Abgemeldeter Bus als Wochenend-Domizil

  • Hallo zusammen,
    gerade habe ich dieses Forum hier gefunden und bin beeindruckt, wie viele sich mit dem Thema wohnen im Bus beschäftigen; großartig!
    Meine Frage ist:
    kennt sich jemand im Forum damit aus, einen ausrangierten Bus (Linienbus, einstöckig) quasi als Wohngebäude zu nutzen? Insbesondere welche rechtlichen Vorschriften es dazu gibt, bspw. braucht das zwingend einen Bauantrag usw.
    Unsere Situation ist so, dass wir einen entsprechenden Bus und auch ein Grundstück haben. Noch steht der Bus aber nicht bei uns. Ich würde das gern im Vorfeld klären, was genau es dafür braucht.
    Kennt sich jemand damit aus und hat Erfahrung mit dieser oder einen ähnlichen Situation?
    Danke und schöne Grüße!

  • Baurecht findet natürlich nur auf Gebäude Anwendung und nicht auf Busse
    Auch ein aufgebockter nicht fahrbereiter Bus ist kein Gebäude
    und auch wenn du Motor und Achsen demontieren würdest, würde der
    Bus nicht zum Gebäude werden.


    Hier findet besonders in Berlin und Brandenburg immer gern das Umweltrecht
    Anwendung. Stichworte sind hier illegale Entsorgung von umweltgefährdenden Stoffen
    Verstoß gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz usw. usw.


    Als Jurist darf ich dir dringend von solchen Überlegungen abraten


    Natürlich gibt es immer wieder Ausnahmen, wohl eher Duldungen gerade vor der
    prekären Wohnungssituation. Aber natürlich hast du keinen Rechtsanspruch darauf.
    Die Situation ist bischen anders wenn du den Bus fahrfähig hältst und er zugelassen und getüvt ist.



  • Hallo, das ist so nicht richtig, zumindest hier bei uns, wir haben mit unserem Haus mit der Region / Bauamt und Aufsicht zu tun gehabt. Unser abgemeldetes Wohnmobil auf unserem Grundstück war ein Thema! Würde es nicht mehr fahren, hätten die Behörde uns das als festen Wohnraum angerechnet und damit unterliegt es einer Genehmigung. Unsere Nachbarn mussten ihren alten Wohnwagen entfernen! Das mag vielleicht von Region zu Region unterschiedlich interpretiert werden, ich würde den fahrtauglich halten, zumindest sollte das mal so aussehen. Und damit sollten Achsen und Räder dranbleiben. Und ich würde auch keine Bäume vor den Bus pflanzen etc..... Könnte Ärger ersparen. Und es gibt mittlerweile in unserer Gesellschaft reichlich "superschlaue und superwichtige Menschen", die Spaß daran haben andere anzuzeigen, den würde ich den Wind aus den Segeln nehmen. Ich hab an unseren mein rotes Oldi Kennzeichen dran und damit gibt es keine Diskussion mehr. Ansonsten finde ich die Idee im Bus zu leben echt cool, wäre ich jünger, würde ich das heute anders machen und auch die Bus Variante in Betracht ziehen.... :love: Einen schönen Abend, Grüße Thomas

    Unsere Entdeckung der Gelassenheit - Wir fahren Bus....oder um es mit Namen zu nennen "Emma Meggan"

  • Ich hab an unseren mein rotes Oldi Kennzeichen dran und damit gibt es keine Diskussion mehr.


    Dann geht es um andere Punkte - unser Checker stand geparkt auf unserem Grundstück mit Kennzeichen und abgelaufenem TÜV, die Ordnungsmacht meinte dann uns wegen dem abgelaufenen TÜV anpinkeln zu müssen und lt. Anwalt hatten sie das Recht dazu.....z

    Grüße aus dem Remstal
    Stefan T 911
    17 Jahre mit einem O 302, und seit 2018 nun mit einem Van Hool T 911 unterwegs



  • Danke für den Link Martin....da ist der Wunsch der Tinyhouse Besitzer wohl prägend
    Ob aber die Gerichte dieser Rechtsauffassung folgen werden ist mehr als fraglich
    Es wird sicherlich zu einer Rechtsaufweichung kommen
    nichtsdestotrotz bleibt ein Linienbus natürlich ein Linienbus und verwandelt sich nicht in ein Tinyhouse
    das aus Bauprodukten im Sinne des §1 entsprechender LBO's hergestellt wurde.
    Das ein Tinyhouse auf Rädern ruht ist subsidiär gegenüber dem Charakter als Haus,
    während ein Linienbus die Räder und den Motor zu seinem bestimmenden Zweck, nämlich der Fortbewegung hat.
    Zu der Frage ob Fahrzeuge wie Taxen, Lieferwagen, Lastkraftwagen Omnibusse Verkaufs- und
    Werkstattwagen dem Baurecht unterliegen können gibt es in Deutschland eine ausgeprägte
    Rechtsprechung. Diese am Strassenverkehr teilnehmenden Fahrzeuge unterliegen nur den
    strassenverkehrsrechtlichen, nicht aber den bauordnungsrechtlichen Vorschriften.


    Letztendlich ist die Frage nebensächlich, denn in Berlin und Brandenburg wird immer aus Umweltgesichtspunkten
    das Ansinnen der Nutzer von Fahrzeugen abgelehnt diese fest auf Grundstücken abzustellen und zu Wohnzwecken
    umzuwidmen. Selbst der Ausbau von Motor und Achsen, sodass keine umweltgefährdenden Stoffe austreten
    können, veranlasst die verfügenden Behörden nicht ihre Anordnungen zur Beseitigung des Fahrzeugs zurück zu nehmen.
    Denn dann stützen sie sich auf das Kreislaufwirtschaftsgesetz und verlangen die Beseitigung des Abfalls.

  • Dann geht es um andere Punkte - unser Checker stand geparkt auf unserem Grundstück mit Kennzeichen und abgelaufenem TÜV, die Ordnungsmacht meinte dann uns wegen dem abgelaufenen TÜV anpinkeln zu müssen und lt. Anwalt hatten sie das Recht dazu.....z


    Stimmt leider,..hatte das gleiche Theater... ;(

    Einfälle kommen, wenn man schläft,... oder auch darüber nachdenkt.

  • Warum lasst Ihr das Nummernschild denn auch sichtbar? Das ist doch überhaupt nur die Handhabe, weswegen die von Amts wegen tätig werden könnten.
    Eines meiner Motorräder steht auch seit 3 Jahren ohne HU (angemeldet) irgendwo in einer Garage. Rechtlich ist das auch nicht korrekt, aber es wird keinen Kläger geben.


    Es gab auch schon solche Sachen, da wurden Leute behelligt, die ein Boot auf einem Trailer im Garten zu stehen hatten...

    Grüße aus Randberlin Nordost, Rocco.

  • Mir fällt grad nicht ein wo die Gerichtsentscheidung veröffentlicht wurde
    aber es gab mal eine Entscheidung da stand der angemeldete Wagen
    mit abgelaufenen TÜV auf dem Grundstück ohne dass die zu beanstandende
    TÜV Plakette von der Strasse aus sichtbar war. Der Einwand des Halters
    das Betreten des Grundstücks durch die Polizei wäre rechtsmissbräuchlich
    und die daraus folgende Ordnungswidrigkeit daher nicht zu ahnden.
    Einwand des Halters wurde abgewiesen.

  • Man liest ja viel, klar. Genauso komisch sind öfter Gerichtsentscheide. In dem Fall würde ich eine Klage wegen Hausfriedensbruch erheben.


    Meist liegt sowas immer der Neid irgendwelcher Nachbarn zugrunde. Das Auto stand hier jahrelang für die Kinder zum Spielen auf dem Hof.


    Grüße aus Randberlin Nordost, Rocco.

  • was n glück leb ich am arsch der welt(kann ihn zumindest sehn) in einer einöde ... da darf ich mein grundstück sogar von nem hund ohne steuer für ihn entrichten zu müssen halten!
    DER AUFPASST dass die ordnungsmacht mein grundstück garnicht betreten kann !


    aufatmend


    stephan :love:

  • In Österreich gilt ein FAhrzeug (muss auf Räder stehen) als Bauwerk vorübergehenden Bestandes.


    Klingt gut


    aber für eine unanfechtbare Bewilligung brauchs die gleichen Voraussetzungen wie ein Bauwerk
    nur das es nach einer Zeit wieder entfernt werden muss


    (der schnöde Mammon regiert (auch) hier)

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