Mir fällt grad nicht ein wo die Gerichtsentscheidung veröffentlicht wurde
aber es gab mal eine Entscheidung da stand der angemeldete Wagen
mit abgelaufenen TÜV auf dem Grundstück ohne dass die zu beanstandende
TÜV Plakette von der Strasse aus sichtbar war. Der Einwand des Halters
das Betreten des Grundstücks durch die Polizei wäre rechtsmissbräuchlich
und die daraus folgende Ordnungswidrigkeit daher nicht zu ahnden.
Einwand des Halters wurde abgewiesen.
Beiträge von LPCHRIS
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Danke für den Link Martin....da ist der Wunsch der Tinyhouse Besitzer wohl prägend
Ob aber die Gerichte dieser Rechtsauffassung folgen werden ist mehr als fraglich
Es wird sicherlich zu einer Rechtsaufweichung kommen
nichtsdestotrotz bleibt ein Linienbus natürlich ein Linienbus und verwandelt sich nicht in ein Tinyhouse
das aus Bauprodukten im Sinne des §1 entsprechender LBO's hergestellt wurde.
Das ein Tinyhouse auf Rädern ruht ist subsidiär gegenüber dem Charakter als Haus,
während ein Linienbus die Räder und den Motor zu seinem bestimmenden Zweck, nämlich der Fortbewegung hat.
Zu der Frage ob Fahrzeuge wie Taxen, Lieferwagen, Lastkraftwagen Omnibusse Verkaufs- und
Werkstattwagen dem Baurecht unterliegen können gibt es in Deutschland eine ausgeprägte
Rechtsprechung. Diese am Strassenverkehr teilnehmenden Fahrzeuge unterliegen nur den
strassenverkehrsrechtlichen, nicht aber den bauordnungsrechtlichen Vorschriften.Letztendlich ist die Frage nebensächlich, denn in Berlin und Brandenburg wird immer aus Umweltgesichtspunkten
das Ansinnen der Nutzer von Fahrzeugen abgelehnt diese fest auf Grundstücken abzustellen und zu Wohnzwecken
umzuwidmen. Selbst der Ausbau von Motor und Achsen, sodass keine umweltgefährdenden Stoffe austreten
können, veranlasst die verfügenden Behörden nicht ihre Anordnungen zur Beseitigung des Fahrzeugs zurück zu nehmen.
Denn dann stützen sie sich auf das Kreislaufwirtschaftsgesetz und verlangen die Beseitigung des Abfalls. -
oha Rene !Suchfunktion nicht richtig bedient und trotzdem
Profil nicht gleich wieder postwendend gelöscht
sondern Beitrag verschoben na ya jeder fängt mal klein anich muss dich enttäuschen Martin und das ist mein Problem
ich habe nur einen Führerschein bis 7,5 Tonnen
und das wird auch nichts mehr das da eine Änderung bei mir eintritt -
Baurecht findet natürlich nur auf Gebäude Anwendung und nicht auf Busse
Auch ein aufgebockter nicht fahrbereiter Bus ist kein Gebäude
und auch wenn du Motor und Achsen demontieren würdest, würde der
Bus nicht zum Gebäude werden.Hier findet besonders in Berlin und Brandenburg immer gern das Umweltrecht
Anwendung. Stichworte sind hier illegale Entsorgung von umweltgefährdenden Stoffen
Verstoß gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz usw. usw.Als Jurist darf ich dir dringend von solchen Überlegungen abraten
Natürlich gibt es immer wieder Ausnahmen, wohl eher Duldungen gerade vor der
prekären Wohnungssituation. Aber natürlich hast du keinen Rechtsanspruch darauf.
Die Situation ist bischen anders wenn du den Bus fahrfähig hältst und er zugelassen und getüvt ist. -
da muss ich dich enttäuschen Rainer ich habe keinen Bus ich habe nochnichtmal einen Führerschein für sowas
ich sammle Mercedes Benz LP und L
ich hoffe mein Profil wird nicht gleich wieder gelöscht
denn das Forum heißt ja "Wohnbusse" -