren -
    das war eher die allgemeine frage nach der häufigkeit von kontrollen.


    friedliche grüsse


    teasy

    ein leben ohne bus ist möglich aber sinnlos :!:

  • den ich in D ziehen darf, an der Grenze abhängen muß

    häää wie denn das?? ?( ?(

    Stephan + Maria


    Unser Fuhrpark: Peugeot 403B Bj: 62; Puch-Mofa VS50D Bj: 66; Setra S208H Bj: 80; VW T3 Bj: 87; Peugeot Huski Cabrio Bj: 91; Mercdes O404-10RHD Bj. 95; CBR1100XX Bj: 99; Audi A6 V6 quattro Bj: 00; Peugeot 208 Bj: 07; Ford Mondeo Bj: 08; Peugeot 208-e Bj. 20

  • häää wie denn das?? ?( ?(


    alter Klasse 3 darf Fzg. bis 7,49 to und Zug bis 12 to, also Anhänger bis 4,5 to


    neu heißt das CE mit Kennziffer 79 (C1E>12000kg,L<=3)


    hast recht, 79 ist ja unter 100 (wer lesen kann ist im Vorteil) :whistling:

    Magirus R81 Bj. 1982 H ist nun auch durch Das Kennzeichen bedeutet: MagirusR 81der3.
    http://www.R81.de
    Wem meine Bilder gefallen, darf sich gerne daran erfreuen
    und ANGUCKEN.
    Runterladen und weiteverwenden NUR nach Genehmigung durch mich, sonst.... :evil:

  • Ei ei ei
    hier entwickelt sich ja ein wilder Thread! Aber aber das gabs ja schon öfter. Ich finde das auch voll OK. Ich wollte ja auch nichts eskalieren, aber ich bin ein wenig allergisch wenn jemand sagt jemand anderes hätte keine Ahnung und sollte lieber schweigen, vor allem wenn er sich selber zum Thema nicht äußert. Das musste ich einfach loswerden.
    Ich würde aber lieber nochmal zum eigentlichen Thema kommen. Ich meine das ist immer noch nicht geklärt. Die eigentliche Frage war ja, ob man einen Bus umwidmen kann, zum Sonderfahrzeug (irgendwas?) bis 7,49t und 8 eingetragenen Sitzplätzen und ihn dann privat!!! mit Führerschein CE fahren darf auch wenn, zu Dekozwecken, noch weitere Sitzplätze vorhanden sind. Meiner Meinung nach ist das gar kein Problem. Hat da jetzt jemand eine definitive "Experten" Antwort, hat sich jemand mal beim Strassenverkehrsamt schlau gemacht?


    Friedvolle enstspannte Grüsse Geepee

    Man gönnt sich ja sonst nichts! Lieber grosse Autos als kleine Panzer... (Meyerreisen - wir buchen, Sie fluchen)

  • gewichtsmäßig ist ja wohl klar.....
    und sitze kannst du dir soviele einbauen wie du möchtest solange sie nicht als
    sitzplätze deklariert sind.......
    oder wird jede rundsitzgruppe zwangsläufig als sitzplätze eingetragen??wohl nicht.....obwohl sie könnte
    wenn sie die auflagen dafür erfüllen würde


    also.....dann sollte eigentlich alles geklärt sein


  • alter Klasse 3 darf Fzg. bis 7,49 to und Zug bis 12 to, also Anhänger bis 4,5 to


    Nun, um die Diskussion nicht einschlafen zu lassen... :D ......Das ist nicht richtig!
    Mit dem "alten dreier" durften Züge mit einer durchgehenden Bremsanlage bis 18,5 to. gefahren werden. Der Anhänger mußte ein Einachsanhänger sein. In der Regel also mit Tandemachse ausgestattet, welche als eine Achse zählt. Dies geht auch weiterhin! Auf Antrag wird die Klasse C/CE erteilt, allerdings mit Einschränkungen:
    Zugfahrzeug max. 7,5 t
    Achszahl im Zug maximal drei Achsen
    max. Gesamtgewicht des Zuges 18,5 t
    Wurde die Klasse C/ CE zusätzlich erteilt, erscheint folgende Codierungszahl im neuen Führerschein: CE = 79 (C1E>12000 kg, L 3), was bedeutet max. GG des Zugs über 12 t. Zwischen "L" und der "3" steht ein "kleiner/ gleich-Zeichen"; die Zahl 3 bezieht sich auf die max. im Zug zu fahrende Achszahl
    Die 18,5 Tonnen ergeben sich aus dem 1,4 fachen des Gesamtgewichtes des Zugfahrzeuges + 500 kg Stützlast.
    Ich habe beispielsweise bei uns im Betrieb einen 7,5 Tonner laufen mit 10,5 to. Tandemtieflader, der von den alten Klasse 3 Mitarbeitern gefahren werden darf.



    Ob diese Regelung seinerzeit sinnvoll war oder nicht steht natürlich auf einem ganz anderen Blatt. 18,5 Tonnen können auf einer Gefällestrecke in entsprechenden Situationen auch eine ganze Menge sein. Aber die Leute mit alter Klasse 3 sind ja mittlerweile auch alle "alte Hasen" :D



    Schöne Grüße
    Christian

  • Aber dann muss der Fahrer auch alle 5 Jahre zur Untersuchhung da Größer als >12000, ohne diese Untersuchung ist Fahren ohne Führerschein + Gewerblich ,da brauche ich auch alle 5 Jahre die Module als Berufskraftfahrer.


    Ich hatte das Problem wo mir keiner helfen konnte, wenn ich diese Untersuchung nicht schaffe, bleibt dann die alte Regelung 7,49 to + Anhänger mit 4,5 to oder greift dann die neue Regelung mit 3,5 to und Anhänger 700kg .


    Keiner konnte mir da weiterhelfen weder TÜV, Straßenverkehrsamt noch Bundesverkehrsministerium in Berlin.


    Ich habe die Regelung mit 7,49 to und dem Anhänger 4,5 to gewählt und der hoffe ich ist dauerhaft.


    P.S. das ganze hatten wir schon mal vor 2 Jahren durchgesprochen ohne Ergebnis.

    Gruß Inge und Klaus

  • @ Baubude
    Die gewerblichen Module sind nur dann notwendig, wenn das Führen der Fahrzeugkombination die Haupttätigkeit des Mitarbeiters darstellt.
    Wir bewegen das Fahrzeug im Werksverkehr, d.h. wir transpotieren unsere Maschinen bzw. unsere Materialien die wir auf den eigenen Baustellen verbauen. Der LKW läuft 2-3 Stunden am Tag. Dazwischen ist der Fahrer auch auf den Baustellen tätig z.B. mit Baggerarbeiten. Dadurch sind diese diese Scheine nicht notwendig, auch nicht mit LKW größer 7,5 to.
    Anders wäre es z.B. bei einem Containerdienst, der fremdes Material gewerblich transportiert...
    Schöne Grüße
    Christian

  • Die eigentliche Frage war ja, ob man einen Bus umwidmen kann, zum Sonderfahrzeug (irgendwas?) bis 7,49t und 8 eingetragenen Sitzplätzen und ihn dann privat!!!

    wie gesagt ich kann nur für "Ö" sprechen u. da ihr auch ins Ausland fährt - wozu wäre dann ein Wohnbus sonst gut - bitte Achtung denn zumindest hier in "Ö" bekommt ihr Probleme wenn ihr mehr Plätze drinnen habt im Bus u. nur 8 eingetragen sind.



    und sitze kannst du dir soviele einbauen wie du möchtest solange sie nicht als
    sitzplätze deklariert sind.......


    Natürlich - nur dann ist es ein "Bus" - das hätte ich auch aus Bequemlichkeit gemacht u. ich musste doch sämtlich Sitze bei meinem S208H ausbaun um ihn auf 1+8 Sitze zu bekommen (incl. Clubecke) sonst hätte ich weiterhin einen Bus der "D" pflichtig ist bekommen.


    Noch ne Frage - ist es in "D" nicht so dass ihr auch mit dem kleinen "C" (also C1 zw. 3,5 u. 7,5t) auch zur gesundheitlichen Untersuchung müsst?? Regelung bei uns für Klasse C1 alle 10 Jahre u. ab dem 60. Lebensjahr für 5 Jahre.


    Für den C u. D alle 5 Jahre u. ab dem 60 Lebensjahr alle 2 Jahre

    Stephan + Maria


    Unser Fuhrpark: Peugeot 403B Bj: 62; Puch-Mofa VS50D Bj: 66; Setra S208H Bj: 80; VW T3 Bj: 87; Peugeot Huski Cabrio Bj: 91; Mercdes O404-10RHD Bj. 95; CBR1100XX Bj: 99; Audi A6 V6 quattro Bj: 00; Peugeot 208 Bj: 07; Ford Mondeo Bj: 08; Peugeot 208-e Bj. 20

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