Hallo zusammen,
gerade habe ich dieses Forum hier gefunden und bin beeindruckt, wie viele sich mit dem Thema wohnen im Bus beschäftigen; großartig!
Meine Frage ist:
kennt sich jemand im Forum damit aus, einen ausrangierten Bus (Linienbus, einstöckig) quasi als Wohngebäude zu nutzen? Insbesondere welche rechtlichen Vorschriften es dazu gibt, bspw. braucht das zwingend einen Bauantrag usw.
Unsere Situation ist so, dass wir einen entsprechenden Bus und auch ein Grundstück haben. Noch steht der Bus aber nicht bei uns. Ich würde das gern im Vorfeld klären, was genau es dafür braucht.
Kennt sich jemand damit aus und hat Erfahrung mit dieser oder einen ähnlichen Situation?
Danke und schöne Grüße!
Abgemeldeter Bus als Wochenend-Domizil
-
-
Baurecht findet natürlich nur auf Gebäude Anwendung und nicht auf Busse
Auch ein aufgebockter nicht fahrbereiter Bus ist kein Gebäude
und auch wenn du Motor und Achsen demontieren würdest, würde der
Bus nicht zum Gebäude werden.Hier findet besonders in Berlin und Brandenburg immer gern das Umweltrecht
Anwendung. Stichworte sind hier illegale Entsorgung von umweltgefährdenden Stoffen
Verstoß gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz usw. usw.Als Jurist darf ich dir dringend von solchen Überlegungen abraten
Natürlich gibt es immer wieder Ausnahmen, wohl eher Duldungen gerade vor der
prekären Wohnungssituation. Aber natürlich hast du keinen Rechtsanspruch darauf.
Die Situation ist bischen anders wenn du den Bus fahrfähig hältst und er zugelassen und getüvt ist. -
Hallo, das ist so nicht richtig, zumindest hier bei uns, wir haben mit unserem Haus mit der Region / Bauamt und Aufsicht zu tun gehabt. Unser abgemeldetes Wohnmobil auf unserem Grundstück war ein Thema! Würde es nicht mehr fahren, hätten die Behörde uns das als festen Wohnraum angerechnet und damit unterliegt es einer Genehmigung. Unsere Nachbarn mussten ihren alten Wohnwagen entfernen! Das mag vielleicht von Region zu Region unterschiedlich interpretiert werden, ich würde den fahrtauglich halten, zumindest sollte das mal so aussehen. Und damit sollten Achsen und Räder dranbleiben. Und ich würde auch keine Bäume vor den Bus pflanzen etc..... Könnte Ärger ersparen. Und es gibt mittlerweile in unserer Gesellschaft reichlich "superschlaue und superwichtige Menschen", die Spaß daran haben andere anzuzeigen, den würde ich den Wind aus den Segeln nehmen. Ich hab an unseren mein rotes Oldi Kennzeichen dran und damit gibt es keine Diskussion mehr. Ansonsten finde ich die Idee im Bus zu leben echt cool, wäre ich jünger, würde ich das heute anders machen und auch die Bus Variante in Betracht ziehen.... Einen schönen Abend, Grüße Thomas
-
Schau mal hier im Tinyhouse Forum.
Dietmar68 hat ziemlich den Durchblick und einige Threads zu dem Thema im dortigen Rechte-Board verfasst:
https://www.tinyhouseforum.de/…php?board/10-rechtliches/ -
Ich hab an unseren mein rotes Oldi Kennzeichen dran und damit gibt es keine Diskussion mehr.
Dann geht es um andere Punkte - unser Checker stand geparkt auf unserem Grundstück mit Kennzeichen und abgelaufenem TÜV, die Ordnungsmacht meinte dann uns wegen dem abgelaufenen TÜV anpinkeln zu müssen und lt. Anwalt hatten sie das Recht dazu.....z
-
Danke für den Link Martin....da ist der Wunsch der Tinyhouse Besitzer wohl prägend
Ob aber die Gerichte dieser Rechtsauffassung folgen werden ist mehr als fraglich
Es wird sicherlich zu einer Rechtsaufweichung kommen
nichtsdestotrotz bleibt ein Linienbus natürlich ein Linienbus und verwandelt sich nicht in ein Tinyhouse
das aus Bauprodukten im Sinne des §1 entsprechender LBO's hergestellt wurde.
Das ein Tinyhouse auf Rädern ruht ist subsidiär gegenüber dem Charakter als Haus,
während ein Linienbus die Räder und den Motor zu seinem bestimmenden Zweck, nämlich der Fortbewegung hat.
Zu der Frage ob Fahrzeuge wie Taxen, Lieferwagen, Lastkraftwagen Omnibusse Verkaufs- und
Werkstattwagen dem Baurecht unterliegen können gibt es in Deutschland eine ausgeprägte
Rechtsprechung. Diese am Strassenverkehr teilnehmenden Fahrzeuge unterliegen nur den
strassenverkehrsrechtlichen, nicht aber den bauordnungsrechtlichen Vorschriften.Letztendlich ist die Frage nebensächlich, denn in Berlin und Brandenburg wird immer aus Umweltgesichtspunkten
das Ansinnen der Nutzer von Fahrzeugen abgelehnt diese fest auf Grundstücken abzustellen und zu Wohnzwecken
umzuwidmen. Selbst der Ausbau von Motor und Achsen, sodass keine umweltgefährdenden Stoffe austreten
können, veranlasst die verfügenden Behörden nicht ihre Anordnungen zur Beseitigung des Fahrzeugs zurück zu nehmen.
Denn dann stützen sie sich auf das Kreislaufwirtschaftsgesetz und verlangen die Beseitigung des Abfalls. -
Dann geht es um andere Punkte - unser Checker stand geparkt auf unserem Grundstück mit Kennzeichen und abgelaufenem TÜV, die Ordnungsmacht meinte dann uns wegen dem abgelaufenen TÜV anpinkeln zu müssen und lt. Anwalt hatten sie das Recht dazu.....z
Stimmt leider,..hatte das gleiche Theater... -
Warum lasst Ihr das Nummernschild denn auch sichtbar? Das ist doch überhaupt nur die Handhabe, weswegen die von Amts wegen tätig werden könnten.
Eines meiner Motorräder steht auch seit 3 Jahren ohne HU (angemeldet) irgendwo in einer Garage. Rechtlich ist das auch nicht korrekt, aber es wird keinen Kläger geben.Es gab auch schon solche Sachen, da wurden Leute behelligt, die ein Boot auf einem Trailer im Garten zu stehen hatten...
-
Mir fällt grad nicht ein wo die Gerichtsentscheidung veröffentlicht wurde
aber es gab mal eine Entscheidung da stand der angemeldete Wagen
mit abgelaufenen TÜV auf dem Grundstück ohne dass die zu beanstandende
TÜV Plakette von der Strasse aus sichtbar war. Der Einwand des Halters
das Betreten des Grundstücks durch die Polizei wäre rechtsmissbräuchlich
und die daraus folgende Ordnungswidrigkeit daher nicht zu ahnden.
Einwand des Halters wurde abgewiesen. -
Man liest ja viel, klar. Genauso komisch sind öfter Gerichtsentscheide. In dem Fall würde ich eine Klage wegen Hausfriedensbruch erheben.
Meist liegt sowas immer der Neid irgendwelcher Nachbarn zugrunde. Das Auto stand hier jahrelang für die Kinder zum Spielen auf dem Hof.
-
was n glück leb ich am arsch der welt(kann ihn zumindest sehn) in einer einöde ... da darf ich mein grundstück sogar von nem hund ohne steuer für ihn entrichten zu müssen halten!
DER AUFPASST dass die ordnungsmacht mein grundstück garnicht betreten kann !aufatmend
stephan
-
In Österreich gilt ein FAhrzeug (muss auf Räder stehen) als Bauwerk vorübergehenden Bestandes.
Klingt gut
aber für eine unanfechtbare Bewilligung brauchs die gleichen Voraussetzungen wie ein Bauwerk
nur das es nach einer Zeit wieder entfernt werden muss(der schnöde Mammon regiert (auch) hier)
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!