Rechtliche Fragen bezüglich des Umbaus zum Wohnbus

  • Hallo

    Ich beschäftige mich ja schon seit geraumer Zeit mit der Idee, nach Renteneintritt ebenfalls Wohnbusbesitzer zu sein. Hier im Forum sehe und lese ich aber in erster Linie von 2 Achsigen Fahrzeugen bis 10m Länge es gibt aber vielfach Recht vielversprechend aussehende Angebote im Netz von 3 Achsigen Reisebussen also mit mehr als 10 m Länge. Beruflich fahre ich ja derzeit einen Planensattelzug der 18m lang ist !

    Wie sieht es da rechtlich aus kann darf man solche Fahrzeuge ebenfalls zum Wohnbus ausbauen?

    Was ist nach erfolgtem Ausbau zu beachten?

    Welche Gutachten muss wer für die Ummeldung erbringen?

    Mit welchem bürokratischen Aufwand inclusive Kosten ist zu rechnen

  • Darüber wurde schon viel geschrieben


    Bis 12m klasse C über 12 nur als KOM mit klasse D und allen damit verbundenen Nachteilen wie Sicherheitsprüfung usw.


    Kannst versuchen eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen. Wird aber nicht von Erfolg gekrönt sein

  • Und wenn du die Ausnahmegenehmigung bekommst, gilt diese nur regional.

    Gruß ins Ahrtal

    Magirus R81 Bj. 1982 H ist nun auch durch Das Kennzeichen bedeutet: MagirusR 81der3.
    http://www.R81.de
    Wem meine Bilder gefallen, darf sich gerne daran erfreuen
    und ANGUCKEN.
    Runterladen und weiteverwenden NUR nach Genehmigung durch mich, sonst.... :evil:

  • spynick und stuebiR81 Ihr seid drauf reingefallen - er fäht keinen Bus, sondern Sattelauflieger

    Planensattelzug der 18m lang ist !

    Wie sieht es da rechtlich aus kann darf man solche Fahrzeuge ebenfalls zum Wohnbus ausbauen?

    Klar. Kein Problem. Nur das Zugfahrzeug darf halt 12m nicht überschreiten. Aber eine Sattelzugmaschine mit einem Auflieger ist doch kein Problem. Ein Gespann darf ja bis 18m lang sein.
    Was anderes sind Busse, die >12m sind. Die bekommst nicht umgemeldet.

  • Stimmt. Glatt reingefallen


    Auch da wird er bei Zulassung als Wohnmobil Probleme haben. Länge ist 12m


    Er könnte den Sattelanhänger evtl. versuchen als Sachentransportanhänger zugelassen zu bekommen.


    Als Wohnmobil wie auch immer das beim Anhänger heissen wird gibts Probleme mit der Länge vom auflieger


    Das müsste man jetzt genau prüfen


    Aber das ist so speziell da sollen mal die Profis ran

  • Eifel- Trucker fährt mit Sattelzug herum, will aber in/für die Pension einen 3Achser ausbauen, so lese ich das. :)


    Spannend finde ich, bei Sattelzugaufleger als Wohnwagen umgebaut ob dann ein Sonntagsfahrverbot gilt? Bei Shelter die als Womo umgebaut sind dürfen diese ja auch nicht abnehmbar bleiben und müssen Verschraubt werde weil sonst als LKW mit Sonntagsfahrverbot gilt.

  • Außer LKW mit H Kz. ... damit entfällt Sonntagsfahrverbot und die Maut in Deutschland

    Gruß


    Sputnik



    Froh zu sein bedarf es wenig, und wer froh ist, ist ein König.
    Derzeitige Fz.: MB O404 Wohnbus BJ.92; Cupra Leon ST Hybrid BJ.22; Audi A4 Avant 1,8T BJ.05; Toyota Supra MK3 BJ.87
    Frühere Fz. (Auszug): MB O307 Wohnbus exBüchereibus mit O303 Front Bj.80; BMW (318is Coupe, 330xD Coupe, 520D Touring diverse); Toyota Supra MK2

  • Oh, da habe ich wohl etwas für Verwirrung gesorgt.


    Beruflich also jetzt fahre ich den Planen Sattelzug ( bin gerade auf dem Weg von der Eifel in Richtung München Ankunft ca. 9 Uhr)


    Nach meiner aktiven beruflichen Fahrerei mit dem Sattelzug ist es mein Plan einen Bus zum Wohnbus umzubauen, und da war meine Frage geht es auch einen 12 m langen also 3achsigen als Wohnbus umzumelden ( was scheinbar so habe ich es herausgelesen möglich ist) nur kann oder darf ich dann wohl keinen Anhänger mitführen auf dem ein PKW transportiert wird, zur besseren Mobilität am Standplatz, der ja durchaus einige KM von einer Stadt sein wird.


    Daher aber schon vorab Danke an die Die Antworten verfasst haben, bis zum Renteneintritt sind es ja noch ein paar Jahre und dann ist da ja auch noch die Zeit des Umbauens bevor ich wirklich irgendwohin fahren werde wird noch viel Wasser die Ahr herabfließen ( Hauptsache nicht wieder die ganze Jahresmenge innerhalb von 24 Stunden!)

  • Hallo Spaß Vogel aus der Eifel und Kollege von der Straße,

    wenn Du gerade unterwegs nach München bist und um 09:00 Uhr dort sein wirst, dann wirst wohl so gegen ca.07:00 Uhr den Albaufstieg entlang kommen, d.h. A8 Aichelberg-Merklingen, kannst ja einen kurzen Stopp bei mir einlegen,

    dann zeig ich Dir wie das bei uns im Dorf mit 12 Meter Wohnmobilen gemacht wird.

    Ich selbst hab einen Reisebus Setra 315 HD umgebaut, der ist auch schon als Wohnmobil umgeschrieben.

    Also, Behelfsausfahrt Hohenstadt, von da sind es noch ca.5 Minuten den Berg hoch.

    Wer immer das tut was er schon kann, bleibt immer das was er schon ist. (Henry Ford)

  • bus als WOMO = 12m ... längere womo sind rechtlich nicht genehmigbar

    Plus anhänger = 6m ... gesamtlänge von 18m nicht überschreiten ... passt eh !!!

    wenn ich immer nur das tun würde, was von mir erwartet wird, könnte man folgendes auf meinen grabstein schreiben:
    "mein leben hat allen gefallen, nur mir nicht" !! zitat enzo ferrari

  • Hallo,


    von privat oder nicht privat steht im Gesetz nichts:


    § 32 Absatz 4 Nummer 3 StVZO


    Ich lese das so : Wenn das ziehende Fahrzeug ein Lastkraftwagen oder ein Kraftomnibus oder eine Zugmaschine mit 2 Anhängern ist gelten 18,75m , bei alles anderen Fahrzeugarten als Zugfahrzeug gelten 18m.


    Gruß

    Arno

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!