Anreise Donnerstag - wenn alles klappt .....
Snaky
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Snaky
Vielen Dank für die lieben Geburtstagswünsche
Grüsse von Rømø/DK
Snaky
Moin Günther,
die herzlichsten Glückwünsche aus dem Hessenland ....
LG
Snaky
Das Wochende davor kann ich nicht, und viele haben sich frei genommen für das letzte Wochende, liegt irgendwie bei Joe, Ich hoffe er meldet sich, wenn jemand sein Telefon hat,
VIELLEICHT mal fragen., LG Dieter
Moin,
habe vor 2 Tagen mit Joe telefoniert. Es gibt nach wie vor kein offizielles Treffen in Weilburg. Wer hinfährt, fährt hin. Wer nicht, der nicht.
Liebe Grüsse
Snaky
Nochmal ich:
Bei diesem Punkt ....
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Artikel 5 - Bezug RL 2014/45/EU
Wo Maßnahmen der technischen Überwachung von Kraftfahrzeugen zwischen dem 01.09.2020 und dem 30.06.2021 erforderlich werden, gilt die Frist dafür als um 10 Monate verlängert (Absatz 1), gleiches gilt für die Gültigkeitsdauer diesbezüglicher Prüfbescheinigungen (Absatz 2).
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will sich Deutschland wohl rausnehmen, aus dem EU Recht. Deshalb würde ich persönlich bei HU/TÜV wie oben beschrieben, vorsichtig sein, bis die endgültige Entscheidung durchsickert. Ist schon auch ein ziemlich undurchsichtiges Theater.
Nochmal Grüße
Snaky
Moin,
das hatte ich gerade in meinen Mails, vielleicht braucht es der ein oder andere als Diskussionshilfe, wenn er mal angehalten wird. Sind ja auch gewerbliche hier im Forum unterwegs:
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Zu den Inhalten im Einzelnen:
Artikel 2 - Bezug Richtlinie 2003/59/EG:
Die Gültigkeit der Berufskraftfahrerqualifikationsbescheinigung ist im Falle des Eindrucks des Codes "95" im Führerschein pauschal um 10 Monate verlängert (Absatz 3), für den Fall der Ausstellung einer separaten, amtlichen Berufskraftfahrerqualifikationsbescheinigungskarte gilt das nur, sofern diese Bescheinigungskarte gemäß Aufdruck zwischen 01.09.2020 und 30.06.2021 abgelaufen wäre oder ablaufen würde (Absatz 5).
Abweichende, längere Gültigkeiten können sich in beiden Fällen ergeben, sofern die Qualifikationsbescheinigungen bereits durch die im Mai 2020 verteilte VO (EU) 2020/698 verlängert worden waren (nach damaliger Regelung um 7 Monate ab eingedrucktem Ablaufdatum, sofern dieses zwischen 01.02.2020 und 31.08.2020 lautete) und diese Verlängerung zwischen dem 01.09.2020 und dem 30.06.2021 abgelaufen wäre oder ablaufen würde. In diesen Fällen wird die Gültigkeit erneut um entweder 6 Monate oder bis zum 01.07.2021 verlängert, wobei die für den Betroffenen günstigere Variante Anwendung findet (Absätze 4 & 6).
Artikel 3 - Bezug Richtlinie 2006/126/EG
Die Gültigkeit von Führerscheinen, die laut Eindruck zwischen dem 01.09.2020 und dem 30.06.2021 abgelaufen wäre, gilt als um zehn Monate verlängert (Absatz 1), so auch die der damit ausgewiesenen Fahrerlaubnis!
Ist die Gültigkeit bereits durch VO (EU) 2020/698 (ebenfalls für 7 Monate bei Ablauf zwischen 01.02.2020 und 31.08.2020) verlängert worden und diese Verlängerung läuft im Zeitraum vom 01.09.2020 bis 30.06.2021 aus, so gilt die erneute Verlängerung für die Dauer von 6 Monaten, oder bis zum 01.07.2021, je nachdem welcher Fall für den Betroffenen günstiger ist (Absatz 2).
Artikel 4 - Bezug VO (EU) 165/2014
Wo technische Nachprüfungen an elektronischen Fahrtenschreibern zwischen 01.09.2020 und 30.06.2021 erforderlich werden, gilt die Frist dafür als um 10 Monate verlängert (Absatz 1).
Die behördliche Höchstbearbeitungszeit für die Erneuerung von Fahrerkarten verlängert sich auf zwei Monate. Fahrer, die aufgrund dessen nicht rechtzeitig eine verwendbare Karte erhalten, dürfen unter den gleichen Voraussetzungen weiter fahren, als sei die Karte gestohlen oder zerstört, sofern sie eine Neubeantragung nachweisen können (Absatz 2 & 3).
Artikel 5 - Bezug RL 2014/45/EU
Wo Maßnahmen der technischen Überwachung von Kraftfahrzeugen zwischen dem 01.09.2020 und dem 30.06.2021 erforderlich werden, gilt die Frist dafür als um 10 Monate verlängert (Absatz 1), gleiches gilt für die Gültigkeitsdauer diesbezüglicher Prüfbescheinigungen (Absatz 2).
Artikel 7 - Bezug VO (EG) 1072/2009
Gemeinschaftslizenzen für grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr (blaue EU-Lizenzen) deren Gültigkeit zwischen dem 01.09.2020 und dem 30.06.2021 endet, gelten als um 10 Monate verlängert. Gleiches gilt für die in Fahrzeugen mitzuführenden beglaubigten Kopien dieser Lizenzen (Absatz 1).
Fahrerbescheinigungen für bestimmte Drittstaatenangehörige, die bei einem Unternehmen mit Gemeinschaftslizenz beschäftigt sind, gelten unter denselben zeitlichen Voraussetzungen als verlängert (Absatz 2).
Art. 8 - Bezug VO (EG) 1073/2009
Gemeinschaftslizenzen für grenzüberschreitenden Personenkraftverkehr, deren Gültigkeit zwischen dem 01.09.2020 und dem 30.06.2021 endet, gelten als um 10 Monate verlängert, gleiches gilt für beglaubigte Kopien (Absatz 1).
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LG
Snaky
Moin,
ich denke, wir werden auch mal vorbeikucken aus Versehen ...
LG
Snaky
Moin,
hier geht es ja um die R81 Gummis, schon klar. Aber - gerade per Zufall in dem Happich Katalog entdeckt-, wenn mal jemand schauen möchte, sind das mit der Nr. 405 0000 nicht die R80 Gummis, hat da jemand die Maße auf der Pfanne, 27 mm hoch und 6 mm oben und unten könnte doch hinhauen??
Grüsse
Snaky
Moin zusammen,
auch wir melden uns für Schieder ab. Beweggründe ähnlich zu Helmers obigem Post.
Wir starten zu einer Deutschlandtour - zunächst Ri. Süden. Wenn alles klappt, knappe 2 Wochen. Los gehts vor Himmelfahrt. Wir meiden Camping-und Stellplätze und suchen uns schöne Plätzchen, die findet man ja immer irgendwo ...
Bis bald
Snaky
Habe gerade ein neues Dichtprofil für meinen Seitenauszug entworfen.
Hi Stefan,
wie habt ihr denn entworfen? In welchem Format muss die Datei vorliegen oder habt ihr gezeichnet? Würde mich mal interessieren.
Snaky
Welchen CO-Sensor kannst du denn empfehlen? Ich benötige nur einen Sensor und keine Auswerteeinheit.
Moin,
ich habe im Haus (Kaminofen) und im Wohnmobil (Dieselheizung) jeweils den hier:
Smartwares RM370 Kohlenmonoxid CO Melder mit Display und Temperaturanzeige, Prüftaste
Amazons Choice, ganz gut getestet, relativ überschaubar vom Preis, momentan im Angebot (2 für 33 Euro). Ist aber relativ groß.
Mir war das Display wichtig, ich will immer gerne was sehen
Gruss
Snaky
Überfälle mot KO Gas sind ein Märchen!
Moinmoin,
ein CO-Warner ist sinnvoller als unnötig Geld in einen sog. KO-Gaswarner zu investieren. Mit was wird betäubt? Lachgas, Chloroform? Was soll ein solche Detektor abdecken? Wo gibt es diese Überfälle? Habe mal gehört, dass es in Südfrankreich auf Autobahnraststätten mal vorkam. Da übernachtet man aber auch nicht mit gesundem Menschenverstand.
Absolut sinnvoll ist ein CO-Warner. Diesen im Schafbereich bitte in Kopfhöhe - quasi da wo geatmet wird - montieren.
LG
Snaky
Moinmoin,
eigentlich ist es einfach - und in allen europäischen Ländern gleich. Die Inbetriebnahme von Fahrzeugen unterliegen dem jeweiligen Landesrecht, in dem das Fahrzeug in Betrieb genommen werden soll. Der italienische Bus, der in Italien steht, wird dort in Betrieb genommen. Dafür kann man dann in Italien Ausfuhrkennzeichen, analog den deutschen Ausfuhr-bzw. Zollkennzeichen zur Verbringung des Fahrzeuges in ein anderes Land, beantragen.
Nicht vorgesehen ist - und da ist überall gleich - das Mitbringen von Kennzeichen aus dem Land, in das das Fahrzeug verbracht werden soll. Das wären zwar die korrekten für die Fahrt im Zielland, aber nicht die korrekten für die Fahrt im Herkunftsland. Und deshalb klappt das mit den roten 06ern nicht. Die haben zwar - wie Bernd schrieb - europäische Deckung, aber nur, wenn die Fahrt in D begonnen wurde.
Alles andere richtet sich hier nach italienischem Recht - ist aber analog auf unsere Nachbarstaaten anwendbar. Jeder hat seine Zulassungsbestimmungen und die Inbetriebnahme im jeweiligen Land unterliegt dann eben diesem.
Und deshalb wurde auch keine Büchse der Pandora geöffnet, es ist eigentlich einfach und ich finde auch logisch
Viele Grüsse
Snaky
seit jahren bin ich stiller leser dieser Forums ,aber da die interresse mitlerweiler sehr groß geworden ist,habe ich mich angemeldet.
wir leben(ich seit 2009) in ein lkw- koffer(selbstausgebaut) vor meiner Halle,mitlerweiler wohnt mein Frau mit.
Es ist zeit für ein ausbau eines Busses .
Danke auch an das Forum und die das möglich machen
grüße indy aus köln
Indy, alte Säge,
du hier .... still gelesen, über Jahre. Unglaublich.
Grüße an Frau und den Rest der Köln-Porz-Bande
Snaky
Hatti, auch aus Hessen alles Gute zum Geburtstag
Snaky
Moin,
danke für eure Wünsche. Freuen uns auf gemeinsame Treffen und Fahrten.
Moinmoin,
wie es der ein oder andere hier im Forum ja mitbekommen hat, haben wir uns ein anderes Fahrzeug zugelegt. Nach 14 Jahre mit unserem Düdo und MIT Bestandsschutz beim Schiedertreffen als Düdo-Fahrer, sind wir nun Besitzer von Stefans Spezis altem Sportdeutz, von dem er sich schweren Herzens im Dezember 19 getrennt hat. Wir haben die ersten 11 Nächte und knapp 2000 km hinter uns. Es ist ein wirklich tolles Fahrzeug, was in keinster Art und Weise mit dem Düdo vergleichbar ist
Ich bin mich noch am Anfreunden, manchmal ist der Sportdeutz etwas bockig zu mir, manchmal bin ich zu erwartungsvoll, aber es wird .... gemaach, gemaach
Ein Traum darin zu wohnen. Soviele Kleinigkeiten, die einfach ganz klasse durchdacht sind. Schieder werden wir da sein und freuen uns ....
Stefan - DANKE
Lieben Gruß an alle aus der Nachtschicht ....
Snaky
kleiner Insider: Frank, ich habe mit "unserem" Computer geschrieben ....