KOM von Italien nach Deutschland einführen?

  • Wenn auch Italien als Reiseland im Moment eher schlecht ist, habe ich dort ein Fahrzeug gefunden, das ich gerne kaufen würde.



    Hat schon mal jemand einen (abgemeldeten) Bus von Italien nach Deutschland geholt?


    Ich habe mich ein wenig durchs www und Forum gekämpft, aber halt nichts stichhaltiges für Italien gefunden.


    Auf dieser Seite https://oldtimer-veranstaltung…es-oldtimers-aus-italien/
    habe ich lediglich diese Aussagen gefunden :


    - Völlig korrekt ist immer auch ein Ausfuhr- oder Überführungskennzeichen des Kauflandes und Haftpflichtversicherung, die in Italien nur teuer oder unter Schwierigkeiten zu bekommen ist.


    - Deutsches Kurzzeit-Kennzeichen und Versicherung wird in Italien nicht anerkannt.



    Wenn jemand andere Erfahrungswerte/Lösungen hat, bitte mitteilen.


    Es handelt sich um ein deutsches Produkt >7,5t, daher fällt auch Spedition aus....


    Steuerliche Modalitäten sind mir alle bekannt, es geht NUR um die Überführung!!!

  • In Italien ist doch das Kennzeichen mit den Fahrzeug quasi verheiratet - meine ich, bitte um Korrektur wenn es nicht so ist.


    Es gibt Versicherungen die in Italien für Überführungen ein Kfz für 10 Tage oder 1 Monat versichern.
    Das geht aber -nach Auskunft von einem Italienischen Kollegen- nur, wenn man persönlich
    bei einer Agentur vorspricht.
    Unklar ist ob das auch EU Bürger machen können, oder man einen Wohnsitz in Italien haben muss..


    In Summe scheint es nicht sooo einfach zu sein.

  • Mit Roter Händlernummer. 06 :thumbup:


    Grüße von Klaus




    Falsch, das wäre eine Fernzulassung und das ist nicht erlaubt Er müsste sich am besten ein ital Exportkrnnzeichem besorgen.


    Wir haben auch schon Fahrzeuge in der Toscana mit o6er geholt und sind der Polizei direkt in die Arme gefahren.
    Hat aber keinen interessiert. Habe aber auch schon gehört das Fahrzeuge beschlagnahmt und versteigert wurden.
    Bei meiner 06er müsste ich unterschreiben das ich es nur in D und Ö benutze obwohl dies gegen geltendes Recht ist.
    Als ich darauf hingewiesen habe würde ich vor die Wahl gestellt .....


    Werde Morge mal ein offizielle Dokument vom ital Ministerium hochladen, habe ich im Büro.


    Fernzulassungen sind grundsätzlich verboten.

  • Die rote Nr darf eigentlich nicht verliehen werden. Man könnte ein kurzzeitkennzeichen beantragen für eine Fahrt zum nächsten Tüv, das ist dann wohl auch ne Grauzone und man sollte sich damit nicht im Ausland erwischen lassen. Im Moment würd ich da aber sowieso nicht hinfahren.
    Es gibt professionelle Fahrzeugüberführer die haben eigene Nummern, meistens die blauen aus Österreich.

    leoforio


    schone Umwelt, spar Verdruss, fahr mit dem Bus... :D

  • Fernzulassung...nie gehört.
    War erst vor 10 Tagen in Italien ein Fahrzeug holen mit 06 so wie immer und wurde auch schon mehrfach
    kontrolliert auf meinen Fahrten.
    Muss jeder selbst wissen was er tut.
    Ich wüßte was ich tun würde :great:

    Man kann dem Leben nicht mehr Tage geben, aber dem Tag mehr Leben.

  • .....boah, sehr viele verschiedene Meinungen..... 8|


    Ich denke, es ist auch ein Unterschied, ob man eine eigene rote Nummer hat, oder ausleiht!


    Ich habe mal angefragt, ob es eine Möglichkeit gäbe, den Bus an die deutsche Grenze zu bringen....


    ...aber im Moment ist, glaube ich, die Virus-Kacke das größte Problem!!!

    Einmal editiert, zuletzt von SETRA-Uli ()

  • bernd musstest du nicht beim Kreis eine Belehrung unterschreiben wo das Kennzeichen eingesetzt werden darf....und nur weil du kontrolliert wurdest heisst es nicht das es legal war was du gemacht hast...….






    @ Setra Uli......ich darf nicht mal das Kennzeichen einem Kunden geben um ein bei mir gekauftes Fahrzeug zu überführen...lest auch mal durch was auf dem Roten Heftchen steht

  • Mein Kennzeichen hat Europadeckung im Geographischen Sinne.

    Man kann dem Leben nicht mehr Tage geben, aber dem Tag mehr Leben.

  • Die rote Nr darf eigentlich nicht verliehen werden. Man könnte ein kurzzeitkennzeichen beantragen für eine Fahrt zum nächsten Tüv, das ist dann wohl auch ne Grauzone und man sollte sich damit nicht im Ausland erwischen lassen. Im Moment würd ich da aber sowieso nicht hinfahren.
    Es gibt professionelle Fahrzeugüberführer die haben eigene Nummern, meistens die blauen aus Österreich.


    Hallo Stefan!


    Verstehe ich das dann richtig, das Ösi-Überführungskennzeichen akzeptiert werden, und deutsche nicht ?( ?( ?(



    Hast Du mir da einen Kontakt, für einen "Profi-Überführer"?

  • Hi Ulli,


    das mit den blauen Kennzeichen in Ö ist sehr streng geregelt. Auch wird es in verschiedenen Ländern unterschiedlich anerkannt.


    Deutschland: (Bei Fahrten nach Deutschland ist ein Zusatzblatt zum Probefahrtschein (Kopie des Probefahrtscheines) mit den Mindestdaten nach Art. 35 Abs. 1 lit. a des Wiener Übereinkommens vom 8. November 1968 mitzuführen (Musterformular). In Deutschland dürfen Probefahrtkennzeichen aber nicht für die Überführung aus dem Gebiet der BRD in das Ausland verwendet werden.
    Italien: Fahrten nach Italien (Fahrtbeginn liegt in Österreich) sind zulässig, wobei Rückfahrten mit selbigen Fahrzeug sowie die Verbringung von Fahrzeugen aus Italien heraus mit österreichischen Probefahrtkennzeichen seitens der italienischen Behörden nicht anerkannt werden.


    Dann haben wir grüne Kennzeichen die zur Überstellung dienen, auch aus dem Ausland nur wird oft im Ausland nicht anerkannt bzw. erkannt.


    Überstellungskennzeichen können für
    nicht zugelassene Kfz und Anhänger oder
    zugelassene Kfz und Anhänger,
    deren Kennzeichen verloren gegangen sind oder
    denen Wechselkennzeichen zugewiesen wurden,
    zur vorübergehenden Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr beantragt werden.


    Aber Uli, zumindest für PKW kann man in Italien ja ein Überstellungskennzeichen beantragen, dieses gilt dann ca. 21 Tage inkl. Versicherung. Wird's wohl auch für Bus und LKW geben. Wäre die sicherste Lösung.


    Apropos sicher, bist du dir sicher, dass du derzeit nach Italien fahren willst? ;(


  • ...boah, ich glaube, ich habe die Büchse der Pandora geöffnet...!


    Das es SO ein Heckmeck ist, hätte ich in dem ach so vereinten Europa nicht gedacht!


    Naja, egal!


    Ich habe zwischenzeitlich eine Spedition gefunden, die Busse bis 12m Länge, und 350cm Höhe transportieren kann (...diesmal nicht Fehrenkötter...)
    Jetzt warte ich auf das Angebot....




    ....und, NEIN, im Moment fahre ICH definitv NICHT nach Italien!!!! ...obwohl ich im Moment noch die Zeit dazu hätte..... :cursing:

  • Hallo Uli


    Siehe Beitrag 6 :thumbup: :thumbup:


    Ja die Nummer darf man nicht verleihen.


    Es ist nicht Vorgeschrieben wo eine Überführungsfahrt beginnt.
    Es ist nicht Vorgeschrieben welche Person man mit der Überführungsfahrt beauftragt.


    Das Problem ist das das Fahrzeug in einem Verkehrssicheren Zustand ist. Das heißt es müsste eine HU bestehen können. ^^ :rolleyes:


    Grüße von Klaus

  • Ja, Klaus!


    Eine rote Nummer ausleihen wäre mir auch zu unsicher, zumal ich mit meinem LKW FS ja lediglich in D Busse fahren darf. Ich hab da echt keinen Bock auf Stress.....



    Ich warte jetzt mal das Angebot der Spedition XXXXX ab, und dann sehen wir weiter!



    Im Moment ist es ja das größere Problem, da überhaupt hinzufahren, und wieder raus gelassen zu werden... ?(
    Ungesehen kaufe ich die Karre nicht...

    Einmal editiert, zuletzt von SETRA-Uli () aus folgendem Grund: URL der Spedition gelöscht, da sie keine Interesse an dem Transport haben.....

  • Moinmoin,


    eigentlich ist es einfach - und in allen europäischen Ländern gleich. Die Inbetriebnahme von Fahrzeugen unterliegen dem jeweiligen Landesrecht, in dem das Fahrzeug in Betrieb genommen werden soll. Der italienische Bus, der in Italien steht, wird dort in Betrieb genommen. Dafür kann man dann in Italien Ausfuhrkennzeichen, analog den deutschen Ausfuhr-bzw. Zollkennzeichen zur Verbringung des Fahrzeuges in ein anderes Land, beantragen.


    Nicht vorgesehen ist - und da ist überall gleich - das Mitbringen von Kennzeichen aus dem Land, in das das Fahrzeug verbracht werden soll. Das wären zwar die korrekten für die Fahrt im Zielland, aber nicht die korrekten für die Fahrt im Herkunftsland. Und deshalb klappt das mit den roten 06ern nicht. Die haben zwar - wie Bernd schrieb - europäische Deckung, aber nur, wenn die Fahrt in D begonnen wurde.


    Alles andere richtet sich hier nach italienischem Recht - ist aber analog auf unsere Nachbarstaaten anwendbar. Jeder hat seine Zulassungsbestimmungen und die Inbetriebnahme im jeweiligen Land unterliegt dann eben diesem.


    Und deshalb wurde auch keine Büchse der Pandora geöffnet, es ist eigentlich einfach und ich finde auch logisch :)



    Viele Grüsse
    Snaky


  • Es ist nicht Vorgeschrieben wo eine Überführungsfahrt beginnt.


    Nein, das stimmt nicht, wie Snaky es ebenfalls schreibt. Punkt 5.


    So schlau war ich vor 5 Jahren schon, als ich ein Boot in England kaufen wollte. Dann hätte ich das Fahrtenbuch faken müssen, dass ich die Hinfahrt schon mit dem Trailer in Deutschland begonnen hätte!

    Grüße aus Randberlin Nordost, Rocco.

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