Suche fachliche persönliche Hilfe bei Setra Besichtigung in Österreich Großraum Linz

  • Lieber Stephan, welche Aussage stimmt dann für Österreich?

    (ich kann ja einem Polizisten nicht sagen "der Stephan hat's g'sagt" - ich meine sagen kann ich es ihm schon, aber ob das hilft? ;) )


    Ich habe daher die Rechtsberatung des ÖAMTC (ADAC in Deutschland) gebeten dies zu klären, nachdem ich durch das Studium der EU-Verordnungen

    https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2006/561/oj/deu
    https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2014/165/oj/deu
    https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2009/1073/oj/deu

    nicht viel schlauer geworden bin.

    Na gut, ich war in meinem Leben ja auch nur 1/2 Jahr Student ;)


    Sobald ich eine Antwort habe, werde ich diese gerne hier herein schreiben - kann aber ein paar Tage dauern.

    Liebe Grüße aus der Bürokratiehauptstadt des Ösilands!

    Franz

  • fjw


    Warum muss ich wissen was in Oestereich gilt ?


    Ich habe mitgeteilt das deine , von mir zitierte, Aussage falsch ist. Mehr nicht !

    Die Regelungen die dazu in Deutschland gelten, gelten in mehreren anderen europaeischen Laendern ebenso.


    Gruss

    Stephan

    You can`t buy happiness, but you can buy a Scania, which is the same ting.

  • Die finale Antwort zu EU-Kontrollgerät vulgo Fahrtenschreiber:

    Diese ist von der Wirtschaftskammer WIen Sparte Verkehr (speziell für meine österreichischen Freunde gedacht)


    Zusammengefasst:
    Aus Art. 2 lit. b der Verordnung 561/2006 geht hervor, dass diese Verordnung erst zur Anwendung kommt, wenn das Fahrzeug zur Personenbeförderung verwendet wird mehr als 9 Personen einschließlich des Fahrers befördert werden soll. Dies ist bei Ihrem Wohnmobil nicht der Fall. Bei der erwähnten Verordnung handelt es sich um eine EU-Verordnung, daher kommt diese EU-weit zur Anwendung. Die nationale Rechtsnorm ist § 24 KFG. Ich gehe auch davon aus, dass Ihr erworbenes Wohnmobil nicht zur Güterbeförderung verwendet werden soll oder? Sollte ich falsch liegen bitte ich um Information.

    Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

    Freundliche Grüße . . .


    Meine ursprüngliche Frage war diese und konnte vom ÖAMTC nicht beantwortet werden - die Wirtschaftskammer konnte das dann - siehe oben:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich hätte zwei bis vier Fragen zu Fahrtenschreibern (der ÖAMTC konnte mir diesbezüglich nicht im Detail weiter helfen), da ich beabsichtige mir einen privaten Wohnbus zu kaufen bzw. einen Autobus zu kaufen, umzubauen und auf Wohnbus (M1) umzumelden:


    Ich habe die EU-Verordnungen

    https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2006/561/oj/deu

    https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2014/165/oj/deu

    https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2009/1073/oj/deu

    sowie Ihre Seiten

    https://www.wko.at/transport/e…llgeraet-fahrtenschreiber

    https://www.wko.at/transport/d…hograph-eu-kontrollgeraet

    https://ratgeber.wko.at/kontrollgeraet/

    eingehend studiert und bin zu folgender Ansicht gekommen:



    ein PRIVATER Wohnbus Fahrzeugklasse M1 (PKW, Wohnmobil) mit nicht mehr als 9 Sitzplätzen einschließlich Fahrer (der daher kein LKW oder Autobus ist), der ein höchstzulässiges Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen hat und mit Führerschein C gefahren werden darf, braucht keinen Fahrtenschreiber/Lenkprotokoll/Fahrtenbuch.


    Dies steht ja auch bei Ihnen auf der Webseite als „Auch Fahrzeuge zur Personenbeförderung von bis zu neun Personen einschließlich Fahrer sind ausgenommen.“


    Frage 1: Ist meine Ansicht richtig?


    Frage 2: gelten diese Regeln für ein in Österreich zugelassenes Fahrzeug dann europaweit/weltweit ungeachtet eigener Regeln in anderen Ländern?


    Nur wenn meine Ansicht nicht richtig ist:

    Frage 3: wenn meine Ansicht nicht richtig ist und er daher einen Fahrtenschreiber braucht, dann gilt digitaler Fahrtenschreiber ab Erstzulassung ab 1.5.2006 – davor analoger Fahrtenschreiber. Dieser muss jedoch bis 2024 auf Smart-Tacho 2 umgerüstet werden, wenn der Lkw grenzüberschreitend eingesetzt wird. Aber eben nicht ein Wohnbus mit Zulassungsstufe M1, oder?


    Frage 4: wenn meine Ansicht nicht richtig ist, steht auf Ihrer Webseite u.a. „Seit 1994 müssen mit einem sogenannten EU-Kontrollgerät ausgerüstet sein“.

    Bedeutet das, dass ein besagter PRIVATER Wohnbus mit Erstzulassung vor 1994 sowieso keinen Fahrtenschreiber/Lenkprotokoll/Fahrtenbuch braucht?


    Danke im Voraus für Ihre Bestätigung meiner Ansicht bzw. Korrektur
    FJW


    Einmal editiert, zuletzt von fjw ()

  • Bitte unbedingt Forenregel Nr. 4 beachten - hast Du eine Erlaubnis, den Inhalt der eMail zu veröffentlichen?
    Wenn nicht bitte schnellstens die Erlaubnis einholen und die eMail als Zitat Kennzeichnen, oder den Inhalt umgehend entfernen und mit eigenen Worten erklären - ich komme sonst in Teufels Küche!

    Viele Grüße,
    Martin
    --
    Ü-Wagen Umbaugalerie: http://ue34.de
    (wird regelmässig erweitert)

  • Hallo Franz

    Du hast den (vermutlich ahnungslosen) Juristen von der WKO mit dem Wort Bus aufs Glatteis geführt :) Ja, aus sicht der Personenbeförderung hat er recht.

    Der 57a StVZO sagt aber grundsätzlich: alle Fahrzeuge über 7,5t benötigen ein Kontrollgerät.

    Soweit meine persönliche Meinung


    Grüße aus dem Osten

    Vocki

    Macht korrumpiert, absolute Macht korrumpiert absolut. (Lord Acton 1834–1902)

    Einmal editiert, zuletzt von vocki ()

  • Wie auch immer es sei, lieber Vocki,

    da ich kein Jurist bin und auch keiner werden will, werde ich die E-Mail von der Wirtschaftskammer in Ehren halten und zu den Fahrzeugpapieren geben, wenn ich einmal mein Ideal gefunden habe.


    Die Wirtschaftskammer weißt auf https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2006/561/oj/deu Artikel 2-b hin, der EU-weit Gültigkeit haben soll - den nehme ich auch zu den Fahrzeugpapieren ;)


    Wenn ich es richtig sehe - außer ich habe mich vergoogelt - weißt der von dir erwähnte 57a StVZO auf eine Einzelnorm für Deutschland hin https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__57a.html
    Die österreichische wäre ja die für die "Pickerl-Überprüfung".


    Also ich mache es wie oben beschrieben E-Mail und 561/2006 EU zu den zukünftigen Fahrzeugpapieren und fertig (und wahrscheinlich werde ich sie nie brauchen).

    Sonst werde ich ja vielleicht wirklich noch Jurist ;)
    Sollte ein Jurist oder juristisch bewanderter eine andere Sichtweise vertreten, dann bittte sagen wo ich sie finde (Link) (am Besten mit hochoffiziellem Stempel und vielen amtlichen Unterschriften für die Beamten) und ich gebe sie auch zu meinen Fahrzeugpapieren ;)

    Liebe Grüße aus dem Osten in den östlicheren Osten oder heißt das jetzt "Österlichen" Osten? ;)

    Franz


    P.S.: die Veröffentlichung habe ich ja nur deswegen gemacht, weil ich es weiter oben RE: Suche fachliche persönliche Hilfe bei Setra Besichtigung in Österreich Großraum Linz gesagt habe.

  • werde ich die E-Mail von der Wirtschaftskammer in Ehren halten und zu den Fahrzeugpapieren geben,

    wird dir aber infolge einer kontrolle nicht helfen, da nicht rechtsbindend.

    in zb deutschland oder auch frankreich oder sonst wo ist die wko rechtlich genauso viel/wenig wert wie der tennisclub. um die ecke...

    es ist nicht die aufgabe der verkehrskontrolleure oder polizisten, irgendwelche mails zu studieren, wo "wünsch dir was" drinnen steht.

  • Zumindest kann man mit der mail beweisen, dass man alles versucht hat, Regelkonform zu agieren.

    Natürlich wäre es das einfachste, den Fahrtenschreiber durch einen normalen Tacho zu ersetzen, dann erübrigt sich jede Diskussion. (ausser vielleicht bei der Prüforganisation)

    Magirus R81 Bj. 1982 H ist nun auch durch Das Kennzeichen bedeutet: MagirusR 81der3.
    http://www.R81.de
    Wem meine Bilder gefallen, darf sich gerne daran erfreuen
    und ANGUCKEN.
    Runterladen und weiteverwenden NUR nach Genehmigung durch mich, sonst.... :evil:

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